Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
IV 2012/20Versicherungsgericht23.12.2013 - Entscheid Art. 28 Abs. 2 IVG. Befristete Rente bei einer rezidivierenden depressiven Störung mit Steigerung der Arbeitsfähigkeit (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Dezember 2013, IV 2012/20). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Arbeit; Depressiv; Depressive; IV-act; Rente; Leistung; Beschwerdegegnerin; Behandlung; Schwere;
OH 2013/2Versicherungsgericht23.12.2013 - Entscheid Art. 1 und 22 Abs. 1 OHG: Höhe der Genugtuung nach OHG. Gestützt auf die zivilrechtlich zugesprochene Genugtuung, welche das Selbstverschulden des Opfers bereits berücksichtigte, rechtfertigt sich eine Kürzung der opferhilferechtlichen Genugtuung um 30%. Diese Kürzung steht im Einklang mit den Empfehlungen der Schweizerischen Verbindungsstellenkonferenz zur Anwendung des Opferhilfegesetzes vom 21. Januar 2010 (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Dezember 2013, OH 2013/2). Genugtuung; Opfer; Recht; Rekurrent; Kreisgericht; Vorinstanz; Täter; Psychisch; Höhe; Beeinträchtigung; Recht; Urteil; Schwere;
IV 2012/45Versicherungsgericht20.12.2013 - Entscheid Art. 16 ATSG; Art. 28 IVG. Würdigung der medizinischen Aktenlage; Invaliditätsbemessung mittels Einkommensvergleichs (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Dezember 2013, IV 2012/45). Beschwerde; Arbeit; Fähigkeit; IV-act; Beschwerdeführer; Arbeitsfähigkeit; Rente; MEDAS; Verfügung; IV-Stelle; Invalidität;
K 2012/5Verwaltungsgericht19.12.2013 - Urteil Verfassungsrecht, Rechtsgleichheitsgebot, Art. 8 Abs. 1 BV (SR 101) resp. Art. 2 Abs. 1 lit. b KV (sGS 111.1).Die Kläger sind langjährige Staatsangestellte des Kantons St. Gallen. Als per 1. Januar 2005 die Ansprüche auf Ausrichtung von Treueprämien umgestaltet wurden, waren sie zwischen 10 und 15 Jahre vom Kanton angestellt. Nach altem Recht hatten sie bei Vollendung des 15. Dienstjahres erstmals Anspruch auf einen vollen Monatslohn als Treueprämie. Nach neuem Recht besteht nach dem Recht; Dienstjahr; Treue; Treueprämie; Übergangs; Klage; Monatslohn; Dienstjahre; Vollen; Treueprämien; Verwaltungsgericht; Feststellung;
B 2012/69 und 70Versicherungsgericht19.12.2013 - Urteil Bau- und Planungsrecht, Art. 36a GSchG und Art. 41a und 41b GschV (SR Beschwerde; Widen; Überbauung; Gewässer; Teilzonen; Rekurs; Teilzonenplan; Überbauungsplan; Gemeinde; Recht; Recht; Gewässerraum;
B 2012/247Verwaltungsgericht19.12.2013 - Urteil Dienstrecht, Art. 82 Abs. 1 a StVG.Die Arbeitgeberin hat auf die ihr bekannte, durch eine Umstrukturierung mit einer Neuzuteilung von Aufgaben ausgelöste Überforderung einer langjährigen, genügende bis gute Leistungen erbringenden Mitarbeiterin mit einer Erhöhung des Drucks reagiert und ihr, trotz ihres Anerbietens und der betrieblich bestehenden Möglichkeit, keine Beschäftigung in einem den Fähigkeiten der Mitarbeiterin besser angepassten Tätigkeitsbereich zugewiesen. Die Kündigung des Dienstverhältnisses ist unter diesen Umständen nicht gerechtfertigt (Verwaltungsgericht, B 2012/247).Urteil vom 19. Dezember 2013 Anwesend: Präsident lic. iur. B. Eugster; Verwaltungsrichter lic. iur. A. Linder, Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführerin; Bereich; Beschwerdegegnerin; Vorgesetzte; Recht; Gesetzten; Vorgesetzten; Arbeite; Aufgaben;
