Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
AVI 2024/37Versicherungsgericht19.06.2025 - Art. 38 Abs. 1 AVIG. Frist zur Geltendmachung von Kurzarbeitsentschädigung. Der letzte Tag der Abrechnungsperiode stellt das fristauslösende Ereignis dar. Die Frist endet demzufolge drei Monate später am Tag mit der gleichen Zahl wie das fristauslösende Ereignis bzw., wenn dieser Tag fehlt, am letzten Tag des Monats (Erw. 2)(Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Juni 2025, AVI 2024/37).Entscheid; Versicherungsgericht; Frist; Ereignis; Geltendmachung; Kurzarbeitsentschädigung; Abrechnungsperiode; Monats;
EL 2025/11Versicherungsgericht19.06.2025 - Art. 5 Abs. 1 ELG. Rechtmässiger Aufenthalt eines Ausländers in der Schweiz. Fehlende Aufenthaltsbewilligung. Aufschub der Ausweisung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Juni 2025, EL 2025/11).Entscheid; Versicherungsgericht; Aufenthalt; Rechtmässiger; Ausländers; Schweiz; Fehlende; Aufenthaltsbewilligung; Aufschub; Ausweisung;
I/1_2025/22Verwaltungsrekurskommission19.06.2025 - Bildung von Rückstellungen; Art. 40 Abs. 1 StG; Art. 41 Abs. 1 lit. c StG. Der Steuerpflichtige betreibt eine Hausarztpraxis in einem Mietobjekt. Die von ihm in der Steuererklärung in Abzug gebrachten Rückstellungen für den Ersatz eines Röntgengeräts, das Update von Software und die Renovation der Praxisräumlichkeiten wurden vom Kantonalen Steueramt zu Recht nicht zum Abzug zugelassen. Rückstellungen sind nur dann abzugsfähig, wenn sie zum Ausgleich drohender Verluste notwendig sind oder dem Ausgleich von bestehenden Verpflichtungen dienen, deren Rechtsbestand oder Höhe noch unbestimmt ist. Rückstellungen für künftige Anschaffungen bzw. aktivierungspflichtige Investitionen werden steuerlich nicht anerkannt; Abweisung des Rekurses (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 19. Juni 2025, I/1-2025/25).Rückstellungen; Entscheid; Verwaltungsrekurskommission; Abzug; Recht; Ausgleich; Bildung; Rückstellungen; Hausarztpraxis; Mietobjekt;
I/1_2024/192, 193Verwaltungsrekurskommission19.06.2025 - Art. 46 Abs. 1 lit. a StG (sGS 811.1) und Art. 33 Abs. 1 lit. h DBG (SR 642.11). Die Vorinstanz zog die Beweiskraft der im Nachhinein eingereichten Arztzeugnisse in Zweifel. Die Rekurrentin konnte jedoch glaubhaft machen, dass sie erst mit dem ablehnenden Einspracheentscheid Kenntnis von der Notwendigkeit der schriftlichen Einzelverordnungen erhalten hat. Die nachträgliche Erstellung einer ärztlichen Bestätigung ist namentlich dann zulässig, wenn die Hausärztin ihre mündlich abgegebenen Behandlungsempfehlungen gestützt auf die Patientenakte nachvollziehen und in einer schriftlichen Verordnung festhalten kann. Es geht in einem solchen Fall nicht um eine nachträgliche Beurteilung der Notwendigkeit einer Behandlung, sondern um die nachgeholte Dokumentation in Form einer schriftlichen Verordnung bzw. eines ärztlichen Zeugnisses (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 19. Juni 2025, VRKE I/1-2024/192, 193).Entscheid; Verwaltungsrekurskommission; Notwendigkeit; Verordnung; Behandlung; Vorinstanz; Beweiskraft; Arztzeugnisse; Zweifel; Rekurrentin;
EL 2024/26Versicherungsgericht17.06.2025 - Art. 11 Abs. 1 lit. a ELG. Anrechnung des Erwerbseinkommens. Die EL-Durchführungsstelle hätte für die Anrechnung des Erwerbseinkommens nicht auf die jährliche Lohnabrechnung abstellen dürfen, sondern sie hätte, da das Erwerbseinkommen starken Schwankungen unterlegen hat, die Ergänzungsleistungen Monat für Monat jeweils gestützt auf die Lohnabrechnung des Vormonats neu berechnen müssen. Gutheissung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Juni 2025, EL 2024/26).Entscheid; Versicherungsgericht; Erwerbseinkommen; Anrechnung; Erwerbseinkommens; Lohnabrechnung; Ergänzungsleistungen;
