Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
RRE Nr. 1385Regierungsrat17.12.2013 - Das Ziel einer eindeutigen Gebäudeadressierung kann am besten erreicht werden, wenn sich die Adresse aus einer Ortschaft (mit Postleitzahl), einem Strassennamen und einer Hausnummer zusammensetzt. Für die Adressierung eines Gastwirtschaftsbetriebes kann nicht eine Bezeichnung verwendet werden, welche sich auf einen Firmennamen und nicht auf einen Strassennamen, Platz, Weiler oder Hof als benanntes Gebiet bezieht. Es ist aber möglich, den Firmennamen in der Gebäudeadresse als Zusatz anzubringen.Gebäude; Beschwerde; Strasse; Beschwerdeführer; Restaurant; Vorinstanz; Gemeinde; Gebiet; Adressierung; Gebäudeadressierung; Gebiete;
JSD 2013 2Justiz- und Sicherheitsdepartement22.11.2013 - Bei der Prüfung der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer ist grundsätzlich so zu verfahren, wie wenn ein Härtefallgesuch nach Art. 30 Abs. 1 lit. b AuG gestellt worden wäre. Der vom Gesetzgeber beabsichtigten Privilegierung von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern ist jedoch Rechnung zu tragen. Der Anspruch auf eine vertiefte Prüfung des Gesuches gebietet insbesondere, dass in Bezug auf das Prüfungskriterium der Respektierung der Rechtsordnung nicht mehr schematisch am Erfordernis des Nichtvorhandenseins von Verfehlungen in einem bestimmten Zeitraum oder aber an einer fixen Anzahl tolerierbarer Vorkommnisse festgehalten wird, sondern alle relevanten Elemente dieses Prüfungskriteriums im Sinn einer Gesamtwürdigung mitberücksichtigt werden.Aufenthalt; Ausländer; Aufenthalts; Recht; Aufenthaltsbewilligung; Gesuch; Prüfung; Härtefall; Beziehungsweise; Ausländern;
JSD 2013 9Justiz- und Sicherheitsdepartement30.10.2013 - Die Anordnung eines Rayonverbots bedarf des Nachweises von Gewalttätigkeiten anlässlich von Sportveranstaltungen. Erachtet die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt mangels genügender Beweise nicht für anklagewürdig und stellt sie deswegen das Strafverfahren ein, fehlt es an diesem Nachweis. Ein bereits angeordnetes Rayonverbot ist aufzuheben.Rayon; Rayonverbot; Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahren; Rayonverbots; Vorinstanz; Beweis; Konkordat; Staatsanwaltschaft; Luzern;
AR 13 30Aufsichtsbehörden und Kommissionen21.10.2013 - Art. 12 lit. a und i BGFA. Mehrfache Pflichtverletzung durch einen Anwalt, der zunächst zwei Brüder in einer sie beide betreffenden Sache vertritt, und, nachdem sich die beiden nicht über das weitere Vorgehen einigen können, weitere Aufträge des einen Bruders ausführt, die entsprechenden Arbeiten den Gebrüdern in Rechnung stellt, und nicht auf Schreiben des anderen Bruders reagiert, in welchem dieser Auskunft und Rechenschaft über diese Art der Rechnungsstellung fordert.Rechnung; Disziplinarbeklagte; Anzeige; Anzeigesteller; Gebrüder; Disziplinarbeklagten; Anwalt; Pflicht; Rechnungen; Klient; Mandat;
JSD 2013 7Justiz- und Sicherheitsdepartement09.10.2013 - Das Aussetzen eines Verfahrens kann für eine am raschen Verfahrensausgang interessierte Partei einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken. – Ist in einem ausländerrechtlichen Verfahren der Entscheid vom Ausgang eines Strafverfahrens abhängig, rechtfertigt sich das Aussetzen des Verfahrens nur, wenn es sich als erforderlich und angemessen erweist.Verfahren; Aufenthalt; Beschwerde; Beschwerdeführer; Aufenthaltsbewilligung; Verfahren; Verfahrens; Verlängerung; Nachteil; Verfahrens;
AR 12 67Aufsichtsbehörden und Kommissionen07.10.2013 - Art. 12 lit. i BGFA. Anforderungen an die Rechnungsstellung. Eine konkrete Abrechnung ist auch dann erforderlich, wenn Verrechnung der gegenseitig erbrachten Leistungen (Anwaltsdienstleistungen/Gartenarbeiten) vereinbart ist.Abrechnung; Honorar; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Honorarrechnung; Detailliert; Rechnung; Anwalt; Fellmann; Detaillierte;
JSD 2013 1Justiz- und Sicherheitsdepartement01.10.2013 - Rentnerinnen und Rentner benötigen für eine Zulassung einen eigenständigen Bezug zur Schweiz. Die Anwesenheit von Familienangehörigen in der Schweiz allein genügt nicht, um eine besondere persönliche Beziehung zur Schweiz zu bejahen.Schweiz; Familien; Beziehung; Bundesverwaltungsgericht; Beziehungen; Rentner; Familienangehörigen; Bezug; Söhne; Ausländer; Schweiz;
AU 10 5Aufsichtsbehörden und Kommissionen17.09.2013 - § 5 Abs. 1 lit. a BeurkG. Weisung betreffend Notariatsgesellschaften.Notar; Gesellschaft; Anwalts-Notar; Beurkundungstätigkeit; Und/oder; Ausübung; Weisung; Beurkundungsrechtlichen; Missverständlich;
RRE Nr. 1008Regierungsrat16.09.2013 - Das Gebot der Sachlichkeit der Abstimmungserläuterungen verlangt, dass die behördliche Information vor Abstimmungen ausgewogen ist. Standpunkte beachtlicher Minderheiten des Kantonsrates oder des Gemeindeparlaments sowie eines Initiativ- oder Referendumskomitees sind dabei von Gesetzes wegen angemessen darzustellen. Der Behörde bleibt indes ein erheblicher Ermessensspielraum. Namentlich besteht kein Anspruch für gegnerische Komitees auf eine umfassende Darstellung ihrer Argumente in den Abstimmungserläuterungen. Ein Anspruch darauf, die Argumente selbst darzustellen, besteht nicht.Abstimmungserläuterungen; Stadtrat; Argumente; Stimmberechtigte; Stimmberechtigten; Vorlage; Minderheiten; Beachtliche; Kanton;
AR 13 22Aufsichtsbehörden und Kommissionen11.09.2013 - § 12 Abs. 2 lit. d AAV (Verordnung betreffend die Aufsicht über die Anwältinnen und Anwälte). Die Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte ist nicht befugt, einer Klientin Auskunft über die Berufshaftpflichtversicherung ihres Anwalts zu erteilen.Aufsicht; Anwalt; Aufsichtsbehörde; Berufshaftpflichtversicherung; Versicherung; Anwalts; Anwältin; Haftpflicht; Anwältinnen; Anwälte;
A 12 111Verwaltungsgericht29.05.2013 - Art. 37 Abs. 2 SVG; Art. 17 SSV. Das Strassenverkehrsamt passte die bisherige Praxis zur Bewilligung der Parkierungserleichterung für Ärzte im Notfalldienst an. Die Voraussetzungen für eine Praxisänderung sind erfüllt und der Grundsatz der Rechtsgleichheit wurde dabei nicht verletzt.

Praxis; Parkierungserleichterung; Richtlinie; Richtlinien; Beschwerde; IKST-Richtlinien; Beschwerdeführer; Ärzte; Strassen;
JSD 2013 6Justiz- und Sicherheitsdepartement23.05.2013 - Das Interesse, gegen den Aufenthalt des Ehepartners ankämpfen zu können, rechtfertigt die Beiladung in ein ausländerrechtliches Verfahren nicht. Beschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer; Ehefrau; Interesse; Nachteil; Aufenthaltsbewilligung; Schutzwürdig; Rechtlich; Beiladung;
V 12 72_1Verwaltungsgericht16.05.2013 - Art. 26 BV; § 138 Abs. 1 und § 178 PBG. Falls auf einem Grundstück schon verschiedentlich Aufschüttungen vorgenommen wurden, gilt als natürlich gewachsenes Terrain in erster Linie diejenige Höhe, die bei früheren Bauarbeiten in genehmigten Bauplänen als solches festgelegt worden ist. Das gestaltete Terrain hat dort als massgebliches gewachsenes Terrain zu gelten, wo es in nicht missbräuchlicher Weise zu einer grossflächigen, mehrere Grundstücke betreffenden Veränderung des Terrains gekommen ist. Ein früherer, ursprünglicher Terrainverlauf bleibt unbeachtlich, wenn Teile des auf diese Weise veränderten Terrains später im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben ein weiteres Mal verändert wurden, sich der Terrainverlauf unmittelbar nach der ersten, grossflächigen Veränderung aber hinreichend genau rekonstruieren lässt. Ein im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben kleinflächig gestaltetes Terrain gilt nicht als massgebliches gewachsenes Terrain (E. 3).Terrain; Gewachsene; Beschwerde; Gelände; Gewachsenen; Beschwerdeführer; Terrains; Gebäude; Grundstück; Verwaltung; Profil; Gemeinde;
V 12 72Verwaltungsgericht16.05.2013 - Art. 26 BV; § 138 Abs. 1 PBG, § 178 PBG. Falls auf einem Grundstück schon verschiedentlich Aufschüttungen vorgenommen wurden, gilt als natürlich gewachsenes Terrain in erster Linie diejenige Höhe, die bei früheren Bauarbeiten in genehmigten Bauplänen als solches festgelegt worden ist. Das gestaltete Terrain hat dort als massgebliches gewachsenes Terrain zu gelten, wo es in nicht missbräuchlicher Weise zu einer grossflächigen, mehrere Grundstücke betreffenden Veränderung des Terrains gekommen ist. Ein früherer, ursprünglicher Terrainverlauf bleibt unbeachtlich, wenn Teile des auf diese Weise veränderten Terrains später im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben ein weiteres Mal verändert wurden, sich der Terrainverlauf unmittelbar nach der ersten, grossflächigen Veränderung aber hinreichend genau rekonstruieren lässt. Ein im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben kleinflächig gestaltetes Terrain gilt nicht als massgebliches gewachsenes Terrain (E. 3).

Terrain; Gewachsene; Gelände; Terrains; Profil; Gewachsenen; Gebäude; Grundstück; Terrainverlauf; Beschwerdeführer; Bestehende;
V 13 13Verwaltungsgericht14.05.2013 - Art. 1, 2, 4, 5, 6, 7, 22, 23, 29 BewG; Art. 1 Abs. 1 BewV. Voraussetzungen für den Erlass einer Grundbuch- und Handelsregistersperre als vorsorgliche Massnahmen bejaht. Aufgrund von Unklarheiten betreffend die Liberierung des Aktienkapitals und die tatsächliche Beherrschung der Immobiliengesellschaft können vorliegend eine Beteiligung von Personen im Ausland an Grundstückerwerbsgeschäften und somit eine Bewilligungspflicht nicht ohne Weiteres ausgeschlossen werden. Verhältnismässigkeit bejaht. Das Feststellungsverfahren ist aber ohne Verzug durch die Bewilligungsbehörde fortzuführen (E. 2). Aufhebung der Sistierung. Aus einem strafrechtlichen Verfahren betreffend Nichteinhaltung einer Lex-Friedrich-Erklärung anlässlich der Neuanmeldung beim Handelsregister sind für das Feststellungsverfahren keine relevanten Ergebnisse zu erwarten, wenn die Formulierung der Erklärung im offensichtlichen Widerspruch zum Gesellschafszweck steht (E. 3).

Stück; Grundstück; Beschwerde; Grundstücke; Person; Bewilligung; Beschwerdeführer; Erwerb; Beschwerdeführerin; Handel; Handels;
V 13 37Verwaltungsgericht08.05.2013 - Art. 89 Abs. 1 lit. a BGG, Art. 89 Abs. 2 lit. d BGG; § 14 Abs. 1 lit. g VRG; § 128 Abs. 2 VRG, § 128 Abs. 3 VRG; § 129 Abs. 1 VRG, § 129 Abs. 2 VRG; § 25a DSchG. Der Innerschweizer Heimatschutz ist mangels einer Rechtsgrundlage nicht legitimiert, Beschwerde gegen die Unterschutzstellung eines Gebäudes zu führen. Er ist auch nicht legitimiert, gegen eine Sistierungsverfügung selbständig Beschwerde zu führen.

Beschwerde; Kanton; Recht; Kantons; Entscheid; Luzern; Verfahren; Zwischenentscheid; Verwaltungsgericht; Kultur; Kantonal; Organisation;
P 12 2Verwaltungsgericht07.05.2013 - § 4 Abs. 4 der Polizeikostenverordnung hat im kantonalen Polizeigesetz keine hinreichende gesetzliche Grundlage. Auch ist der Kreis möglicher Gebührenpflichtiger nicht klar geregelt. Weiter ist die Gebührenhöhe in der Verordnung nicht begrenzt, was Veranstalter aus Furcht vor u.U. hohen Kostenfolgen davon abhalten kann, von ihren Grundrechten auf Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit Gebrauch zu machen.Polizei; Polizeikosten; Polizeikostenverordnung; Gebühr; Gebühren; Recht; Abgabe; Zweck; Veranstalter; Veranstaltung; Störer; Antrag;
V 13 43Verwaltungsgericht22.04.2013 - Art. 29 und 191b BV; § 201 VRG. Die Luzerner Regelung in § 201 Abs. 2 VRG basiert auf der weitgehenden Organisationsautonomie der Kantone, soweit sie ihr eigenes Verwaltungsrecht anwenden. Sie ist mit den Verfassungs- und EMRK-Prinzipien vereinbar. Der obsiegenden Partei ist deshalb nur dann eine Parteientschädigung zulasten des Gemeinwesens, dem die Vorinstanz angehört, zuzusprechen, wenn letzterer ein gravierendes Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Ein solches liegt vor bei einem groben Verfahrensfehler (namentlich Verletzung rechtliches Gehör) oder einer offenbaren (qualifizierten) Rechtsverletzung. Recht; Beschwerde; Verfahren; Partei; Verwaltung; Beschwerdeführerin; Urteil; Entscheid; Bewilligungspflicht; Unterliege; Parteien;
S 11 430Verwaltungsgericht19.04.2013 - Die Ersatzprämie gemäss Art. 95 Abs. 1bis UVG ist im Fall eines Unfallereignisses für alle Arbeitnehmer geschuldet und nicht nur für den Verunfallten. Auch bei Prämienbefreiung sind die Arbeitnehmer unfallversichert; die Versicherteneigenschaft bezieht sich auf das Kollektiv und nicht nur auf das Individuum, weshalb auch die Prämie für alle Versicherten geschuldet wird.Ersatzprämie; Prämie; Prämien; Arbeitnehmer; Arbeitgeber; Unfall; Versicherung; Ersatzkasse; Ersatzprämien; Unfallversicherung;
V 12 245Verwaltungsgericht05.04.2013 - Die Verschiebung des Startzeitpunkts einer Demonstration (u.a.) in der Innenstadt von Luzern an einem Novembersamstag von 14.00 Uhr auf 16.00 Uhr beruht auf einer Abwägung diverser Interessen, so namentlich der Veranstalter der Demonstration einerseits sowie der Passanten und Geschäftsinhaber anderseits. Im konkreten Fall berührt die Verschiebung des Beginns der Demonstration auf einen Zeitpunkt nach Ladenschluss die Appellwirkung der Manifestation, entzieht ihr aber nicht die Grundlage, weil selbst nach Ladenschluss viele Passanten die Demonstration wahrnehmen konnten, zumal diese (u.a.) streckenweise auf Strassen der Neustadt, am Bahnhof vorbei und über die Seebrücke führte.Demonstration; Behörde; Recht; Beschwerde; Behörden; Interesse; Entscheid; Verwaltung; Stadt; Bewilligung; Strasse; Samstag;
A 10 32 / A 10 33Verwaltungsgericht28.03.2013 - Art. 123 DBG; § 144 StG. Überführung von Geschäftsvermögen ins Privatvermögen. Zur Ermittlung des Verkehrswerts einer Liegenschaft zum Überführungszeitpunkt hat der zuständige Einschätzungsexperte der kantonalen Veranlagungsbehörde einen Schatzungsauftrag erteilt und gestützt auf den behördenintern ermittelten Verkehrswert die Veranlagung vorgenommen. Dieser steueramtlichen Verkehrswertschätzung kommt kein erhöhter Beweiswert zu.Steuer; Verkehrswert; Veranlagung; Gutachten; Veranlagungs; Veranlagungsbehörde; Schatzung; Dienst; Partei; Steuern; Gerichtliche;
A 12 48Verwaltungsgericht18.03.2013 - Art. 12 BV. §§ 6, 28 und 30 SHG. - Die Regel, dass eine überhöhte Anfangsmiete in jedem Fall bis zur Verfügbarkeit einer günstigeren Lösung zu übernehmen ist, greift nicht, wenn ein treuwidriges Verhalten vorliegt. Gegen Treu und Glauben handelt, wer in eine zu teure Wohnung zieht, obwohl er weiss, dass es in der Gemeinde sozialhilferechtliche Beschränkungen in der Höhe der Mietkosten gibt und davon ausgehen muss, bald wieder Hilfe zu benötigen. Sozialhilfe; Mietzins; Wirtschaftliche; Gemeinde; Wohnung; Beschwerde; Beschwerdeführer; Richtlinien; SKOS-Richtlinien; -Zimmerwohnung;
V 12 110Verwaltungsgericht13.03.2013 - §§ 162 ff. VRG, § 75 PG. Die Entgegennahme eines an sich unzulässigen Rechtsmittels als ein anderes rechtfertigt sich, wenn es die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Gerechtfertigt kann eine Konversion dann sein, wenn die Form des Rechtsmittels und das Rechtsbegehren auch für das zulässige Rechtsmittel geeignet sind. Die Verfahrensunterschiede zwischen dem gewählten und dem korrekten Rechtsmittel dürfen weder zu Verwirrung noch zu unnötigen Prozesshandlungen führen.Rechtsmittel; Klage; Konversion; Verfahren; Klageverfahren; Urteil; Verwaltungsgericht; Verfahrens; Verwaltungsgerichts; Gerichtliche;
V 12 275Verwaltungsgericht11.03.2013 - Art. 7 Abs. 1 BöB, Art. 7 Abs. 2 BöB; Art. 7 Abs. 2 IVöB; § 2 Abs. 1 öBV, § 2 Abs. 3 öBV. Die Bauwerkregel als bauauftragsspezifische Sonderregel geht weiter als das Zerstückelungsverbot. Sie ist nur im Staatsvertragsbereich einschlägig. Bei einer Mehrheit von Bauaufträgen innerhalb eines einheitlichen Bauwerks, die nicht alle für sich genommen schon den staatsvertraglichen Schwellenwert erreichen, ist zumindest probeweise eine Addition aller einzelnen Schätzwerte vorzunehmen. Erreicht oder übersteigt die Zusammenrechnung der einzelnen Schätzwerte der Bauaufträge den anwendbaren staatsvertraglichen Schwellenwert, unterstehen sämtliche Bauaufträge, sofern auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, den staatsvertraglichen Regeln, auch wenn sie für sich allein betrachtet darunter liegen. Schwellenwert; Auftrag; Vergabe; Auftrags; Verfahren; Bauwerk; Recht; Verfahrens; Schätzung; Baumeister; Bauaufträge; Schwellenwerts;
V 12 187Verwaltungsgericht07.03.2013 - Art. 89 Abs. 1 BGG; Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG; Art. 11 Abs. 3, 13 Abs. 1 USG; Art. 6 LSV; §§ 161 Abs. 3 f., 207 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 lit. a PBG; §§ 107 Abs. 3, 129 Abs. 1 lit. c VRG. Einsprachelegitimation im konkreten Fall verneint. Eine Legitimation kann aus Bautransportlärm nur dann abgeleitet werden, wenn sich dieser über einen erheblichen Zeitraum erstreckt. Allgemein ist der Kreis der zur Einsprache legitimierten Personen bei Baulärm wesentlich enger zu ziehen als bei Betriebslärm. Aus der übermässigen Lärmbelastung an einem Verkehrsträger kann weder darauf geschlossen werden, dass die allein durch Bautransportlärm verursachte Lärmbelastung ebenfalls übermässig wäre, noch darauf, dass die Anwohner entlang dieses Verkehrsträgers ohne Weiteres in einem eine Legitimation begründenden Mass von den Immissionen des Bautransportlärms betroffen wären. Die deutliche Wahrnehmbarkeit einer Verkehrszunahme ist eine notwendige, aber nicht hinreichende Voraussetzung für eine Legitimation aus Bautransportlärm. Die Legitimation beurteilt sich in Gesamtwürdigung sämtlicher im konkreten Fall vorliegenden tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere der Dauer der Immissionen. Abgrenzung zur Popularbeschwerde. § 161 Abs. 3 f. PBG begründet alleine keine Legitimation, wenn einem Einsprecher nach den Grundsätzen der übergeordneten umweltschutzrechtlichen Rechtsprechung ein schutzwürdiges Interesse fehlt (E. 4e). Beschwerde; Lärm; Beschwerdeführer; Verkehr; Immission; Recht; Legitimation; Recht; Lärmimmission; Lärmimmissionen; Vorinstanz;
RRE Nr. 243Regierungsrat05.03.2013 - Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, deren Zonenzuweisung Gegenstand einer Einsprache Dritter ist, haben keinen Anspruch darauf, von der Gemeinde über den Eingang der Einsprache informiert oder zu einer Einspracheverhandlung eingeladen zu werden.Einsprache; Gemeinde; Recht; Anspruch; Beschwerde; Einsprecher; Gehör; Einsprachen; Beschwerdeführer; Rechtlich; Beschwerdeführerinnen;
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