B 2013/187Verwaltungsgericht19.12.2013 - Urteil Verfahrensrecht, Wiederherstellung der Frist, Art. 30ter Abs. 1 VRP (sGS 951.1) und Art. 148 ZPO (SR 270).Ist eine Partei vertreten, so hat sie sich die Fehler ihres Vertreters und dessen Erfüllungsgehilfen, insbesondere ihres Anwalts und dessen als Hilfspersonen tätigen Kanzleiangestellten wie eigene anrechnen zu lassen.Die Vertretung hat dabei insbesondere für die fristgerechte Erfüllung der prozessualen Pflichten besorgt zu sein. Es kann in diesem Zusammenhang von einem Rechtsanwalt erwartet werden, fristwahrender Behördenkorrespondenz besondere Aufmerksamkeit und Kontrolle dahingehend zu widmen, dass sie (inkl. allfälliger Beilagen) auch tatsächlich ordnungsgemäss verpackt und rechtzeitig der Poststelle übergeben wurde. Macht er dies nicht, lässt er die gebotene Sorgfalt vermissen, und es fehlt an einem nur leichten Verschulden, das eine Wiederherstellung der Frist rechtfertigen würde (Verwaltungsgericht, Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Rekurs; Recht; Entscheid; Wiederherstellung; Rechtsvertreter; Verschulden; Beschwerdeführers;
B 2012/242Verwaltungsgericht19.12.2013 - Urteil Ausländerrecht, Widerruf Niederlassungsbewilligung 63 Abs. 2 i.V.m. Art. 62 Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Recht; Schweiz; Vorinstanz; Entscheid; Recht; Akten; Interesse; Migrationsamt;
B 2012/243Verwaltungsgericht19.12.2013 - Urteil Ausländerrecht, Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung Art. 62 lit. d AuG (SR 142.20).Der 1956 in Serbien geborenen Beschwerdeführerin kosovarischer Staatsangehörigkeit wurde im Jahr 2008 in Folge ihrer Heirat mit einem in der Schweiz niedergelassenen serbischen Staatsangehörigen die Aufenthaltsbewilligung erteilt.Mit Widerruf der Niederlassungsbewilligung ihres Ehemannes wegen strafrechtlicher Verfehlungen im Dezember 2011 und seiner Wegweisung aus der Schweiz fällt auch der der Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin zugrunde gelegte Zweck dahin und die Verweigerung der Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung erweist sich als rechtmässig.Wichtige Gründe, welche die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung der Beschwerdeführerin als unverhältnismässig erschienen liessen, liegen angesichts ihrer kurzen Aufenthaltsdauer und ihrer entsprechend schwachen sozialen Integration in der Schweiz ebenfalls keine vor.Die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung erweist sich als recht- und verhältnismässig (Verwaltungsgericht, B 2012/243).Urteil vom 19. Dezember 2013 Anwesend: Präsident lic. iur. B. Eugster; Verwaltungsrichter Beschwerde; Beschwerdeführerin; Aufenthalt; Aufenthalts; Ehemann; Schweiz; Ehemannes; Aufenthaltsbewilligung; Heimat; Interesse; Widerruf;
B 2013/43Verwaltungsgericht19.12.2013 - Urteil Ausländerrecht, Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung, Art. 30 Abs. 1 lit. b und Art. 50 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AuG (SR 142.20), Art. 8 Ziff. 1 EMRK (SR 0.101) und Art. 13 BV (SR 101).Einer rund 20 Jahre alten Tochter ist es möglich und zumutbar, in der Schweiz in Abwesenheit ihrer Mutter ein universitäres Studium aufzunehmen. Der Umstand, dass eine Ausländerin ihre Ausbildung an einer Mittelschule in absehbarer Zeit mit der Maturitätsprüfung abschliessen will, stellt keine persönliche Notlage dar, die die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung rechtfertigt. Es kann ihm durch entsprechende Festsetzung der Ausreisefrist Rechnung getragen werden (Verwaltungsgericht, B 2013/43).Urteil vom 19. Dezember 2013Anwesend: Präsident lic. iur. B. Eugster; Verwaltungsrichter lic. iur. A. Linder, Beschwerde; Beschwerdeführerin; Schweiz; Aufenthalt; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Beschwerdeführerinnen; Familie; Kinder;
