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| Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
| AVI 2022/27 | Versicherungsgericht | 11.09.2023 - Art. 16, 17 und Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG: Ablehnung einer zumutbaren Arbeit. Keine Unzumutbarkeit trotz Betreuungspflichten gegenüber dem 12-jährigen Sohn. Die verfügten 23 Einstelltage muten jedoch als unverhältnismässig hoch an. Insgesamt erscheint eine Einstellung von 15 Tagen als verschuldensangemessen. Teilweise Gutheissung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. September 2023, AVI 2022/27). | Arbeit; April; Ferien; Arbeitgeberin; Richt; Morgenschicht; Mittag; Art ; Mittagsschicht; Versicherung; Abs ; Einsatz; Recht; Betreuung; |
| ABV 2022/2 | Versicherungsgericht | 11.09.2023 - Art. 4bis Abs. 1 und 2 lit. a und b GIVU, Art. 21 Abs. 3 VRP: Die Rekurrentin trifft vorliegend die Folgen der Beweislosigkeit (Auflösung Konkubinat)(Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. September 2023, ABV 2022/2). | Konkubinat; Rekurrentin; Alimente; Art ; Beweis; März; Konkubinats; Alimentenbevorschussung; Recht; Vorinstanz; Abs ; Entscheid; |
| AK.2023.356_AK | Kantonsgericht | 07.09.2023 - Art. 136 StPO (SR 312.0) Unentgeltliche Rechtspflege. Im Strafprozess kann eine Partei gemäss Art. 106 Abs. 1 StPO Verfahrenshandlungen nur gültig vornehmen, wenn sie handlungsfähig ist. Bei der Ausübung von Rechten im Strafverfahren werden Kinder und Jugendliche deshalb grundsätzlich von der gesetzlichen Vertretung, in der Regel den Eltern, vertreten. Die elterliche Vertretungsmacht ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Eltern in einer Angelegenheit Interessen haben, die denjenigen des Kindes widersprechen. Bemerkt die Staatsanwaltschaft einen solchen Interessenkonflikt, hat sie dies der zuständigen KESB zu melden, damit diese die erforderlichen Massnahmen einleiten kann. Setzt die KESB einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin als Vertretungsbeistand ein, steht einem Kind oder Jugendlichen eine fachlich kompetente (gesetzliche) Vertretung zur Seite. Der Zweck des verfassungsrechtlich und bundesgesetzlich garantierten Rechts auf unentgeltliche Rechtspflege ist somit erfüllt und es muss nicht noch zusätzlich die unentgeltliche Rechtspflege im Strafverfahren gewährt werden. | Art ; Vertretung; Rechtspflege; Beschwer; Verfahren; Interesse; Interessen; Beschwerdeführerinnen; Abs ; Rechtsverbeiständung; Gesuch; |
| AK.2023.349_AK | Kantonsgericht | 07.09.2023 - Art. 7 Abs. 2 lit. b StPO (SR 312.0) Ermächtigungsvorbehalt bei Privaten. Art. 7 Abs. 2 lit. b StPO ist gestützt auf eine zeitgemässe Gesetzesinterpretation und in weitgehendem Einklang mit dem Schrifttum einschränkend auszulegen. Insbesondere sind Privatpersonen, denen öffentliche Aufgaben übertragen werden, grundsätzlich vom Ermächtigungserfordernis auszunehmen, solange nicht zwingende Gründe für eine Ausnahme sprechen | Ermächtigung; Person; Aufgabe; Angezeigte; Polizei; Ermächtigungsvorbehalt; Mitarbeiter; Aufgaben; Private; Kanton; Personen; Entscheid; |
| IV 2022/192 | Versicherungsgericht | 05.09.2023 - Art. 28 und 28a IVG, Art. 17 ATSG; anwendbares Recht gemäss Übergangsbestimmungen, wenn der Rentenanspruch vor dem 1. Januar 2022 entstanden, aber erst danach darüber verfügt wurde. Beginn des Wartejahrs. Berechnung des Invaliditätsgrades (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. September 2023, IV 2022/192). | IV-act; Rente; IV-act ; Invalidität; Invaliditätsgrad; Recht; Art ; Arbeitsunfähigkeit; Einkommen; Validen; Rentenanspruch; IV-Stelle; |
| BV 2022/15 | Versicherungsgericht | 05.09.2023 - Art. 19 BVG. Auslegung des Reglements der Beklagten. Die von der Beklagten angewandte fünfjährige Frist, während welcher der Unterstützungsvertrag ihr zufolge bei ihr hätte vorgelegen haben müssen, geht nicht aus dem Reglement hervor. Der Kläger hat Anspruch auf eine Ehegattenrente für Lebenspartner. Gutheissung der Klage (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. September 2023, BV 2022/15). | Lebensgemeinschaft; Unterstützung; Person; Vorsorge; Lebenspartner; Beklagten; Pensionskasse; Ehegatte; Ehegatten; Ehegattenrente; |
| IV 2023/35 | Versicherungsgericht | 04.09.2023 - Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Prüfung eines Rentenanspruchs unter Berücksichtigung eines bidisziplinären (Orthopädie und Psychiatrie) Gutachtens. Anspruchsvoraussetzungen einer mindestens 40%igen Arbeitsunfähigkeit (Art. 6 ATSG) während eines Jahres (Art. 28 Abs. 1 lit. b IVG; sog. Wartejahr) und einer anschliessenden Invalidität von mindestens 40% nicht erfüllt. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. September 2023, IV 2023/35). | ähig; Arbeit; IV-act; Gesundheit; Rente; Arbeitsfähigkeit; Haushalt; Arbeitsunfähigkeit; Gutachten; Sachverständige; Psychiatrie; |
| EL 2023/2 | Versicherungsgericht | 31.08.2023 - Art. 9 BV. Grundsatz von Treu und Glauben. Vertrauensschutz. Die EL-Durchführungsstelle hat dem Versicherten und seiner Ehefrau über Jahre hinweg alle Zahnarztrechnungen unter Fr. 3'000.-- vergütet, auch wenn sie Behandlungen mit keramischem Material (VMK-Kronen, Cerec-Behandlungen) beinhaltet haben, welche rechtsprechungsgemäss nicht einer einfachen und wirtschaftlichen Lösung entsprochen haben. Der Versicherte hat deshalb darauf vertrauen dürfen, dass auch die Kosten der Zahnbehandlung seiner Ehefrau vom 5. und 12. Januar 2021 (Rechnung vom 8. März 2021 über den Betrag von Fr. 1'968.90) übernommen werden, obwohl es sich um eine Behandlung mit keramischen Material gehandelt hat. Die EL-Durchführungsstelle muss somit die gesamten Kosten für diese Zahnbehandlung übernehmen. Gutheissung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 31. August 2023, EL 2023/2). | Dossier; EL-Durchführungsstelle; Betrag; Rechnung; Vertrauen; Behandlung; Vertrauens; Zahnbehandlung; Krone; Zahnarzt; Ehefrau; |
| IV 2023/15 | Versicherungsgericht | 30.08.2023 - Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Invalidenrente. Würdigung eines polydisziplinären Administrativgutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. August 2023, IV 2023/15). | ähig; IV-act; Prozent; Sachverständige; Arbeitsfähigkeit; Rente; Sicht; Sachverständigen; IV-Stelle; Hilfsarbeit; Arbeitsunfähigkeit; |
| UV 2022/60 | Versicherungsgericht | 29.08.2023 - Art. 18 UVG. 19 Abs. 1 UVG. Frage des Zeitpunkts der Einstellung der Taggeldzahlungen. Damals lagen noch gewisse unfallkausale Beschwerden vor, der Beschwerdeführer war aber gemäss der beweiskräftigen kreisärztlichen Beurteilung in einer adaptierten Tätigkeit voll arbeitsfähig. Weitere medizinische Abklärungen erübrigen sich. Kein Anspruch auf eine Rente. Abweisung der Beschwerde. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. August 2023, UV 2022/60). | Suva-act; Arbeit; Operation; Taggeld; Arbeitsunfähigkeit; Recht; Verfügung; Arbeitsfähigkeit; Beurteilung; Kniegelenk; Unfall; |
