Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
EL 2016/35Versicherungsgericht22.12.2017 - Entscheid Art. 17 Abs. 2 ATSG i.V.m. Art. 25 Abs. 1 lit. c ELV, Art. 11 Abs. 1 lit. a ELG, Art. 11 Abs. 3 lit. a ELG, Art. 14a ELVSchwankende Erwerbseinkommen sind monatlich anzupassen, wofür stets der Lohn des Vormonats zu berücksichtigen ist. Dasselbe gilt für Berufsauslagen. Rückweisung zur weiteren Sachverhaltsabklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Dezember 2017, EL 2016/35). Beschwerde; Ergänzungsleistung; Ergänzungsleistungen; Verfügung; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Erwerbseinkommen; Arbeit;
UV 2016/25Versicherungsgericht21.12.2017 - Entscheid Art. 4 ATSG: aussergewöhnliches Schreckereignis in Bezug auf einen Sachverhalt mit Beteiligung an einem Raufhandel im Sinne von Art. 133 StGB verneint.Art. 6 Abs. 1 UVG: Beurteilung der Adäquanz psychischer Fehlentwicklungen nach einem Unfall mit somatischem Geschehen (sogenannte "Psychopraxis" gemäss BGE 115 V 133) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. Dezember 2017, UV 2016/25). Beschwerde; Unfall; Psychisch; Beschwerdeführer; Psychische; Ereignis; Psychischen; Adäquanz; Behandlung; Beschwerdegegnerin;
B 2017/251 und B 2017/253Verwaltungsgericht21.12.2017 - Entscheid17. September 2015 E. 2 mit Hinweis auf BGer 2C_380/2014 vom 15. September 2014 Beschwerde; Verfahren; Anbieter; Vorinstanz; Angebot; Ausschreibung; Beschwerdeführerinnen; Aufschiebende; Interessen; Vergabestelle;
B 2016/68Verwaltungsgericht21.12.2017 - EntscheidArt. 98 Ab. 1 und 2 BauG, sGS 731.1. Art. 17 RPG (SR 700). Ortsbild; Beschwerde; Schutz; Ortsbildschutz; Ortsbildschutzgebiet; SchutzVO; Ermessen; Recht; Beschwerdeführer; Entscheid;
IV 2015/195Versicherungsgericht21.12.2017 - Entscheid lit. a Abs. 1 der Schlussbestimmungen des IVG, Art. 7 ATSG. Die ursprüngliche Rentenzusprache beruhte im Wesentlichen auf einem einschlägigen Leiden. Beweiskraft des vor BGE 141 V 281 ergangenen Administrativgutachtens bejaht, da es eine von der vom Bundesgericht ehemals postulierten Überwindbarkeitsvermutung unabhängige, nachvollziehbare Ressourcen- und Konsistenzprüfung enthält. Renteneinstellung bestätigt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. Dezember 2017, IV 2015/195). Beschwerde; IV-act; Beschwerdeführer; Rente; Renten; Arbeitsfähigkeit; Schlussbestimmungen; Bundesgericht; Gutachten; Beschwerdeführers;
EL 2016/21Versicherungsgericht20.12.2017 - Entscheid Art. 25 Abs.1 Satz 1 ATSG, Art. 43 Abs. 1 ATSG, Art. 17 Abs. 2 ATSG, Art. 25 Beschwerde; Ordentliche; Ergänzungsleistung; Ergänzungsleistungen; Beschwerdeführerin; EL-act; Beschwerdegegnerin; Rückforderung;
IV 2015/225Versicherungsgericht20.12.2017 - Entscheid Art. 17 ATSG, Art. 28 IVG. Würdigung von medizinischen Gutachten und Berichten behandelnder Ärzte. Rückweisung an die Beschwerdegegnerin zur weiteren medizinischen Abklärung und neuen Verfügung mangels Spruchreife (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Dezember 2017, IV 2015/225). IV-act; Beschwerde; Rente; Gutachten; Gesundheit; Beschwerdeführerin; Arbeitsfähigkeit; Gesundheitszustand; Beschwerdegegnerin;
UV 2016/33Versicherungsgericht19.12.2017 - Entscheid Art. 6 UVG: Wegfall der Unfallkausalität. Die medizinische Aktenlage lässt nicht mit dem erforderlichen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit darauf schliessen, dass das Unfallereignis seine kausale Bedeutung verloren hat. Rückweisung zu weiteren medizinischen Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des KantonsSt. Gallen vom 19. Dezember 2017, UV 2016/33). Unfall; Beschwerde; Plica; UV-act; Operation; Beurteilung; überwiegend; Beschwerdegegnerin; Wahrscheinlichkeit; Beschwerdeführer;
KV 2015/15Versicherungsgericht19.12.2017 - Entscheid Art. 25 Abs. 1 Satz 2 ATSG. Erlass. Guter Glaube im Fall einer Doppelzahlung und erkennbar unrechtmässiger Zusprache von Leistungen aus der Restfinanzierung von Pflegekosten verneint (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2017, KV 2015/15). Beschwerde; Mitteilung; J-act; Beschwerdeführer; Leistung; Restfinanzierung; Pflegekosten; P-act; Beschwerdegegnerin; Person;
IV 2015/354Versicherungsgericht19.12.2017 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Art. 8a IVG. Beweistauglichkeit Gutachten. Zulässigkeit der Renteneinstellung aufgrund eines verbesserten psychischen Gesundheitszustandes wird bestätigt. Anspruch auf Wiedereingliederung verneint (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2017, IV 2015/354). Beschwerde; Beschwerdeführer; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Rente; Psychiatrische; Recht; Gesundheitszustand; Diagnose; Verfügung;
UV 2015/66Versicherungsgericht18.12.2017 - Entscheid Art. 9 und 18 UVG. Beurteilung der aus der Berufskrankheit resultierenden Restarbeitsfähigkeit. Verwertbarkeit bejaht. Einkommensvergleich. Tabellenlohnabzug von 20%. Rentenanspruch bejaht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Dezember 2017, UV 2015/66). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_91/2018. Arbeit; Beschwerde; UV-act; Beschwerdeführer; Bericht; Tätigkeiten; Adaptiert; Ekzem; Mechanisch; Arbeitsfähig; Arbeitsmarkt;
AVI 2016/69Versicherungsgericht18.12.2017 - Entscheid Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 44 Abs. 1 lit. b AVIV, IAO-Übereinkommen (SR 0.822.726.8). Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen Selbstkündigung. Da die Arbeitgeberin während Jahren gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen verstossen hat, was der Beschwerdeführer im Rahmen einer Zeugeneinvernahme in einem Verfahren eines anderen Mitarbeiters erfuhr, war ihm eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar bzw. lagen triftige Gründe für seine Kündigung vor (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Dezember 2017, AVI 2016/69). Arbeit; Beschwerde; Arbeitgeber; Stunden; Arbeitgeberin; Beschwerdeführer; Arbeitsverhältnis; Recht; Tarbeit; Stunden; Gericht;
AVI 2016/70Versicherungsgericht18.12.2017 - Entscheid Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 44 Abs. 1 lit. b AVIV, IAO-Übereinkommen (SR 0.822.726.8). Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen Selbstkündigung. Da der Ehemann der Beschwerdeführerin in einem arbeitsrechtlichen Verfahren eines anderen Mitarbeiters als Zeuge erfuhr, dass die Arbeitgeberin weder die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes einhielt, noch Quellensteuern und BVG-Beiträge korrekt abrechnete, war eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar bzw. lagen triftige Gründe für eine Kündigung vor (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Dezember 2017, AVI 2016/70). Arbeit; Beschwerde; Arbeitgeber; Arbeitgeberin; Beschwerdeführerin; Ehemann; Stunden; Arbeitsverhältnis; Tarbeit; Recht; Einsprache;
IV 2016/226Versicherungsgericht18.12.2017 - Entscheid Art. 16 IVG. Art. 17 IVG. Art. 26 Abs. 1 IVV. Frühinvalidität. Eingliederungsmöglichkeiten nach einer möglicherweise ungeeigneten erstmaligen beruflichen Ausbildung. Bemessung des Valideneinkommens einer frühinvaliden Person (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Dezember 2017, IV 2016/226). Beschwerde; Berufliche; Ausbildung; Beschwerdeführerin; IV-act; Beschwerdegegnerin; Eingliederung; Mitteilung; Franken; Rente; Verfügung;
IV 2016/218Versicherungsgericht18.12.2017 - Entscheid Art. 42 IVG. Art. 29 ATSG. Art. 87 IVV. Hilflosenentschädigung. Neuanmeldung. Glaubhaftmachung. Die – ohnehin schon tiefen – Anforderungen an eine Glaubhaftmachung einer anspruchsrelevanten Sachverhaltsveränderung sind umso tiefer, je länger die letzte Gesuchsabweisung zurückliegt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Dezember 2017, IV 2016/218). Beschwerde; IV-act; Beschwerdeführer; IV-Stelle; Hilflosenentschädigung; Sozial; Soziale; Sachverhalt; Entscheid; Beschwerdegegnerin;
IV 2015/387Versicherungsgericht18.12.2017 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Gestützt auf das MEDAS-Gutachten und einen Tabellenlohnabzug von 10% besteht ein Anspruch auf eine Viertelsrente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Dezember 2017, IV 2015/387). Beschwerde; IV-act; Arbeit; Beschwerdeführer; Abklärung; Arbeitsfähigkeit; Gesundheit; Eingliederung; Gesundheitszustand; Rente;
IV 2015/243Versicherungsgericht15.12.2017 - Entscheid Art. 7 ATSG, Art. 8 ATSG, Art. 16 ATSG, Art. 28 IVG, Art. 8 IVG: Beschwerde; IV-act; Arbeit; Beschwerdeführerin; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Haushalt; Gutachter; Erwerb; Verfügung; Einschränkung;
IV 2015/220Versicherungsgericht15.12.2017 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG. Würdigung medizinischer Berichte. Die vorliegende medizinische Aktenlage bietet eine hinreichende Grundlage für die Beurteilung. Rentenanspruch verneint, Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Dezember 2017, IV 2015/220). Beschwerde; IV-act; Arbeit; Beschwerdeführer; Rechte; Rechten; Recht; Medizinische; Arbeitsfähigkeit; Schulter; Verfügung;
BV 2016/2Versicherungsgericht14.12.2017 - Entscheid Art. 23 BVG. Frage des Zeitpunkts des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit. Zeitlicher Zusammenhang zwischen der während des Vorsorgeverhältnisses eingetretenen Arbeitsunfähigkeit und der späteren Invalidität verneint. Abweisung der Klage (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Dezember 2017, BV 2016/2).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_100/2018. Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Gemeinde; Invalidität; Vorsorge; Zusammenhang; ALV-act; Klägers; Zeitliche; Beklagten; Zeitpunkt; Eintritt;
B 2016/32Verwaltungsgericht14.12.2017 - Entscheid Sozialhilferecht, Unterstützungseinheit.Im Recht der öffentlichen Sozialhilfe gelten die Antrag stellende Person und die mit ihr unterstützten Personen, etwa der im gleichen Haushalt lebende Ehegatte sowie die mit ihr zusammenlebenden minderjährigen Kinder und Stiefkinder als Unterstützungseinheit. Wenn das verfügbare Einkommen und Vermögen beider Ehegatten (Haushaltseinkommen) für ihre sozialhilferechtliche Existenzsicherung nicht ausreicht und finanzielle Sozialhilfe beansprucht wird, gelten folglich beide als sozialhilfeabhängig, und zwar unabhängig davon, welcher Ehegatte das Gesuch gestellt hat und auf wessen Name die administrative Fallführung erfolgt (Verwaltungsgericht, B 2016/32).Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 8C_95/2018). Beschwerde; Sozialhilfe; Unterstützung; Gemeinde; Beschwerdegegnerin; Unterstützt; Entscheid; Ehegatte; Finanziell; Beschwerdeführerin;
B 2016/204Verwaltungsgericht14.12.2017 - Entscheid Art. 224 StG (sGS 811.1). Erlass der Kantons- und Gemeindesteuern.Das Verwaltungsgericht kam zum Schluss, dass im massgebenden Zeitpunkt der Prüfung des Erlassgesuchs von einer Notlage der Beschwerdegegner im Sinn von Art. 224 Abs. 1 StG auszugehen gewesen sei. Da die Beschwerdegegner im Zeitpunkt ihres Erlassgesuches höchstens Einnahmen in der Höhe des betreibungsrechtlichen Existenzminimum gehabt hätten, hätten sie auch keine Schulden an die Gläubiger aus dem vor über 10 Jahren erfolgten Konkurs des Ehemannes bezahlen können. Daher habe ein Steuererlass auch keine Bevorzugung anderer Gläubiger zur Folge. Auch eine grosse Härte sei zu bejahen. Bestätigung des vorinstanzlichen Entscheids (Verwaltungsgericht, B 2016/204). Beschwerde; Erlass; Beschwerdegegner; Erlassgesuch; Beschwerdeführer; Vorinstanz; Notlage; Kanton; Entscheid; Rechtlich; Begründung;
B 2016/61 und 62Verwaltungsgericht14.12.2017 - Entscheid Bildungsrecht, Schulisches Disziplinarrecht.Die beiden Beschwerdeführer und Arbeitskollegen bildeten sich an der Baukaderschule St. Gallen (Höhere Fachschule) zeitgleich zum dipl. Techniker HF weiter. Für die Diplomarbeit wurde sämtlichen Studierenden die identische schriftliche Aufgabe zur Lösung im Büro/Betrieb gestellt. Die Arbeiten der beiden Beschwerdeführer sind inhaltlich teilweise identisch; der Beschwerdeführer 2 hat gewisse (eher untergeordnete) Teile vom Beschwerdeführer 1 übernommen. Die Baukaderschule schloss die beiden Prüfungskandidaten daraufhin wegen „grober Verletzung der Prüfungsdisziplin“ von der Prüfung aus.Das Prüfungsreglement sieht vor, dass die Diplomarbeit im Betrieb bzw. Büro erledigt werden kann. Zwar ist nachvollziehbar (jedoch nirgends ausdrücklich erwähnt oder verlangt), dass die Arbeit eigenständig zu erstellen ist. Der Prüfungsmodus schliesst aber nicht aus, dass die Kandidaten vom Arbeitsumfeld in der einen oder andern Form Unterstützung erhalten oder sich untereinander austauschen. Letzterem ist insbesondere förderlich, dass sämtlichen Kandidaten die identische Aufgabe gestellt wurde. Die Erwartungen an die Eigenständigkeit der Arbeiten dürfen vor diesem Hintergrund nicht überspannt werden. Der erwähnte Ausschlussgrund liegt im konkreten Fall gegenüber keinem der Beschwerdeführer vor. Insbesondere darf den Kandidaten nicht zum Nachteil gereichen, dass sie dieselben Vorlagen benützt haben (Verwaltungsgericht, B 2016/61 und 62). Beschwerde; Beschwerdeführer; Prüfung;Arbeit; Recht; Entscheid; Vorinstanz; Diplomarbeit; Berufs; Bildung; Beschwerdegegnerin;
B 2016/226Verwaltungsgericht14.12.2017 - Entscheid Entbindung vom Berufsgeheimnis, Art. 321 StGB.Die privaten Interessen an der Trauerbewältigung, der Abklärung allfälliger Behandlungsfehler sowie der Information über die Motive des Freitods werden insoweit abgeschwächt, als die Beschwerdeführer als Hinterbliebende der verstorbenen Geheimnisherrin keine Haftungsansprüche geltend machen und fraglich erscheint, ob die vollständige Akteneinsicht die einzig Möglichkeit einer erfolgreichen Trauerbewältigung darstellt (E. 5.1). Von hohem persönlichem Interesse ist die Einsichtsnahme in die Krankengeschichte der verstorbenen Geheimnisherrin in Hinblick auf die Behandlung der psychischen Auffälligkeiten der Beschwerdeführerinnen 2 und 3. Den behandelnden Ärzten und Psychologen der Beschwerdeführerinnen 2 und 3 ist, soweit sie über eine Berufsausübungsbewilligung in der Schweiz verfügen und es gemäss dem Beschwerdegegner als Geheimnisträger für den Behandlungserfolg erforderlich sein könnte, Einsicht in die Krankenunterlagen der verstorbenen Geheimnisherrin zu gewähren. Der Geheimnisträger ist insofern behördlich vom Berufsgeheimnis zu entbinden (E. 5.2), (Verwaltungsgericht, Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdegegner; Interesse; Behandlung; Berufsgeheimnis; Beschwerdeführerin; Einsicht; Entbindung;
B 2016/147Verwaltungsgericht14.12.2017 - Entscheid Volksschule, Berufsverbot, Art. 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 1, Art. 27 Abs. 2 und Beschwerde; Beschwerdeführer; Beruf; Berufs; Berufsverbot; Lehrtätigkeit; Eignung; Schüler; Erziehungs; VerwGE; Hinweis; Interesse;
B 2016/197Verwaltungsgericht14.12.2017 - Entscheid Ausländerrecht, Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung, Art. 62 Abs. 1 lit. c, Art. 96 AuG.Der Beschwerdeführer wurde seiner Verschuldung wegen im Jahr 1995 verwarnt. Statt die Schuldenlast abzutragen hat er die verpönte Schuldenwirtschaft im Zeitraum vom 23. September 1998 bis Ende 2006 – zumindest überwiegend – leichtfertigt fortgesetzt, weshalb ein ausländerrechtlich relevanter Verstoss gegen die öffentliche Ordnung vorliegt (E. 3).Verhältnismässigkeit der Nichtverlängerung (E. 4), (Verwaltungsgericht, B 2016/197). Beschwerde; Beschwerdeführer; Dossier; Schulden; Schweiz; Hinweis; Aufenthalt; Recht; Betreibung; Aufenthalts; Hinweisen; Verwarnung;
B 2016/93Verwaltungsgericht14.12.2017 - Entscheid Baurecht, Art. 61 Abs. 2 lit. a b, d und f BauG, Ausnützungsziffer, anrechenbare Geschossflächen.Räume mit einer Fensterfläche von 2.2 beziehungsweise 1.4 Prozent der Bodenfläche sind ungeachtet ihrer sonstigen Ausgestaltung (namentlich Bodenfläche, Raumhöhe) nicht zu Wohn-, Schlaf- oder Arbeitszwecken geeignet und daher zu den nicht anrechenbaren Geschossflächen im Sinn von Art. 61 Abs. 2 lit. b BauG zu zählen. Soweit Parkfelder in der Wohnzone als zonenkonform bewilligungsfähig sind, sind sie entsprechend Art. 61 Abs. 2 lit. b BauG nicht anrechenbar. Die geplanten von den Wohnräumen konstruktiv klar abgetrennten, offensichtlich eine Fläche von 20 Prozent der anrechenbaren Geschossfläche nicht übersteigenden und als verglaste Bauteile ausgestalteten Wintergärten sind entsprechend Art. 61 Abs. 2 lit. d BauG nicht Teil der anrechenbaren Geschossfläche (Verwaltungsgericht, Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Gemeinde; Rekurs; Anrechenbare; Vorinstanz; Baubewilligung; Geschossfläche; Gemeinderat; Verfahren;
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