B 2012/223Verwaltungsgericht19.12.2013 - Urteil Steuerrecht, Art. 241 und 244 lit. f StG (sGS 811.1).Übertragung von Liegenschaften von einer Einzelunternehmung auf eine AG per 1. Januar 2011, nachdem die Liegenschaften am 31. Dezember 2010 aus dem Privatvermögen des Hauptaktionärs der AG in das Geschäftsvermögen der Einzelunternehmung übertragen worden waren. Handänderungssteuerpflicht bejaht (Verwaltungsgericht, B 2012/223; nahezu identisch der Entscheid B 2012/222).Urteil vom 19. Dezember 2013Anwesend: Präsident lic. iur. B. Eugster; Verwaltungsrichter lic. iur. A. Linder, Dr. B. Heer, Dr. S. Beschwerde; Handänderung; Grundstück; Beschwerdeführerin; Handänderungssteuer; Recht; Grundstücke; Geschäft; Beilage;
IV 2011/43Versicherungsgericht19.12.2013 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenbeginn. Wartejahr. Festlegung des Beginns der relevanten psychiatrisch bedingten Arbeitsunfähigkeit anhand sämtlicher medizinischer Berichte. Erfüllung des Wartejahres aufgrund vorgängiger somatisch bedingter Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2013, IV 2011/43). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_139/2014. Beschwerde; Arbeit; Fähigkeit; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Gutachter; Arbeitsfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; IV-act; Prozent;
UV 2013/27Versicherungsgericht18.12.2013 - Entscheid Art. 6 UVG. Frage der Unfallkausalität von Schulterbeschwerden nach Velounfall mit Schulterluxation (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Dezember 2013, UV 2013/27). Beschwerde; UV-act; Schulter; Führer; Beschwerdeführer; Unfall; Linke; Linken; Beschwerdegegnerin; Behandlung; Beschwerden; Gericht;
I/1_2013/70, 71Verwaltungsrekurskommission17.12.2013 - Entscheid Art. 31 Abs. 2 StG (sGS 811.1), Art. 18 Abs. 2 DBG (SR 642.11). Abgrenzung von Privatvermögen und Geschäftsvermögen. Die Beteiligung eines selbständigen Rechtsanwalts an einer Unternehmung wurde mangels Vorliegen der massgebenden Voraussetzungen zu Recht dem Privatvermögen zugeordnet (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 17. Dezember 2013, I/1-2013/70, 71). Beschwerde; Vorinstanz; Geschäftsvermögen; Recht; Pflichtige; Beschwerdeführer; Rekurrent; Einsprache; Kanton; Unternehmen; Rekurs;
EL 2012/43Versicherungsgericht17.12.2013 - Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG. Vermögensverzicht. Frage der Beweislastverteilung. Beweisthema. Nachteil einer Beweislosigkeit (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Dezember 2013; EL 2012/43). Franken; Beschwerde; Beschwerdeführer; Vermögens; Betrag; Leistung; Ausgegeben; Beweis; Beschwerdegegnerin; Vermögensverzicht; Verzicht;
IV 2013/228Versicherungsgericht17.12.2013 - Entscheid Art. 49 Abs. 3 ATSG. Anspruch auf rechtliches Gehör. Die Beschwerdegegnerin hat sich in der angefochtenen Verfügung weder zum vom Beschwerdeführer einwandweise vorgebrachten Tabellenlohnabzug noch zur von ihm verneinten realistischen Verwertbarkeit der Resterwerbsfähigkeit geäussert. Sie hat den Anspruch des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör ferner dadurch schwerwiegend verletzt, als sie weder ihre Anfrage noch die bei den Gutachtern eingeholten Stellungnahmen dem Beschwerdeführer vor Verfügungserlass zur Kenntnis gab und auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme einräumte. Aufgrund der Schwere der Gehörsverletzung Heilbarkeit verneint. Der von der Beschwerdegegnerin angeordnete Entzug der aufschiebenden Wirkung der gegen die renteneinstellende Verfügung erhobenen Beschwerde bleibt während des neuerlichen Verwaltungsverfahrens nicht bestehen, zumal vorliegend aufgrund der Gehörsverletzung von einer missbräuchlichen Provozierung eines möglichst frühen Revisionszeitpunkts auszugehen ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Dezember 2013, IV 2013/228). Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Verfügung; Beschwerdeführer; Gehör; Persönlichkeit; Verwaltung; Gehörs; Rente; IV-Stelle; Gutachter;
IV 2012/38Versicherungsgericht17.12.2013 - Entscheid Art. 28 IVG. Würdigung der medizinischen Aktenlage aus somatischer und psychiatrischer Sicht. Verdacht auf somatoforme Schmerzstörung; psychische Komorbidität fraglich. Rückweisung zur weiteren medizinischen Abklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Dezember 2013, IV 2012/38). Beschwerde; Schmerz; Arbeitsfähigkeit; Beschwerdeführer; IV-act; Schmerzen; Pädisch; Bericht; Beurteilung; Beschwerdeführers;
IV 2012/216Versicherungsgericht12.12.2013 - Entscheid Art. 43 Abs. 3 ATSG. Auflagen im Rahmen der Mitwirkungspflicht bei Polytoxikomanie. Die getroffenen Anordnungen beschlagen einzig die Mitwirkungspflicht des Beschwerdeführers und ihre Verhältnismässigkeit hat sich am angestrebten Zweck, nämlich der Ermöglichung einer gutachterlichen Abklärung der Arbeitsfähigkeit unter Ausschluss einer suchtmittelinduzierten Arbeitsunfähigkeit, zu richten. Mit anderen Worten kann im vorliegend zu beurteilenden Abklärungsstadium nicht mehr gefordert werden, als ein Verhalten, das den Experten in die Lage versetzt, sich ein ausreichendes Bild über die gesundheitliche Situation zu verschaffen. Verhältnismässigkeit der Auflagen verneint, da mildere Anordnungen in Betracht fielen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Dezember 2013, IV 2012/216). Beschwerde; Beschwerdeführer; IV-Stelle; Beschwerdegegnerin; Drogen; Auflage; Gefordert; Verfügung; Abklärung; Mitwirkung; Akten;
I/1_2013/95, 96Verwaltungsrekurskommission11.12.2013 - Entscheid Art 25 Abs. 1 StG (sGS 811.1), Art. 13 Abs. 1 DBG (SR 642.1). Solidarhaftung der Ehegatten für Steuern. Einer Steuerpflichtigen wurde aufgrund eines Forderungsverzichts einer Bank ein entsprechendes Einkommen aufgerechnet. Die Forderung beruhte auf der selbständigen Tätigkeit der Ehefrau vor der Heirat. Im konkreten Fall wurde eine Zahlungsunfähigkeit der Ehefrau angekommen und die Haftung des Ehemannes Beschwerde; Ehegatte; Haftung; Ehefrau; Ehegatten; Bundessteuer; Rekurs; Entscheid; Hafte; Zahlungsunfähigkeit; Einkommen; Solidarhaftung;
I/2_2013/1Verwaltungsrekurskommission11.12.2013 - Entscheiddurfte (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/2, 11. Dezember Feuerwehr; Rettung; Hilfe; Gemeinde; Hilfeleistung; Einsatz; Rekurs; Gemeinderat; Dienstleistung; Rekurrentin; Einsätze; Vorinstanz;