| OH 2022/2 | Versicherungsgericht | 29.08.2023 - Art. 21, 24 und 29 OHG Kein Anspruch auf einen Vorschuss, wenn der Unfallversicherer eine provisorische Kürzung vorgenommen hat (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. August 2023, OH 2022/2). | Opfer; Rekurrent; Gesuch; Art ; Vorschuss; Entschädigung; Rekurrenten; Recht; Opferhilfe; Kürzung; Abs ; Taggelder; Anspruch; |
| KV_SG 2023/6 | Versicherungsgericht | 29.08.2023 - Art. 13 Abs. 1 EG-KVG; Art. 25 ATSG: Prüfung des Erlasses einer Rückforderung. Die Rekurrenten durften nicht einfach untätig bleiben und darauf vertrauen, dass die Verfügung vom 3. Juni 2021 sowie die erhaltene Auszahlung korrekt sind. Vielmehr wäre von ihnen zu erwarten gewesen, dass sie sich mit der SVA, dem Sozialamt, der Krankenversicherung oder einer anderen geeigneten Anlaufstelle in Verbindung setzen. Mit der Vorinstanz ist anzunehmen, dass das Untätigbleiben unter den genannten Voraussetzungen nicht mehr lediglich als leichte Nachlässigkeit zu qualifizieren ist. Der gute Glaube der Rekurrenten ist demnach zu verneinen. Die Prüfung der grossen Härte als weitere Erlassvoraussetzung erübrigt sich damit. Abweisung des Rekurses (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. August 2023, KV-SG 2023/6). | Verfügung; Rekurrenten; Recht; Sozialamt; Prämien; Vorinstanz; Einsprache; Gesuch; Gesuchsteller; Entscheid; Versicherungsgericht; |
| EO 2023/1 | Versicherungsgericht | 28.08.2023 - Art. 2 Abs. 3bis lit. b Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall. Art. 25 Abs. 1 und 2 ATSG. Lohnausfall. Rückerstattung. Anlässlich einer Arbeitgeberkontrolle wurde festgestellt, dass die Beschwerdeführerin (GmbH) ihrem Geschäftsführer (Person in arbeitgeberähnlicher Stellung) für die fragliche Periode den Lohn ausgerichtet hat. Die bereits für den nämlichen Zeitraum bezogene Corona-Erwerbsersatzentschädigung ist demnach mangels Lohnausfalls zurückzuerstatten (E. 3) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. August 2023, EO 2023/1). | Geschäftsführer; Corona; Verordnung; Covid-; Recht; Umsatz; Erwerbsersatz; Lohnausfall; Abs ; Erwerbsausfall; Rückforderung; Zeitraum; |
| FO.2022.15_K2 | Kantonsgericht | 25.08.2023 - Art. 298b Abs. 3 ZGB: Die Kompetenzattraktion des Gerichts nach Art. 298b Abs. 3 ZGB tritt nicht bereits mit der Einreichung des Schlichtungsgesuchs ein, sondern erst mit Einreichung der Klage beim Gericht (E. III/1/e). Die Kompetenzattraktion gilt nur im Verhältnis der KESB und des Gerichts. Wenn die KESB bereits einen Entscheid erlassen hat, ist die Zuständigkeit der Rechtsmittelbehörde fixiert und diese hat ihre Entscheidbefugnis nicht an das erst nach dem Erlass des KESB-Entscheids angerufene Zivilgericht abzugeben (E. III/1/f). (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 25. August 2023, FO.2022.15-K2). | Entscheid; Kantonsgericht; Kompetenzattraktion; Einreichung; Zivilkammer; Schlichtungsgesuchs; Klage; Gericht; Verhältnis; Zuständigkeit; |
