Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
V 12 86_1Verwaltungsgericht24.07.2012 - Der Entscheid der Schätzungskommission betreffend die Bewilligung zur vorzeitigen Besitzeseinweisung ist ein selbständig anfechtbarer Zwischenentscheid. Voraussetzungen für die Besitzeseinweisung sind das Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheides über die Erteilung des Enteignungsrechts sowie der Nachweis bedeutender Nachteile, falls mit der Besitzeseinweisung zugewartet werden muss. Das Verwaltungsgericht erachtet die Voraussetzung für den Erlass einer Verfügung über die Besitzeseinweisung selbst dann noch für gegeben, falls eine ohne Entscheid vollzogene Inbesitznahme zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen könnte. Besitz; Vorzeitig; Besitzeseinweisung; Vorzeitige; Recht; Beschwerde; Entscheid; Schätzungskommission; Enteignung; Enteigner; Kanton;
V 12 86_2Verwaltungsgericht24.07.2012 - § 52 Abs. 1 und 2 EntG. Voraussetzungen für die vorzeitige Besitzeseinweisung sind das Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids über die Erteilung des Enteignungsrechts und der Nachweis bedeutender Nachteile, falls mit der Besitzeseinweisung zugewartet werden muss. Das Verwaltungsgericht erachtet die Voraussetzung für den Erlass einer Verfügung über die Besitzeseinweisung selbst dann noch für gegeben, falls eine ohne Entscheid vollzogene Inbesitznahme zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen könnte.

JSD 2012 6andere Verwaltungsbehörden23.07.2012 - Beendigung der vorläufigen Aufnahme. Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen. Artikel 30 Absatz 1b und Artikel 84 Absatz 5 AuG. Erfüllt eine vorläufig aufgenommene Person das zeitliche Erfordernis von Artikel 84 Absatz 5 AuG nicht, prüft die zuständige Behörde subsidiär, ob ihr gestützt auf Artikel 30 Absatz 1b AuG eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen ist, ohne dass dafür ein neues Gesuch gestellt werden müsste.Aufenthaltsbewilligung; Beendigung; Zuständige; Justiz; Müsste; Gesuch; Erteilen; Subsidiär; Behörde; Nicht; Prüft; Aufnahme;
S 12 124Verwaltungsgericht17.07.2012 - Art. 10 Abs. 3 lit. d ELG; Art. 26, 54a Abs. 3 ELV. Zur Höhe der jährlichen Ergänzungsleistungen und zur Anrechnung von Krankenkassenprämien respektive zur Garantie eines gesetzlichen Mindestbetrages in der Höhe der massgebenden kantonalen Prämienverbilligung. Nur in jenen Fällen, bei denen der Ausgabenüberschuss (mit Berücksichtigung der Krankenkassenprämien) kleiner ist als die Prämienverbilligung, sind sowohl der Pauschalbetrag für die obligatorische Krankenpflegeversicherung als auch ein Teil der Prämienverbilligung, nämlich der Differenzbetrag zwischen Ergänzungsleistung und Prämienverbilligung, auszurichten.



Prämien; Prämienverbilligung; Ausgaben; Ergänzungsleistung; Obligatorische; Pauschalbetrag; Luzern; Krankenpflegeversicherung;
A 10 238Verwaltungsgericht10.07.2012 - § 60 Abs. 1, § 82 Abs. 3 StrG; §§ 2, 7 PV. Zur Parteistellung der Strassengenossenschaft. Abgrenzung zwischen (Zwangs-)Mitgliedschaft in einer Strassengenossenschaft und Beitragspflicht.

Strasse; Grundstück; Strassen; Strassengenossenschaft; Mitglied; Grundstücke; Genossenschaft; Unterhalt; Beschwerde; Perimeter;
V 12 142Verwaltungsgericht09.07.2012 - Unselbständige Anstalten sind dem Grundsatz nach nicht parteifähig, es sei denn, die Rechtsordnung gestehe ihnen die Parteistellung ausdrücklich zu. Auf die Beschwerde einer unselbständigen Bildungsanstalt ist das Verwaltungsgericht nicht eingetreten, weil die Luzerner Rechtsordnung ihr die Parteistellung nicht einräumt.Recht; Partei; Bildungs; Entscheid; Prozessführenden; Bildungsanstalt; Voraussetzung; Fähig; Parteifähigkeit; Luzern; Anstalt;
JSD 2012 10andere Verwaltungsbehörden20.06.2012 - Widerruf der Niederlassungsbewilligung. Artikel 63 AuG. Es ist mit dem Gesetz nicht vereinbar, die Niederlassungsbewilligung eines minderjährigen Kindes, dessen Eltern einen Widerrufsgrund gesetzt haben und folglich aus der Schweiz weggewiesen werden, zu widerrufen, sofern das Kind selber keinen Widerrufsgrund erfüllt. Folgt das Kind in einem solchen Fall seinen Eltern ins Heimatland, erlischt seine Niederlassungsbewilligung mit der Abmeldung ins Ausland oder aber nach sechs Monaten Aufenthalt ausserhalb der Schweiz.Beschwerdeführer; Niederlassungsbewilligung; Aufenthalt; Eltern; Widerrufen; Mutter; Urteil; Widerrufsgr; Niederlassungsbewilligung;
BKD 2012 16Bildungs- und Kulturdepartement19.06.2012 - Volksschule. Übertrittsverfahren. Mitwirkungsrecht der Erziehungsberech­tigten. § 9 Verordnung über die Übertrittsverfahren in der Volksschule. Die Anhörung der Klassenlehrperson der Primarschule und der Erziehungsberechtigten im Übertrittsverfahren von der Primarschule in die Sekundarstufe kann auf dem Schriftweg erfolgen. Das Mitwirkungsrecht der Erziehungsberechtigten ist nicht dahingehend zu verstehen, dass es ihre Zustimmung zur Zuweisung in jedem Falle braucht.Klasse; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Klassenlehrperson; Übertritt; Erziehungsberechtigte; Erziehungsberechtigten; Zuweisung; Leistung;
V 12 39Verwaltungsgericht06.06.2012 - Das Verwaltungsgericht tritt auf die Beschwerde einer Grundeigentümerin ein, die sich dagegen wehrt, dass im Subventionsentscheid betreffend die kantonale Finanzhilfe an die Kosten der Sanierung einer durch Unwetter teilweise beschädigten landwirtschaftlichen Güterstrasse auf dem interessierten Grundstück öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen einzutragen sind. Die im Rechtsspruch des Entscheides der Dienststelle lawa verankerten Nebenbestimmungen basieren auf hinreichenden gesetzlichen Grundlagen, sind von überwiegenden öffentlichen Interessen getragen und sind keine unverhältnismässigen Eingriffe in das Eigentum der prozessführenden Grundeigentümerin. Auf Nebenbestimmungen, die bloss auf die Rechtslage verweisen und denen keine Verfügungsqualität zukommt, tritt das Verwaltungsgericht nicht ein. Beschwerde; Verwaltungs; Entscheid; Güterstrasse; Bundes; Verwaltungsgericht; Dienststelle; Partei; Staat; Strasse; Angefochten;
V 12 40Verwaltungsgericht31.05.2012 - Bei mehreren Verhaltens- oder Zustandsstörern ist derjenige zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustands verpflichtet, der in erster Linie für die Störung verantwortlich ist. In der Regel hat sich die Baupolizeibehörde dabei zuerst an den Verhaltensstörer und erst dann an den Zustandsstörer zu halten. Zustand; Beschwerdeführer; Zustands; Grundstück; Wiederherstellung; Eigentümer; Recht; Gesetzmässigen; Gemeinde; Baubewilligung;
V 11 70Verwaltungsgericht22.05.2012 - Die exponierte Situierung einer Baute ist entscheidwesentlich für die Beurteilung des Orts- und Landschaftsbilds sowie der Umgebung. Zur Erreichung dieser Schutzziele sind Volumen und Gestaltung eines Neubaus - insb. bei qualifizierter Erweiterung - sorgfältig und unter Berücksichtigung der reglementarisch vorgesehenen Instrumente (Volumenstudien, Konkurrenzverfahren) zu ermitteln, wodurch eine nachvollziehbare Ermessensausübung überhaupt erst ermöglicht wird. Bei einer im Denkmalverzeichnis eingetragenen Immobilie, die in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden könnte, ist eine Bewilligung der Denkmalpflege erforderlich, die aus verfahrensökonomischen Gründen bereits im Gestaltungsplanverfahren einzuholen ist. Eine Begutachtung durch ENHK und EKD ist vorliegend nicht erforderlich.Hotel; Gestalt; Gestaltung; Gestaltungsplan; Gemeinde; Albana; Umgebung; Denkmal; Weggis; Volumen; Schutz; Neubau; Zonen; Ortsbild; Planung;
V 11 215Verwaltungsgericht16.05.2012 - §§ 4 und 110 VRG. Einer E-Mail kommt in formaler Hinsicht keine Verfügungsqualität zu, womit sie nicht taugliches Anfechtungsobjekt eines Rechtsmittelverfahrens sein kann.