IV 2012/30Versicherungsgericht11.12.2013 - Entscheid Art. 28 IVG, Art. 28a Abs. 3 IVG. Würdigung eines polydisziplinären Gutachtens. Gemischte Methode (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2013, IV 2012/30). Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführerin; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Einschränkung; Haushalt; Recht; Medizinisch; Abklärung; Invalidität;
IV 2011/262Versicherungsgericht11.12.2013 - Entscheid Art. 16 ATSG. Invaliditätsbemessung mittels Einkommensvergleich (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2013, IV 2011/262) Bestätigt durch Urteil des Bundesgericht 8C_56/2014. Arbeit; Beschwerde; IV-act; Beschwerdeführerin; Arbeitsfähigkeit; Valid; Depressive; Rente; Arbeitsunfähigkeit; Psychiatrisch;
IV 2012/479Versicherungsgericht10.12.2013 - Entscheid Art. 21 IVG. Ziff. 9.01 und 9.02 des Anhangs zur HVI. Art. 2 Abs. 3 HVI. Rollstuhl als Hilfsmittel. Ein Anspruch auf Abgabe von zwei Handrollstühlen besteht im Grundsatz, wenn aufgrund der konkreten Bedürfnisse der versicherten Person eine unterschiedliche Ausführung des Handrollstuhls für den Einsatz drinnen und draussen behinderungsbedingt zwingend notwendig ist und der bereits abgegebene Handrollstuhl nicht entsprechend angepasst werden kann. Kann ein Handrollstuhl von der Begleitperson nicht mehr in einem zumutbaren Ausmass geschoben und gesteuert werden, weil steile und mit schlechten Belägen versehene Wege überwunden werden müssen, so stellt ein von der Begleitperson allein bedienbares Schieb- und Bremsgerät ein notwendiges, einfaches und zweckmässiges Zubehör zum Handrollstuhl dar. Ein Schieb- und Bremsgerät macht aus einem Handrollstuhl nur dann funktionell einen Elektrorollstuhl, wenn es von der versicherten Person selbständig bedient werden kann (vgl. auch Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 28. März 2013, IV 2011/368)(Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Dezember 2013, IV 2012/479). Beschwerde; Rollstuhl; Beschwerdeführerin; Hilfsantrieb; Handrollstuhl; Hilfsmittel; Aussen; Anspruch; Wendig; Beschwerdegegnerin;
UV 2013/23Versicherungsgericht10.12.2013 - Entscheid Art. 6 UVG; Art. 11 UVV. Ein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen den aufgetretenen Kniebeschwerden rechts und dem damaligen Unfallereignis ist nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachweisbar. Ein Rückfall ist zu verneinen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Dezember 2013, UV 2013/23). Beschwerde; Suva-act; Unfall; Untersuchung; Beschwerdeführerin; Kausalzusammenhang; ärztlich; Hinweis; Natürliche; Hinweise; Kreuzband;
UV 2013/19Versicherungsgericht10.12.2013 - Entscheid Art. 9 UVG. Frage des Vorliegens einer Berufskrankheit bzw. eines Rückfalls zu einer Berufskrankheit (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Dezember 2013, UV 2013/19). Beschwerde; UV-act; UV-act; Beschwerdeführer; Augen; Arbeit; Bericht; Berufskrankheit; Asthma; Beschwerdeführers; Beschwerden; Lunge;
IV 2011/74Versicherungsgericht09.12.2013 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Beurteilung eines Gerichtsgutachtens im Lichte der zur somatoformenSchmerzstörungergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung. Gestützt darauf besteht Anspruch auf eine Dreiviertelsrente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Dezember 2013, IV 2011/74). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_5/2014. Beschwerde; Beschwerdeführer; IV-act; Psychisch; Gericht; Psychiatrisch; Arbeitsfähigkeit; Psychiatrische; Psychische; Sicherung;
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