| AK.2023.252_AK | Kantonsgericht | 24.08.2023 - Art. 120 StPO (SR 312.0) Verzicht auf Strafantrag. Die geschädigte Person kann jederzeit schriftlich oder mündlich zu Protokoll erklären, sie verzichte auf die ihr zustehenden Rechte. Der Verzicht ist endgültig. Vorausgesetzt ist aber, dass die betroffene Person im entsprechenden Zeitpunkt prozessfähig war. Der Beschwerdegegner erlitt aufgrund eines Arbeitsunfalls auf einer Baustelle einen Schädeldachbruch und es wurde eine Hirnschwellung festgestellt, wobei Letztere eine Entfernung des Schädeldachs bzw. eines Teils davon erforderte. Zudem musste er in ein künstliches Koma versetzt werden. Sodann diagnostizierten die Ärzte eine kognitive Störung, welche sich unter anderem bei der Informationsverarbeitung zeigte. Die Polizei befragte den Beschwerdeführer rund zwei Monate nach dem Unfall in der Klinik, wobei er sich nicht an das Unfallgeschehen erinnern konnte. Er verzichtete auf das Stellen eines Strafantrags. Allerdings konnte der Beschwerdegegner im Zeitpunkt des Verzichts aufgrund seines gesundheitlichen Zustands die Sachlage nicht beurteilen; er war urteilsunfähig. Somit fehlt es an der Prozessfähigkeit und er konnte nicht gültig auf die Stellung eines Strafantrags verzichten. | Beschwerdegegner; Art ; Verfahren; Einstellung; Recht; Antrag; Verfahrens; Wiederaufnahme; Verfahren; Abs ; Verzicht; Akten; Verfügung; |
| EO 2022/10 | Versicherungsgericht | 23.08.2023 - Art. 15 Abs. 1 Covid-19-Gesetz in Verbindung mit Art. 2 Abs. 3bis und 3ter Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall (in Kraft ab 17. September 2020 bzw. 1. April 2021, Stand 1. Januar 2022). Erwerbsausfallentschädigung (Corona-Erwerbsersatz). Die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Verluste infolge doppelter Aufwände für die Buchung von Unterkünften und Fahrzeugen für die von ihm betreuten Teilnehmenden des WEF 2022 sind nicht auf Massnahmen des Bundes oder der Kantone zurückzuführen. Während der ursprünglich vorgesehenen Durchführung des WEF im Januar 2022 galten lediglich noch eine generelle Zertifikatspflicht für Veranstaltungen in Innenräumen für Personen ab 16 Jahren und eine Maskenpflicht. Ab 1. April 2022 - und damit während der nachgeholten Durchführung des WEF im Mai 2022 - galten keine Einschränkungen mehr. Auch bei der Einreise in die Schweiz bestanden keine relevanten Hindernisse mehr (Erw. 2.3) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. August 2023, EO 2022/10). | Covid-; Verordnung; -Verordnung; Corona; Erwerbsausfall; Massnahme; Person; Personen; Abs ; Massnahmen; Anspruch; Bundes; Erwerbsersatz; |
| IV 2022/144 | Versicherungsgericht | 23.08.2023 - Art. 28 Abs. 1 und 28a IVG. Rentenanspruch. Gemischte Methode. Gestützt auf das beweiskräftige Gutachten, das eine Arbeitsfähigkeit von 70% im Erwerb und eine Einschränkung im Haushalt von 20% festlegt, resultiert auch unter Vornahme eines Prozentvergleichs im Erwerbsbereich kein rentenbegründender IV-Grad (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. August 2023, IV 2022/144). | ähig; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Rente; Erwerb; Urteil; Einschränkung; Arbeitsunfähigkeit; Bundesgerichts; Haushalt; |
