Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
V 01 295Verwaltungsgericht28.12.2001 - Voraussetzungen der fürsorgerischen Freiheitsentziehung. Das Verhältnismässigkeitsprinzip gilt nicht nur bei der grundsätzlichen Zulässigkeit der Anordnung einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung, sondern auch noch innerhalb der Massnahme für die Auswahl der geeigneten Anstalt unter verschiedenen in Frage kommenden Anstalten. Das Gericht kann daher auch eine andere Durchführung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung, zum Beispiel in einer anderen Anstalt, von sich aus anordnen bzw. durch die Einweisungsinstanz verfügen lassen.Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Freiheit; Klinik; Medikamente; Anstalt; Freiheitsentziehung; Fürsorgerische; Fürsorge;
V 01 295Verwaltungsgericht28.12.2001 - Art. 397a Abs. 1, 397f Abs. 1 ZGB. Verlegung von einer psychiatrischen Klinik in ein Alters- und Pflegeheim durch den Richter. Das Verhältnismässigkeitsprinzip gilt nicht nur bei der grundsätzlichen Zulässigkeit der Anordnung einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung, sondern auch noch innerhalb der Massnahme für die Auswahl der geeigneten Anstalt unter verschiedenen in Frage kommenden Anstalten. Der Richter kann daher auch eine andere Durchführung der fürsorgerischen Freiheitsentziehung, zum Beispiel in einer anderen Anstalt, von sich aus anordnen bzw. durch die Einweisungsinstanz verfügen lassen, sofern diese geeignete Anstalt bereits gefunden ist. Dies muss zumal dann gelten, wenn die Anstalt, in die jemand verlegt wird, eine die Freiheit weniger beschränkende Ordnung kennt.Zusammengefasste; Sachverhalt; Wesentlichen; Erwägungen; Fallnummer; Finden; Bundesgericht; Erhobene; Berufung; Abgewiesen;
RRE Nr. 1788Regierungsrat18.12.2001 - Information vor Gemeindeabstimmungen. Akteneinsichtsrecht. § 22 Absatz 1 StRG. Für die Stimmberechtigten besteht vor der Gemeindeversammlung kein Recht auf umfassende, allgemeine Einsicht in die Akten, die der Abstimmungsvorlage zugrunde liegen. Die Aktenauflage soll den Stimmberechtigten die Meinungsbildung über das zur Abstimmung gelangende Geschäft ermöglichen oder doch erleichtern. Entsprechend dieser Zweckbestimmung ist die Gemeindebehörde verpflichtet, den Stimmberechtigten in all jene Akten Einsicht zu gewähren, die für die sachliche Beurteilung eines Geschäfts unerlässlich sind. Die Pflicht zur Aktenauflage geht daher soweit und nur soweit, als sie diesem Zweck dient, und nur in diesem Umfang liegt sie im öffentlichen Interesse.

Recht; Akten; Einsicht; Bericht; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Recht; Abstimmung; Vorprüfungsbericht; Korporationsreglement;
WD 2001 1andere Verwaltungsbehörden07.12.2001 - Erteilung einer Niederlassungsbewilligung. Berechnung des Lebensbedarfs. Artikel 11 Absatz 1 ANAV. Wenn der Lebensbedarf in einem konkreten Fall die Einnahmen übersteigt, werden bei der Berechnung des Lebensbedarfs 10 Prozent des virtuellen Mietzinses nicht berücksichtigt. Damit wird den regionalen Unterschieden bei den Mietzinsen Rechnung getragen.Wohnung; Beschwerdeführer; Niederlassung; Nebenkosten; Mietzins; Niederlassungsbewilligung; Vorinstanz; Fürsorgerisiko; Monatlich;
V 01 314Verwaltungsgericht07.12.2001 - § 110 Abs. 1 VRG. Die Eröffnung einer Verfügung ist mangelhaft, wenn sie nicht alle Parteien namentlich aufführt. Sie ist indes nicht aufzuheben, falls die nicht erwähnte Partei weder irregeführt noch benachteiligt wurde (Erw. 2).

