Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
V 10 246_1Verwaltungsgericht22.08.2011 - Eine Wiederholung des Baubewilligungsverfahrens bei Nachreichen von Dienstbarkeitsverträgen ist nicht notwendig (E. 2, 6c). Es handelt sich dann um einen Staffelbau, wenn ein Gebäudeteil bzw. ein Baukörper um mindestens 3 m rückversetzt ist (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4). Der Stadtbaukommission kommt bei anspruchsvolleren Bauprojekten eine beratende Funktion zu (E. 7). Beschwerde; Stadt; Fassade; Gebäude; Fassaden; Beschwerdeführer; Grundstück; Beschwerdeführerin; Recht; Recht; Luzern; Grenz;
V 10 246_2Verwaltungsgericht22.08.2011 - §§ 138 Abs. 5, 139 Abs. 1 und Abs. 7 PBG; Art. 36 BZR Stadt Luzern. Die Rechtsprechung zum Begriff "gestaffelter Baukörper" im Sinn von § 138 Abs. 5 PBG ist analog anzuwenden auf den gleichen Begriff von § 139 Abs. 7 PBG. Gleiches gilt mangels Ausführungen im Bau- und Zonenreglement auch im kommunalen Recht (in casu: Art. 36 Abs. 1 BZR Stadt Luzern; E. 4b). Es handelt sich dann um einen Staffelbau, wenn ein Gebäudeteil bzw. ein Baukörper um mindestens 3 m rückversetzt ist (E. 4e und f; Bestätigung der Rechtsprechung).Fassade; Fassaden; Gebäude; Fassadenhöhe; Baukörper; Recht; Versetzt; Gestaffelt; Stadt; Luzern; Berechnung; Gestaffelte; Gebäudeteile;
A 10 97Verwaltungsgericht05.08.2011 - § 27 Abs. 1 Satz 2 und § 28 Abs. 1 GGStG; § 154 Abs. 4 StG. Voraussetzungen und Überprüfung der Ermessensveranlagung bei der Grundstückgewinnsteuer; Unrichtigkeitsnachweis (E. 3-6).

§ 31 Abs. 2, 33 und 34 GGStG. Veranlagungs- und Bezugsverjährung. Auch eine lange Verfahrensdauer entbindet nicht von der Leistung von Verzugszinsen (E. 7).
Steuer; Einsprache; Veranlagung; Ermessen; Beschwerde; Ermessensveranlagung; Recht; GGStG; Grundstückgewinn; Unrichtigkeit; Urteil;
V 10 267Verwaltungsgericht04.08.2011 - § 26 PBG; § 10 Abs. 2 PBV. Aus Gründen der rechtsgleichen Behandlung aller Grundeigentümer rechtfertigt es sich, auch in Bauzonen mit Volumenerhaltung den Abzug gemäss § 10 Abs. 2 PBV analog anzuwenden und einen Minergie-Bonus von 5% zuzulassen.Volumen; Anrechenbar; Anrechenbare; Abzug; Zulässige; Geschossfläche; Beschwerde; Anrechenbaren; Ausnützungsziffer; Aussenmauern;
A 10 51Verwaltungsgericht29.07.2011 - Art. 127 Abs. 2 BV; § 95 Abs. 2 lit. b StG. Ausnahmen von der Minimalsteuer auf Grundeigentum. Eine Unterwerfung unter das Regime der Minimalsteuer recht-fertigt sich mit Blick auf den verfassungsmässigen Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht, nachdem die von den Steuerbehörden getroffene Unterscheidung von Betriebs- und Nichtbetriebsliegenschaften mit dem betriebswirtschaftlichen Konzept der Kapitalgesellschaft nicht vereinbar ist und künstlich auf die Tatbestandsvoraussetzungen der Minimalsteuer fokussiert erscheint. Minimalsteuer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Hotel; Kapital; Ordentliche; A-Strasse; Gewinn; Wirtschaftliche; Ordentlichen; Kanton;
V 11 114_2Verwaltungsgericht19.07.2011 - Art. 2ff., 7 Abs. 2 NHG; Art. 24 RPG. Weil der Standort des geplanten Ersatzbaus des Restaurants Hergiswald ausserhalb der Bauzonen und innerhalb eines Ortsbildes von nationaler Bedeutung (ISOS) liegt, stellt das Projekt eine Bundesaufgabe dar. Demzufolge muss es der zuständigen Eidgenössischen Fachstelle vorgelegt werden, damit diese die Erheblichkeit des in Frage stehenden Eingriffs in das Schutzobjekt prüfen kann.Bundes; Bauzone; Beschwerde; Inventar; Bauzonen; Sonne; Schutz; Erhaltung; Bauvorhaben; Gemeinde; Landwirtschaftszone; Zonen; Bundesaufgabe;