| BV 2022/7 | Versicherungsgericht | 21.08.2023 - Art. 23 BVG. Frage des Zeitpunkts des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit, welche später zur Zusprache einer IV-Rente führte. Die massgebliche Arbeitsunfähigkeit ist während des Vorsorgeverhältnisses mit der Beklagten 1 eingetreten und der zeitliche sowie sachliche Zusammenhang wurden bis zum Eintritt der Invalidität nicht unterbrochen, weshalb die Beklagte 1 leistungspflichtig ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. August 2023, BV 2022/7). | Arbeit; IV-act; Invalidität; IV-Stelle; Pensum; Beklagten; Arbeitsunfähigkeit; Pensumsreduktion; Leistung; Anspruch; Invaliditätsgrad; |
| ST.2021.60_SK3 | Kantonsgericht | 18.08.2023 - Art. 146 Abs. 2 StGB (SR 311.0); Art. 282 Abs. 1 StPO (SR 312.0) Unverwertbarkeit einer von der Sozialversicherungsanstalt angeordneten Observation durch Privatdetektive im (späteren) Strafverfahren wegen gewerbsmässigen Betrugs mangels genügendem Tatverdacht im Sinne von Art. 282 Abs. 1 StPO. Gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde an das Bundesgericht erhoben (Verfahren 6B_1365/2023) | Beschuldigte; Beschuldigten; Gutachten; Sozialversicherungsanstalt; Beweis; Observation; Staatsanwaltschaft; Verhalten; Akten; Ergebnis; |
| UV 2022/59 | Versicherungsgericht | 17.08.2023 - Art. 6 Abs. 1 UVG. Ungenügende Aktenlage in Bezug auf die Beurteilung der Frage der Unfallkausalität der Schulterverletzungen des Beschwerdeführers, namentlich in Bezug auf das Vorliegen von traumatischen Begleitverletzungen. Rückweisung an die Beschwerdegegnerin zur weiteren Abklärung und neuer Verfügung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. August 2023, UV 2022/59). | Unfall; Schulter; Suva-act; April; Beurteilung; Beweis; Unfallkausalität; Operation; Juli; August; Wahrscheinlichkeit; Hinweisen; |
| AHV 2023/1 | Versicherungsgericht | 17.08.2023 - Art. 23 AHVG. Art. 24 Abs. 2 AHVG. Witwerrente. Übergangsbestimmungen des BSV im Nachgang zum Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 11. Oktober 2022 in Sachen Beeler gegen die Schweiz (Beschwerde 78630/12) nicht konventionskonform (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. August 2023, AHV 2023/1). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_543/2023. | Witwe; Witwer; Witwerrente; Urteil; Recht; Gericht; Bundesgericht; Entscheid; Schweiz; Verfügung; Anspruch; Einstellung; Mitteilung; |
| AHV 2023/2 | Versicherungsgericht | 17.08.2023 - Art. 23 AHVG. Art. 24 Abs. 2 AHVG. Witwerrente. Übergangsbestimmungen zum Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vom 11. Oktober 2022 in Sachen Beschwerde gegen die Schweiz (Beschwerde 78630/12) nicht konventionskonform (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. August 2023, AHV 2023/2). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_558/2023. | Witwe; Witwer; Witwerrente; Recht; Urteil; Verfügung; Bundesgericht; Revision; Praxis; Gericht; Anspruch; Fälle; Entscheid; Witwen; |
| MVE 2022/1 | Versicherungsgericht | 17.08.2023 - Art. 16g Abs. 1 lit. f und Art. 16n ff. EOG. Anspruch auf Betreuungsentschädigung des Vaters bei gleichzeitigem Anspruch der Mutter auf Mutterschaftsentschädigung. Die Ausweitung des gesetzlichen Ausschlusses von Betreuungsentschädigung während eines laufenden Mutterschaftsurlaubes auf den Vater geht aus dem Gesetz nicht hervor und lässt sich auch nicht durch Auslegung begründen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. August 2023, MVE 2022/1). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_596/2023. Beim Bundesgericht angefochten. | Mutter; Betreuung; Betreuungs; Betreuungsentschädigung; Vater; Anspruch; Mutterschaftsentschädigung; Bezug; Eltern; Taggeld; Kindes; |