Art. 310 und 314a ZGB. Das Kindeswohl ist gefährdet bei einem 11 Jahre alten, massiv übergewichtigen Kind, das bereits zum Frühstück regelmässig Wurst mit Mayonnaise isst, erst nach entsprechender Anleitung in der Klinik aus dem Glas trinken kann (weil es zu Hause noch immer aus dem Schoppen trinkt) sowie regelmässig einnässt und einkotet. Eine Unterbringung in einer Anstalt erweist sich damit als grundsätzlich zulässig. Eine erfolgversprechende mildere Massnahme als die Anstaltsunterbringung steht wegen der zu engen, gar symbiotischen Beziehung zur Mutter nicht zur Verfügung. (Erw. 5)

Beschwerde; Beschwerdeführerin; Freiheit; Fürsorgerische; Freiheitsentziehung; Einweisung; Verfügung; Vorsorglich; Kindes; Recht; Obhut;
V 01 314Verwaltungsgericht07.12.2001 - Art. 310 Abs. 1, 314a Abs. 1 ZGB. Aufhebung der elterlichen Obhut und Anstaltsunterbringung. Das Kindeswohl ist gefährdet bei einem 11-jährigen, massiv übergewichtigen Kind, das bereits zum Frühstück regelmässig Wurst mit Mayonnaise isst, erst nach entsprechender Anleitung in der Klinik aus dem Glas trinken kann (weil es zu Hause noch immer aus dem Schoppen trinkt) sowie regelmässig einnässt und einkotet. Eine Unterbringung in einer Anstalt erweist sich damit als grundsätzlich zulässig. Eine erfolgversprechende mildere Massnahme als die Anstaltsunterbringung steht wegen der zu engen, gar symbiotischen Beziehung zur Mutter nicht zur Verfügung. Zusammengefasste; Sachverhalt; Wesentlichen; Erwägungen; Fallnummer; Finden; Bundesgericht; Erhobene; Berufung; Abgewiesen;
V 95 18Verwaltungsgericht05.12.2001 - Art. 78 Abs. 5 BV; Art. 1 Abs. 1, Art. 15 lit. b RPG; Art. 18b NHG; Art. 14 Abs. 2 lit. d NHV. Ein isoliertes und abgelegenes Gelände, welches unmittelbar an ein Flachmoor von nationaler Bedeutung angrenzt, eignet sich nicht als Bauzone.Schutz; Gelände; Beschwerde; Pufferzone; Schutzbereich; Bereich; Angrenzende; Ausserhalb; Pufferzonen; Ungeschmälert; Interessenabwägung;
RRE Nr. 1693Regierungsrat04.12.2001 - Finanzierung der Entsorgung der Siedlungsabfälle. Artikel 32a Absätze 1 und 2 USG; § 23 Absätze 1 und 2 und § 30 EGUSG. Die Gemeinden haben in ihren Reglementen über die Abfallentsorgung insbesondere die Finanzierung der Entsorgung der Siedlungsabfälle mit kostendeckenden Gebühren zu regeln. Die Abfallgebühren müssen verursachergerecht ausgestaltet sein.

Gebühr; Gebühren; Siedlungsabfälle; Entsorgung; EGUSG; Decken; Gemeinde; Betrieb; Verursachergerecht; Kantone; Sorgen; Gemeinden;
AR 97 11Aufsichtsbehörden und Kommissionen03.12.2001 - § 12 AnwG. Verletzung von Berufs- und Standespflichten durch einen Anwalt (Standesrecht).Disziplinarbeklagte; Disziplinarbeklagten; Recht; Recht; Beruf; Berufs; Amtl; Urteil; AmtlBel; Obergericht; Rechtliche; Anwalt; Zeugnis;
RRE Nr. 1654Regierungsrat27.11.2001 - Mangelhafte Rechtsmittelschrift. §§ 133 Absatz 1 und 135 Absatz 2 VRG. Eine Rechtsmittelschrift, die anstelle einer Begründung ein Gesuch um Fristerstreckung enthält, stellt keine formgerechte Beschwerde dar. Die Nachfrist zur Verbesserung einer Rechtsschrift kann nicht dazu dienen, überhaupt erst eine sachbezügliche Begründung einzureichen.

Beschwerde; Begründung; Frist; Beschwerdeführer; Antrag; Nachfrist; Beschwerdeschrift; Fristerstreckung; Gesuch; Vertreter; Begründet;
S 99 581Verwaltungsgericht27.11.2001 - Ziff. 2.2 Anhang 1 KLV. Die Kosten eines stationären Aufenthaltes zwecks kardialer Rehabilitation sind von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu übernehmen, wenn die Rehabilitationsklinik dem Anforderungsprofil der Schweizerischen Arbeitsgruppe für kardiale Rehabilitation der Schweizerischen Gesellschaft für Kardiologie (SAKR) von 1990 entspricht. Die SAKR besitzt keine Ermächtigung, verbindlich die zugelassenen Leistungserbringer in einem Verzeichnis zu definieren.Anforderungsprofil; Rehabilitation; Klinik; Beschwerde; Kardiale; Reha-Klinik; Verzeichnis; Leistungen; Stationär; Obligatorische;
A 01 202Verwaltungsgericht26.11.2001 - Art. 12 OHG. Umschulungskosten als Schaden im Sinne von Art. 12 OHG (Erw. 4a). Begriff der Umschulung. Sinngemässe Anwendung der Regeln des IVG und der sozialversicherungsrechtlichen Praxis (Erw. 4b).Umschulung; Schaden; Ausbildung; Erwerb; Berufliche; Medizinisch; Beschwerde; Kader; Opfer; Invalidenversicherung; Beschwerdeführer;
V 01 231Verwaltungsgericht16.11.2001 - § 3 Abs. 1 öBG. Vorbefassung. Ausnahmsweise Zulassung trotz Mitwirkung bei der Vorbereitung.Mitwirkung; Anbieter; Ausschreibung; Stöckli; Leistung; Vergaberecht; Planung; Diskriminierungs; Ausschreibungsunterlagen; Wettbewerb;
A 00 315Verwaltungsgericht16.11.2001 - Art. 58 Abs. 1 lit. b DBG. Verdeckte Gewinnausschüttung. Aktiengesellschaft in Nachlassliquidation. Wenn der Liquidator Beteiligungsrechte, welche die Schuldnerin in Form eines Aktienpakets an einer anderen Gesellschaft besitzt, verkauft, so kann darin grundsätzlich keine verdeckte Gewinnausschüttung liegen. Der Liquidator ist ein Vollstreckungsorgan, dessen Aufgaben und Verantwortung gesetzlich festgelegt sind. Die Begünstigung eines dem Unternehmen nahe stehenden Dritten ist mit seinen gesetzlichen Funktionen nicht vereinbar. Der Liquidator kann daher auch nicht Kontrollinhaber im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sein.Aktie; Liquidator; Gläubiger; Gewinn; SchKG; Verdeckte; Gewinnausschüttung; Gesellschaft; Aktien; Leistung; Verdeckten; Unternehmen;
RRE Nr. 1529Regierungsrat06.11.2001 - Beiratschaft. Aufhebung, Begutachtung. Artikel 395 und 439 ZGB. Die Unterstützung der verbeirateten Person durch Familienangehörige, Freunde oder sonstige Privatpersonen macht eine Beiratschaft nicht von vornherein unnötig. Bei der Aufhebung einer Beirat- oder Beistandschaft ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob eine Begutachtung notwendig ist.

Beschwerdeführer; Beiratschaft; Gutachten; Anordnung; Person; Private; Fähig; Dispositionen; Freundin; Beschwerdeführers;
A 99 312_1Verwaltungsgericht29.10.2001 - Art. 3a und Art. 60 Abs. 1 GSchG; § 32 Abs. 1 EGGSchG. Zusammenwirken von Verursacher-, Kostendeckungs-, und Äquivalenzprinzip. Nach dem Kostendeckungsprinzip dürfen die Gesamteingänge an Kausalabgaben den Gesamtaufwand für den betreffenden Verwaltungszweig nicht oder höchstens geringfügig überschreiten. Bei der Kontrolle der Einhaltung des Kostendeckungsprinzips ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen (Erw. 3a - c). Das Kostendeckungsprinzip stellt eine Begrenzung nach oben dar, begründet jedoch keine Pflicht zur kostendeckenden Gebührenerhebung. Das Verursacherprinzip strebt demgegenüber Vollkostenrechnung und damit eine Begrenzung nach unten an. Eine Anschlussgebühr, welche sich sowohl nach der Grundstücksfläche als auch nach dem Gebäudevolumen bemisst, wurde in casu als mit dem Verursacherprinzip vereinbar erachtet. Die von diesen Faktoren erfassten Liegenschaftsmerkmale beeinflussen den Aufwand der Abwasserbeseitigung (Erw. 3d). Das Äquivalenzprinzip stellt sicher, dass die in Beachtung der beiden anderen Prinzipien erfolgende Gebührenbemessung auch im Einzelfall verhältnismässig, rechtsgleich und willkürfrei ist (Erw. 3 f.).Gebühr; Gebühren; Anschluss; Anschlussgebühr; Kostendeckung; Abgabe; Gemeinde; Berechnung; Kostendeckungs; Beschwerdeführer;
A 99 312_2Verwaltungsgericht29.10.2001 - Art. 3a und Art. 60 Abs. 1 GSchG; § 32 Abs. 1 EGGSchG. Zusammenwirken von Verursacher-, Kostendeckungs-, und Äquivalenzprinzip. Nach dem Kostendeckungsprinzip dürfen die Gesamteingänge an Kausalabgaben den Gesamtaufwand für den betreffenden Verwaltungszweig nicht oder höchstens geringfügig überschreiten. Bei der Kontrolle der Einhaltung des Kostendeckungsprinzips ist eine Gesamt-betrachtung vorzunehmen. Das Kostendeckungsprinzip stellt eine Begrenzung nach oben dar, begründet jedoch keine Pflicht zur kostendeckenden Gebührenerhebung. Das Verursacherprinzip strebt demgegenüber Vollkostenrechnung und damit eine Begrenzung nach unten an. Eine Anschlussgebühr, welche sich sowohl nach der Grundstücksfläche als auch nach dem Gebäudevolumen bemisst, wurde in casu als mit dem Verursacherprinzip vereinbar erachtet. Die von diesen Faktoren erfassten Liegenschaftsmerkmale beeinflussen den Aufwand der Abwasserbeseitigung. Das Äquivalenzprinzip stellt sicher, dass die in Beachtung der beiden anderen Prinzipien erfolgende Gebührenbemessung auch im Einzelfall verhältnismässig, rechtsgleich und willkürfrei ist.

Anfechtung; Kanalisationsanschlussgebühr; Gemeinde; Erhoben; Hatte; Verwaltungsgericht; Verhältnis; Gebührenrecht; Bestimmenden;
RRE Nr. 1420Regierungsrat16.10.2001 - Ausscheidung von Arbeitszonen. Artikel 1, 3 und 15 Unterabsatz b RPG. Aus dem Raumplanungsgesetz lässt sich weder die Notwendigkeit noch der Anspruch einer Gemeinde ableiten, auf ihrem Territorium über Arbeitszonen für bestimmte, flächenintensive Nutzungen oder für die Ansiedlung entsprechender Unternehmungen verfügen zu können. Im ländlichen Raum bedarf es bei der Ausscheidung von Arbeitszonen einer regionalen Betrachtungsweise, da in diesem Bereich die Entwicklung stark von regionalen Faktoren mitgeprägt wird.Gemeinde; Arbeitszone; Gewerbe; Industriezonen; Gewerbezonen; Ansiedlung; Gemeinden; Blick; Reserven; Infrastruktur; Regionalen; Festlegung;
V 01 205Verwaltungsgericht12.10.2001 - § 107 Abs. 1 und 2, § 148 lit. b, § 150 Abs. 1 lit. g, § 151 VRG. Kostenerlass. Bei den Verfahrenskosten, welche einer Partei in einem Verwaltungsbeschwerdeverfahren auferlegt werden, handelt es sich um Abgaben nach § 150 Abs. 1 lit. g VRG. Gegen Entscheide über den Erlass solcher Kosten ist daher im Sinne dieser Bestimmung die Verwaltungsgerichtsbeschwerde unzulässig.

Ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde in der Hauptsache ausgeschlossen, kann ihre Zulässigkeit auch nicht wegen Verletzung von kantonalem Verfahrensrecht im Verwaltungsverfahren bejaht werden (Grundsatz der Einheit des Prozesses).

