Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
V 07 280Verwaltungsgericht20.08.2008 - Überprüfung der Zuweisung von Gelände in der Nähe eines Schweinemastbetriebes vom übrigen Gebiet in eine Wohnzone. Planung; Beschwerde; Bericht; Recht; Beschwerdeführer; Gemeinde; Verwaltung; Bauzone; Recht; Umwelt; Gelände; Bundes; Einzonung; Gebiet;
V 07 268Verwaltungsgericht18.08.2008 - Art. 369 und 371 Abs. 3-5 StGB; Art. 8 und 31 Abs. 1 und 3 WG. Ein Eintrag im Strafregister steht der Rückgabe der vorläufig beschlagnahmten, unter das Waffengesetz fallenden Gegenstände entgegen. Der Zeitpunkt der "Löschung" des Strafregistereintrags beurteilt sich nach Art. 371 Abs. 3-5 StGB. Verneinung einer Aufbewahrungspflicht der Behörden bis zur Löschung.Register; Urteil; Entfernung; Löschung; Beschwerdeführer; Frist; Eintrag; VOSTRA; Urteile; Waffen; Einträge; Amtlich; Dauer;
S 08 389Verwaltungsgericht11.08.2008 - Art. 36 Abs. 1 ATSG. Soweit Einwände erhoben werden, welche über die gesetzlichen Ausstandsgründe hinausgehen, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. Einwendungen materieller Natur gegen die Begutachtung sind mit dem Entscheid in der Sache im Rahmen der Beweiswürdigung zu prüfen.

Art. 29 Abs. 1 BV; Art. 56 Abs. 2 ATSG. Rechtsverzögerung kann ausnahmsweise durch positive Anordnung begangen werden, vorausgesetzt, die Behörde hat die fragliche Anordnung rechtsmissbräuchlich getroffen und dabei ihr Ermessen offensichtlich überschritten, was ein Eingreifen des Gerichts rechtfertigt. In casu Voraussetzungen nicht erfüllt.

Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 42 und 44 ATSG. Art. 44 ATSG enthält eine abschliessende Regelung der Verfahrensrechte bezüglich Sachverständigengutachten, so dass im Verzicht auf vorgängige Bekanntgabe der an die Gutachter zu richtenden Fragen und der ihnen zu unterbreitenden Unterlagen keine Gehörsverletzung zu erblicken ist.
IV-Stelle; Beschwerde; Gutachter; Recht; Beschwerdeführer; Begutachtung; Abklärung; Medizinische; Gutachters; Verfügung; Gutachten;
A 06 229Verwaltungsgericht30.07.2008 - Art. 127 Abs. 3 BV, Art. 12 StHG, § 4 Abs. 1, 2 und 4 GGStG. Die Frage der interkantonalen Besteuerungszuständigkeit für den aufgeschobenen Grundstückgewinn ist im StHG nicht geregelt. Die Besteuerung des aufgeschobenen Grundstückgewinns setzt in jedem Fall voraus, dass der Kanton, der die Steuer erheben will, den Rahmen des Steuerharmonisierungsgesetzes wahrt und sich auf eine verfassungskonforme gesetzliche Grundlage stützen kann.Kanton; Grundstück; Grundstückgewinn; Steuer; Schob; Aufgeschoben; Aufgeschobene; Besteuerung; Aufgeschobenen; Veräusserung; Gewinn;
Rsth H 2008 4andere Verwaltungsbehörden23.07.2008 - Adoption. Wichtige Gründe als Voraussetzung für die Adoption einer mündigen Person. Artikel 266 Absatz 1 ZGB. Das schweizerische Recht gestattet die Adoption Mündiger nur in Situationen, die hinsichtlich der Beziehung der Adoptiveltern und der zu adoptierenden Person mit der Adoption Unmündiger vergleichbar sind.Adoption; Gesuch; Gesuchsteller; Wirtschaftliche; Person; Wichtigen; Voraussetzung; Vorliegen; Ziffer; Beziehung; Bundesgericht;
V 07 386_1Verwaltungsgericht15.07.2008 - Beschwerdebefugnis von gesamtschweizerischen Organisationen nach dem revidierten Umweltschutzgesetz: Vertretung durch die kantonale Sektion (Erw. 2).

Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens (Erw. 3 und 4).

Fallbezogene Beurteilung lufthygienischer Massnahmen mangels eines kantonalen Massnahmenplans zur Lufthygiene (Erw. 5).

Massnahmemodell bei einer Überschreitung der bewilligten Zahl von 1,14 Mio. Fahrten (Erw. 6 und 7).

Die konkret festgelegten Massnahmen (Vergünstigung des Hauslieferdienstes, Einführung eines Shuttle-Busses zum Bahnhof Rothenburg, Fahrplanverdichtung) erfüllen die Anforderungen des Bebauungsplanes grundsätzlich (Erw. 8 - 10), müssen aber - falls damit eine Einhaltung der zulässigen Fahrtenzahl nicht erreicht wird - ergänzt werden (Erw. 11). Gesamtwürdigung des Massnahmemodells: Verschärfung bei wiederholter Überschreitung der zulässigen Fahrtenzahl und betreffend Interventionsstufe 7 (Erw. 12 und 13).
Massnahme; Massnahmen; Beschwerde; Fahrten; Massnahmemodell; Fahrtenzahl; Baubewilligung; Bebauungsplan; Interventionsstufe; Verkehr;
V 07 386_2Verwaltungsgericht15.07.2008 - Art. 11, 55 und 55b USG; Art. 4 LRV; § 207 Abs. 1 PBG. Beschwerdebefugnis von gesamtschweizerischen Organisationen nach dem revidierten Umweltschutzgesetz: Vertretung durch die kantonale Sektion (Erw. 2). Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens (Erw. 3 und 4). Fallbezogene Beurteilung lufthygienischer Massnahmen mangels eines kantonalen Massnahmenplans zur Lufthygiene (Erw. 5). Massnahmemodell bei einer Überschreitung der bewilligten Zahl von 1,14 Mio. Fahrten (Erw. 6 und 7). Die konkret festgelegten Massnahmen (Vergünstigung des Hauslieferdienstes, Einführung eines Shuttle-Busses zum Bahnhof Rothenburg, Fahrplanverdichtung) erfüllen die Anforderungen des Bebauungsplanes grundsätzlich (Erw. 8-10), müssen aber - falls damit eine Einhaltung der zulässigen Fahrtenzahl nicht erreicht wird - ergänzt werden (Erw. 11). Gesamtwürdigung des Massnahmemodells: Verschärfung bei wiederholter Überschreitung der zulässigen Fahrtenzahl und betreffend Interventionsstufe 7 (Erw. 12 und 13). Zusammengefasste; Sachverhalt; Erwägungen; Fallnummer;
A 07 171_1Verwaltungsgericht07.07.2008 - § 7 Abs. 1 HStG.

Ein Anwendungsfall der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Handänderungssteuerrecht liegt gerade darin, dass die Vertragssummen aus Kauf- und Werkvertrag zusammengerechnet werden, wenn aufgrund der Umstände ein einheitliches Vertragswerk anzunehmen ist.
Handänderung; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Werkvertrag; Kaufvertrag; Projekt; Grundstück; Handänderungssteuer; Abschluss; Vertrag;
A 07 171_2Verwaltungsgericht07.07.2008 - § 7 Abs. 1 HStG. Handänderungswert; wirtschaftliche Betrachtungsweise; Zusammenrechnung von Landpreis und Werklohn als Grundlage für die Erhebung der Handänderungssteuer, wenn aufgrund der Umstände beim Kauf- und Werkvertrag ein einheitliches Vertragswerk anzunehmen ist. Bestätigung der Praxis.Beschwerde; Handänderung; Beschwerdeführerin; Werkvertrag; Kaufvertrag; Projekt; Grundstück; Abschluss; Handänderungssteuer; Vertrag;
S 06 457Verwaltungsgericht06.07.2008 - Art. 9 UVG; Art. 14 UVV; Anhang 1 UVV. Am Arbeitsplatz erlittene gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch Geruchsimmissionen bzw. Dämpfe schädigender Stoffe hervorgerufen wurden, gelten nicht als Berufskrankheit, wenn die berufliche Tätigkeit des Betroffenen in keinem engen Zusammenhang mit den verursachten Immissionen steht.

Art. 4 ATSG. Ebenso gilt diese Art von Immissionen nicht als Unfall. Keine Rechtsansprüche aus Unfallversicherung.
Beschwerde; Stoffe; Unfall; Krankheit; Krank; Arbeit; Beschwerdeführerin; Geruchsimmissionen; Berufskrankheit; Berufliche; Krankheiten;
RRE Nr. 698Regierungsrat13.06.2008 - Ortsplanungsverfahren. Mitteilung des Entscheids über Einsprachen. § 63 Absatz 2 PBG. Der Entscheid über die Einsprachen ist auch denjenigen Einsprecherinnen und Grundeigentümern, welche an der Gemeindeversammlung anwesend waren und die Behandlung der Einsprachen mitverfolgen konnten, innert drei Arbeitstagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit dem Rechtsmittelhinweis mitzuteilen. Einsprachen; Entscheid; Ortsplanungsverfahren; Behandlung; Mitzuteilen; Rechtsmittelhinweis; Beschlussfassung; Arbeitstagen; Konnten;
JSD 2008 1andere Verwaltungsbehörden09.06.2008 - Einbürgerungsentscheid. Anspruch auf individuelle Entscheidsbegründung. Zulässigkeit der Sistierung eines Einbürgerungsverfahrens. Selbständige Einbürgerung eines Kindes. Artikel 8 Absatz 3 und 29 Absätze 1 und 2 BV; Artikel 15 BüG; §§ 4 und 15 Absatz 1 kantonales Bürgerrechtsgesetz; § 41 VRG. Bei Einbürgerungsgesuchen von Eheleuten treten die beiden Ehepartner je als selbständige Gesuchsteller auf, was bedeutet, dass Sistierungsentscheide je individuell begründet werden müssen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen bei den Ehegatten unterschiedlich zu beurteilen sind und diese nicht auf eine individuelle Beurteilung ihrer Gesuche verzichtet haben. - Die unbegründete Sistierung eines Einbürgerungsverfahrens stellt eine Rechtsverzögerung dar. - Wie Ehepaare haben auch unmündige Kinder Anspruch auf individuelle Beurteilung ihres Einbürgerungsgesuchs, sofern sie die Wohnsitzfristen selbständig erfüllen und nicht auf eine individuelle Beurteilung ihres Gesuchs verzichtet haben.Einbürgerung; Individuell; Sistierung; Gesuch; Individuelle; Bürgerrecht; Bürgerrechts; Beurteilung; Einbürgerungsgesuch; Entscheid;
A 07 147Verwaltungsgericht02.06.2008 - § 62 StG. Höchstbelastung von im Kanton Luzern unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen durch die kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern. Auslegung von § 62 Abs. 2 Satz 2 StG.Steuer; Vermögens; Steuerbaren; Promille; Reineinkommen; Reineinkommens; Beschwerde; Beschwerdeführer; Einkommen; Vermögenssteuer;
S 06 652Verwaltungsgericht28.05.2008 - Art. 16b lit. c EOG. Der Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis bis zur Geburt gedauert hat, was voraussetzt, dass für die verrichtete Arbeit im entsprechenden Monat tatsächlich eine Lohnzahlung erfolgte.

Arbeit; Ausgleichskasse; Mutterschaftsentschädigung; Arbeitsverhältnis; Ehemann; Niederkunft; Beschwerdeführerin; Arbeitnehmer;
V 07 374Verwaltungsgericht27.05.2008 - Bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit bleibt für die Anwendung des Rechtsmissbrauchsverbots mangels reeller Handlungsalternativen kein Platz. Hingegen kann die Rechtsmässigkeit des Verfahrens, welches zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führte, vom Gericht überprüft werden. Rechtmässigkeit im vorliegend zu beurteilenden Fall verneint. Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Arbeitsverhältnis; Arbeitsunfähigkeit; Sexuell; Arbeitsverhältnisses; Rechtsmissbrauch; Blick;
V 07 326_1Verwaltungsgericht13.05.2008 - Die (privatrechtliche) Stiftung "Student Mentor Foundation Lucerne" beabsichtigt, auf einem Teil des Geländes des Betagtenzentrums Eichhof (Grundstücks Nr. 1129, Grundbuch Luzern, linkes Ufer) günstigen Wohnraum für Studierende bereit zu stellen. Die Stadt Luzern als Eigentümerin des Grundstücks erweiterte im Rahmen einer Planungsanpassung (vgl. § 22 PBG) hiezu die Zweckumschreibung der Grundnutzung in der in Frage stehenden Zone für öffentliche Zwecke mit der neuen zusätzlichen Umschreibung "Studentenwohnungen". In seiner Funktion als zweite Rechtsmittelinstanz bestätigt das Verwaltungsgericht, dass diese Nutzungserweiterung im Einklang mit der im Gesetz verankerten Zone für öffentliche Zwecke (§ 48 PBG) steht und weist die dagegen geführte Verwaltungsgerichtsbeschwerde benachbarter Grundeigentümer ab.Studierende; Wohnraum; Bildungs; Interesse; Stadt; Beschwerdeführer; Universität; Zonen; Baute; Bildungseinrichtung; Luzern; Hinweis;
V 07 326_2Verwaltungsgericht13.05.2008 - § 48 PBG. Die Stiftung "Student Mentor Foundation Lucerne" will auf einem Teil des Geländes des Betagtenzentrums Eichhof, das in der Zone für öffentliche Zwecke liegt, günstigen Wohnraum für Studierende bereit stellen. Diese besondere Nutzung ist mit der Zone für öffentliche Zwecke (OeZ) vereinbar.Studierende; Wohnraum; Bildungs; Interesse; Stadt; Universität; Beschwerdeführer; Baute; Bildungseinrichtung; Zonen; Anlage; Bauten;
S 05 370Verwaltungsgericht07.05.2008 - Art. 23 lit. a, 26 Abs. 1, 30c Abs. 1, 2 und 4 BVG; Art. 2 Abs. 1 FZG; Art. 29 IVG. Knüpft der Gesetzgeber die Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung) an den Eintritt des Vorsorgefalles an, ist es logisch und konsequent, den Vorbezug ebenfalls an den Vorsorgefall anzuknüpfen. Der Vorsorgefall Invalidität tritt nicht mit der der Invalidität zugrundeliegenden Arbeitsunfähigkeit ein, sondern mit dem Beginn des Anspruchs auf Invalidenleistungen. Gemäss Art. 26 Abs. 1 BVG gelten für den Beginn des Anspruchs auf Invalidenleistungen sinngemäss die entsprechenden Bestimmungen des IVG (Art. 29 IVG). Wurde der WEF-Vorbezug vor Eintritt des Vorsorgefalles geleistet, ist dies nicht zu beanstanden.

Art. 2, 3 Abs. 2 und 3 FZG; Art. 30b BVG. Muss nach Art. 3 Abs. 2 FZG die frühere Vorsorgeeinrichtung Hinterlassenen- oder Invalidenleistungen erbringen, nachdem sie die Austrittsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen hat, so ist ihr diese Austrittsleistung soweit zurückzuerstatten, als dies zur Auszahlung der Hinterlassenen- oder Invalidenleistungen nötig ist. Die Hinterlassenen- und Invalidenleistungen der früheren Vorsorgeeinrichtung können gekürzt werden, soweit eine Rückerstattung unterbleibt (Art. 3 Abs. 3 FZG). Weiss die Pensionskasse im Zeitpunkt der Überweisung der Freizügigkeitsleistung noch nichts vom IV-Rentenanspruch des Versicherten, so ist sie dennoch berechtigt, die Freizügigkeitsleistung an die entsprechende Freizügigkeits-Stiftung auszurichten.
Vorsorge; Vorbezug; Eintritt; Anspruch; Invalidität; Arbeitsunfähigkeit; Vorsorgefall; Freizügigkeitsleistung; Vorsorgeeinrichtung;
GSD 2008 18andere Verwaltungsbehörden24.04.2008 - Bevorschussung von Kinderalimenten. Ausschluss bei einer IV-Kinderrente. § 46 Unterabsätze a und d SHG. Erhält eine Mutter, die eine IV-Rente bezieht, zusätzlich eine IV-Kinderrente, die höher ist als der gerichtlich festgelegte Unterhaltsbeitrag für das gemeinsame Kind, ist damit der Unterhalt des Kindes nicht im Sinn von § 46 Unterabsatz a SHG anderweitig gesichert. Die Frage des Anspruchs auf Bevorschussung trotz IV-Kinderrente ist in einem solchen Fall nach § 46 Unterabsatz d SHG zu beurteilen. Unterhalt; Bevorschussung; Kinderrente; Kindes; Eltern; Anspruch; Unterabsatz; Unterhaltsbeitrag; IV-Kinderrente; Sozialhilfe; Entscheid;
V 07 298Verwaltungsgericht23.04.2008 - § 28 Abs. 1 lit. a öBG. Selbständige Anfechtbarkeit der Ausschreibungsunterlagen. Im Beschwerdeverfahren gegen die Zuschlagsverfügung können deshalb Rügen gegen die Ausschreibungsunterlagen bereits verwirkt sein.Ausschreibung; Ausschreibungsunterlagen; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Zuschlag; Produkte; Kanton; Zuschlags; Käse; Anfechtung; Preis;
RRE Nr. 459Regierungsrat22.04.2008 - Ortsplanungsverfahren. Öffentliche Auflage. Nachträgliche Änderungen. § 63 Absatz 2 PBG. Nach der öffentlichen Auflage beschlossene Änderungen im Sinn von § 63 Absatz 2 PBG, die den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern innert drei Arbeitstagen seit dem Tag der Beschlussfassung mit Rechtsmittelhinweis mitzuteilen sind, können nur unerhebliche Anpassungen zum Gegenstand haben.Planung; Einsprache; Planungs; Auflage; Landhauszone; öffentlich; Gebiet; Gemeinde; Einzonung; Wohnzone; Einwohnerrat; Bevölkerung;
S 06 493Verwaltungsgericht17.04.2008 - Art. 16 ATSG. Der Prozentvergleich als Untervariante des Einkommensvergleichs durchgeführt im Rahmen der gemischten Methode.Invalidität; Arbeit; Invaliditätsgrad; Einkommen; Teilinvalidität; Prozentvergleich; Entspricht; Hypothetische; Arbeitsunfähigkeit;
GSD 2008 17andere Verwaltungsbehörden09.04.2008 - Wirtschaftliche Sozialhilfe. Berücksichtigung freiwilliger Leistungen Dritter. Subsidiaritätsprinzip. § 28 Absatz 1 SHG. Solange und soweit der Lebensbedarf durch Naturalleistungen von Verwandten (z.B. Kost und Logis) und andere freiwillige Leistungen Dritter gedeckt werden kann, besteht kein Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe.Sozialhilfe; Beschwerdeführer; Leistung; Eltern; Wirtschaftliche; Leistungen; Subsidiarität; Freiwillig; Freiwillige; Wirtschaftlichen;
BKD 2008 11andere Verwaltungsbehörden09.04.2008 - Ausbildungsbeiträge. Anrechnung von Waisenrenten. § 21 Absatz 1 StipG; § 13 Absatz 3 StipV. Waisenrenten sind im Rahmen der Feststellung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei der gesuchstellenden Person anzurechnen.Einkommen; Person; Eltern; Steuerbare; Gesuchstellende; StipG; Vorinstanz; StipV; Waisenrente; Gesuchstellenden; Bemessung;
A 07 205 A 07 206Verwaltungsgericht07.04.2008 - Art. 323 ZGB; Art. 32 Abs. 3 ZUG; §§ 28 Abs. 1 und 30 SHG. Die Höhe der wirtschaftlichen Sozialhilfe bemisst sich grundsätzlich nach den SKOS-Richtlinien. Diese sind zwar keine verbindlichen Rechtssätze, doch verweist das Gesetz ausdrücklich auf sie und sie werden in der Praxis weitgehend als wegleitend anerkannt. Abweichungen von diesen Richtlinien sind möglich, sofern die Besonderheiten des Einzelfalls (Individualisierungsprinzip) dies erfordern (Erw. II/1).

