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Urteil Verwaltungsgericht (LU)

Kopfdaten
Kanton:LU
Fallnummer:V 12 86_2
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:Verwaltungsrechtliche Abteilung
Verwaltungsgericht Entscheid V 12 86_2 vom 24.07.2012 (LU)
Datum:24.07.2012
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:§ 52 Abs. 1 und 2 EntG. Voraussetzungen für die vorzeitige Besitzeseinweisung sind das Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids über die Erteilung des Enteignungsrechts und der Nachweis bedeutender Nachteile, falls mit der Besitzeseinweisung zugewartet werden muss. Das Verwaltungsgericht erachtet die Voraussetzung für den Erlass einer Verfügung über die Besitzeseinweisung selbst dann noch für gegeben, falls eine ohne Entscheid vollzogene Inbesitznahme zivilrechtliche Forderungen nach sich ziehen könnte.

Schlagwörter: Sachverhalt; Erwägungen; Fallnummer; Finden
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar zugewiesen:
Spühler, Basler Kommentar zur ZPO, Art. 321 ZPO ; Art. 311 ZPO, 2017
Weitere Kommentare:-
Entscheid
Der Sachverhalt und die Erwägungen sind unter der Fallnummer V 12 86 zu finden.
Quelle: https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/publikationen
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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