§ 198 Abs. 1 lit. c VRG. Folgen der unrichtigen Rechtsmittelbelehrung auf die Kostenverlegung.
Verwaltungsgericht; Entscheid; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Regierungsrat; Rechtsmittel; Beschwerde; Verfahren; Beschwerdeführer;
V 99 153Verwaltungsgericht11.10.2001 - Art. 24 Abs. 2 (alt) RPG, Art. 24c RPG; Art. 41, Art. 42, Art. 52 RPV; § 181 PBG. Bauen ausserhalb der Bauzonen. Intertemporales Recht. Voraussetzungen für zonenwidrige bauliche Massnahmen und Zweckänderungen ausserhalb der Bauzonen nach altem und geändertem Recht.Baute; Recht; Bauten; Recht; Gebäude; Bauzone; Bauzonen; Beschwerdeführer; Ausserhalb; Rechtlich; Landwirtschaftlich; Zonenwidrig;
S 00 500Verwaltungsgericht05.10.2001 - Art. 32 Abs. 1-3 MVG. Durchhaltebeiträge und deren Voraussetzungen. Bei der Prüfung des Anspruchs auf Durchhaltebeiträge Selbständigerwerbender ist auf wirtschaftliche, nicht hingegen auf buchhalterische oder rechtliche Kriterien abzustellen, und es sollen nur betriebliche Auslagen, nicht hingegen Lebenshaltungskosten abgegolten werden. Korrektur einer geschäftlichen Bilanz nach wirtschaftlichen Kriterien. Die Zuordnung einer Liegenschaft bzw. der damit verbundenen Aufwendungen zum Privat- oder Geschäftsvermögen hat ebenfalls nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erfolgen, wobei Mehrfachnutzungen anteilsmässig auszuscheiden und zu berücksichtigen sind.Beschwerdeführer; Liegenschaft; Betrieb; Militärversicherung; Bilanz; Firma; Wirtschaftlich; Wirtschaftliche; Einzelfirma;
A 01 75Verwaltungsgericht26.09.2001 - Art. 2 und Art. 32a USG; § 23 Abs. 2, § 30 und § 49 EGUSG. Eine Kehrichtgebühr, die gestützt auf das Reglement allein nach dem Gebäudeversicherungswert festgesetzt wird, verletzt Bundesrecht. Beruft sich ein Einsprecher auf das Verursacherprinzip, muss der Gemeinderat diesen Einwand prüfen und allenfalls die Gebühr herabsetzen. Dies gilt auch dann, wenn die Gemeindelegislative zuvor die Einführung eines neuen Abfallreglements mit Umsetzung des Verursacherprinzips (z.B. Sackgebühr) abgelehnt hat. Gemeinde; Gebühr; Gebühren; Abfall; Reglement; Verursacher; Gemeinderat; Verursacherprinzip; Recht; Beschwerde; Abgabe; Kehricht; EGUSG;
V 99 225Verwaltungsgericht25.09.2001 - Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 4 aBV; § 46 Abs. 1 VRG. Rechtliches Gehör. Erlässt die Behörde einen Entscheid auf Auflösung des Dienstverhältnisses, ohne die betroffene Person vorher angehört zu haben, und holt sie dies nach ihrem Entscheid - vor dem Rechtsmittelverfahren - nach, so wird der Kündigungsentscheid erst rechtswirksam, wenn der betroffenen Person eröffnet ist, dass die Behörde trotz ihrer Einwände an der Kündigung festhält.Beschwerdeführer; Gemeinde; Entscheid; Gehör; Gemeinderat; Recht; Beschwerdeführers; Kündigung; Entscheides; Gehörs; Dienstverhältnis;
A 01 195Verwaltungsgericht17.09.2001 - § 5 Abs. 2 und § 12 PVG. Gesuch um Prämienverbilligung. Verlängerung der Anmeldungsfrist aus wichtigem Grund. Krankheit der Mutter als wichtiger Grund, auf den sich eine Familie als Gemeinschaft berufen kann.Familie; Gesuch; Frist; Mutter; Beschwerde; Beschwerdeführer; Kuraufenthalt; Ordentliche; Gesuchsteller; Kräfte; Hilfe; Krankheit;
V 00 187Verwaltungsgericht13.09.2001 - Art. 23 RPG; § 37 PBG. Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Umnutzung einer leer stehenden Dependance in einer Kurzone zu Wohnzwecken.Beschwerde; Ausnahmebewilligung; Beschwerdeführerin; Hotel; Villa; Recht; Gemeinde; Vorinstanz; Verhältnisse; Parzelle; Umbau; Härte;
S 00 558Verwaltungsgericht12.09.2001 - Art. 25a Abs. 1 FZG. Ein Vergleich betreffend die bei der Ehescheidung zu übertragende Austrittsleistung ist vor dem dafür zuständigen Verwaltungsgericht bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen statthaft.Ehegatte; Austrittsleistung; Scheidung; Verwaltungsgericht; Gericht; Vorsorge; Vereinbarung; Ehegatten; Personalvorsorgestiftung; Vergleich;
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