Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
IV 2023/115Versicherungsgericht21.12.2023 - Art. 28 IVG: Beweiskraft des MEDAS-Gutachtens bejaht. Rentenanspruch abgelehnt. Beschwerde abgewiesen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. Dezember 2023, IV 2023/115).ähig; IV-act; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; MEDAS; Leistung; IV-Stelle; Untersuchung; Rente; Beurteilung; Sicht; Entscheid;
IV 2023/65Versicherungsgericht20.12.2023 - Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Invalidenrente. Würdigung eines polydisziplinären Administrativgutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Dezember 2023, IV 2023/65). Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgeschrieben 9C_51/2024.ähig; Rente; IV-act; Psychiater; Prozent; Arbeitsfähigkeit; Sachverständige; Arbeitsunfähigkeit; Psychiaters; Begutachtung;
EL 2023/32Versicherungsgericht19.12.2023 - Art. 10 ELG. Ergänzungsleistung. Lebensbedarfspauschale. Die allgemeine Lebensbedarfspauschale deckt fiktiv sämtliche Ausgaben für den allgemeinen Lebensbedarf ab, weshalb weder die tatsächliche Höhe des Lebensbedarfs noch allfällige Veränderungen einen Einfluss auf den Betrag der Ergänzungsleistung haben können (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2023, EL 2023/32).Franken; Ausgabe; Ausgaben; Ergänzungsleistung; Verfügung; EL-act; Einnahmen; Lebensbedarf; Betrag; Einnahmentotal; Einsprache; Rente;
IV 2022/145Versicherungsgericht19.12.2023 - Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Prüfung eines Rentenanspruchs unter Berücksichtigung eines polydisziplinären Gutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Dezember 2023, IV 2022/145). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_211/2024ähig; IV-act; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Rente; IV-Stelle; Bericht; Einschränkung; Sachverständige; Arbeitsunfähigkeit;
V_2023/70Verwaltungsrekurskommission19.12.2023 - Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Verfahren vor der KESB? Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung für noch nicht ein-geleitete, zukünftige Verfahren. Vorliegend beschlägt das Hauptverfahren vor der KESB im jetzigen Zeitpunkt hauptsächlich die Umplatzierung der Kinder in eine andere Institution oder Pflegefamilie. Es geht lediglich darum, dass die Beschwerdeführerin zu den angebotenen Umplatzierungsmöglichkeiten Stellung nehmen kann. Bei der Frage, wo die Kinder am besten aufgehoben sein könnten, handelt es sich um eine Frage, die eine Mutter selber und ohne rechtsanwaltlichen Beistand beantworten kann. Das Verfahren wird sodann von der Offizialmaxime beherrscht, sodass an die Voraussetzungen einen strengen Massstab anzulegen ist. Hinzu kommt, dass – auch wenn nicht von der Hand zu weisen ist, dass eine einvernehmliche Lösung im Sinne aller Beteiligten wünschenswert wäre – es nicht Aufgabe des Staates ist, der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtsverbeiständung zur Beruhigung der Situation bzw. ihrer Person zu gewähren und es ist nicht Aufgabe einer unentgeltlich bestellten Rechtsvertreterin als Mediatorin vermittelnd aufzutreten (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung V, 19. Dezember 2023, V-2023/70).Entscheid; Verwaltungsrekurskommission; Rechtsverbeiständung; Verfahren; Anspruch; Umplatzierung; Kinder; Aufgabe; -geleitete;
FO.2021.13_K2Kantonsgericht17.12.2023 - Art. 283 Abs. 1 ZPO; Art. 276 und 285 ZGB: Grundsatz der Einheit des Scheidungsurteils (E. II/1.a). "Patchworkfamilie" und Kinderunterhalt (E. III). Überschussverteilung, wenn ein Elternteil keinen eigenen Unterhaltsanspruch mehr hat; analoge Anwendung der Rechtsprechung zur Überschussverteilung bei unverheirateten Eltern (E. III/5.b). (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 17. Dezember 2023, FO.2021.13-K2).Entscheid; Kantonsgericht; Überschussverteilung; Eltern; Zivilkammer; Grundsatz; Einheit; Scheidungsurteils; Patchworkfamilie;
AK.2023.345_AKKantonsgericht14.12.2023 - Art. 101 Abs. 2 StPO (SR 312.0) Eine vollständige oder teilweise Einsicht durch die KESB in den forensisch-psychiatrischen Vorabbericht und das Hauptgutachten, welche im Strafverfahren erstellt werden, ist aufgrund der darin enthaltenen umfassenden Information zur Krankengeschichte, zum Strafverfahren und zum Lebenslauf, mithin sehr sensiblen, höchstpersönlichen Informationen, nicht verhältnismässig. Der Vorabbericht und das Hauptgutachten sprechen sich nicht ansatzweise zur Erziehungs- und Fürsorgefähigkeit aus; dies war auch nicht Gegenstand des Begutachtungsauftrags. Das private Interesse an einer Geheimhaltung der sehr sensiblen Daten überwiegt das Herausgabeinteresse der KESB.Akten; Verfahren; Akteneinsicht; Verfahren; Gutachten; Interesse; Kindes; Kinder; Einsicht; Verfügung; Vorabbericht; Hauptgutachten;
FS.2021.14Kantonsgericht14.12.2023 - Art. 303 Abs. 1 ZPO: Bei einer Unterhaltsklage ist ein vorsorgliches Massnahmeverfahren nach Art. 303 Abs. 1 ZPO vor Rechtshängigkeit der (Abänderungs-)Klage in der Hauptsache nicht zulässig.Entscheid; Kantonsgericht; Unterhaltsklage; Massnahmeverfahren; Rechtshängigkeit; Abänderungs-; Klage; Hauptsache; Fall-Nr:;
FO.2022.32Kantonsgericht14.12.2023 - Art. 276, Art. 279, Art. 286 Abs. 2 und Art. 13c SchlT ZGB; Art. 198 lit. bbis ZPO: Bei Entfallen des Schlichtungsversuchs tritt Rechtshängigkeit mit der Einreichung der Klage beim Gericht ein (E. II.1 und II.5.a). Altrechtliche Kindesunterhaltsregelung: Voraussetzung für die erstmalige Festlegung von Betreuungsunterhalt (E. II.4). Unterhaltsberechnung für ein Kind nicht verheirateter Eltern, insb. Anrechnung des Unterhaltsbeitrags an nicht gemeinsamen älteren Sohn des Vaters; Anrechnung des Betreuungsunterhalts für nicht gemeinsame jüngere Tochter der Mutter; Fremdbetreuungskosten, die nicht in der arbeitsbedingten Abwesenheit der Mutter begründet sind; Volljährigenunterhalt (E. II.6 ff.).Entscheid; Kantonsgericht; Betreuungsunterhalt; Anrechnung; Mutter; SchlT; Entfallen; Schlichtungsversuchs; Rechtshängigkeit; Einreichung;
UV 2023/7Versicherungsgericht13.12.2023 - Art. 18 Abs. 1 UVG, Art. 16 ATSG; Invalidenrente. Auf die versicherungsinterne Beurteilung hinsichtlich der 100%igen Restarbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers kann abgestellt werden. Im Rahmen der Berechnung des Invalideneinkommens hat die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer zu Unrecht im Kompetenzniveau 2 (statt 1) eingestuft. Mit Blick auf das im vorliegenden Fall definierte Anforderungsprofil, die entsprechend eingeschränkte Auswahl an Arbeitstätigkeiten und die fehlende Möglichkeit eines flexiblen Arbeitseinsatzes des Beschwerdeführers, ist überwiegend wahrscheinlich