Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
IV 2017/138Versicherungsgericht16.07.2019 - Entscheid Art. 7 ATSG; Art. 8 ATSG; Art. 28 IVG. Der Beschwerdeführer leidet an einer Rest-bzw. Rezidivhernie nach mikrochirurgischer Operation L5/S1. Gemäss MEDAS-Gutachten sind die angegebenen starken, gehbehindernden Ausstrahlungen ins linke Bein mit dem bildgebenden Befund nicht erklärbar und klinisch nicht objektivierbar und können keiner Diagnose zugeordnet werden. Daher sind invalidenversicherungsrechtlich lediglich die orthopädisch objektivierten Kreuzschmerzen zu berücksichtigen. Gemäss beweiskräftigem Gutachten begründen sie eine Arbeitsfähigkeit in rückenadaptierten Tätigkeiten von 80%. Rückblickend sind indes die radikulären bzw. neuropathischen Beschwerden gemäss Gutachten zu beachten und begründen gemäss dem behandelnden Orthopäden eine Arbeitsfähigkeit von 50%. Dies führt zu einem befristeten Anspruch auf eine Dreiviertelsrente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Juli 2019, IV 2017/138). IV-act; Gutachter; Schmerz; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Beschwerden; Untersuchung; Bericht; Begutachtung; Rente; Schmerzen; Befunde;
IV 2018/377Versicherungsgericht16.07.2019 - Entscheid Art. 87 Abs. 2 und 3 IVV, Eintreten auf eine Neuanmeldung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Juli 2019, IV 2018/377). IV-act; Bericht; Gesundheitszustand; Schmerz; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; Diagnose; IV-Stelle; Veränderung; Verschlechterung; Bezug;
BE.2019.29Kantonsgericht16.07.2019 - Entscheid Art. 119 Abs. 2 und Art. 147 ff. ZPO (SR 272). Die Verletzung der Mitwirkungspflicht infolge Säumnis kann zur Abweisung des Gesuchs um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege führen (Kantonsgericht, Einzelrichter im Obligationenrecht, 16. Juli 2019, BE.2019.29 [das Bundesgericht wies eine von der Schuldnerin gegen den Entscheid erhobene Beschwerde mit Urteil vom 4. Oktober 2019 ab, soweit es darauf eintrat; BGer 4A_472/2019]. Frist; Schuldnerin; Frist; Vorrichterin; Unterlagen; Recht; Gesuch; Rechtspflege; Voraussetzung; Einreichung; Arbeitsunfähigkeit;
UV 2017/93Versicherungsgericht16.07.2019 - Entscheid Art. 6 UVG: Bejahung der Unfallkausalität einer Ruptur der Supraspinatus- und Infraspinatussehne (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Juli 2019, UV 2017/93). Unfall; Schulter; Sehne; Sehnen; Mobiliar; Ruptur; Supra; Sehnenruptur; Unfallereignis; Trauma; Recht; Infraspinatus; Veränderung;
IV 2018/179Versicherungsgericht15.07.2019 - Entscheid Art. 23 Abs. 1 IVG, Art. 21 Abs. 3 IVV. Taggeld. Der Beschwerdeführer ist zuletzt im Jahr 2011 in seiner angestammten Tätigkeit als Führungskraft ohne gesundheitliche Einschränkungen tätig gewesen. Seitdem ausgeübte, jedoch weit weniger anspruchsvolle Tätigkeiten vermögen daran nichts zu ändern (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Juli 2019, IV 2018/179). Arbeit; Taggeld; Verfügung; IV-Stelle; Verkauf; Beschwerdeführers; Einkommen; Business; Verkäufer; Manager; Arbeitgeber;
IV 2016/222Versicherungsgericht12.07.2019 - Entscheid Art. 17 ATSG: Die IV-Stelle hob eine im Wesentlichen wegen ausgeprägter Zwangsstörung zugesprochene ganze Rente nach Einholung eines Administrativgutachtens, welches das Vorhandensein einer Zwangs- und Persönlichkeitsstörung verneinte, revisionsweise auf. Ein Gerichtsgutachten bestätigt indes die diagnostizierten psychischen Erkrankungen und die dadurch begründete volle Arbeitsunfähigkeit (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Juli 2019, IV 2016/222). IV-act; Gericht; Zwangs; Zwänge; Quot; Gutachter; Persönlichkeitsstörung; Gutachterin; Gutachten; Untersuchung; Gerichtsgutachten; Rente;
EL 2017/51Versicherungsgericht12.07.2019 - Entscheid Art. 4 Abs. 4 ATSV, Art. 25 Abs. 1 ATSG. Erlass einer Rückforderung von Ergänzungsleistungen. Fristgerechte Einreichung des Erlassgesuchs durch die Erbin des verstorbenen Rückerstattungsschuldners. Gutgläubigkeit der Erbin bejaht. Rückweisung zur Beurteilung der grossen Härte (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Juli 2019, EL 2017/51). Erlass; Rückforderung; Erlassgesuch; Vater; Recht; Einsprache; Höhe; Ergänzungsleistungen; Durchführungsstelle; Verfügung; Härte;
IV 2017/156Versicherungsgericht10.07.2019 - Entscheid Art. 7 ATSG; Art. 8 ATSG; Art. 16 ATSG; Art. 28 IVG. Gemäss als beweistauglich beurteiltem bidisziplinären (orthopädisch-psychiatrischen) Gutachten ist die Beschwerdeführerin zu 70% arbeitsfähig. Die Beschwerdeführerin hat vor dem Eintritt des Gesundheitsschadens nur kurzfristig ein Einkommen erzielt, welches unterdurchschnittlich war. Deshalb sind Validen- und Invalideneinkommen ausgehend vom durchschnittlichen Tabellenlohn, Kompetenzniveau 1, zu bemessen. Die Auswirkungen der Einschränkungen wurden durch die Arbeitsfähigkeitsschätzung umfassend berücksichtigt, ein Tabellenlohnabzug lässt sich nicht begründen. Folglich besteht kein rentenbegründender Invaliditätsgrad (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Juli 2019, IV 2017/156). IV-act; Arbeit; Gutachter; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Schmerzen; Gutachterin; Stellung; Quot; Bericht; Sicht; Schmerzstörung;
IV 2017/43Versicherungsgericht09.07.2019 - EntscheidEntscheid vom 9. Juli 2019 Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachter; Arbeitsunfähigkeit; Gutachten; Medexperts; Diagnose; Begutachtung; Leistung; Schmerzen;
BE.2019.22/23Kantonsgericht09.07.2019 - Entscheid Art. 117 lit. a ZPO (SR 272). Treten in zwei parallelen Verfahren Ehegatten als Kläger auf, dann beläuft sich ihr Notgroschen insgesamt nicht nur auf Fr. 5'000.00 (Kantonsgericht, Einzelrichter im Obligationenrecht, 9. Juli 2019, BE.2019.22/23). Notgroschen; Vorrichterin; Bezahlung; Aspekt; Hinweis; Betrag; Richtlinien; Notbedarfs; Einkommen; Vorinstanz; Bezug; Praxis; Prozess;
IV 2018/366Versicherungsgericht08.07.2019 - Entscheid Art. 8 IVG, Art. 17 IVG; Art. 18 Abs. 1 lit. a IVG: Anspruch auf berufliche Massnahmen für eine mittel bis schwergradig hörbeeinträchtigte Beschwerdeführerin. Diese war bereits früher aufgrund eines rheumatischen Leidens vom erlernten Beruf zur MPA umgeschult worden. Seit der Umschulung traten rezidivierend Hörstürze auf, weshalb die Beschwerdeführerin den Beruf als MPA nicht ausübte. Sie war unter anderem längerfristig bei einer Softwarefirma und im Aussendienst eines Unternehmens im Bereich Labormedizin tätig. Mit der Berufsberatung ist davon auszugehen, dass sie aufgrund der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung eine angepasste Arbeitsstelle finden kann. Eine erneute Umschulung ist daher nicht notwendig. Auf andere berufliche Massnahmen hat die Beschwerdeführerin weiterhin Anspruch (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Juli 2019, IV 2018/366). IV-act; Arbeit; Eingliederung; Umschulung; Massnahme; Anspruch; Ausbildung; Beruf; Kommunikation; Massnahmen; Verfügung; IV-Stelle; Erwerb;
IV 2017/134Versicherungsgericht05.07.2019 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Art. 28 IVG. Bei Eintritt einer im Sinn von Art. 88a Abs. 2 IVV andauernden rentenrelevanten Verschlechterung des Gesundheitszustands und der Arbeitsfähigkeit ist die Rente entsprechend zu erhöhen, und zwar gemäss Art. 88bis Abs. 1 lit. a IVV frühestens von dem Monat an, in dem das Revisionsgesuch gestellt wurde. Ob im massgeblichen Beurteilungszeitraum eine rentenerhebliche Verbesserung eingetreten ist, wird abzuklären sein (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Juli 2019, IV 2017/134). ähig; IV-act; Rente; Arbeitsfähigkeit; Schulter; Verfügung; Renten; Invalidität; Revision; Recht; IV-Stelle; Sachverhalt;
IV 2017/289Versicherungsgericht05.07.2019 - Entscheid Art. 28 IVG, Art. 88a Abs. 2 und Art. 88bis Abs. 1 lit. a IVV. Anpassung des Rentenanspruchs ab dem Gesuchsmonat infolge einer bereits früher eingetretenen anhaltenden Verschlechterung des Gesundheitszustands. Abzug vom Tabellenlohn (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Juli 2019, IV 2017/289). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_542/2019. Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gallen; Bundesgericht; Recht; Kantons; Abzug; Leistung; Klinik; Rente; Invalidität; Bundesgerichts;
EL 2017/42Versicherungsgericht04.07.2019 - Entscheid Auslegung einer Eingabe mit dem Ergebnis der Qualifikation als Einsprache gegen die Rückforderungsverfügung und als Erlassgesuch. Aufhebung des Einspracheentscheids betreffend Erlass und Rückweisung zum Entscheid über die Einsprache gegen die Rückforderungsverfügung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Juli 2019, EL 2017/42 und EL 2017/43). Recht; Rückforderung; Einsprache; Verfügung; Erlass; Sozialversicherung; Sozialversicherungsanstalt; Ergänzungsleistung; Berechnung;
EL 2018/9Versicherungsgericht04.07.2019 - Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG. Art. 14a ELV. Art. 27 ELG. Entzug der aufschiebenden Wirkung. Anpassungen bzw. Revision (Art. 17 Abs. 2 ATSG) der Ergänzungsleistung während eines hängigen Einspracheverfahrens. Hypothetisches Erwerbseinkommen eines Teilrentners. Bindungswirkung an die IV-Verfügung bezüglich des Invaliditätsgrades (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Juli 2019, EL 2018/9). Einsprache; Ergänzungsleistung; Verfügung; EL-Bezüger; EL-Bezügerin; Einspracheentscheid; Recht; IV-Stelle; Erwerb; Franken;
IV 2018/133Versicherungsgericht03.07.2019 - Entscheid Art. 13 IVG. Art. 14 IVG. Art. 17 Abs. 2 ATSG. Kinderspitex. Umfang der (maximalen) Kostengutsprache. Revisionsverfahren. Massgebende Sachverhaltsveränderung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Juli 2019, IV 2018/133). Pflege; Minute; Minuten; Verfügung; Stunden; IV-Stelle; IV-act; Eltern; Kinder; Abklärung; Kostengutsprache; Kinderspitex; Mitteilung;
IV 2017/7Versicherungsgericht03.07.2019 - Entscheid Art. 16 ATSG. Einkommensvergleich. Der Tabellenlohnabzug umfasst nicht nur die persönlichen indirekt behinderungsbedingten Nachteile, die betriebswirtschaftlich als zusätzliche (indirekte) Lohnkosten des Arbeitgebers zu qualifizieren sind und deshalb den Bruttolohn entsprechend unterdurchschnittlich ausfallen lassen, sondern auch den Umstand, dass der Beschwerdeführer aufgrund seiner besonderen Einschränkungen als Folge psychischer Probleme nur eine unterdurchschnittlich qualifizierte Hilfsarbeit ausüben könnte, die lohnmässig auf jeden Fall zu den 50% gehören würde, die definitionsgemäss unter dem Zentralwert liegen. Dort wäre sie jedenfalls nicht im obersten Bereich, sondern spürbar unter dem Zentralwert einzuordnen. Wenn kein Tabellenlohnabzug vorgenommen wird, fliesst unzulässigerweise ein Soziallohnanteil in die Bemessung des Invalideneinkommens ein (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Juli 2019, IV 2017/7). ähig; Arbeit; IV-act; Sachverständige; Arbeitsfähigkeit; Beschwerdeführers; Persönlichkeitsstörung; Diagnose; Sachverständigen;
IV 2017/241Versicherungsgericht02.07.2019 - Entscheid Würdigung der medizinischen Aktenlage einschliesslich eines polydisiplinären Gutachtens. Erforderlichkeit des Einbezugs weiterer Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Juli 2019, IV 2017/241). IV-act; Arbeit; Alkohol; Begutachtung; Bericht; Beschwerdeführers; Schulter; Gutachter; Spital; Abklärung; Sucht; Zolpidem; Gutachten;
ST.2016.7/8Kantonsgericht02.07.2019 - Entscheid Art. 407 Abs. 1 lit. c StPO (SR 312.0). Berufung; Nichteintreten bzw. Rückzugsfiktion bei dauernder Unerreichbarkeit des Beschuldigten für Verteidiger und Gericht. Auslegung von Art. 407 Abs. 1 lit. c StPO (E. II.2). Ist der Verurteilte während des gesamten Berufungsverfahrens weder für das Gericht noch für die Verteidigung erreichbar und sind weder die ihm avisierten Postsendungen zustellbar noch folgt er mehreren öffentlichen Vorladungen, ist bei einer im Ausland wohnhaften Partei von einem Desinteresse am Berufungsverfahren und einem konkludenten Rückzug der Berufung auszugehen (E. II.3) (Kantonsgericht, Strafkammer, 2. Juli 2019, ST. 2016.7/8). Beschuldigte; Beschuldigten; Verteidiger; Berufung; Rechtsmittel; Entscheid; Vorladung; Verfahren; Berufungsverfahren; Verfahrens; Kantons;
IV 2017/200Versicherungsgericht02.07.2019 - Entscheid Art. 28 IVG; 16 ATSG. Invaliditätsbemessung mittels Einkommensvergleichs basierend auf einem bidisziplinären IV-Gutachten, dessen Arbeitsfähigkeitsschätzung über jener des Kreisarztes der Unfallversicherung liegt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Juli 2019, IV 2017/200). Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Rente; Schmerz; Invalidität; Untersuchung; Gutachten; Invaliditätsgrad; Kreisarzt; Invalideneinkommen;
UV 2017/64Versicherungsgericht02.07.2019 - Entscheid Art. 18 Abs. 1 UVG. Prüfung des Anspruchs auf Invalidenrente. Aufgrund des Einkommensvergleichs resultiert ein rentenbegründender Anspruch auf eine Invalidenrente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Juli 2019, 2. Juli 2019, UV 2017/64). Suva-act; Arbeit; Unfall; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; Beurteilung; Beschwerden; Verfügung; Invaliditätsgrad; %-ige; Rente;
ST.2018.87 / ST.2018.91Kantonsgericht27.06.2019 - Entscheid Art. 123 Ziff. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB (SR 311.0). Versuchte einfache Körperverletzung. Angemessenheit der Abwehr. Unterbrechung Kausalität. Ein Faustschlag direkt ins Gesicht des angetrunkenen Opfers, das bedrohlich auf den Täter zugeht, ist als erste Abwehrreaktion nicht angemessen (E.6.c/bb). Dem Beschuldigten können objektiv nur diejenigen Verletzungen zugerechnet werden, welche durch seinen Faustschlag und den dadurch erfolgten (ersten) Sturz verursacht wurden. Für die weiteren Stürze bzw. die dadurch verursachten Verletzungen durch Personen, die dem Opfer helfen wollten und es fallen liessen, kann er nicht mehr verantwortlich gemacht werden. Darin liegen aussergewöhnliche Umstände, mit denen nicht gerechnet werden muss und die zur Unterbrechung der Kausalität führen (E.5.b/cc) (Kantonsgericht, Strafkammer, 27. Juni 2019, ST. Beschuldigte; Privatkläger; Körper; Beschuldigten; Faust; Körperverletzung; Angriff; Verletzungen; Faustschlag; Gesicht; Tatbestand;
EL 2017/15Versicherungsgericht27.06.2019 - Entscheid Art. 17 Abs. 2 ATSG. Revision der Ergänzungsleistungen. Gegenstand des Revisionsverfahrens. Kalenderjahr-Praxis. Anrechenbarer Tagessatz für Kinder, die in einer Pflegefamilie und nicht in einem Pflegeheim untergebracht sind (sGS 351.52) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Juni 2019, EL 2017/15). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_541/2019. Ergänzungsleistung; Verfügung; Einsprache; Recht; Franken; Einspracheentscheid; EL-act; Praxis; Mutter; Pflegefamilie; Tagestaxe;
AVI 2018/15Versicherungsgericht27.06.2019 - Entscheid Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG. Das Verschulden ist vorliegend trotz selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit angesichts eines belastenden Arbeitsverhältnisses und auf Grund einer vorbestehenden gesundheitlichen Einschränkung als mittelschwer zu qualifizieren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Juni 2019, AVI 2018/15). Arbeit; Arbeitsverhältnis; Kündigung; Arbeitgeber; Verschulden; Arbeitgeberin; Arbeitsverhältnisses; Person; Anspruchsberechtigung;
IV 2018/401Versicherungsgericht27.06.2019 - Entscheid Art. 23 BVG. Art. 26 BVG. Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Bindungswirkung zwischen Invalidenversicherung und beruflicher Vorsorge. Würdigung der Berichte von behandelnden Fachärzten. Rentenanspruch. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Juni 2019, IV 2018/401). Beim Bundesgericht angefochten. Verfügung; Vorsorge; Rente; IV-Stelle; Recht; Bindung; Bundesgericht; Vorsorgeeinrichtung; IV-act; Versicherungsgericht; Bindungswirkung;
IV 2017/123Versicherungsgericht26.06.2019 - Entscheid Art. 28 IVG. Invalidenrente. Die Beschwerdeführerin ist ausschliesslich im Aufgabenbereich tätig. Die AOS ergibt auf Grund der Selbstlimitierung der Beschwerdeführerin kein verwertbares Ergebnis, weshalb auf das zusätzlich eingeholte medizinische Gutachten abzustellen ist. Die Vorbringen der Beschwerdeführerin ändern nichts an der Arbeitsfähigkeitsschätzung im Gutachten von 80 % im Haushalt. Namentlich ergibt sich aus dem Gutachten nicht, dass sich die Beschwerdeführerin nur noch mittels einer Gehilfe (Stöcke, Rollator) in der Wohnung bewegen oder auch nur stehen könnte und damit praktisch sämtliche Haushaltstätigkeiten verunmöglicht wären (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. Juni 2019, IV 2017/123). Haushalt; Einschränkung; Gutachten; Tätigkeiten; Haushalts; Ehemann; Arbeitsfähigkeit; Abklärung; Wohnung; Einkauf; Wäsche; Bereich;