Bilden Familienangehörige eine Unterstützungseinheit, wird der Lehrlingslohn des minderjährigen Kindes (in Anlehnung an Art. 323 ZGB) im Gesamtbudget bis zur Höhe des auf diese Person entfallenden Unterstützungsbeitrags angerechnet. Als Gegenzug wird eine Integrationszulage gewährt (Erw. II/2).

Stipendien sind keine Sozialhilfeleistungen. Insoweit ein Anspruch auf solche Leistungen besteht, ist wegen des Subsidiaritätsprinzips die Sozialhilfeunterstützung ausgeschlossen. Die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens aufgrund eines - trotz erlassener Auflage und Weisung (§ 29 Abs. 3 SHG) seitens des Sozialamtes - nicht geltend gemachten Stipendienanspruchs, ist grundsätzlich zulässig (Erw. III/2).
Sozialhilfe; Richtlinie; Tochter; Richtlinien; Unterstützung; Beschwerde; Beschwerdeführer; SKOS-Richtlinien; Stipendien; Integration;
GSD 2008 16andere Verwaltungsbehörden07.04.2008 - Wirtschaftliche Sozialhilfe und Mutterschaftsbeihilfe. Auskunfts- und Meldepflicht der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller. § 11 Absätze 1 und 2 SHG. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller um wirtschaftliche Sozialhilfe oder Mutterschaftsbeihilfe haben alle auf sie lautenden oder für sie geführten Konti anzugeben, unabhängig davon, ob diese einen positiven oder einen negativen Saldo aufweisen. Eine Erbschaft ist der Sozialbehörde zu melden. Beschwerdeführerin; Sozialhilfe; Wirtschaftliche; Konto; Auskunft; Sozialamt; Auskunfts; Mutter; Meldepflicht; Recht; Gesuch;
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