Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

Es wurde zuvor den Kanton LU und Jahr 1998 ausgewählt. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.


Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
V 97 207Verwaltungsgericht12.03.1998 - Art. 33 Abs. 3 lit. a RPG; §§ 196a ff. PBG; § 88 StrG; § 7 Reklameverordnung. Das Baugesuch für das Aufstellen von Plakatwerbeträgern innerhalb des strassengesetzlichen Minimalabstandes ist in einem koordinierten Verfahren zu behandeln. Wird ein Teil- oder Vorentscheid für ein ausschreibungspflichtiges Bauvorhaben ohne die erforderliche Ausschreibung getroffen, wird der Rechtsschutz Dritter in rechtswidriger Weise ignoriert.Verfahren; Gemeinderat; Baubewilligung; Bewilligung; Entscheid; Gesuch; Behörde; Ermessen; Beschwerde; Koordination; Reklameverordnung;
RRE Nr. 373Regierungsrat10.03.1998 - Gemeindeversammlung. Beschluss über den Voranschlag und Festsetzung des Steuerfusses. Gebot zur objektiven Information. Artikel 4 BV; §§ 110 Absatz 4 und 116 Absatz 1 StRG; § 80 Absatz 4 GG. Die Pflicht zur objektiven Information gilt auch für die Abstimmungserläuterungen zu einer Vorlage in einer Gemeindeversammlung. Zumindest bei komplexen Vorlagen wie dem Beschluss über den Voranschlag darf die Gemeindebehörde dabei davon ausgehen, dass die Stimmberechtigten die ihnen zugestellten amtlichen Unterlagen gelesen haben. - Es widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben, wenn jemand eine behauptete Verletzung von Verfahrensvorschriften an der Gemeindeversammlung widerspruchslos hinnahm und erst hinterher die Abstimmung wegen Formmangels anficht, wenn ein sofortiges Handeln nach den Verhältnissen geboten und zumutbar war.

Stimmberechtigte; Abstimmung; Steuerfuss; Stimmberechtigten; Gemeindeversammlung; Beschwerde; Versammlung; Gemeinderat; Beschwerdeführerin;
RRE Nr. 314Regierungsrat03.03.1998 - Trottoirüberfahrt. §§ 2 Absatz 2e, 35 und 37 StrG. Eine Trottoirüberfahrt kann eine zweckmässige Massnahme für eine Bevorzugung der Fussgänger darstellen.

Verkehr; Fussgänger; Strasse; Trottoirüberfahrt; Verkehrsregelnverordnung; Fussgängern; Behinderten; Komfort; Abbiegenden; Fahrzeuge;
RRE Nr. 313Regierungsrat03.03.1998 - Beschwerdebefugnis. § 99 Absatz 1a StrG. Die Befugnis zur Erhebung einer Beschwerde gegen die Bewilligung eines Strassenprojekts setzt ein schutzwürdiges Interesse, ein besonderes und unmittelbares Berührtsein durch die konkrete Ausgestaltung des Strassenprojekts voraus.

Beschwerde; Beschwerdeführer; Seestrasse; Strassen; Grundstück; Luegislandstrasse; Nähe; Interesse; Strassenprojekt; Grundstücke;
S 96 1029Verwaltungsgericht27.02.1998 - Art. 25 Abs. 4 AHVV in der bis 31. Dezember 1994 gültig gewesenen und in der ab 1. Januar 1995 in Kraft stehenden Fassung. Ausserordentliches Beitragsfestsetzungsverfahren bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Anwendbarkeit intertemporalrechtlicher Grundsätze auf den vorliegenden Fall verneint.Fassung; Geraden; Recht; Ordentlichen; Geschäftsjahr; Beiträge; Intertemporalrechtliche; Beitragsjahre; Einkommen; Kalenderjahr; Bezug;
S 96 773Verwaltungsgericht26.02.1998 - Art. 73 Abs. 2 BVG. Eine Stufenklage ist im Rahmen von Art. 73 Abs. 2 BVG unzulässig. Im verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren sind auf die Problematik der Klageänderung die Regeln des Zivilprozesses analog anzuwenden. Eine Klageänderung ist demzufolge unzulässig, wenn die in der Replik neu gestellten Rechtsbegehren nicht mehr zum Tatsachenkomplex gehören, der bereits Grundlage des in der ersten Rechtsschrift dargelegten Sachverhaltes war. Soweit das Klagefundament in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht gesprengt wird, ist auf die entsprechenden Rechtsbegehren nicht einzutreten.Klage; Rechtsbegehren; Replik; Beitragsjahre; Sammelstiftung; Deckungskapital; Auskünfte; Unzulässig; Vorsorge; Beziffern; Arbeitgeber;
AR 97 23 Aufsichtsbehörden und Kommissionen26.02.1998 - § 18 Abs. 1 AnwG. Berufliche Geheimhaltungspflicht des Anwaltes gegenüber der Gegenpartei? (Präzisierung der Rechtsprechung.)Anwalt; Partei; Klient; Geheimhaltung; Gesuchsteller; Geheimhaltungspflicht; Gesuchsgegnerin; Mieter; Anwalts; Klienten; Besonderer;
A 96 288Verwaltungsgericht23.02.1998 - §§ 1 Abs. 2 Ziff. 1, 2 Abs. 2 GGStG; § 14 Abs. 1 SchG. Grundstückgewinnsteuer; landwirtschaftliche Grundstücke; wirtschaftliche Einheit. Die Veräusserung landwirtschaftlicher Grundstücke ist ausschliesslich dem Gesetz über die Grundstückgewinnsteuer unterstellt. Massgebend ist die Qualifizierung des einzelnen Grundstücks, auch wenn dieses mit anderen Grundstücken eine wirtschaftliche Einheit bildet (Erw. 3). Für die Qualifikation als «landwirtschaftliches Grundstück» ist auf die schatzungsrechtliche Einordnung zurückzugreifen. Bestätigung der Rechtsprechung (Erw. 4).Grundstück; Landwirtschaftlich; Grundstücke; Steuer; Wirtschaftliche; Landwirtschaftliche; Grundstückgewinnsteuer; Gewinn; Veräusserung;
S 97 404Verwaltungsgericht17.02.1998 - Art. 15 Abs. 1, 95 Abs. 1 AVIG. Asylbewerber, welche die Berechtigung zur Ausübung einer vorläufigen Erwerbstätigkeit im Sinne von Art. 21 Asylgesetz durch unwahre Angaben erwirkt haben, sind nicht vermittlungsfähig. Die Arbeitslosenkasse ist befugt, die zu Unrecht ausbezahlten Taggelder zurückzufordern. Allerdings richtet sich die Rückforderung gegen den Ansprecher selbst und nicht gegen den fiduziarischen Zessionaren.Arbeit; Arbeitslose; Arbeitslosenkasse; Leistungen; Anspruch; Rückforderung; Taggelder; Verwaltung; Falsche; Person; Vermittlungsfähig;
A 97 380 A 97 381Verwaltungsgericht17.02.1998 - § 25 Abs. 1 Ziff. 1 StG. Schuldzins; Begriff; Abstandszahlung für vorzeitige Auflösung von Grundpfanddarlehen. Unter dem Begriff «Schuldzinsen» versteht man dem Grundsatz nach diejenige Vergütung, welche für die Gewährung oder Vorenthaltung einer Geldsumme oder eines Kapitals zu entrichten ist, sofern jenes Entgelt nach der Zeit und als Quote des Kapitals regelmässig in Prozenten berechnet wird. Steuerrechtlich ist das Vorhandensein einer Kapitalschuld - im Sinne einer Geldschuld - Voraussetzung für die Entstehung einer steuerrechtlich relevanten Zinsschuld. Die an den Kreditgeber entrichtete Abstandszahlung für die vorzeitige Auflösung von Grundpfanddarlehen stellt begrifflich keine Zinsschuld dar.Schuld; Schuldzins; Schuldzinsen; Kapital; Kapitals; Abstandszahlung; Beschwerde; Darlehen; Abzug; Gläubiger; Beschwerdeführer; Zinssatz;
A 97 303Verwaltungsgericht09.02.1998 - § 133 Abs. 1 VRG. Rügegrundsatz und Begründungspflicht im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren. Eine Beschwerde muss auch dann rechtsgenüglich und in für das Gericht nachvollziehbarer Weise begründet werden, wenn das Gericht eine volle Ermessenskontrolle hat.Beschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Ermessen; Vorinstanz; Recht; Prüfen; Begründung; Feststellungen; Behörde; Sachverhalt;
A 97 65 A 97 66Verwaltungsgericht03.02.1998 - §§ 25 Abs. 1 Ziff. 3, 28 Abs. 1 Ziff. 3 und 5 StG. Abzüge für Kinderunterhaltsbeiträge bei Konkubinat in einem Haushalt mit gemeinsamen und nicht gemeinsamen Kindern. Dem unterhaltsverpflichteten Vater des gemeinsamen Kindes steht für die Unterhaltszahlungen der allgemeine Abzug nach § 25 Abs. 1 Ziff. 3 StG zu. Die Lebenspartnerin hat die Unterhaltszahlungen zu versteuern; ihr steht der Kinderabzug gemäss § 28 Abs. 1 Ziff. 4 StG zu (Erw. 2 und 3). Im Masslichen ist vom Unterhaltsbeitrag gemäss Rechtstitel auszugehen (Erw. 4).Unterhalt; Kinder; Steuer; Konkubinat; Unterhaltsbeiträge; Abzug; Beschwerde; Einkommen; Gemeinsame; Beschwerdeführer; Konkubinatspaar;
V 97 91Verwaltungsgericht02.02.1998 - Art. 9 Abs. 2 lit. b ANAG; Art. 10 Abs. 3 ANAV; Art. 39 Abs. 1 BVO. Widerruf der Aufenthaltsbewilligung. Bei den für die ermessensweise Bewilligung des Familiennachzuges verlangten Erfordernissen der gefestigten Erwerbstätigkeit bzw. der genügenden finanziellen Mittel handelt es sich nicht um mit der Bewilligung verknüpfte Auflagen, sondern um unentbehrliche Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung selbst. Erfüllt der ausländische Arbeitnehmer diese und wird ihm eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, so bedeutet der spätere unverschuldete Verlust der Arbeitsstelle nicht die Nichterfüllung einer ihm auferlegten Bedingung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 lit. b ANAG, sondern den nachträglichen Wegfall einer Bewilligungsvoraussetzung.Bewilligung; Aufenthaltsbewilligung; Erfüllt; Widerruf; Bedingung; Ausländer; Beschwerde; Auflage; Verpflichtung; Fremdenpolizei;
V 97 13Verwaltungsgericht29.01.1998 - § 93 Abs. 1 und 6 StrG. Die Verpflichtung zum Erstellen der Abstellflächen auf dem Baugrundstück ist nur zwingend, soweit die örtlichen Verhältnisse es zulassen und die Kosten zumutbar sind. Bei fehlender Möglichkeit, die erforderlichen Abstellflächen auf dem Baugrundstück zu erstellen, dürfen diese in angemessener Entfernung davon bereitgestellt werden. Dabei handelt es sich um ein Recht des Bauherrn, um keine Ersatzabgabe gemäss § 95 StrG leisten zu müssen, nicht um eine Pflicht.Abstellflächen; Bauherr; Nachweis; Wohnung; Erforderlichen; Baugesuch; Nachbargrundstück; Wohnungen; Baugrundstück; Erbringen; Erstellen;
V 97 52Verwaltungsgericht23.01.1998 - § 4 VRG. Die Wochenstundentafel, die u.a. die Anzahl der Lektionen im Fach Turnen und Sport enthält, kann als Allgemeinverfügung - gleich wie eine Verfügung - insoweit angefochten werden, als glaubhaft dargetan wird, dass ein gesetzlich eingeräumtes Recht beeinträchtigt wird.Recht; Verfügung; Verwaltungsgericht; Anordnung; Verwaltungsgerichts; Sport; Beschluss; Allgemeinverfügung; Rechtsverhältnisse;
A 97 310Verwaltungsgericht23.01.1998 - Art. 14 Abs. 3 SVG; Art. 24 Abs. 1 VZV. Sicherungsentzug. Verfahren betreffend Wiedererteilung des Führerausweises; Beweislast des Gesuchstellers, dass der Eignungsmangel, der zum Sicherungsentzug geführt hatte, weggefallen ist; Anordnung einer neuen Führerprüfung.Führerausweis; Führerprüfung; Beschwerde; Wiedererteilung; Fahrzeug; Eignung; Fahrpraxis; Beschwerdeführer; Auflage; Prüfung;
A 97 233Verwaltungsgericht14.01.1998 - §§ 8, 13, 45, 46, 75 SHG; §§ 25, 26, 29 SHV; §§ 10 und 22 Ziff. 5 StG; §§ 17, 20, 129 VRG. Alimentenbevorschussung; Ausschluss aufgrund überschrittener Einkommens- und Vermögensgrenzen. Beschwerdelegitimation des Stiefelternteils (Erw. 1). Bedeutung der steuerrechtlichen Erhebungen (Erw. 3). Bevorschusste Leistungen sind beim berücksichtigten Einkommen nicht abziehbar (Erw. 3b/aa). Bewandtnis der steuerrechtlichen Abzugsberechtigung für Vorsorgerücklagen bei Selbständigerwerbenden (Erw. 4). Bevorschussungsausschluss tritt ein, wenn entweder die Vermögens- oder die Einkommensgrenze überschritten wird (Erw. 5).Steuer; Einkommen; Recht; Bevorschussung; Beschwerde; Sozialhilfe; Beschwerdeführer; Gesetzgeber; Alimentenbevorschussung; Vermögens;
RRE Nr. 43Regierungsrat13.01.1998 - Anfechtung eines Parlamentsbeschlusses. §§ 6 und 142 Absatz 1b VRG, §§ 158 ff. StRG; § 91 GG. Der Akt der blossen Kenntnisnahme im zustimmenden oder ablehnenden Sinn ist weder mit Verwaltungsbeschwerde noch mit Stimmrechtsbeschwerde oder Gemeindebeschwerde anfechtbar. Stadtrat; Beschluss; Verwaltung; Stadtrates; Beschwerde; Luzern; Gemeindebeschwerde; Abstimmung; Stimmrechtsbeschwerde; Behörde;
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz