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Urteil Verwaltungsgericht (LU)

Kopfdaten
Kanton:LU
Fallnummer:V 04 151_2
Instanz:Verwaltungsgericht
Abteilung:Verwaltungsrechtliche Abteilung
Verwaltungsgericht Entscheid V 04 151_2 vom 05.12.2006 (LU)
Datum:05.12.2006
Rechtskraft:Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Leitsatz/Stichwort:Art. 26 Abs. 1 und 2 BV. Unterstellung eine Hotels unter Denkmalschutz. Der allgemeine Tatbestand der materiellen Enteignung liegt nicht vor, wenn auf der betreffenden Parzelle eine bestimmungsgemässe, wirtschaftlich sinnvolle Nutzung auch weiterhin möglich ist. Anspruch auf Ersatz nutzlos gewordener Planungsaufwendungen verneint.



Der zusammengefasste Sachverhalt und die wesentlichen Erwägungen sind im Internet publiziert (http://www.gerichte.lunet.ch/index/rechtsprechung.htm).

Schlagwörter: Zusammengefasste; Sachverhalt; Wesentlichen; Erwägungen; Fallnummer; Finden; Entscheid; Auszugsweise; Veröffentlicht; Bemerkungen; Redaktion
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar zugewiesen:
Spühler, Basler Kommentar zur ZPO, Art. 321 ZPO ; Art. 311 ZPO, 2017
Weitere Kommentare:-
Entscheid
Der zusammengefasste Sachverhalt und die wesentlichen Erwägungen sind unter der Fallnummer V 04 151 zu finden.

Dieser Entscheid wurde ferner in ZBl 2007 S. 618ff. auszugsweise veröffentlicht, mit Bemerkungen der Redaktion.

Quelle: https://gerichte.lu.ch/recht_sprechung/publikationen
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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