V 11 114_1Verwaltungsgericht19.07.2011 - Formelles: Eintreten auf die Verbandsbeschwerde der Archicultura, Stiftung für Orts- und Landschaftsbildpflege, gegen die Bau- und Ausnahmebewilligung für den Abbruch- und den Ersatz des Gasthauses Sonne in der Nähe der Wallfahrtskirche Hergiswald. Nichteintreten auf die Verbandsbeschwerde des Landschaftsschutzverbandes Vierwaldstättersee. Materielles: Weil der Baustandort ausserhalb der Bauzonen und innerhalb des Perimeters eines Ortsbildes von nationaler Bedeutung liegt, stellt das Projekt nach der Rechtsprechung zu Art. 2 NHG eine Bundesaufgabe dar. Deshalb muss es vorab zwingend den Eidg. Fachstellen für Natur- und Heimatschutz unterbreitet werden. Aufhebung der angefochtenen Bau- und Ausnahmebewilligung, weil dieser Schritt im vorinstanzlichen Verfahren unterblieben ist.Beschwerde; Bundes; Verwaltung; Recht; Akten; Inventar; Sonne; Beschwerdeführerin; Gemeinde; Verwaltungsgericht; Bauzone; Natur; Entscheid;
S 10 134_2Verwaltungsgericht19.07.2011 - Art. 9 Abs. 1 AHVG; § 7 Abs. 1, 8 Abs. 1 GaG. Ist eine Person Inhaberin der Bewilligung für die Betriebsführung eines Lokals (Wirtepatent), und erzielt sie durch die Vermietung dieser Lokalitäten einen Nettomietzinsertrag, so ist der Vermögenszugang als selbständiges Erwerbseinkommen zu qualifizieren, weshalb es AHV-beitragsrechtlich zu erfassen ist.Erwerb; Selbständig; Selbständige; Beschwerde; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Beschwerdeführerin; Selbständiger; Beitrags; Betrieb;
S 10 134_1Verwaltungsgericht19.07.2011 - Art. 9 Abs. 1 AHVG; § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 1 Gastgewerbegesetz. Ist eine Person Inhaberin der Bewilligung für die Betriebsführung eines Lokals (Wirtepatent), und erzielt sie durch die Vermietung dieser Lokalitäten einen Nettomietzinsertrag, so ist der Vermögenszugang als selbständiges Erwerbseinkommen zu qualifizieren, weshalb es AHV-beitragsrechtlich zu erfassen ist.Erwerb; Selbständig; Selbständige; Beschwerde; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Beschwerdeführerin; Selbständiger; Beitrags; Betrieb;
V 11 75Verwaltungsgericht18.07.2011 - Art. 14 Abs. 1 IVöB. Die Unterzeichnung eines Vertrages während laufender Beschwerdefrist ist unzulässig. Unabhängig von der Rechtswidrigkeit eines verfrüht abgeschlossenen Vertrages bleibt dessen zivilrechtliche Wirksamkeit unberührt. Ob der Vertrag mit der Zuschlagsempfängerin im zivilrechtlichen Sinn nichtig ist und welche Ansprüche daraus der Beschwerdeführer ableiten kann, ist aufgrund der gegenwärtigen Rechtslage nicht vom Verwaltungsgericht als Beschwerdeinstanz in Vergabesachen zu beurteilen.Vertrag; Beschwerde; Zuschlag; Verwaltungsgericht; Zivilrechtliche; Gericht; Beschwerdefrist; Zuschlagsverfügung; Vergabeverfahrens;
A 10 148 A 10 149Verwaltungsgericht12.07.2011 - Art. 33 Abs. 2 und 37a DBG; §§ 40 Abs. 2 und 59a StG. Wurde ein Erwerbseinkommen bereits im vereinfachten Abrechnungsverfahren nach den Art. 2 und 3 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41) abgerechnet, stellt es nicht mehr Einkommen im Rahmen der Ermittlung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im ordentlichen Veranlagungsverfahren dar, weshalb die Gewährung eines steuermindernden Abzuges für den zweitverdienenden Ehegatten ausser Betracht fällt.Steuer; Ordentliche; Ordentlichen; Veranlagung; Vereinfachte; Zweitverdienerabzug; Vereinfachten; Veranlagungsverfahren;
AR 10 47Aufsichtsbehörden und Kommissionen11.07.2011 - Art. 13 BGFA. Dem Anwaltsgeheimnis unterliegt nicht nur die Tatsache der Mandatsführung und die Art des Auftrags, sondern jede nur einem beschränkten Personenkreis bekannte Tatsache, die dem Anwalt im Zusammenhang mit der Ausübung seines Berufs vom Klienten oder Dritten anvertraut wird, oder die er selber wahrnimmt.Anwalt; Rechtsanwalt; Anwalts; Berufs; Klient; Geheimnis; Anwälte; Mandat; Tatsache; Berufsgeheimnis; Klienten; Anvertraut; Anwältinnen;
JSD 2011 8andere Verwaltungsbehörden05.07.2011 - Ausländerrechtliche (fremdenpolizeiliche) Verwarnung. Anfechtbarkeit. Artikel 96 Absatz 2 AuG; §§ 4 Absatz 1 und 142 VRG. Die ausländerrechtliche (fremdenpolizeiliche) Verwarnung, mit welcher die Ausländerbehörde eine ausländische Person im Sinn einer Belehrung verwarnt und sie darauf aufmerksam macht, dass ihr Verhalten, sollte es fortgesetzt werden, rechtliche Konsequenzen in Form der Prüfung von ausländerrechtlichen Massnahmen nach sich ziehen könnte, stellt weder eine Verfügung oder einen Entscheid im Sinn von § 4 Absatz 1 VRG noch eine Androhung nach Artikel 96 Absatz 2 AuG dar. Sie ist folglich nicht mit Verwaltungsbeschwerde anfechtbar.Massnahme; Verwarnung; Androhung; Beschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Rechtlich; Widerrufs; Verfügung; Verhalten; Ausländer;
A 10 201Verwaltungsgericht30.06.2011 - § 5 Ziff. 1 HStG; Art. 80 BVG; Art. 62d RVOG. Die Steuerbefreiung der Pensionskasse des Bundes PUBLICA als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes und dem BVG subsidiär unterstellte Vorsorgeeinrichtung beurteilt sich nach der spezialgesetzlichen Bestimmung von Art. 80 BVG. Art. 62d RVOG kommt nicht zur Anwendung. Art. 80 Abs. 3 BVG erlaubt es den Kantonen, die Vorsorgeeinrichtungen mit Handänderungssteuern zu belasten. § 5 Ziff. 1 HStG sieht keine Steuerbefreiung für Einrichtungen der beruflichen Vorsorge vor.Steuer; Bundes; Handänderung; Steuerbefreiung; Handänderungssteuer; Recht; Beschwerde; Vorsorge; PUBLICA; Beschwerdeführerin;
A 10 269Verwaltungsgericht29.06.2011 - Art. 3 Abs. 4 SVG, Art. 89 BGG. Beschwerdelegitimation einer Gemeinde gegen eine Verkehrsanordnung (teilweises Lastwagenfahrverbot) auf dem Gebiet einer Nachbargemeinde. Gemeinde; Beschwerde; Verkehr; Verkehrs; Interesse; Gemeinden; Lastwagen; Bundes; Recht; Verkehrsanordnung; Kanton; Befugnis; Befugnisse;
V 11 91 V 11 92Verwaltungsgericht16.06.2011 - Art. 19 IVöB; §§ 4 lit. a und b, 16 Abs. 2 lit. c und d, 26 Abs. 1 und 32 öBG. Die Beachtung und Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen und der Bedingungen von Gesamtarbeitsverträgen ist als Daueraufgabe der Beteiligten zu verstehen, sodass erst im Beschwerdeverfahren bekannt gewordene entsprechende Tatsachen bei der Überprüfung des Vergabeentscheids zu berücksichtigen sind. Nachträglich festgestellte Falschdeklarationen einer Anbieterin hierzu in ihrer Offerte können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen; dies ungeachtet einer nachträglichen Absichtserklärung, die einschlägigen Bestimmungen inskünftig beachten und einhalten zu wollen.Zuschlag; Zeitpunkt; Offerte; Zuschlags; Anbieter; Offerteinreichung; Beschwerdegegner; Verfahren; Einhaltung; Bestimmungen; Anbieterin;
GSD 2011 13andere Verwaltungsbehörden08.06.2011 - Wirtschaftliche Sozialhilfe. Zeitpunkt des Wegzugs aus einer Gemeinde. Artikel 9 Absatz 2 ZUG; § 5 Absatz 1 SHG. Eine Gemeinde, welche die wirtschaftliche Sozialhilfe mit der Begründung einstellt, die hilfebedürftige Person sei weggezogen, hat deren Wegzug nachzuweisen. - Die Vermutung nach Artikel 9 Absatz 2 ZUG, wonach der Zeitpunkt der polizeilichen Abmeldung als Zeitpunkt des Wegzugs gilt, wenn dieser zweifelhaft ist, ist widerlegbar.Gemeinde; Wegzug; Unterstützung; Kanton; Sozialhilfe; Beistand; Wohnkanton; Wegzugs; Wohnsitz; Unterstützungswohnsitz; Umzug;