| IV_2023/1 | Verwaltungsrekurskommission | 17.08.2023 - Warnungsentzug, Art. 16cbis SVG. Der Rekurrent hat bereits mehrere Einträge im IVZ. Am 7. August 2022 widersetzte er sich in Österreich vorsätzlich einer Atemalkoholprobe, weshalb von den österreichischen Behörden ein Fahrverbot von sechs Monaten verhängt wurde. Die Verweigerung der Massnahme zur Feststellung der Fahrunfähigkeit stellt eine schwere Widerhandlung im Sinn von Art. 16c Abs. 1 lit. d SVG dar. Da sich diese während der fünfjährigen Bewährungsfrist ereignete, ist dem Rekurrenten der Führerausweis grundsätzlich für zwölf Monate zu entziehen. Zu berücksichtigen ist weiter, dass auch nach im Ausland begangenen Verkehrsregelverletzungen bei Rückfällen das Kaskadensystem des schweizerischen Massnahmenrechts gilt. Der Leumund des Rekurrenten als Fahrzeuglenker seit 2010 ist mit insgesamt 12 Massnahmen erheblich getrübt. Das letzte Ereignis liegt zudem weniger als fünf Jahre zurück. Des Weiteren stünde, würde Art. 16c Abs. 2 lit. d SVG nicht nur auf den Entzug, sondern auch auf Annullierungen abstellen, grundsätzlich sogar eine Mindestentzugsdauer von zwei Jahren im Raum. Unter Berücksichtigung der beruflichen Angewiesenheit ist die vom Strassenverkehrsamt verfügte Entzugsdauer von 14 Monaten nicht zu beanstanden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 17. August 2023, IV-2023/1). | Entscheid; Verwaltungsrekurskommission; Rekurrent; Massnahme; Rekurrenten; Massnahmen; Entzug; Verkehr; Warnungsentzug; Einträge; |
| I/1_2022/262, 263 | Verwaltungsrekurskommission | 17.08.2023 - Behinderungsbedingte Kosten; Art. 46 lit. abis StG, Art. 9 Abs. 2 lit. h StHG, Art. 33 Abs. 1 lit. hbis DBG; Art. 2 BehiG. Die Steuerpflichtige (geb. 1948) leidet an einer paranoiden Schizophrenie und lebt seit einigen Jahren in einem Alterszentrum. Zurzeit bezieht sie keine Leistungen aufgrund IVG, Hilflosenentschädigungen oder Hilfsmittel. Auch fällt bei ihr kein Betreuungsaufwand von mindestens 60 Minuten an. Dementsprechend liegt kein Fall vor, bei der eine Behinderung vermutet wird. In solchen Fällen ist in geeigneter Weise aufgrund der Umstände des konkreten Einzelfalls zu ermitteln, ob eine Behinderung vorliegt, was vorliegend aufgrund der Arztberichte zu bejahen ist. In einem zweiten Schritt muss daher geprüft werden, welche der geltend gemachten Kosten behinderungs- und welche altersbedingt sind; Rückweisung an Vorinstanz (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 17. August 2023, I/1-2022/262, 263). | Entscheid; Verwaltungsrekurskommission; Behinderung; Behinderungsbedingte; Kosten; BehiG; Schizophrenie; Alterszentrum; Zurzeit; Leistungen; |
| I/1_2022/57 und 58 | Verwaltungsrekurskommission | 17.08.2023 - Art. 80 Abs. 1 lit. g StG; Art. 56 lit. g DBG (Steuerbefreiung). Unterstütz ein wirtschaftlicher Betrieb einen gemeinnützigen Betrieb, kommen die Erträge nur mittelbar einem gemeinnützigen Zweck zu. Steuerbefreiung eines Vereins verneint, welches ein Hotel führt und damit eine gemeinnützige Herberge querfinanziert. (Dieser Entscheid wurde an das Verwaltungsgericht [Verfahren B 2023/196, 197] und an das Bundesgericht [9C_165/2024] weitergezogen). | Entscheid; Verwaltungsrekurskommission; Steuerbefreiung; Betrieb; Unterstütz; Erträge; Zweck; Vereins; Hotel; Herberge; |