Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
UV 2023/70Versicherungsgericht20.02.2025 - Art. 11 UVV; Rückfall. Die Frage, ob eine relevante Verschlechterung des psychischen Gesundheitszustands des Beschwerdeführers im Sinne des von ihm geltend gemachten Rückfalls vorliegt, kann offengelassen werden. Mit Blick auf die dem Beschwerdeführer (rechtskräftig) zugesprochene Rente sowie die Kostenübernahme der Psychotherapie besteht jedenfalls zum aktuellen Zeitpunkt kein weitergehender Anspruch auf Versicherungsleistungen. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Februar 2025, UV 2023/70).Entscheid; Versicherungsgericht; Rückfall; Verschlechterung; Gesundheitszustands; Beschwerdeführers; Sinne; Rückfalls; Blick; Rente;
FO.2022.23_K2Kantonsgericht19.02.2025 - Art. 85 ZPO; 286 ZGB: Abweichen vom Grundsatz der Bezifferung der Berufungsanträge, da die Voraussetzungen nach Art. 85 ZPO erfüllt sind (E. II.2); Umstritten sind zahlreiche Positionen des Kindsunterhalts (u.a. hypothetisches Einkommen des (teil)invaliden Vaters, Grundbetrag und Wohnkosten der im Konkubinat lebenden Mutter, Drittbetreuungskosten, Berücksichtigung des Unterhaltsanspruchs eines Kinds des Unterhaltspflichtigen aus einer früheren Beziehung [Patchwork]; E. III.3 ff.): Beteiligung der obhutsberechtigten Mutter am Barunterhalt des von ihr zur Hauptsache betreuten Kinds aufgrund ihrer wesentlich höheren Leistungsfähigkeit (E. III.15). (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 19. Februar 2025, FO.2022.23-K2).Entscheid; Kantonsgericht; Kinds; Mutter; Zivilkammer; Abweichen; Grundsatz; Bezifferung; Berufungsanträge; Voraussetzungen; Umstritten;
UV 2024/1Versicherungsgericht19.02.2025 - Art. 6 UVG. Mit dem externen orthopädischen Gutachten ist das Vorliegen und die Unfallkausalität einer Supraspinatussehnenruptur hinlänglich erstellt. Gutheissung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Februar 2025, UV 2024/1).Entscheid; Versicherungsgericht; Gutachten; Vorliegen; Unfallkausalität; Supraspinatussehnenruptur; Gutheissung; Versicherungsgerichts;
IV 2024/146Versicherungsgericht18.02.2025 - Art. 16 IVG. Art. 43 Abs. 1 ATSG. Erstmalige berufliche Ausbildung. Anspruch auf Vergütung allfälliger behinderungsbedingter Mehrkosten. Untersuchungspflicht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Februar 2025, IV 2024/146).Entscheid; Versicherungsgericht; Erstmalige; Ausbildung; Anspruch; Vergütung; Mehrkosten; Untersuchungspflicht; Versicherungsgerichts;
AVI 2024/24Versicherungsgericht18.02.2025 - Art. 8 und 15 AVIG, Art. 27 Abs. 1 AVIV, Art. 27 ATSG. Hat die versicherte Person bereits vor der Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrags unbezahlte Ferien beim RAV gemeldet, kann sie sich nicht darauf berufen, sie müsse bis zum baldigen Antritt einer neuen Stelle nicht vermittlungsfähig sein, sodass sie auch Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung habe, wenn sie in den Ferien weile (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Februar 2025, AVI 2024/24).Entscheid; Versicherungsgericht; Ferien; Person; Unterzeichnung; Arbeitsvertrags; Antritt; Anspruch; Arbeitslosenentschädigung;
AVI 2024/6Versicherungsgericht14.02.2025 - Art. 8 Abs. 1 lit. f und Art. 15 AVIG Vermittlungsfähigkeit bei Eröffnung und Führung eines Restaurants. Teilweise Gutheissung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Februar 2025, AVI 2024/6). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_209/2025.Entscheid; Versicherungsgericht; Vermittlungsfähigkeit; Eröffnung; Führung; Restaurants; Teilweise; Gutheissung; Versicherungsgerichts;
