Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
RRE Nr. 2364Regierungsrat03.09.1991 - Führerausweisentzug. Geschwindigkeitsüberschreitung. Art. 16 Abs. 2 und 3 lit. a SVG; Art. 32 Abs. 2 VZV. Bei einem Tierarzt, der zu einem Notfall eilt, liegt kein Grund vor, der die Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigt. - Die berufliche Notwendigkeit, ein Fahrzeug zu führen, verhindert einen Führerausweisentzug nicht.

Verkehr; Verkehrs; Geschwindigkeit; Führer; Höchstgeschwindigkeit; Beschwerdeführer; Geschwindigkeitsüberschreitung; Motorfahrzeug;
RRE Nr. 2229Regierungsrat20.08.1991 - Gemeindeinitiative. §§ 141, 160, 162, 165 StRG; § 46 GG. Der Gemeinderat hat durch Entscheid festzustellen, ob die Gemeindeinitiative zustande gekommen ist. Das gilt auch für den Fall der Ungültigkeit der Gemeindeinitiative. - Eine Gemeindeinitiative, mit der verlangt wird, den Gemeinderat durch Abstimmung zu verpflichten, sich in einem bestimmten Sinne an den Kanton zu wenden, ist ungültig.

Initiative; Gemeinde; Gemeinderat; Entscheid; Gültig; Kanton; Zuständig; Abstimmung; Zuständigkeit; Zustandekommen; Beschwerdeführer;
S 91 9Verwaltungsgericht06.08.1991 - Art. 19 Abs. 3 BVG; Art. 20 Abs. 1 und 2 BVV 2. Für die Berechnung der obligatorischen Leistungen nach BVG sind ausschliesslich die Beiträge, Versicherungsperioden und Vorsorgefälle aus der Zeit nach dem Inkrafttreten des BVG zu berücksichtigen (Erw. 2).

Die in Art. 20 Abs. 2 BVV 2 verankerte grundsätzliche Gleichstellung der geschiedenen Frau des verstorbenen Versicherten mit dessen Witwe gilt lediglich im Bereich des BVG Obligatoriums uneingeschränkt. Demgegenüber ist die Personalvorsorgeeinrichtung nicht gehalten, diese Gleichstellung auf die Leistungsbereiche des Vor- und Überobligatoriums auszudehnen.
Geschieden; Geschiedene; Witwe; Pensions; Geschiedenen; Pensionskasse; Rente; Leistungen; Anspruch; Witwenrente; Monatlich; Vorsorge;
S 91 156Verwaltungsgericht02.08.1991 - Art. 28 Abs. 1 bis, Art. 41 IVG. Vergleichsbasis bei der Revision einer Härtefallrente.Rente; Invalidität; Invaliditätsgrad; Beschwerde; Verfügung; Revision; Vergleichsbasis; Beschwerdeführer; Ursprüngliche;
A 90 131Verwaltungsgericht29.07.1991 - § 1 Abs. 1 GGStG; § 19 Abs. I StG. Grundstückgewinnsteuer oder Einkommenssteuer bei gemischt genutzter Liegenschaft. Abgrenzungskriterien Geschäftsvermögen / Privatvermögen. Zuweisung einer Liegenschaft zu demjenigen Vermögensbereich, dem sie vorwiegend dient.Geschäft; Geschäfts; Liegenschaft; Privat; Beschwerde; Mietwert; Beschwerdeführer; Geschäftsvermögen; Wohnung; Geschäftlich; Genutzt;
RRE Nr. 2859Regierungsrat22.07.1991 - Vollstreckung durch unmittelbaren Zwang. § 4, 212 VRG. Kommt bei der Vollstreckung unmittelbarer Zwang in Frage, ist nicht der Gemeinderat, sondern der Regierungsstatthalter Vollstreckungsbehörde. - Auf Verwaltungsbeschwerde gegen ein Verwaltungshandeln, das nicht einen Entscheid im Sinne des § 4 VRG enthält, ist nicht einzutreten.Gemeinde; Gemeinderat; Verfügung; Luzern; Kantons; Beschwerde; Regierungsrat; Entscheid; Antrag; Gemeinderates; Verwaltungsbeschwerde;
OG 1991 38Aufsichtsbehörden und Kommissionen16.07.1991 - § 12 Abs. 1 AnwG. Bedeutung von Ziffer33 der Standesregeln des Luzerner Anwaltsverbandes.

Berufs; Anwalt; Standesregeln; Interesse; Beschwerde; Präsidenten; Klage; Beschwerdeführer; Verbindlich; Anwaltsverbandes; Luzerner;
OG 1991 39Aufsichtsbehörden und Kommissionen16.07.1991 - § 15 Abs. 1 AnwG. Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch den Anwalt der Gegenpartei. Beschwerdeberechtigung.

Anwalt; Beschwerde; Anwalts; Beschwerdeführer; Verschwiegenheit; Berufs; Verhalten; Berechtigung; Beschwerdegegner; Geheimhaltungspflicht;
A 90 149 / A 90 150Verwaltungsgericht12.07.1991 - § 2 Abs. 1, § 19 Abs. 1 Ziff. 2 StG. Einfache Gesellschaft; Einkommen aus gewerbsmässigem Liegenschaftenhandel. Ein stiller Teilhaber einer einfachen Gesellschaft, die gewerbsmässigen Liegenschaftshandel betreibt, hat die beim Austritt aus der Gesellschaft erhaltene Entschädigung als Einkommen zu versteuern.Beschwerde; Konsortium; Beschwerdeführer; Liegenschaft; Gesellschaft; Einkommen; Gewinn; Liegenschaften; Erwerb; Erworben; Gesellschafter;
A 91 9 A 91 10Verwaltungsgericht12.07.1991 - § 157 StG; § 128 Abs. 2 und 3 VRG. Einleitung des Nach- und Strafsteuerverfahrens; Zwischenentscheid; Untersuchung; Delegation. Die Mitteilung an einen Steuerpflichtigen, dass gegen ihn ein Nach- und Strafsteuerverfahren eingeleitet werde, ist kein selbständig anfechtbarer Zwischenentscheid.

Zur Durchführung der Untersuchung im Nach- und Strafsteuerverfahren ist ausschliesslich die Kantonale Steuerverwaltung zuständig. Eine Delegation an das Steueramt der Gemeinde ist ungesetzlich.
Steuerverwaltung; Untersuchung; Steuer; Beschwerde; Verfahren; Einleitung; Delegation; Recht; Luzern; Entscheid; Stadt; Steueramt;
S 90 482Verwaltungsgericht05.07.1991 - Art. 4 Abs. 1 IVG. Bei der Bestimmung des IV-Grades liegt eine nicht vertretbare Ermessensüberschreitung der SUVA vor, wenn deren Entscheid den für die Bestimmung der Invalidität heranzuziehenden massgeblichen Akten widerspricht. In diesem Fall ist die Invalidenversicherung an die Invaliditätsbemessung der SUVA nicht gebunden.Invalidität; Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführer; Rente; Invalidenversicherung; Gesundheitsschaden; Entscheid; Freien; Wirtschaft; BEFAS;
RRE Nr. 1803Regierungsrat02.07.1991 - Ehemündigerklärung. Art. 92 Absatz 2 ZGB. Ein Anspruch auf Ehemündigerklärung besteht nicht. Entscheidend ist, ob die Verlobten die charakterliche Reife für die Ehe mitbringen, und ob aufgrund der materiellen Möglichkeiten und des Vorlebens die Chancen für einen Bestand der Ehe gegeben sind. Die Praxis anerkennt als Gründe, welche eine frühzeitige Heirat rechtfertigen, die Schwängerung der Braut und die beidseitige persönliche Wohlfahrt der Verlobten.



Braut; Verlobte; Ehemündigerklärung; Rechtfertigen; Regierung; Wohnung; Lehre; Rücksicht; Gesetzes; Verlobten; Rückkehr; Familie;
S 91 59Verwaltungsgericht01.07.1991 - § 7 FZG. Der Ausdruck «in Ausbildung begriffen» ist im FZG-Bereich gleich zu interpretieren wie in der AHV-Ordnung.

Wird die effektive Aufnahme oder Fortsetzung einer Ausbildung durch Militärdienst verzögert und werden im übrigen alle Erfordernisse erfüllt, um als «in Ausbildung begriffen» eingestuft zu werden, ist es grundsätzlich so zu halten, wie wenn die Ausbildung durch den Militärdienst unterbrochen worden wäre.
Ausbildung; Beruf; Ausbildungs; Person; Erwerb; Militärdienst; Begriffen; Beschwerde; Ausbildungszulage; Schul; Kasse; Zulagen;
A 90 67 / A 90 68Verwaltungsgericht24.06.1991 - § 19 Abs. 1 Ziff. 3 StG. Einkommen natürlicher Personen; steuerbare Einkünfte. Bringt ein Aktionär gesellschaftliche Beteiligungsrechte zu einem über ihrem Nominalwert liegenden Anrechnungswert in eine ihm gehörende Gesellschaft ein, erzielt er bei der direkten Bundessteuer nach der Nennwerttheorie des Bundesgerichts keinen steuerfreien Veräusserungsgewinn auf seinem Privatvermögen, sondern im Differenzbetrag zwischen Anrechnungswert und Nominalwert einen steuerbaren Vermögensertrag (Art. 21 Abs. I lit. c BdBSt). Die vom Bundesgericht entwickelte Nennwerttheorie findet im kantonalen Recht keine gesetzliche Grundlage.Aktien; Beschwerde; Vermögens; Steuerbehörde; Kantonale; Vermögensertrag; Einkommen; Nennwert; Schweiz; Steuerumgehung;
A 91 7Verwaltungsgericht21.06.1991 - § 112 Abs. 1 Ziff. 3 StG. Zeitliche Bemessung; Zwischenveranlagung; Rentenanfall. Die Zwischenveranlagung ist auf das Datum des Rentenbeginns vorzunehmen, da in diesem Zeitpunkt die Rente als zugeflossen zu betrachten ist, selbst wenn über die Anspruchsberechtigung wesentlich später entschieden wurde.Rente; Zwischenveranlagung; Steuer; Zeitpunkt; Beschwerde; Leistung; Einkommen; Steuergesetze; Urteil; Zwischenveranlagungsgr; Gesetzlichen;
A 91 1Verwaltungsgericht21.06.1991 - § 2 Ziff. 2, § 3 Ziff. 2 HStG. Erbteilung; Zwangsverkauf. Eine Handänderung infolge partieller Erbteilung unter Geschwistern ist steuerpflichtig.

Der Erwerb von Grundeigentum, das verkauft wird, um die drohende Zwangsverwertung abzuwenden, stellt keine steuerfreie Handänderung dar.
Handänderung; Erwerb; Grundstück; Erwerber; Handänderungssteuer; Beschwerde; Miterben; Grundstücke; Steuerfrei; Handänderungswertes;
OG 1991 5Aufsichtsbehörden und Kommissionen21.06.1991 - Art. 556 ZGB. Verpflichtung des Notars zur Einlieferung von letztwilligen Verfügungen, die sich in seiner Aktensammlung befinden?Verfügung; Notar; Verfügungen; Letztwillige; Einlieferung; Testament; Erblassers; Verwahrung; Abschrift; Aufbewahrung; Ablieferung;
A 90 116Verwaltungsgericht17.06.1991 - § 27 a Abs. 1 GGStG. Einspracheverfahren; Kosten. Wird der Steuerpflichtige trotz Verletzung seiner Mitwirkungspflicht weder gemahnt noch mit einer Ordnungsbusse belegt, dürfen ihm die Kosten des Einspracheverfahrens nicht überbunden werden.Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfahrenskosten; GGStG; überbunden; Seien; Ordnungsbusse; Einspracheverfahren; Nachgekommen; Pflichtigen;
S 91 128Verwaltungsgericht16.06.1991 - Art. 5 Abs. 4, Art. 10 Abs. 1 AHVG; Art. 6 Abs. 2 lit. f; Art. 28, Art. 29 AHVV. Begriff des die sozialen Verhältnisse Nichterwerbstätiger beeinflussenden Renteneinkommens. Dazu gehören auch die Kinder- und Ausbildungszulagen.Rente; Renten; Nichterwerbstätige; Kinder; Taggeld; Renteneinkommen; Erwerbstätigen; Beiträge; Nichterwerbstätiger; Verhältnisse;
RRE Nr. 1517Regierungsrat14.06.1991 - Steuererlass. § 31 Abs. 3 GGStG. Ein Erlass der Grundstückgewinnsteuer setzt voraus, dass zwischen dem Härtefall und dem die Grundstückgewinnsteuer auslösenden Grundstückverkauf ein Zusammenhang besteht.

Härtefall; Grundstückgewinnsteuer; Steuer; Verkauf; Finanzielle; Grundstückverkauf; Notlage; Umstände; Auslösen; Verkäufer; Zahlung;
A 90 71Verwaltungsgericht14.06.1991 - § 2 Ziff. 3 lit. c, § 7Abs. 4 HStG. Baurecht; Barwert; Kapitalisierungssatz. Die Einräumung eines Baurechts durch den Hauptaktionär an die von ihm beherrschte Aktiengesellschaft stellt einen steuerpflichtigen Tatbestand dar (Erw. 2).

Berechnung des Barwertes (Erw. 3).
Baurecht; Baurechts; Handänderung; Grundstück; Barwert; Handänderungs; Baurechtszins; Kapitalisierung; Verfügungsmacht;
S 91 39Verwaltungsgericht14.06.1991 - Art. 25 Abs. 2, Art. 84 ff. AHVG. Der handlungsfähige Anspruchsberechtigte ist zur Beschwerde gegen eine Verfügung, mit welcher ihm eine Waisenrente verweigert wird, legitimiert. Wird ihm diese Verfügung nicht eröffnet, darf ihm daraus kein Rechtsnachteil erwachsen (Erw. 1).

Solange sich die Waise in Ausbildung befindet, hat sie Anspruch auf eine Waisenrente. Waisen gelten als in Ausbildung begriffen, soweit sie mindestens während eines Monats Schulen oder Kurse besuchen oder in beruflicher Ausbildung stehen (Erw. 2).
Ausbildung; Beschwerde; Waisen; Recht; Waisenrente; Verfügung; Militärdienst; Ausgleichskasse; Beschwerdeführer; Begriffen; Leistete;
A 90 83Verwaltungsgericht28.05.1991 - § 4 Abs. 1 Ziff. 2 GGStG. Steueraufschub; Rechtsgeschäfte unter Ehegatten. Der Eigentumsübergang, der gestützt auf ein rechtskräftiges Scheidungsurteil mit gerichtlich genehmigtem Konvenium erfolgt, stellt keinen gesetzlichen Steueraufschubtatbestand dar.Scheidung; Grundstück; Eigentum; Eigentums; Urteil; Grundbuch; Beschwerde; Ehegatten; Scheidungsurteil; GGStG; Rechtskraft; Richterliche;
A 91 31Verwaltungsgericht21.05.1991 - § 11 Abs. 2, § 14 Abs. 2, § 112 Abs. 1 Ziff. 2 StG. Eintritt ins Erwerbsleben; Zwischenveranlagung. Wird bei einer Krankenschwester nach Abschluss der Lehre eine Zwischenveranlagung wegen Eintritts ins Erwerbsleben vorgenommen, und absolviert sie danach eine zusätzliche Ausbildung als Operationsschwester, besteht nach deren Abschluss kein Grund für eine erneute Zwischenveranlagung, weder infolge Eintritts ins Erwerbsleben noch infolge Berufswechsels.Beschwerde; Beschwerdeführerin; Erwerbsleben; Eintritt; Ausbildung; Krankenschwester; Operationsschwester; Veranlagung; Abschluss;
RRE Nr. 1191Regierungsrat14.05.1991 - Sondergebrauch. §§ 19 Abs. 1, 100, 101 Abs. 2 Ziff. 2 StrG. Die Strassenbaubehörde hat nach sachlichen Gesichtspunkten über ein Gesuch um Sondergebrauch an einer öffentlichen Strasse oder an einem öffentlichen Platz zu entscheiden.Strasse; Platz; Strassen; Sondergebrauch; Platzes; Erlaubnis; Gemeinde; Gemeingebrauch; Strassenbaubehörde; Fussgängerverkehr; Benutzung;
RRE Nr. 1204Regierungsrat14.05.1991 - Ausstellung an einem hohen Feiertag. §§ 8, 13 RLG. Offenhalten einer Ausstellung an einem hohen Feiertag (Bettag) läuft dem Zweck des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RLG) zuwider. Das RLG sieht keine Ausnahme vor.

Ausstellung; Feiertag; Hohen; Feiertage; Feiertagen; Ausstellungen; Beschwerdeführerin; Publikum; Kaffeestübli; Bettag; Verkauf; Dürfen;
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