davon auszugehen, dass der Beschwerdeführer mit einer Lohneinbusse im Vergleich zum Tabellenlohn (Medianwert) rechnen muss. Der Abzug vom Tabellenlohn im Umfang von 5 % erscheint vorliegend aufgrund der gesamten Umstände als zu tief und wird auf 10 % erhöht. Damit resultiert ein rentenbegründender Invaliditätsgrad von 16 %. Teilweise Gutheissung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Dezember 2023, UV 2023/7). Teilweise Gutheissung durch Urteil des Bundesgerichts 8C_57/2024.Arbeit; Suva-act; Beschwerdeführers; Beurteilung; Tätigkeiten; Arbeitsfähigkeit;  Juni; Einsprache; Recht; Kompetenzniveau;
IV 2023/49Versicherungsgericht12.12.2023 - Art. 28 IVG. Art. 43 ATSG. Invalidenrente. Untersuchungspflicht. Ergänzung eines polydisziplinären Administrativgutachtens. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Dezember 2023, IV 2023/49).ähig; Sachverständige; Prozent; Arbeitsfähigkeit; IV-act; Beschwerden; Sicht; Rente; Sachverständigen; -enterologisch; Untersuchung;
KES.2023.10_EZE2Kantonsgericht11.12.2023 - Art. 450c ZGB: Der Entscheid über die aufschiebende Wirkung gemäss Art. 450c ZGB stellt eine im summarischen Verfahren ergehende (prozessuale) vorsorgliche Massnahme dar (E. II/2.b). Voraussetzungen für den Entzug der aufschiebenden Wirkung gemäss Art. 450c ZGB; i.c. durfte die Vorinstanz bei summarischer Prüfung die Voraussetzungen als glaubhaft erachten (E. III). (Kantonsgericht, Einzelrichterin im Familienrecht, 11. Dezember 2023, KES.2023.10-EZE2).Entscheid; Kantonsgericht; Voraussetzungen; Einzelrichter; Verfahren; Massnahme; Entzug; Vorinstanz; Prüfung; Einzelrichterin;
BV 2023/15Versicherungsgericht11.12.2023 - Art. 19 BVG. Auslegung des Reglements der Beklagten. Die strittige Bestimmung setzt für den Anspruch auf eine Partnerrente unmissverständlich einen während mindestens fünf Jahren ununterbrochen an demselben amtlich bestätigten Wohnsitz geführten Haushalt voraus. Diese Anspruchsvoraussetzung vermag die Klägerin nicht zu erfüllen. Abweisung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2023, BV 2023/15).Wohnsitz; Anspruch; Reglement; Person; Reglements; Vorsorge; Partner; Recht; Personen; Partnerrente; Haushalt; Vorsorgeeinrichtung;
IV 2023/69Versicherungsgericht11.12.2023 - Art. 16 ATSG; Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit. Der Beschwerdeführer war im massgeblichen Zeitpunkt 62 Jahre und drei Monate alt. Er hatte bisher ausschliesslich im gelernten, nicht mehr zumutbaren Beruf im Familienbetrieb gearbeitet. Mangels die berufliche Neuorientierung erleichternder Aspekte ist die Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit zu verneinen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2023, IV 2023/69).ähig; IV-act ; Arbeit; Art ; Rente; Restarbeitsfähigkeit; Arbeitsfähigkeit; Tätigkeiten; Arbeitsmarkt; Verwertbarkeit; Schwindel;
IV 2023/105Versicherungsgericht07.12.2023 - Art. 8 IVG; Art. 43 Abs. 1 ATSG: Berufliche Massnahmen. Rückweisung zur weiteren Abklärung. Teilweise Gutheissung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. Dezember 2023, IV 2023/105).ähig; Arbeit; IV-act; Unfall; Beurteilung; Arbeitsfähigkeit; Massnahmen; Arbeitsunfähigkeit; Verfügung; Unfallereignis; Akten; Schulter;
AHV 2022/6Versicherungsgericht06.12.2023 - Art. 9 Abs. 1 AHVG. Art. 23 Abs. 4 AHVV. AHV-Beitragspflicht. Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit. Bindungswirkung von Steuermeldungen. Von den Steuermeldungen darf nur ausnahmsweise abgewichen werden. Eine solche Ausnahme ist etwa gegeben, wenn die steuerpflichtige Person keinen Anlass oder - mangels Beschwer - gar keine Möglichkeit hatte, die Steuerveranlagung betreffend direkte Bundessteuer (am Wohnort) anzufechten und damit ihre Rechte im Steuerfestsetzungsverfahren zu wahren (Erw. 3.2). Ersatzweise ist vorliegend auf die Deklarationen des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gegenüber der am (ausserkantonalen) Ort der Betriebsstätte zuständigen Steuerbehörde abzustellen (Erw. 3.3) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Dezember 2023, AHV 2022/6).Steuer; Einkommen; Veranlagung; Einsprache; Appenzell; Erwerbstätigkeit; Recht; Beiträge; Steuerverwaltung; Veranlagungen; Gallen; Kanton;
IV 2023/85Versicherungsgericht06.12.2023 - Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Invalidenrente. Invaliditätsgrad. Heimlich erstellte Tonaufnahmen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Dezember 2023, IV 2023/85). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_48/2024.ändig; Sachverständige; Sachverständigen; Arbeit; Untersuchung; IV-act; MEDAS; Interlaken; Unterseen; Gutachten; Arbeitsfähigkeit;
IV 2023/12Versicherungsgericht05.12.2023 - Art. 7 ATSG; Art. 8 ATSG; Art. 28 IVG. Verneinung eines Rentenanspruchs gestützt auf ein als beweiskräftig befundenes Administrativgutachten aufgrund einer Arbeitsfähigkeit von 80 % und eines Invaliditätsgrades von 37 %. Die Begutachtung darf sich auf die wesentlichen Disziplinen und Untersuchungen beschränken. Bildgebende Befunde alleine vermögen eine funktionelle Einschränkung bzw. eine massgebliche Invalidität nicht zu begründen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kanton St. Gallen vom 5. Dezember 2023, IV 2023/12).IV-act; IV-act ; Gutachter; Arbeit; Recht; Schmerz;  November; Art ; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Urteil; Befunde; Bundesgerichts;
UV 2023/3Versicherungsgericht30.11.2023 - Art. 17 Abs. 1 ATSG, Revision einer Invalidenrente. Mit Abschluss einer von der IV unterstützen Umschulung und Ausübung einer entsprechenden Arbeitstätigkeit trat eine Verbesserung der erwerblichen Folgen der gesundheitlichen Beeinträchtigung ein. Die Invalidenrente wurde von der Unfallversicherung zu Recht eingestellt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. November 2023, UV 2023/3).Suva-act; Unfall; IV-act; Invalidität; Rente; Einkommen; Invalidenrente; Unfallversicherung; Invaliditätsgrad; Recht; Arbeitsverhältnis;
UV 2023/29Versicherungsgericht30.11.2023 - Art. 6 UVG; Leistungseinstellung. Ungenügende Aktenlage in Bezug auf die Beurteilung der Frage der Unfallkausalität der Rotatorenmanschettenverletzung des Beschwerdeführers. Rückweisung zur weiteren Abklärung und neuer Verfügung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. November 2023, UV 2023/29).Suva-act; Unfall;  –; Suva-act ; Beurteilung; Dr E; Rotatorenmanschette; Schulter; Dr I;  Januar; Läsion; Stellung;  Oktober;
IV 2022/195Versicherungsgericht30.11.2023 - Art. 28 IVG. Beurteilung des RAD als beweiskräftig erachtet. Festlegung der Arbeitsfähigkeit. Einkommensvergleich. Kein Rentenanspruch, Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. November 2023, IV 2022/195).IV-act; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Beurteilung; Rente; Invalidität; Arbeitsunfähigkeit; Umschulung; Beruf; IV-Stelle; RAD-Arzt; Recht;
BV 2022/8Versicherungsgericht30.11.2023 - Art. 23 lit. a BVG; Zeitpunkt des Eintritts der invalidisierenden Arbeitsunfähigkeit. Bindungswirkung der Feststellungen der IV verneint. Bejahung des sachlichen Zusammenhangs zwischen der Arbeitsunfähigkeit in den Jahren 2016/2017 (während dem Versicherungsverhältnis mit der Beklagten 2) und derjenigen im Jahr 2019 (während dem Versicherungsverhältnis mit der Beklagten 1). Unterbrechung des zeitlichen Zusammenhangs zwischen den beiden Arbeitsunfähigkeiten durch eine neunmonatige volle Arbeitstätigkeit und folglich Verneinung einer Leistungspflicht der Beklagten 2. Zwar liegen Hinweise darauf vor, dass die invalidisierende Arbeitsunfähigkeit bereits vor dem Versicherungsverhältnis mit der Beklagten 1 (wieder) eingetreten sein könnte, ein früherer Eintritt ist aber nicht rechtsgenüglich nachgewiesen. Es ist vom überwiegend wahrscheinlichen Eintritt der invalidisierenden Arbeitsunfähigkeit während dem Versicherungsverhältnis mit der Beklagten 1 auszugehen. Gutheissung der Klage dahingehend, dass die Beklagte 1 der Klägerin eine Invalidenrente auszurichten hat (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. November 2023, BV 2022/8). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_62/2024.Arbeit; IV-act; Arbeitsunfähigkeit; Leistung; Rente; Beklagte; Beklagten;  April; Arbeitsfähigkeit; Bericht; Hinweis; Recht;
IV 2022/84Versicherungsgericht27.11.2023 - Art. 72bis IVV, Vergabe von Gutachten nach dem Zufallsprinzip; ausnahmsweise freihändige Auftragserteilung bei Verlaufsgutachten im gleichen Abklärungsverfahren, wenn das letzte Gutachten nicht mehr als drei Jahre zurückliegt. Voraussetzungen für eine freihändige Vergabe eines Verlaufsgutachtens vorliegend nicht erfüllt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. November 2023, IV 2022/84).IV-act; IV-act ; Verlauf; Gutachten; Gutachter; Verlaufsgutachten; Begutachtung;  G ; Entscheid; Zufallsprinzip;  Oktober; Verfügung;
AVI 2023/7Versicherungsgericht23.11.2023 - Art. 30 Abs. 1 lit. e AVIG. Art. 27 AVIV. Art. 45 Abs. 5 AVIV. Nichtmeldung kontrollfreie Tage. Einstellmass bei wiederholter Einstellung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. November 2023, AVI 2023/7).Arbeit; Person; Arbeitslosenkasse; Ferien; Anspruch; Einstellung; Anspruchsberechtigung; Formular; Bezug; Personalberatung; Melde;
IV 2023/3Versicherungsgericht23.11.2023 - Art. 53 und 61 ATSG. Bei einer klaren Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes kann eine Rentenverfügung in Wiedererwägung gezogen werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. November 2023, IV 2023/3).Arbeit; IV-act; IV-act ; Rente; Recht; Verfügung; Arbeitsfähigkeit; Bericht; Bundesgericht; Gutachten; Bundesgerichts; Art ;
IV 2022/96Versicherungsgericht23.11.2023 - Art. 28 IVG, Art. 45 Abs. 1 ATSG: Rentenanspruch. Beweiskraft eines polydisziplinären Gutachtens und spruchreif erstellter Sachverhalt bejaht. Kostenverteilung nach Art. 45 Abs. 1 ATSG. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. November 2023, IV 2022/96).Arbeit; V-act ; IV-act ; Arbeitsfähigkeit; Gutachter; Invaliden; Gutachten; Diagnose; Rente; Gesundheit; Erwerb; Beschwerdeführers;