EL 2024/34Versicherungsgericht17.06.2025 - Art. 17 Abs. 2 ATSG. Revision der Ergänzungsleistungen. Die EL-Durchführungsstelle hat der Versicherten ab dem 1. Januar 2024 zu Recht weiterhin ein hypothetisches Erwerbseinkommen angerechnet, da sich die tatsächlichen Verhältnisse bezüglich der erwerblichen Situation nicht verändert haben. Auch die Höhe des angerechneten hypothetischen Erwerbseinkommens erweist sich als korrekt. Ob die Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens ab Anspruchsbeginn korrekt gewesen ist, ist nicht Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens und kann daher im Beschwerdeverfahren nicht überprüft werden. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Juni 2025, El 2024/34).Entscheid; Versicherungsgericht; Erwerbseinkommen; Ergänzungsleistungen; Erwerbseinkommens; Revision; EL-Durchführungsstelle; Recht;
IV 2024/181Versicherungsgericht17.06.2025 - Art. 12 IVG. Medizinische Massnahmen. Ergotherapie. Eingliederungscharakter. Dauerbehandlung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Juni 2025, IV 2024/181).Entscheid; Versicherungsgericht; Medizinische; Massnahmen; Ergotherapie; Eingliederungscharakter; Dauerbehandlung; Versicherungsgerichts;
EL 2025/8Versicherungsgericht17.06.2025 - Art. 25 Abs. 1 Satz 2 ATSG. Erlass einer Rückforderung. Verletzung der Kontroll- und Hinweispflicht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Juni 2025, EL 2025/8).Entscheid; Versicherungsgericht; Erlass; Rückforderung; Verletzung; Kontroll; Hinweispflicht; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen;
EL 2023/37Versicherungsgericht17.06.2025 - Art. 52 ATSG. Anfechtungsobjekt in einem Einspracheverfahren. Rückwirkend abgestufte Leistungszusprache. Aufteilung in mehrere Verfügungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Juni 2025, EL 2023/37).Entscheid; Versicherungsgericht; Anfechtungsobjekt; Einspracheverfahren; Rückwirkend; Leistungszusprache; Aufteilung; Verfügungen;
BV 2024/24Versicherungsgericht17.06.2025 - Art. 73 Abs. 2 und 66 Abs. 2 BVG: Prüfung der von der Klägerin behaupteten und in Betreibung gesetzten offenen Beiträge der beruflichen Vorsorge sowie Prüfung des geschuldeten Verzugszinses. Teilweise Gutheissung der Klage (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Juni 2025, BV 2024/24).Entscheid; Versicherungsgericht; Prüfung; Vorsorge; Betreibung; Beiträge; Verzugszinses; Teilweise; Gutheissung; Klage;
IV 2024/120Versicherungsgericht17.06.2025 - Art. 43 Abs. 2 und Abs. 3 ATSG: Nichteintreten (Sanktionsverfügung) bei geltend gemachter Unzumutbarkeit einer polydisziplinären Begutachtung. Ob bzw. unter welchen Bedingungen eine polydisziplinäre Begutachtung der gemäss Arztzeugnis schwer an Myalgischer Enzephalomyelitis (ME) / Chronischem Fatigue-Syndrom (CFS) erkrankten Beschwerdeführerin zumutbar ist, ist durch eine psychiatrische Begutachtung im häuslichen Umfeld festzustellen. Die Weigerung, sich der angeordneten Begutachtung zu unterziehen, kann unter den gegebenen Umständen nicht als unentschuldbar bewertet werden, weshalb die angefochtene Sanktionsverfügung aufzuheben und das Verfahren an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Juni 2025, IV 2024/120).Entscheid; Begutachtung; Versicherungsgericht; Sanktionsverfügung; ATSG:; Nichteintreten; Unzumutbarkeit; Bedingungen; Arztzeugnis;
AVI 2024/34Versicherungsgericht16.06.2025 - Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 44 Abs. 1 lit. b AVIV. Selbstkündigung. Einstellung in der Anspruchsberechtigung. Vorliegend rechtfertigt sich eine Einstellung wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit um 31 Tage, da die Beschwerdeführerin nicht davon ausgehen durfte, dass ihr tatsächlich ein unbezahlter Urlaub gewährt würde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Juni 2025, AVI 2024/34).Entscheid; Versicherungsgericht; Einstellung; Selbstkündigung; Anspruchsberechtigung; Arbeitslosigkeit; Urlaub; Versicherungsgerichts;
UV 2024/30Versicherungsgericht10.06.2025 - Art. 18, 21, 24 UVG. Teilweise Gutheissung der Beschwerde betreffend Rente, da ein leidens-bedingter Abzug von 10 % zu gewähren ist beträgt der Invaliditätsgrad 17 %. Abweisung der Beschwerde betreffend höhere als die zugestandene Integritätsentschädigung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Juni 2025, UV 2024/30).Entscheid; Versicherungsgericht; Teilweise; Gutheissung; Rente; -bedingter; Abzug; Invaliditätsgrad; Abweisung; Integritätsentschädigung;
IV 2024/75Versicherungsgericht05.06.2025 - Art. 28 IVG; Art. 28a IVG und Art. 16 ATSG; Übergangsrecht (01.01.2022 sowie 01.01.2024); Neuanmeldung; Beweiskräftige RAD-Stellungnahmen zu gleich gebliebener 20%iger Arbeitsunfähigkeit; Leidensbedingter Abzug aufgrund von Einschränkungen bei leichten Hilfsarbeitertätigkeiten; kein Rentenanspruch. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Juni 2025, IV 2024/75). Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde nicht eingetreten 8C_467/2025Entscheid; Versicherungsgericht; ATSG; Übergangsrecht; Neuanmeldung; Beweiskräftige; RAD-Stellungnahmen; %iger; Arbeitsunfähigkeit;
EL 2025/3Versicherungsgericht03.06.2025 - Art. 5 ELG. Art. 1 ELV. Art. 1a ELV. Art. 1b ELV. Karenzfrist. Unterbruch. Auslandaufenthalt. Wichtige Gründe (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Juni 2025, EL 2025/3).Entscheid; Versicherungsgericht; Karenzfrist; Unterbruch; Auslandaufenthalt; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»;
EL 2023/28Versicherungsgericht03.06.2025 - Art. 17 Abs. 2 ATSG. Rückwirkende Revision von Ergänzungsleistungen. Anrechnung ausländischer Rentenleistungen (EU und Nicht-EU-Staaten). Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Juni 2025, EL 2023/28).Entscheid; Versicherungsgericht; Ergänzungsleistungen; Rückwirkende; Revision; Anrechnung; Rentenleistungen; Nicht-EU-Staaten; Abweisung;
IV 2023/235Versicherungsgericht03.06.2025 - Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Invalidenrente. Würdigung eines polydisziplinären Administrativgutachtens. Teilweise Gutheissung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Juni 2025, IV 2023/235 und IV 2024/15).Entscheid; Versicherungsgericht; Invalidenrente; Würdigung; Administrativgutachtens; Teilweise; Gutheissung; Versicherungsgerichts;
UV 2024/40Versicherungsgericht03.06.2025 - Art. 15 und Art. 17 UVG; Art. 130 und Art. 25 Abs. 3 UVV; Art. 22 und 22a AVIG. Berufsunfall einer zu 50 % im Zwischenverdienst tätigen versicherten Person: Berechnung der Taggelder, die infolge des aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausfallenden Zwischenverdienstes von der Unfallversicherung zu entrichten sind. Koordination der UVG-Taggelder mit den Taggeldern der Arbeitslosenkasse: Prüfung, ob die UVG-Taggelder richtig mit den Taggeldern koordiniert wurden, die der Beschwerdeführerin aufgrund ihrer 50%igen Arbeitslosigkeit zustehen. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Juni 2025, UV 2024/40).Taggelder; Entscheid; Versicherungsgericht; Zwischenverdienst; Unfallversicherung; UVG-Taggelder; Taggeldern; Berufsunfall; Person:;
UV 2024/56Versicherungsgericht02.06.2025 - Art. 6 Abs. 1 und 2 UVG. Eine Distorsion entspricht nicht in jedem Fall einem Unfall mit unphysiologischer, programmwidriger Beanspruchung eines Körperteils im Sinne eines ungewöhnlichen äusseren Faktors. Vorliegend besteht kein überwiegend wahrscheinlicher Nachweis für eine die physiologische Belastungsgrenze überschreitende Distorsion. Auch die Kriterien einer ausserordentlichen Überanstrengung sind nicht erfüllt. Mangels Vorliegens eines Unfallereignisses besteht keine Leistungspflicht der Beschwerdegegnerin gestützt auf Art. 6 Abs. 1 UVG. Lässt sich kein initiales Ereignis oder lediglich ein solches ganz untergeordneter bzw. harmloser Art erheben, so vereinfacht dies zwangsläufig in aller Regel den Entlastungsbeweis des Unfallversicherers. Aufgrund vorwiegend degenerativen Ursprungs der linksseitigen Schulterbeschwerden trifft die Beschwerdegegnerin auch gestützt auf Art. 6 Abs. 2 UVG keine Leistungspflicht. Gelingen des Entlastungsbeweises nach Art. 6 Abs. 2 UVG durch die Beschwerdegegnerin. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Juni 2025, UV 2024/56).Entscheid; Unfall; Versicherungsgericht; Distorsion; Leistungspflicht; Entlastungsbeweis; Beanspruchung; Körperteils; Sinne; Faktors;
IV 2024/74Versicherungsgericht27.05.2025 - Art. 43 ATSG. Art. 36 IVG. Rentenanspruch. Versicherungsmässige Voraussetzungen. Verletzung der Untersuchungspflicht. Rückweisung an die Beschwerdegegnerin im Sinne der Erwägungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Mai 2025, IV 2024/74).Entscheid; Versicherungsgericht; Rentenanspruch; Versicherungsmässige; Voraussetzungen; Verletzung; Untersuchungspflicht; Rückweisung;
IV 2024/108Versicherungsgericht27.05.2025 - Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Rentenanspruch. Würdigung eines polydisziplinären Gutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Mai 2025, IV 2024/108).Entscheid; Versicherungsgericht; Rentenanspruch; Würdigung; Gutachtens; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»; «IV_;
UV 2024/53Versicherungsgericht27.05.2025 - Art. 43 Abs. 1 ATSG; Art. 6 Abs. 1 UVG. Die vorhandene medizinische Aktenlage erlaubt es nicht, mit dem erforderlichen Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit zu beurteilen, ob jegliche Beschwerden der Beschwerdeführerin nicht in einem kausalen Zusammenhang zum Ereignis vom 19. September 2023 stehen. Rückweisung zur Einholung einer externen versicherungsmedizinischen Beurteilung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Mai 2025, UV 2024/53).Entscheid; Versicherungsgericht; ATSG; Aktenlage; Beweismass; Wahrscheinlichkeit; Beschwerden; Zusammenhang; Ereignis; Rückweisung;
UV 2024/60Versicherungsgericht26.05.2025 - Art. 6 UVG. Unfallbegriff. Unfallähnliche Körperschädigung. Ungenügende Aktenlage in Bezug auf die Ursache einer Knieschädigung (traumatisch/degenerativ). Rückweisung zu ergänzenden Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. Mai 2025, UV 2024/60).Entscheid; Versicherungsgericht; Unfallbegriff; Unfallähnliche; Körperschädigung; Ungenügende; Aktenlage; Bezug; Ursache;
IV 2024/145Versicherungsgericht26.05.2025 - Art. 7 ATSG; Art. 8 ATSG; Art. 28 IVG: Die geltend gemachten Beschwerden (insbesondere Schwindel und Erschöpfung) lassen sich nicht objektivieren. Es liegen Inkonsistenzen und ein suboptimales Leistungsvermögen in der neuropsychologischen Begutachtung vor. Gemäss beweistauglichem Gutachten besteht in allen Tätigkeiten eine Arbeitsfähigkeit von 80 %. Mangels Erfüllung des Wartejahres (Art. 28 Abs. 1 lit. b IVG) hat die Beschwerdeführerin keinen Rentenanspruch (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. Mai 2025, IV 2024/145).Entscheid; Versicherungsgericht; ATSG; Beschwerden; Schwindel; Erschöpfung; Inkonsistenzen; Leistungsvermögen; Begutachtung; Gutachten;
IV 2024/198Versicherungsgericht21.05.2025 - Art. 43 und 44 ATSG. Zumutbarkeit einer nach dem Zufallsprinzip (SuisseMED@P) vergebenen Begutachtung in einem anderen Kanton, wenn die versicherte Person geltend macht, der Weg zum Gutachtensinstitut sei für sie zu anstrengend und würde im Rahmen ihrer Fatigue zu einem Crash bzw. einer PEM (Post Exertional Malaise) führen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. Mai 2025, IV 2024/198).Entscheid; Versicherungsgericht; Kanton; Zumutbarkeit; Zufallsprinzip; SuisseMED@P; Begutachtung; Person; Gutachtensinstitut; Fatigue;
IV 2024/229Versicherungsgericht21.05.2025 - Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Invalidenrente. Würdigung eines psychiatrischen Administrativgutachtens. Aggravation (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. Mai 2025, IV 2024/229).Entscheid; Versicherungsgericht; Invalidenrente; Würdigung; Administrativgutachtens; Aggravation; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen;