E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Menschenrechtskonvention (EMRK)

Art. 1 EMRK vom 2020

Art. 1 Menschenrechtskonvention (EMRK) drucken

Art. 1 Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte

 

Die Hohen Vertragsparteien sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu.



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 1 Menschenrechtskonvention (EMRK) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSF180003Mehrfache Veruntreuung etc.Gesuch; Urteil; Verfahren; Gesuchsteller; Gesamtstrafe; Obergericht; Obergerichts; Kammer; Gericht; Staatsanwalt; Bezirksgericht; Staatsanwaltschaft; Kantons; Freiheitsstrafe; Recht; Bezirksgerichts; Urteile; Delikt; Vollzug; Delikte; Asperation; Gesuchstellers; Zürich; Berufung; Einsatzstrafe; Zumessung; Asperationsprinzip; Gesamtstrafen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
149 I 41 (9C_592/2021)
Regeste
Art. 8 in Verbindung mit Art. 14 EMRK ; Art. 8 und Art. 190 BV ; Art. 6 Abs. 2, Art. 9 Abs. 3 und Art. 16 Abs. 1 IVG ; erstmalige berufliche Ausbildung; versicherungsmässige Voraussetzungen im Fall eines in der Schweiz vorläufig aufgenommenen unbegleiteten Minderjährigen. Die erstmalige berufliche Ausbildung fällt nicht unter das in Art. 8 EMRK garantierte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (E. 5.2). Was die Kostenübernahme für eine solche Ausbildung im Sinne von Art. 16 Abs. 1 IVG angeht, verstösst die in Art. 9 Abs. 3 IVG vorgesehene Unterscheidung zwischen Personen unter zwanzig Jahren mit oder ohne Schweizer Bürgerrecht nicht gegen die Prinzipien der Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot gemäss Art. 8 BV (E. 6.2).
Droit; Suisse; Personne; Recourant; L'assurance; Consid; Ressortissant; Formation; Contre; Privée; Fédéral; D'une; Arrêt; Toute; CourEDH; Professionnelle; été; L'assurance-invalidité; Prestation; Cause; étranger; Prestations; Initiale; Personnes; Garanti; Mineur; Trait; Suisse; Mesure; Canton
149 I 2 (2C_1023/2021)
Regeste
Art. 10 und 13 EMRK ; Art. 16, 29a, 35 und 93 Abs. 3 BV; Art. 2 lit. cbis, Art. 5a, 25 Abs. 3 lit. b, Art. 83 Abs. 1 lit. a und Art. 93 Abs. 1 und 95 Abs. 1 RTVG; Art. 28 ff. ZGB ; Art. 1, 3, 5 Abs. 4 und Art. 18 der SRG-Konzession; Löschen eines Benutzerkommentars auf Instagram durch die SRG im übrigen publizistischen Angebot (üpA); Rechtsweg. Die SRG ist in ihrem übrigen publizistischen Angebot (üpA) grundrechtsgebunden; dies gilt - wegen des engen inhaltlichen Bezugs zwischen ihrem redaktionellen Beitrag und den Nutzer-Kommentaren dazu - auch, soweit sie solche gestützt auf ihre "Netiquette" streicht (E. 2).
Rechtlich; Kommentar; Recht; Angebot; Zusammenhang; Meinungs; Rechtlichen; Publizistische; Publizistischen; Redaktionell; Rechtsweg; Redaktionelle; Beschwerde; Programm; Kommentars; Netiquette; Kommentare; Radio; Bundesgericht; Liegenden; Stehende; Zugang; Meinungsäusserung; Grundrechts; Löschung; Vorstehende; Zivil; Redaktionellen

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2022.2Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Kontakt; Berufung; Sicherheit; Besuch; Kammer; Telefon; Sicherheitshaft; Person; Urteil; Verfügung; Verfahren; Bundes; Besuche; Personen; Filter; Hinzufügen; öffnen; Verfahren; Haftanstalt; Entscheid; Stiefsohn; Untersuchung; Untersuchungs; Berufungskammer; Mutter
RR.2019.120Auslieferung an die Türkei. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG).Auslieferung; Türkei; Beschwerde; Recht; Schweiz; Diplomatisch; Urteil; Garantie; Diplomatische; Folter; Staat; Geliefert; Beschwerdeführer; Bundesgericht; Bundesgerichts; Entscheid; Türkische; Ausgelieferte; Gefängnis; Bundesstrafgericht; Vertretung; Behandlung; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Vollzug; Rechtlich; Garantien; Verfahren; Rechtshilfe; Ersuchenden
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz