Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
JSD 2018 3Justiz- und Sicherheitsdepartement29.10.2018 - Wird einem Mitglied des Gemeinderates die gesamte Ressortverantwortung entzogen, stellt dies eine anfechtbare Verfügung dar.

Der vorgängige Verzicht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs bei vorsorglichen Verfügungen (superprovisorische Massnahme) rechtfertigt sich nur, wenn gewichtige Anliegen und Interessen gefährdet sind oder dadurch der Zweck der behördlichen Anordnung vereitelt würde. Dies darf nicht leichthin angenommen werden. Die Anhörung muss so rasch als möglich nachgeholt werden, und die superprovisorische ist durch eine vorsorgliche oder definitive Massnahme abzulösen.

Aufgrund der Schwere des Eingriffs in die Rechte der gewählten Person ist für den Entzug der gesamten Ressortverantwortung eine Rechtsgrundlage in einem Gesetz im formellen Sinne erforderlich. Die Amtsenthebung steht einzig dem Regierungsrat zu.
Gemeinde; Gemeinderat; Massnahme; Recht; Anordnung; Ressort; Grundlage; Verwaltung; Beschwerde; Ressortverantwortung; Massnahmen; Interne;
AU 18 22Aufsichtsbehörden und Kommissionen21.09.2018 - Die Beurkundung einer Eidesabnahme oder einer Erklärung an Eidesstatt für den inländischen Gebrauch ist nach luzernischem Recht unzulässig.Eides; BeurkG; Eidesstatt; Recht; Beurkundung; Erwägungen:; Aufsichtsbehörde; Verfahrens; Vorschriften; Nichtig; Urkunde; Unzulässig;
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