Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
V 91 18Verwaltungsgericht23.12.1992 - § 18 Abs. 2, § 129 lit. b VRG. Der Gemeinderat ist nicht befugt, gegen die Nichtgenehmigung einer Nutzungsplanung Verwaltungsgerichtsbeschwerde zu führen.

Art. 15 RPG. Begriff des weitgehend überbauten Gebietes; Auswirkungen des Baulandbedarfs bei der Genehmigung einer Bauzone.

§ 5 Abs. 1, § 15 NLG. Stellenwert des geologischen Landschaftsschutzes; Rechtsnatur des geologisch-geomorphologischen «Inventars».
Bauzone; Bauzonen; Gemeinde; Grundstück; Schutz; Beschwerde; Landschaft; überbaut; Gemeinderat; Interesse; Recht; Gebiet; Erwähnt;
S 91 446Verwaltungsgericht11.12.1992 - Art. 37 Abs. 1 UVG; Art. 48 UVV. Diese Bestimmungen setzen eine qualifizierte Urteilsunfähigkeit im Sinne eines vollständigen und nicht bloss graduell stark herabgesetzten Unvermögens, vernunftgemäss zu handeln, voraus. Gänzlich urteilsunfähig ist nur, wer zur Zeit der Tat infolge einer psychotischen Störung wie Wahn oder Raptus vollständig unfähig war, angesichts der realen Gesamtsituation die Unsinnigkeit der Tat einzusehen. Demzufolge muss der Unfallcharakter einer suizidalen Handlung verneint werden, wenn sie lediglich als unverhältnismässig zu bezeichnen ist und nur diesbezüglich eine vollständige Urteilsunfähigkeit besteht.Unfall; Suizid; Unfähig; Suizidversuch; Handlung; Selbsttötung; Handeln; Urteilsunfähigkeit; Vernunftgemäss; Körper; Urteilsfähigkeit;
RRE Nr. 3215Regierungsrat04.12.1992 - Zonenkonformität. Art. 22 Abs. 2 lit. a RPG; § 160 RPG. Wenn jemand ein Gewerbe unter dem gleichen Dach betreibt, unter welchem er auch wohnt, so steht dieses Gewerbe für den betreffenden Betriebsinhaber in einer Beziehung zur Funktion des Wohnens.Betrieb; Wohnzone; Funktionell; Gewerbe; Betriebsinhaber; Zusammenhang; Labor; Wohnen; Lärm; Funktion; Zimmerlin; Immissionsschutz;
A 92 18Verwaltungsgericht03.12.1992 - § 3 Ziff. 4 HStG. Steuerfreie Handänderung; Realteilung. Damit eine Realteilung steuerbefreit ist, muss der Wertausgleich zwischen den Beteiligten in einem Zuge und zudem real erfolgen.Grundstück; Handänderung; Grundbuch; Handänderungs; Handänderungssteuer; Realteilung; Wirtschaftlich; Miteigentümer; Recht; Immobilien;
V 92 43Verwaltungsgericht30.11.1992 - § 69, § 75 SHG. Betriebskostenbeiträge an Pflegeheime haben Trägergemeinden mit verwaltungsgerichtlicher Klage geltend zu machen, wenn keine Einigung gefunden wird.

Keine Rückwirkung. Die Bestimmung von § 69 SHG ist nur auf Personen anwendbar, die nach Inkrafttreten des SHG am 1. Januar 1991 in ein Pflegeheim eingetreten sind.
Sozialhilfe; Recht; Gemeinde; Pflegeheim; Betriebskostenbeiträge; Sozialhilfegesetz; Bürgergemeinde; Klage; Rückwirkung; Auslegung;
A 91 181Verwaltungsgericht23.11.1992 - Art. 130 Abs. 3 BdBSt; Art. 6 Ziff. 2 EMRK. Haftung des Steuerpflichtigen für die Widerhandlung des vertraglichen Vertreters; Unschuldsvermutung. Der Steuerpflichtige hat seinen Vertreter zu instruieren und zu überwachen. Den Nachweis für eine schuldhafte Unterlassung dieser Pflichten hat die Steuerbehörde zu erbringen.Steuer; Vertreter; Steuerpflichtigen; BdBSt; Verschulden; Busse; Beweis; Bundesgericht; Hinterziehung; Beweislast; Geschäft; Vorsätzlich;
RRE Nr. 3010Regierungsrat17.11.1992 - Kostenpflicht im Stimmrechtsbeschwerdeverfahren. §§ 198 Abs. 1 c und 200 Abs. 1 VRG. In Stimmrechtssachen ist der unterlegene Beschwerdeführer kostenpflichtig, wenn er offensichtlich seine eigenen Interessen zu wahren sucht.

Interesse; Stimmrechtsbeschwerde; Amtlichen; Interessen; Protokoll; Partei; Gebiet; Umzonung; Beschwerdeführer; Grundstücks; Rechtsmittel;
V 91 77Verwaltungsgericht11.11.1992 - § 23 Abs. 1 EGGSchG. Ein Kanalisations-Baukostenbeitrag kann nur verlangt werden, wenn das Grundstück rechtlich und tatsächlich überbaubar ist. Wenn für die Überbaubarkeit eine Ausnahmebewilligung erforderlich ist, für die von der Rechtsnatur her kein Anspruch besteht, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt.Gemeinde; Grundstück; Kanalisation; Gemeinderat; Anschluss; Beschwerde; überbaubar; Grundstücke; Abgabe; Entscheid; Grundeigentümer;
S 92 225Verwaltungsgericht03.11.1992 - Art. 1 Abs. 1 lit. a AHVG; Art. 23, Art. 24 ZGB. Die obligatorische Versicherung erstreckt sich auf die natürlichen Personen, die in der Schweiz ihren zivilrechtlichen Wohnsitz haben.Wohnsitz; Beschwerde; Beschwerdeführer; Luzern; Beweis; Person; Begründet; Dollar; Ausland; Schweiz; Hinweis; Wirtschaftliche;
S 91 352Verwaltungsgericht29.10.1992 - Art. 5 Abs. 3 KUVG. Ein Vorbehalt der Krankenkasse für Mammahypertrophie ist nur zulässig, wenn diese selber primäre Beschwerden verursacht. Ist sie die Ursache für sekundäre Beschwerden, d. h. wirkt sie sich in gesundheitsschädigender Weise auf andere Organe oder Körperteile aus, hat die Hypertrophie selber nicht Krankheitswert.Krankheit; Versicherung; Mammahypertrophie; Kasse; Brust; Schwangerschaft; Ptose; Beschwerden; Rücken; Schmerzen; Versicherungsvorbehalt;
RRE Nr. 2846Regierungsrat27.10.1992 - Landwirtschaftliche Liegenschaft. Art. 1 Abs. 1 LEG; Art. 1 Abs. 1-3 VerhVO. Eine Bodenfläche, die nicht bzw. nicht überwiegend landwirtschaftlich genützt wird und deren Wert sich nicht nach dem jährlichen Bodenertrag bemisst, ist keine landwirtschaftliche Liegenschaft im Sinne des Bundesgesetzes über die Entschuldung landwirtschaftlicher Heimwesen. Das trifft namentlich für ein Grundstück zu, das zu Reitzwecken benützt wird.

Landwirtschaftlich; Landwirtschaftliche; Betrieb; Grundstück; Futtermittel; Liegenschaft; Rennpferde; Landwirtschaftlicher;
RRE Nr. 2843Regierungsrat27.10.1992 - Saisonarbeitskräfte. Art. 12 ff. BVO. Die Zuteilung von Saisonarbeitskräften für die vorangegangene Kontingentsperiode gibt keinen Anspruch auf gleiche Zuteilung für die folgende Kontingentsperiode.

Zuteilung; Saisonkontingent; Bundesrat; Kantonale; Betriebes; Saisonkontingentseinheiten; Festgelegte; Auftragsbestand; Jährlich;
V 92 67Verwaltungsgericht23.10.1992 - § 128 Abs. 2, § 129, § 131 Abs. 1 VRG; Art. 57 USG. Die Voraussetzung eines nicht wieder gutzumachenden Nachteils für die Anfechtung eines Zwischenentscheides ist erfüllt, wenn ein tatsächlicher Nachteil vorliegt; ein rechtlicher Nachteil ist nicht erforderlich.

Der Gemeinderat ist nicht befugt, einen Zwischenentscheid wegen unzumutbarer Immissionen anzufechten. Der Einwohnergemeinde steht jedoch diese Befugnis jedenfalls dann zu, wenn grossflächige Immissionen zur Diskussion stehen, von denen grosse Teile der Bevölkerung der Gemeinde betroffen werden könnten.

Aufhebung der aufschiebenden Wirkung; Allgemeines; Voraussetzungen.
Gemeinde; Beschwerde; Gemeinderat; Recht; Einwohnergemeinde; Entscheid; Zwischenentscheid; Interesse; Verwaltungsgerichtsbeschwerde;
RRE Nr. 2704Regierungsrat13.10.1992 - Beistandschaft; rechtliches Gehör. Art. 372, 394 ZGB. Die Vormundschaftsbehörde muss auch vor der Errichtung einer Beistandschaft auf eigenes Begehren von Amtes wegen abklären, ob die Voraussetzungen einer Beistandschaft erfüllt sind. Das Gesuch ist nur ein Indiz, das durch weitere Abklärungen bestätigt werden muss. - Der Gemeinderat muss den Gesuchsteller vor Errichtung der Beistandschaft anhören.Entscheid; Gesuch; Schnyder/Murer; Anhörung; Angehört; Gemeinderat; Behörde; Massnahme; Beistand; Unterschrieben; Verwaltungsbeschwerde;
A 91 149Verwaltungsgericht06.10.1992 - § 2 Ziff. 1 HStG. Steuerbegründende Handänderung. Der Eintritt eines Bevormundeten in eine einfache Gesellschaft, der mit der Einbringung eines Grundstückes und der primären, unbeschränkten und solidarischen Haftung für die Schulden der Gesellschaft verbunden ist, bedarf nicht nur der Zustimmung der Vormundschaftsbehörde gemäss Art. 421 Ziff. 1 ZGB, sondern gemäss Art. 422 Ziff. 3 ZGB zusätzlich auch jener der Aufsichtsbehörde. Fehlt diese letztgenannte Zustimmung, was von Amtes wegen zu berücksichtigen ist, liegt keine steuerbegründende Handänderung vor. Die Veranlagung ist deshalb aufzuheben, unabhängig davon, dass die Veranlagungsbehörde aufgrund einer Handänderungsanzeige des Grundbuchamtes tätig geworden ist.Handänderung; Beschwerde; Aktien; Handänderungs; Beschwerdegegner; Handänderungssteuer; Steuerpflicht; Veranlagung; Wirtschaftliche;
V 91 99Verwaltungsgericht06.10.1992 - § 16, § 140, § 160 PBG. Präzisierung der in LGVE 1991 II Nr. 2 angeführten Grundsätze betreffend die Prüfung von Aspekten nach Massgabe des Umweltschutzrechtes. Soweit sich der materielle Gehalt der kantonal- und kommunalrechtlichen Vorschriften über den Umweltschutz mit dem Bundesrecht deckt oder weniger weit geht als dieses, verliert das kantonale und kommunale Recht seine selbständige Bedeutung. Indessen behält es sie dort, wo es die bundesrechtlichen Bestimmungen ergänzt oder - soweit erlaubt - verschärft. Geht das kommunale (oder kantonale) Recht weiter als das Bundesrecht, kann demzufolge eine Baubewilligung in Anwendung dieses strengeren kommunalen (oder kantonalen) Rechts abgewiesen werden, ohne dass dieses zusätzlich nach Massgabe des Bundesrechtes zu beurteilen wäre (Erw. 2b).Bundes; Kommunale; Umweltschutz; Störend; Selbständige; Wohnzone; Entscheid; Beschwerde; Betrieb; Regierungsrat; Recht; Kantonal;
A 91 162 A 91 163Verwaltungsgericht28.09.1992 - § 25 Abs. 1 Ziff. 2 und 8, § 25 Abs. 2 StG. Allgemeine Abzüge; Perimeterbeiträge. Perimeterbeiträge an den Unterhalt eines Werkes (Strasse, Wuhr usw.) gehören zu den Unterhaltskosten einer Liegenschaft. Gelangen die Unterhaltskosten pauschal zum Abzug, können die Perimeterbeiträge nicht zusätzlich als dauernde Lasten zum Abzug gebracht werden.Unterhalt; Abzug; Dauernden; Pauschalabzug; Steuergesetz; Leistungen; Liegenschaften; Perimeterbeiträge; Abzugsfähig; Geregelt;
P 91 2Verwaltungsgericht28.09.1992 - § 188 Abs. 1 VRG. Eine Weisung des Regierungsrates an eine Gemeinde, eine Planungszone über einen Teil der Bauzone zu erlassen, ist kein Rechtssatz verwaltungsrechtlichen Inhalts.Planungszone; Regierungsrat; Prüfung; Entscheid; Gemeinde; Regierungsrates; öffentlich; Antrag; Gemeinderat; Rechtssätze;
RRE Nr. 2646Regierungsrat25.09.1992 - Anfechtung der Vermutung der Vaterschaft; Vertretungsbeistandschaft. Art. 256 Abs. 2, 392 Ziff. 2 ZGB. Die Anfechtung der Vermutung der Vaterschaft durch ein Kind und die hierfür erforderliche Ernennung eines Kollisionsbeistandes kann gegen das Kindswohl verstossen, wenn damit ein erheblicher Eingriff in die Verhältnisse des Kindes verbunden ist.Vater; Vaterschaft; Kindes; Interesse; Entscheid; Anfechtung; Zeitpunkt; Biologisch; Biologische; Beschwerde; Mutter; Gutachten; Liegende;
S 92 261Verwaltungsgericht22.09.1992 - Art. 59, Art. 60 AVIG; Art. 81 AVIV. Präventivmassnahmen bei Arbeitslosigkeit; Voraussetzungen; rechtzeitige Anmeldung. Ein Sprachkurs kann als Präventivmassnahme anerkannt werden. Wird ein Gesuch erst nach Kursbeginn eingereicht, wird die Leistung erst ab diesem Zeitpunkt ausgerichtet.Arbeit; Stufe; Gesuch; Beschwerde; Verfügung; Arbeitsamt; Arbeitslosenversicherung; Beschwerdeführerin; Wochen; Vermittlung;
V 91 11Verwaltungsgericht21.09.1992 - § 26 Abs. 1 und 3 GVG. Bei Nichtwiederherstellung eines abgebrannten Gebäudes ist der Verkehrswert zu entschädigen. Dieser entspricht dem Neuwert, d. h. jenen Kosten, die für die Erstellung eines Gebäudes von gleicher Art, Grösse und Ausbau erforderlich wäre. Unbeachtlich ist die Frage, welcher Preis für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzobjektes an anderer Stelle zu bezahlen wäre. Der Verkehrswert ist auf den Schadenszeitpunkt zu berechnen. Die Ermittlung des Verkehrswertes eines landwirtschaftlichen Gebäudes aus Real- und Ertragswert ist zulässig.

§ 27 Abs. 2 GVG. Wieder verwertbare Teile müssen nicht entschädigt werden, selbst wenn auf einen Wiederaufbau verzichtet wird.

§ 34 GVG; § 27 GVV. Auch beim Wiederaufbau ist ausser der Verzinsung der Kostenvorschüsse des Bauherrn kein Schadenszins zu bezahlen. Hingegen ist nach der Fälligkeit ein Verzugszins von 5% zu leisten. Die Einreichung eines Rechtsmittels ändert nichts am Verzug.
Gebäude; Verkehrswert; Gebäudeversicherung; Schaden; Beschwerde; Beschwerdeführer; Schadens; Entschädigung; Wiederaufbau; Ertrags;
V 91 116Verwaltungsgericht19.09.1992 - Art. 19 Abs. 1 RPG; § 117 PBG. Begriff der hinreichenden Zufahrt. Auch die öffentliche Strasse muss diesen Anforderungen genügen, wenn diese zwingend als Zufahrt benützt werden muss. Eine Fahrbahnbreite zwischen 4,20 m und 4,80 m ist für einen Gewerbebetrieb mit Lastwagenverkehr ungenügend.Gotthardstrasse; Gewerbe; Hinreichend; Strasse; Zufahrt; Fahrbahn; Verkehr; Beschwerde; Hinreichende; Gewerbezone; Stadtrat; Recht; Verkehr;
S 92 216Verwaltungsgericht09.09.1992 - Art. 1 ff. KUVG. Von Gesetzes wegen besteht keine Verpflichtung, für die Kosten einer während der Zugehörigkeit zur Kasse eingetretenen Krankheit auch nach Beendigung der Mitgliedschaft aufzukommen. Der Leistungsanspruch ist an die Mitgliedschaft bei der Kasse gebunden und endet mit ihr.Versicherung; Unfall; Kasse; Mitglied; Freiwillig; Mitgliedschaft; Beschwerde; Unfallversicherung; Obligatorisch; Beschwerdeführerin;
OG 1992 20Aufsichtsbehörden und Kommissionen07.09.1992 - § 38 Abs. 2 BeurkGebV. Beurkundungsgebühr bei Kapitalerhöhungen nach neuem Aktienrecht.

BeurkGebV; Kapitalerhöhung; Aktienrecht; Ordentliche; Ansätze; Verwaltungsrates; Feststellungsbeschlüsse; Beurkundenden; öffentlich;
RRE Nr. 2306Regierungsrat25.08.1992 - Sanierungskonzept; Sanierungspflicht eines Schiessstandes neben einer militärischen Schiessanlage. Art. 2, 11 Abs. 2, 12 Abs. 2, 13, 15, 16 und 46 USG; Art. 13, 40, 48 lit. a LSV; Anhang 7 zur LSV; Art. 13 VwVG. Wenn eine Sanierungspflicht für eine Schiessanlage festgestellt wird, kann der Inhaber der Anlage zur Erstellung eines Sanierungskonzepts verpflichtet werden. Wenn durch die militärische Schiessanlage die Störcharakteristik nicht zu stark beeinträchtigt wird, ist ein Schiessstand, der neben einer militärischen Schiessanlage steht, sanierungspflichtig.

Sanierung; Schiess; Anlage; Schiessanlage; Belastungsgrenzwerte; Militärische; Anlagen; Lärm; Sanierungskonzept; Schiessanlagen;
A 92 43Verwaltungsgericht24.08.1992 - § 157 Abs. 3 und 4, § 162 Abs. 1 StG; Art. 6 Ziff. 2 EMRK Nach- und Strafsteuerverfahren; Ordnungsbusse; Mitwirkungspflicht; Aktenaufbewahrungspflicht. Werden Nach- und Strafsteuerverfahren parallel durchgeführt, besteht kraft Art. 6 Ziff. 2 EMRK insgesamt keine Mitwirkungspflicht des Beschuldigten. Er kann daher nicht mit einer Ordnungsbusse belegt werden, wenn er einer Ausweiseinforderung nicht nachkommt.

§ 162 Abs. 1 StG bietet keine gesetzliche Grundlage zur Verhängung einer Ordnungsbusse wegen Verletzung der Aktenaufbewahrungspflicht.
Steuer; Steuerverfahren; Ordnungsbusse; Steuerverwaltung; Nachsteuer; Nachsteuerverfahren; Beschwerde; Mitwirkung; Veranlagung; Kantonale;
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