RRE Nr. 640Regierungsrat07.06.2011 - Einbürgerung. Finanzieller Leumund. Steuerschulden. § 12 Unterabsatz c kBüG. Im kantonalen Einbürgerungsrecht wird der finanzielle Leumund dem guten Ruf zugeordnet. In der Regel wird geprüft, ob eine Person Einträge im Betreibungsregister hat. - Die Steuerpflicht ist eine der wenigen Grundpflichten des Schweizer Verfassungsrechts. Als Grundpflicht ist sie ihrer Idee nach von fundamentaler Bedeutung für das Gemeinwesen. Es liegt daher auf der Hand, dass ihre Nichtbeachtung bei der Ermessensausübung im Einbürgerungsverfahren berücksichtigt werden darf. - Bei Steuerschulden, die auf einer definitiven Veranlagung beruhen, empfiehlt es sich, grundsätzlich nur Personen einzubürgern, welche seit mindestens sechs Monaten ein Zahlungsabkommen mit der Steuerbehörde einhalten. Dies gilt grundsätzlich auch für Steuerschulden aus Akonto-Steuerrechnungen.Beschwerde; Beschwerdeführerin; Steuerausstände; Zahle; Finanzielle; Steuern; Einbürgerung; Gemeinde; Zahlungsabkommen; Recht; Bürger;
JSD 2012 4andere Verwaltungsbehörden25.05.2011 - Pflicht zur An-, Um- oder Abmeldung. Polizeiliches Domizil. §§ 3 und 4 NG. Bei der Abmeldung nach unbekannt geht es allein um die Regelung des kommunalen Meldeverhältnisses. Damit verbunden ist zwar implizit eine Feststellung über den Lebensmittelpunkt und die tatsächliche Anwesenheit der Betroffenen, allerdings nicht im Sinn einer Feststellung des zivilrechtlichen Wohnsitzes, sondern bloss im Zusammenhang mit der Beurteilung der öffentlich-rechtlichen Niederlassung (polizeiliches Domizil).Beschwerde; Beschwerdeführer; Niederlassung; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Gemeinde; Wohnsitz; Polizeiliche; Abmeldung; Rechtlich;
JSD 2011 7andere Verwaltungsbehörden24.05.2011 - Beendigung der vorläufigen Aufnahme. Vertiefte Prüfung. Artikel 84 Absatz 5 AuG. Die in Artikel 84 Absatz 5 AuG für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, vorgesehene vertiefte Prüfung des Gesuches um Erteilung einer ordentlichen Aufenthaltsbewilligung, beruht auf der Überlegung, dass sich die vorläufige Aufnahme grundsätzlich nicht als Dauerzustand eignet und sich eine andere Regelung des Aufenthalts nach einem gewissen Zeitablauf aufdrängt, sollten die Voraussetzungen zur Aufhebung der vorläufigen Aufnahme dann noch nicht gegeben sein. Hinsichtlich der Fünfjahresdauer ist deshalb einzig auf die legale Aufenthaltsdauer in der Schweiz abzustellen und somit regelmässig auf die Aufenthaltsdauer seit Erteilung der vorläufigen Aufnahme.Ausländer; Aufenthalt; Aufenthaltsbewilligung; Schweiz; Beschwerdeführer; Ausländerinnen; Flüchtlinge; Voraussetzungen; Ausländern;
V 10 220Verwaltungsgericht23.05.2011 - Durch Rodungsbewilligungen entstehende Vorteile werden durch den Ausgleichsbeitrag verhindert. Eine Ersatzabgabe ist geschuldet, wenn eine Rodungsbewilligung erteilt und ausnahmsweise auf gleichwertigen Realersatz verzichtet wird. Entscheide über Festsetzung von Abgaben müssen alle tatbeständlichen und rechtlichen Entscheidgrundlagen enthalten, ansonsten eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vorliegt. Beschwerde; Rodung; Dienststelle; Beschwerdeführerin; Lageklasse; Hotel; Steuern; Entscheid; Ausnützung; Ausgleich; Stadt; Bewertung;
S 11 42Verwaltungsgericht23.05.2011 - Die Krankenversicherungspflicht von in der Schweiz wohnenden Personen eines anderen Mitgliedstaates, welche in der Schweiz abhängig beschäftigt sind, richtet sich ausschliesslich nach schweizerischem Recht. Mangels Erfüllung eines Ausnahmetatbestandes nach Art. 2 KVV bestand vorliegend keine Befreiung vom Versicherungsobligatorium. Insbesondere war der Ausnahmetatbestand gemäss Art. 2 Abs. 8 KVV mangels klarer Verschlechterung des bisherigen Versicherungsschutzes durch eine Unterstellung unter die schweizerische Versicherung nicht erfüllt. Versicherung; Schweiz; Beschwerde; Person; Kranken; Recht; Verordnung; Personen; Beschwerdeführerin; Krankenversicherung; Schweizerischen;
S 10 222Verwaltungsgericht12.05.2011 - Art. 1a Abs. 1 lit. a AHVG; Art. 23 Abs. 1 und 2 ZGB; Art. 17a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbende sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern. Hat ein deutscher Staatsbürger Wohnsitz in der Schweiz und ist er Bezüger einer Rente aus Deutschland, kann er auf Antrag von der AHV-Beitragszahlung in der Schweiz befreit werden, sofern er den schweizerischen Rechtsvorschriften nicht aufgrund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit unterliegt. Das Bundesamt für Sozialversicherungen entscheidet über diesen Antrag.Schweiz; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Wohnsitz; Rente; Ausgleichskasse; Renten; Luzern; Recht; Verordnung; Deutschland; Schweizer;
V 11 16Verwaltungsgericht11.05.2011 - Die Verfügung ist der Anfechtungsgegenstand der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Eine Gebührenrechnung, die nicht als Verfügung bezeichnet wird und keine Rechtsmittelbelehrung enthält, stellt keine Verfügung im Rechtssinne dar und ist daher auch kein Anfechtungsgegenstand für eine Beschwerde vor Verwaltungsgericht. Fehlt der Anfechtungsgegenstand, ist auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde nicht einzutreten.Entscheid; Gebühren; Verwaltungsgericht; Rechnung; Gemeinde; Baubewilligung; Recht; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Verfügung; Neuenkirch;
V 10 174_2Verwaltungsgericht09.05.2011 - §§ 138, 139 PBG. Die Berechnung der Anzahl Vollgeschosse bestimmt sich nur dann nach § 138 PBG, wenn keine davon abweichenden Regelungen bestehen. Nicht massgeblich sind dabei die Geschoss- sowie die Gebäude- und Firsthöhe. § 139 Abs. 1-3 PBG regelt die Berechnung der zulässigen Gebäudehöhe, wenn lediglich die zulässige Geschosszahl vorgeschrieben ist. Diese Regelung kommt jedoch nicht zum Zug, wenn die Gebäudehöhe - oder die Firsthöhe - mit Metermassen festgelegt ist, insbesondere wenn diese gemäss BZR wesentlich tiefer liegt. Vollgeschoss; Vollgeschosse; Höhe; Attika; Attikageschoss; Untergeschoss; Gebäude; First; Zulässige; Firsthöhe; Beschwerde; Berechnung;
V 10 322Verwaltungsgericht09.05.2011 - §§ 93 Abs. 1 und 6, 95 Abs. 1 und 4 StrG. Eine Distanz zwischen Baugrundstück und Abstellfläche von 600-700 m kann nicht als angemessene Entfernung im Sinn von § 93 Abs. 6 StrG betrachtet werden. Der Ersatzparkplatz ist in angemessener Entfernung, d.h. nahe an der Liegenschaft bereitzustellen. Ein weit entfernter Parkplatz ist nicht geeignet, als Ersatzabstellfläche in Frage zu kommen. Ersatzabgabe für fehlende Abstellfläche.Abstell; Parkplatz; Grundstück; Abstellfläche; Distanz; Besucher; Entfernung; Abstellplätze; Abstellflächen; Baugrundstück; Bewohner;
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