IV 2024/157Versicherungsgericht13.02.2025 - Art. 56 Abs. 2 ATSG. Rechtsverzögerung. Versehentlich unterbliebene Bearbeitung eines Begehrens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Februar 2025, IV 2024/157).Entscheid; Versicherungsgericht; Rechtsverzögerung; Versehentlich; Bearbeitung; Begehrens; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen;
BV 2023/23Versicherungsgericht12.02.2025 - Die Beklagte fiel im eingeklagten Zeitraum sowohl in den räumlichen, den betrieblichen wie auch teils in den persönlichen Geltungsbereich des AVE GAV FAR und schuldete der Stiftung FAR dementsprechend die eingeklagten Beiträge für ihre Arbeitnehmenden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Februar 2025, BV 2023/23).Entscheid; Versicherungsgericht; Zeitraum; Geltungsbereich; Stiftung; Beiträge; Arbeitnehmenden; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen;
AHV 2024/9Versicherungsgericht11.02.2025 - Art. 10, Art. 29 Abs. 2 und Art. 29bis Abs. 2 AHVG. AHV/IV/(EO)-Beiträge Nichterwerbstätige. Unvollständige Beitragsdauer. In den Studienjahren des Beschwerdeführers (1981 - 1985) gab es zwar bereits ein durch das BSV bestimmtes Prozedere zur Beitragserhebung und -überwachung bei Studierenden (Erw. 2.3 f.). Da es jedoch auch Konstellationen gab, in denen eine Kontrolle nicht vorgeschrieben war (Studienunterbruch), waren die Studierenden - wie andere Nichterwerbstätige - nicht davon entbunden, sich grundsätzlich selbst um die Beitragsablieferung zu kümmern. Vorliegend lässt sich nicht mehr eruieren, ob die zuständige Ausgleichskasse ihre Kontrollpflicht verletzt hatte, oder ob der Beschwerdeführer aus anderen Gründen keine Beiträge bezahlt hatte, wobei er die Folgen dieser Beweislosigkeit zu tragen hat. Nachdem somit (mindestens) eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufung auf den Vertrauensschutz nicht erfüllt ist, sind die fehlenden Beitragszeiten in den Jahren 1983 und 1984 nicht aufzufüllen (Erw. 4.2)(Entscheid des Versicherungsgerichts des Kanton St. Gallen vom 11. Februar 2025, AHV 2024/9).Entscheid; Versicherungsgericht; Nichterwerbstätige; Studierenden; Beiträge; AHV/IV/; -Beiträge; Unvollständige; Beitragsdauer;
IV 2024/154Versicherungsgericht11.02.2025 - Art. 28 Abs. 1 IVG. Art. 16 ATSG. Invalidenrente. Würdigung eines polydisziplinären Administrativgutachtens. Observation. Zweite Begutachtung. Würdigung eines psychiatrischen Zweitgutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Februar 2025, IV 2'024/154). Beim Bundesgericht angefochten.Entscheid; Versicherungsgericht; Würdigung; Invalidenrente; Administrativgutachtens; Observation; Begutachtung; Zweitgutachtens;
UV 2024/32Versicherungsgericht11.02.2025 - Art. 4, Art. 42 und Art. 43 Abs. 1 ATSG; Art. 6 Abs.1 und 2 UVG. Verletzung des rechtlichen Gehörs. Frage nach dem Vorliegen einer unkoordinierten Bewegung sowie eines Verhebetraumas, und damit eines Unfalls, verneint. Vorliegen widersprüchlicher ärztlicher Beurteilungen. Die Beschwerdegegnerin konnte den Nachweis, dass die Listendiagnose (Teilrupturen der Sehnen) im Sinne von Art. 6 Abs. 2 UVG vorwiegend auf Abnützung oder Erkrankung zurückzuführen sind, nicht erbringen. Im Übrigen vermögen auch die Beurteilungen der behandelnden Ärzte die strittige Frage, ob die vorhandene Listendiagnose vorwiegend erkrankungs- oder abnützungsbedingt ist, nicht zu beantworten bzw. eine vorwiegend degenerative Ursache auszuschliessen. Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes durch die Beschwerdegegnerin. Rückweisung zur Veranlassung einer externen Begutachtung und zum anschliessenden Erlass einer neuen Verfügung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Februar 2025, UV 2024/32).Entscheid; Versicherungsgericht; Verletzung; Vorliegen; Beurteilungen; Listendiagnose; ATSG; Gehörs; Bewegung; Verhebetraumas; Unfalls;
IV 2024/50Versicherungsgericht10.02.2025 - Art. 28 IVG. Beweiskräftiges polydisziplinäres MGSG-Gutachten. Einkommensvergleich für den gesamten entscheidrelevanten Zeitraum nach bis 31. Dezember 2020 in Kraft stehenden Bestimmungen. Kein Rentenanspruch. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Februar 2025, IV 2024/50).Entscheid; Versicherungsgericht; Beweiskräftiges; MGSG-Gutachten; Einkommensvergleich; Zeitraum; Bestimmungen; Rentenanspruch; Abweisung;
AB.2024.39_ASKantonsgericht07.02.2025 - Grundsätzlich erlischt das Beschwerderecht gegen den Abschluss eines Freihandverkaufs nach einem Jahr (Art. 256 SchKG i.V.m. Art. 259 SchKG i.V.m. Art. 132a Abs. 3 SchKG). Vor Ablauf der Jahresfrist fehlt es der Beschwerde gegen die Aufhebung einer Freihandverkaufsverfügung an einem praktischen Verfahrens-zweck und der Beschwerdeführerin an einem entsprechend schutzwürdigen Interesse, wenn die durch die Verwertung bewirkte Eigentumsübertragung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (Art. 17 SchKG). Dies gilt namentlich in Bezug auf nicht mehr vorhandene bzw. bereits weiterverarbeitete oder -veräusserte Gegenstände eines Freihandverkaufs, in welchem ein Gesamtkaufpreis samt Goodwill und eine Betriebsübernahme vereinbart wurde (E. II/2).SchKG; Entscheid; Freihandverkaufs; Kantonsgericht; Angebot; Beschwerderecht; Abschluss; Jahresfrist; Aufhebung; Freihandverkaufsverfügung;
FS.2023.3_EZE2Kantonsgericht07.02.2025 - Art. 176, 179, 286 ZGB: Abänderung einer Unterhaltspflicht, die mit gerichtlich genehmigter Vereinbarung festgelegt wurde. Vorliegend ist die Abänderung nur eingeschränkt möglich, da eine Referenzgrösse fehlt (Caput controversum). (E. II./3 und 4). Eine rückwirkende Anpassung der Kinderunterhaltsbeiträge kann nur dann verlangt werden, wenn dies zu Gunsten des Kindes erfolgt. Dies ist vorliegend nicht der Fall, weshalb die Abänderung nach Art. 286 ZGB erst ab dem Datum des Einreichens des Gesuchs erfolgt. Anpassung an veränderte Verhältnisse ab Einreichung des Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen (verfügte IV-Rente, höheres Einkommen Ehemann, Familienzuwachs beim Ehemann). Für eine in einem partnerschaftlichen Konkubinat lebende Person ist der halbe Grundbetrag für ein Ehepaar (Fr. 1'700.00) und damit Fr. 850.00 einzusetzen. Der von der Vorinstanz genannte "Alleinerziehendenzuschlag" von Fr. 250.00 käme nur dann in Frage, wenn die Ehefrau in einer blossen Wohngemeinschaft ohne partnerschaftliches Element leben würde (E. III.7.c). Für die Berechnung des Überschusses erscheint es mit Blick auf den Solidaritätsgedanken und insbesondere die Gleichbehandlung zwischen (Halb-)Geschwistern angezeigt, die abgeleitete IV-Kinderrente im Gesamtfamiliensystem zu berücksichtigen und in die Gesamtberechnung miteinzurechnen (E.III.9) (Kantonsgericht, Einzelrichter in Familiensachen, 7. Februar 2025, FS.2023.3-EZE2).Entscheid; Kantonsgericht; Abänderung; Anpassung; Gesuchs; Ehemann; Einzelrichter; Unterhaltspflicht; Vereinbarung; Referenzgrösse; Caput;
UV 2024/17Versicherungsgericht06.02.2025 - Art. 6 UVG. Der Unfall war zumindest zeitlich bestimmend und damit "conditio sine qua non" für die innert der Heilungsphase indizierte Operation. Unabhängig von der Genese der Rotatorenmanschettenruptur besteht damit eine Leistungspflicht (Taggeld und Heilbehandlung) der Beschwerdegegnerin in Bezug auf den operativen Eingriff und die anschliessende Heilungsphase. Gutheissung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Februar 2025, UV 2024/17).Entscheid; Versicherungsgericht; Unfall; Heilungsphase; Operation; Unabhängig; Genese; Rotatorenmanschettenruptur; Leistungspflicht;
UV 2024/13Versicherungsgericht06.02.2025 - Art. 16 ATSG; Art. 18 und 25 UVG. Eingrenzung des Anfechtungsgegenstands durch die ergangene Verfügung bzw. den ergangenen Einspracheentscheid. Einäugigkeit infolge eines Berufsunfalls. Prüfung und Verneinung der Adäquanz der psychischen Beschwerden und der nicht objektivierbaren Schmerzproblematik gemäss Psycho-Praxis. Überprüfung der Grundlagen zur Festsetzung der Invalidenrente: Bestimmung des Validen- und Invalideneinkommens. Bejahung der Nachvollziehbarkeit und Schlüssigkeit der ärztlichen Beurteilungen betreffend der 100%igen medizinisch-theoretischen Arbeitsfähigkeit per (spätestens) 1. Juli 2023 (Rentenbeginn). Bejahung der Verwertbarkeit der medizinisch-theoretischen Restarbeitsfähigkeit. Bejahung der Angemessenheit des zugesprochenen leidensbedingten Abzugs in Höhe von 10 bzw. 15 %. Verzicht auf eine reformatio in peius und Bestätigung der Rentenzusprache im Umfang von 27 % bzw. 22 %. Bestätigung der zugesprochenen Integritätsentschädigung in Höhe von 35 %. Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Februar 2025, UV 2024/13).Entscheid; Versicherungsgericht; Bejahung; -theoretischen; Höhe; Bestätigung; ATSG; Eingrenzung; Anfechtungsgegenstands; Verfügung;
BO.2023.22_K1Kantonsgericht04.02.2025 - Art. 7 ZGB i.V.m. Art. 18 OR; aArt. 225 f. ZGB i.V.m. Art. 10 Abs. 1 SchlT ZGB; Art. 494 ZGB: Gütergemeinschaft nach altem Güterrecht; Auflösung der Gütergemeinschaft durch Tod. Da die Ehegatten eine Gütergemeinschaft nach altem Güterrecht vereinbarten, ist bei Versterben eines Ehegatten zunächst die Gesamthandschaft zwischen überlebendem Ehegatten und der Erbin nach den Grundsätzen des alten Güterrechts aufzulösen (E. III.3). Für den Wert des Vermögens ist auf den Todeszeitpunkt des erstversterbenden Ehegatten abzustellen (E. III.4.a). (Kantonsgericht, I. Zivilkammer, 4. Februar 2025, BO.2023.22-K1)Ehegatten; Entscheid; Kantonsgericht; Gütergemeinschaft; Güterrecht; Zivilkammer; SchlT; Güterrecht; Auflösung; Versterben;
FO.2023.5_K2Kantonsgericht04.02.2025 - Art. 79 und 83 IPRG; Art. 276 ZGB: Internationaler Sachverhalt (Fürstentum Liechtenstein; E. III.1); Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, Gutachten zum Gesundheitszustand des Unterhaltspflichtigen wurde nicht eingeholt, da Sachverhalt aus Akten bereits genügend klar hervorgeht, Anrechnung eines hypothetischen Einkommens erst ab Eröffnung des vorinstanzlichen Entscheids (E. III.4); Berechnung des Bedarfs nach zweistufiger Methode und nicht nach einer im Fürstentum Liechtenstein geltenden Pauschale, Ausführungen zum Grundbetrag und zu den Wohnkosten bei Zusammenleben des Unterhaltspflichtigen mit seinem Vater (E. III.5); Berücksichtigung eines weiteren Kinds der Mutter bei der Bemessung des Betreuungsunterhalts (E. III.7) (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 4. Februar 2025, FO.2023.5-K2).Entscheid; Kantonsgericht; Sachverhalt; Fürstentum; Anrechnung; Einkommens; Unterhaltspflichtigen; Liechtenstein; Zivilkammer; IPRG;
IV 2024/104Versicherungsgericht04.02.2025 - Art. 42 IVG. Art. 17 Abs. 2 ATSG. Art. 43 Abs. 1 ATSG. Revision der Hilflosenentschädigung. Untersuchungspflicht. Anpassungszeitpunkt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kanton St. Gallen vom 4. Februar 2025, IV 2024/104).Entscheid; Versicherungsgericht; Revision; Hilflosenentschädigung; Untersuchungspflicht; Anpassungszeitpunkt; Versicherungsgerichts;
IV 2024/55Versicherungsgericht04.02.2025 - Art. 28 IVG, Invalidenrente; faktische Einhändigkeit des Beschwerdeführers. Die anlässlich der beruflichen Abklärungen ermittelte Arbeitsfähigkeit für adaptierte Tätigkeiten widerspricht derjenigen, welche der Rentenablehnung zugrunde gelegt wurde. Erneute Rückweisung zu weiteren Abklärungen zu möglichen Tätigkeiten samt ihren behinderungsrelevanten Anforderungen und dem jeweiligen Lohnniveau sowie anschliessend neuem Entscheid hinsichtlich der Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit und damit zusammenhängend auch des Rentenanspruchs (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Februar 2025, IV 2024/55).Entscheid; Versicherungsgericht; Abklärungen; Tätigkeiten; Invalidenrente; Einhändigkeit; Beschwerdeführers; Arbeitsfähigkeit;
IV 2024/103Versicherungsgericht04.02.2025 - Art. 17 Abs. 1 ATSG. Art. 43 Abs. 1 und 3 ATSG. Rentenrevisionsverfahren. Untersuchungspflicht. Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der Sachverhaltsabklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Februar 2025, IV 2024/103).Entscheid; Versicherungsgericht; Rentenrevisionsverfahren; Untersuchungspflicht; Verletzung; Mitwirkungspflicht; Sachverhaltsabklärung;
IV 2024/191Versicherungsgericht04.02.2025 - Art. 17 Abs. 2 ATSG. Revision. Eine Revision ist nicht möglich, solange eine frühere Revisionsverfügung noch nicht in formelle Rechtskraft erwachsen ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Februar 2025, IV 2024/191).Entscheid; Versicherungsgericht; Revision; Revisionsverfügung; Rechtskraft; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»;
BV 2023/26Versicherungsgericht03.02.2025 - Art. 15 Abs. 2 FZG; die von der Beklagten vorgenommene Kürzung der Austrittsleistung erweist sich als rechtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Februar 2025, BV 2023/26).Entscheid; Versicherungsgericht; Beklagten; Kürzung; Austrittsleistung; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»; «BV_;
IV 2024/159Versicherungsgericht03.02.2025 - Art. 7 ATSG; Art. 8 ATSG; Art. 44 ATSG Beim Beschwerdeführer bestehen deutliche Anhaltspunkte für eine gravierende Suchterkrankung. Die Arbeitsfähigkeit ist demnach mittels strukturiertem Beweisverfahren zu schätzen. Der medizinische Sachverhalt erweist sich dafür als zuwenig abgeklärt. Rückweisung an die Beschwerdegegnerin (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Februar 2025, IV 2024/159).Entscheid; Versicherungsgericht; ATSG; Anhaltspunkte; Suchterkrankung; Arbeitsfähigkeit; Beweisverfahren; Sachverhalt; Rückweisung;
AVI 2024/16Versicherungsgericht30.01.2025 - Art. 31 Abs. 1, Art. 32 Abs. 1 lit. a AVIG. Kurzarbeit. Betriebsüblicher Arbeitsausfall. Die unter anderem in der Herstellung und dem Vertrieb von Dentalsystemen und Distributoren international tätige Beschwerdeführerin führt den geltend gemachten Arbeitsausfall im ersten Quartal 2024 im Wesentlichen auf nachpandemiebedingte Effekte sowie auf den Ukrainekrieg zurück. Indessen ist der Lagerabbau bei der Kundschaft nach der Pandemie sowie die Normalisierung der Endmärkte nicht als aussergewöhnlich anzusehen, sondern war zu erwarten gewesen (Erw. 3.2). Auch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukrainekriegs bzw. der daraus resultierende inflations- und rezessionsbedingte Nachfragerückgang ist nach Würdigung der Umstände noch dem normalen Betriebsrisiko zuzurechnen (Erw. 3.4)(Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. Januar 2025, AVI 2024/16).Entscheid; Versicherungsgericht; Arbeitsausfall; Ukrainekrieg; Kurzarbeit; Betriebsüblicher; Herstellung; Vertrieb; Dentalsystemen;
AVI 2024/15Versicherungsgericht23.01.2025 - Art. 13 und 23 AVIG; Art. 37 und 40 AVIV Der Beschwerdeführer kann keinen Lohn von monatlich mindestens Fr. 500.– nachweisen. Abweisung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Januar 2025, AVI 2024/15).Entscheid; Versicherungsgericht; AVIG; Abweisung; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»; «AVI_; Fall-Nr:;