Recht; Verfügung; E-Mail; Entscheid; Unterschrift; Verwaltungs; Nichtigkeit; Hinweis; Beschwerdegegnerin; Behörde; Eigenhändig;
AU 11 21Aufsichtsbehörden und Kommissionen11.05.2012 - § 58 Abs. 1 BeurkG. Verletzung der Interessenwahrungspflicht.Notar; Interessen; Beschwerdegegner; Interessenwahrungspflicht; Anwalt; Urkunde; Verfahren; Rechtsstreit; Urkundsperson; Beurkundung;
A 10 80 81_2Verwaltungsgericht11.05.2012 - Art. 9 Abs. 3 StHG; § 39 StG; § 10 Abs. 2 StV. Ermittlung des Liegenschafteneinkommens. Die Liegenschaftsunterhaltspauschale wird bei selbstgenutztem Wohn­eigentum vom steuerbaren Mietwert berechnet. Diese Methode kommt auch beim bauberechtigten Selbstnutzer von Wohneigentum zur Anwendung (E. 7 u. 8). (Teil 2)Liegenschaft; Mietwert; Liegenschaften; Steuerbare; Steuerbaren; Beschwerde; Pauschalabzug; Baurechts; Unterhalt; Beschwerdeführerin;
A 10 80 81_1Verwaltungsgericht11.05.2012 - Art. 8 BV; Art. 32 Abs. 2, Art. 33 Abs. 1, Art. 34 DBG; § 41 lit. a StG. Einkom­menssteuerliche Behandlung des Baurechtszinses beim Bauberechtigten. Baurechtszinse für die Nutzungsüberlassung von unüberbautem Land sind weder als Gewinnungskosten noch als Schuldzinsen abzugsfähig. Ebenso wenig handelt es sich um Liegenschaftsunterhaltskosten oder um dauernde Lasten (E. 3). Dem fehlenden Eigen­tum an Grund und Boden des Bauberechtigten wird mittels eines teilweisen Abzugs des Baurechtszinses (zu 70%) beim Eigenmietwert Rechnung getragen (E. 4c). Es ist mit dem Anspruch auf rechtsgleiche Behandlung vereinbar, dass der steuerbare Nettoliegenschaftsertrag beim bauberechtigten Selbstnutzer von Wohnliegenschaften und beim selbstnutzenden Eigentümer einer solchen Liegenschaft nicht gleich hoch ausfällt (E. 5). (Teil 1)Baurecht; Baurechts; Baurechtszins; Baurechtszinse; Steuer; Baurechtszinsen; Mietwert; Abzug; Recht; Eigenmietwert; Steuerbar; Berechtigten;
S 11 459Verwaltungsgericht04.05.2012 - Ziff. 404 GgV-Anhang. Zum Stellenwert des Testverfahrens nach Dr. Ruf-Bächtiger bei der Abklärung eines psychoorganischen Syndroms (POS) nach Ziff. 404 GgV-Anhang.

Untersuchung; Standardisierte; Anerkennungskriterien; GgV-Anhang; Geburtsgebrechen; Vorliegen; Belege; Störung; Ruf-Bächtiger;
A 10 94 95_1Verwaltungsgericht30.04.2012 - Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 30 Abs. 3 BV. Parteiöffentliche Verhandlung im Steuerjustizverfahren vor Verwaltungsgericht. Weder die EMRK noch die Bundesverfassung gewähren einen Anspruch auf Durchführung einer öffentlichen Verhandlung. (Teil 1)Verhandlung; Verwaltungsgericht; Verfahren; Behörden; Richner/Frei/Kaufmann/Meuter; Verhandlungen; Steuergeheimnis; Streitsache; Kantonale;
A 10 94 95_2Verwaltungsgericht30.04.2012 - Art. 29 Abs. 2 BV; § 29 Abs. 1 StV. Einspracheverfahren. Eine generelle Pflicht zur Protokollierung der Einspracheverhandlung besteht nach kantonalem Recht nicht. Der Umfang der aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör fliessenden Protokollierungspflicht ist wesentlich von den konkreten Umständen abhängig. (Teil 2)Protokoll; Protokollierung; Verwaltung; Akten; Verwaltungs; Protokollierungspflicht; Recht; Urteil; Einspracheverhandlung; Entscheid;
A 10 94 95_5Verwaltungsgericht30.04.2012 - Art. 9 und 127 BV; Art. 16 und 37 DBG; Art. 7 Abs. 1 StHG; §§ 23 und 59 Abs. 1 StG. Die einkommenssteuerliche Erfassung von BVG-Rentenzahlungen ist mit der Steuerfreiheit von Ergänzungsleistungen vereinbar (E. 8c/bb/aaa). Unabhängig von einer zivilrechtlichen Zustimmung zur Auszahlung bzw. Verrechnung gelten Rückerstattungen der beruflichen Vorsorgeeinrichtung an die Ausgleichskasse bei der begünstigten Person steuerrechtlich als zugeflossen (E. 8c/bb/ddd). Die in der Form einer einmaligen Zahlung entrichteten, verfallenen BVG-Rentenbetreffnisse stellen eine Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen dar und sind zum Rentensatz zu erfassen (E. 8d/bb). Voraussetzungen einer Höherveranlagung durch das Gericht vorliegend verneint (E. 8d/dd). Die einkommenssteuerliche Erfassung der Nachzahlung von Versicherungsleistungen ist mit dem Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und mit dem Anspruch auf willkürfreie Behandlung vereinbar (E. 10). (Teil 5)

Leistung; Beschwerdeführer; Steuer; Rente; Leistungen; Vorsorge; Renten; Besteuerung; Recht; Ergänzungsleistung; Einkommen; Nachzahlung;
A 10 94 95_4Verwaltungsgericht30.04.2012 - Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 46 Abs. 1, Art. 48 Abs. 1 StHG; §§ 124ff. StG; §§ 25f. StV. Einspracheverfahren. Anforderungen an die gesetzmässige Zusammensetzung der für Einsprachen zuständigen Steuerbehörde (E. 5b und d). Die Steuerkommissionen sind Teil der Veranlagungsbehörde (E. 5d/cc). Deren Bestellung mit zwei Mitgliedern, wovon eines nicht mit der einsprachebetroffenen Veranlagung befasst war, ist steuerharmonisierungskonform (E. 5d/ee). Schranken der Kompetenzen des Regierungsrates bei der Wahl von Mitgliedern der Steuerkommissionen (E. 5e und g). (Teil 4)Veranlagung; Veranlagungs; Einsprache; Steuerkommission; Veranlagungsbehörde; Präsident; Steuern; Recht; Dienststelle; Mitglied; Kanton;
A 10 94 95_3Verwaltungsgericht30.04.2012 - Art. 29 Abs. 2 BV. Anforderungen an die Begründung des Einspracheentscheids. Fehlende Auseinandersetzung mit einem Beweisantrag als Begründungsmangel (E. 4b/bb). (Teil 3)



Begründung; Entscheid; Behörde; Steuerkommission; Verrechnet; Einspracheentscheid; Amtsbericht; Antrag; Zahlungen; Begründungspflicht;
RRE Nr. 463Regierungsrat24.04.2012 - Einbürgerung. Staatskundekenntnisse Minderjähriger. § 13 Unterabsatz a und b kBüG. Will eine Person sich einbürgern lassen, darf erwartet werden, dass sie sich mit ihrer Gemeinde und dem Land auseinandergesetzt hat und sich für die Verhältnisse, seien sie politischer, historischer, geografischer oder gesellschaftlicher Natur, interessiert oder zumindest darüber orientiert ist. Mit dem Bürgerrecht erwerben die Gesuchstellenden insbesondere das Stimm- und Wahlrecht. Zur Ausübung dieser Rechte ist das Vorhandensein grundlegender staatsbürgerlicher Kenntnisse auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene erforderlich. Sprachkenntnisse, Kenntnisse des Landes und seines politischen Systems und die Einbindung in die Lebensverhältnisse müssen so weit gehen, dass anzunehmen ist, dass ein Bewerber oder eine Bewerberin nach Verleihung des Staatsbürgerrechts angemessen von der neuen Rechtsstellung und insbesondere auch von den damit verliehenen Teilnahmerechten am politischen Prozess Gebrauch machen kann. 16-jährige Jugendliche dürfen zwar noch nicht abstimmen. Nachdem sie in diesem Alter in der Schule in dieser Thematik unterrichtet und bald stimmberechtigt sein werden, ist es aber nicht unangemessen, wenn ihnen im Einbürgerungsverfahren einfache Fragen zur Staatskunde gestellt werden.Bürger; Kontakt; Einbürgerung; Beschwerdeführerin; Kontakte; Staat; Bürgerrecht; Bürgerrechts; Vorinstanz; Gemeinde; Politischen;
V 11 233_2Verwaltungsgericht16.04.2012 - Art. 5 VwVG; Art. 89 BGG; Art. 47 BZG; § 4 VRG; § 15 Abs. 4 ZSV. Die Gemeinden sind nicht legitimiert, kantonale Entscheide über die Verwendung von Ersatzbeiträgen im Kontext der Zivilschutzraumplanung mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht anzufechten.Gemeinde; Verfügung; Verwaltung; Schutz; Zivilschutz; Beschwerde; Dienststelle; Ersatzbeiträge; Verwaltungsgericht; Verwaltungsgerichts;
V 11 233_1Verwaltungsgericht16.04.2012 - Die Gemeinden sind nicht legitimiert, kantonale Entscheide über die Verwendung von Ersatzbeiträgen im Kontext der Zivilschutzraumplanung mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht anzufechten.Gemeinde; Verwaltung; Schutz; Verfügung; Zivilschutz; Beschwerde; Ersatzbeiträge; Dienststelle; Verwaltungsgericht; Verwaltungsgerichts;
V 11 188Verwaltungsgericht11.04.2012 - Art. 11 Abs. 2 und 3 und Art. 15 USG; Art. 8 LSV. Lärmimmissionen und Sportanlage. Bei einer Beurteilung nach Art. 15 USG können ausländische oder private Richtlinien herangezogen werden, sofern deren Kriterien mit jenen des schweizerischen Lärmschutzrechts vereinbar sind. Ausschlaggebend ist, dass die im Lärmgut-achten angenommenen Benutzungsfrequenzen realistisch sind und die daraus resultierenden Immissionen die Belastungsgrenzwerte einhalten. Dass die Lärmwerte alsdann nicht überschritten werden, kann durch Verbindlicherklärung des Gutachtens sichergestellt werden (E. 5b).Lärm; Anlage; Sportanlage; Sportanlagen; Gutachten; Lärmgutachten; Spiel; Vollzugshilfe; Emissionen; Beurteilung; Anlagen; BImSchV;
V 11 241Verwaltungsgericht10.04.2012 - Erst eine materiell rechtswidrige, formell rechtmässige Baute öffnet überhaupt den Tatbestand von § 178 PBG. Baute; Fumoir; Recht; Stadt; Beschwerdeführerin; Luzern; Nachträglich; Bauten; Anlage; Materiell; Rückbau; Rechtswidrig; Anlagen;
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