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| Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
| ZV.2019.74 / BO.2019.19 | Kantonsgericht | 02.09.2019 - Entscheid Art. 119 Abs. 3 ZPO (SR 272): Das Verfahren um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege ist grundsätzlich ein Einparteiverfahren zwischen dem Gesuchsteller und dem Staat. Umfasst das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege jedoch auch die Befreiung von der Leistung einer Sicherheit für die Parteientschädigung, hat die Gegenpartei ausnahmsweise ein Interesse am Ausgang des Gesuchsverfahrens. Entsprechend ist sie im Verfahren betreffend unentgeltliche Rechtspflege immer dann zwingend anzuhören, wenn sie bereits ein Gesuch um Sicherstellung der Parteientschädigung gestellt hat oder wenn ein solches nach Kenntnisnahme des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege zu erwarten ist (Kantonsgericht, verfahrensleitende Richterin, III. Zivilkammer, 2. September 2019, ZV.2019.74 [BO.2019.19]). | Gesuch; Gesuchs; Rechtspflege; Gesuchsteller; Parteientschädigung; Stellungnahme; Quot; Sicherheit; Klägern; Gesuchstellers; |
| UV 2018/16 | Versicherungsgericht | 02.09.2019 - Entscheid Anerkennung der Leistungspflicht des Unfallversicherers infolge einer Bagatellunfallmeldung mit Schilderung einer Prellungsverletzung im Bereich des Handgelenks. Im Rahmen des Einspracheverfahrens Verneinung des Geschehens eines Unfallereignisses im Sinne von Art. 4 und Feststellung, dass bezüglich der radiologisch objektivierten strukturellen Gesundheitsschäden von Anfang an keine Leistungspflicht bestanden habe. Prüfung der Fragen, ob ein Unfallereignis stattgefunden und was Gegenstand der ursprünglichen Anerkennung gebildet hat. Art. 6 UVG: Rückweisung der Streitsache zu weiteren medizinischen Abklärungen in Bezug auf die Unfallkausalität der radiologisch objektivierten strukturellen Gesundheitsschäden wegen Zweifeln an der Schlüssigkeit der Beurteilung des Vertrauensarztes des Unfallversicherers (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. September 2019, UV 2018/16). | Unfall; UV-act; Handgelenk; Gesundheit; Untersuchung; Ereignis; Hinweis; TFCC-Läsion; Swica; Beurteilung; Wahrscheinlichkeit; Recht; |
| KV 2018/2 | Versicherungsgericht | 02.09.2019 - Entscheid Prüfung der Subsumtion einer Malariaerkrankung des Beschwerdeführers unter die in Art. 18 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 KLV aufgeführte schwere aplastische Anämie und die in Art. 18 Abs. 1 lit. a Ziff. 4 KLV aufgelisteten MDS. Verneinung einer Leistungspflicht der Beschwerdegegnerin gestützt auf Art. 18 KLV für einen Diabetes mellitus Typ II des Beschwerdeführers als für die Parodontalbehandlung kausale Krankheit. Art. 17 lit. a Ziff. 2 sowie Art. 17 lit. b Ziff. 1 und 2 KLV oder Art. 25 KVG: Prüfung der Leistungspflicht der Beschwerdegegnerin im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung für die Behandlungen bei einem Zahnarzt. Rückweisung zu weiteren Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. September 2019, KV 2018/2). | Behandlung; Malaria; Leistung; Recht; SWICA; Verfügung; Malariaerkrankung; Erkrankung; Zahnbehandlung; Anämie; Behandlungen; Diabetes; |
| IV 2017/306 | Versicherungsgericht | 30.08.2019 - Entscheid Art. 7 ATSG; Art. 8 ATSG; Art. 28 IVG; Art. 16 ATSG: Das den Anforderungen der Rechtsprechung genügende Gutachten attestiert polydisziplinär eine Arbeitsfähigkeit von 50% (neurologisch: 60%, ophthalmologisch: 90%, nephrologisch 80%). Aufgrund der Anzahl, Kombination und Mannigfaltigkeit der Leiden und Einschränkungen ist die Restarbeitsfähigkeit nicht mehr verwertbar. Der Beschwerdeführer hat somit ab 1. Januar 2015 Anspruch auf eine ganze Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. August 2019, IV 2017/306). | Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Einschränkung; Gutachter; Gutachten; Quot; Tätigkeiten; Sicht; Leistung; Arbeitsmarkt; Bericht; Rente; |
| IV 2017/157 | Versicherungsgericht | 29.08.2019 - Entscheid Art. 42 Abs. 4 IVG. Art. 28 Abs. 1 IVG. Wartejahr bei Hilflosenentschädigung. Die Abweisung des Gesuchs um die Ausrichtung einer Hilflosenentschädigung mit der Begründung, das Wartejahr sei noch nicht erfüllt, ist rechtswidrig, weil die IV-Stellen an einer derartigen Vorgehensweise kein schutzwürdiges Interesse haben können und weil der versicherten Person damit eine unnötige Neuanmeldung aufgezwungen wird. Die richtige Lösung besteht darin, das Verwaltungsverfahren bis zum Ablauf des Wartejahres zu sistieren, wenn die IV-Stelle nicht sofort eine Verfügung erlassen will, mit der sie eine Hilflosenentschädigung ab einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zuspricht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. August 2019, IV 2017/157). | Hilflosenentschädigung; Verfügung; Leistung; IV-act; Quot; Wartejahr; Hilfe; Ehefrau; Gesuch; Begründung; Gericht; IV-Stelle; Anspruch; |
| IV 2017/126 | Versicherungsgericht | 29.08.2019 - Entscheid Art. 17 Abs. 1, 21 und 31 Abs. 1 ATSG; Art. 7 ff., 28 Abs. 2 und 31 IVG; Art. 77, 86ter, 88a und 88bis IVV Ein wirtschaftlicher Revisionsgrund nach Art. 17 Abs. 1 ATSG kann auch gegeben sein, wenn eine Person, die bisher als selbständig erwerbend erachtet wurde, eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt bzw. ausweitet und damit ein rentenrelevantes Einkommen erzielt. Liegt ein Revisionsgrund vor, so ist der Fall gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung "allseitig" zu prüfen. Demnach müssen die Ergebnisse einer neuen Begutachtung berücksichtigt werden und kann im Rahmen der Rentenrevision auch ein Einkommensvergleich erfolgen, wenn bei der ursprünglichen Rentenzusprache noch die ausserordentliche Bemessungsmethode angewandt wurde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. August 2019, IV 2017/126). | IV-act; Arbeit; Erwerb; Einkommen; Rente; Landwirt; Erwerbstätigkeit; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; Landwirtschaft; |
| IV 2017/126 | Versicherungsgericht | 29.08.2019 - Entscheid Art. 17 Abs. 1, 21 und 31 Abs. 1 ATSG; Art. 7 ff., 28 Abs. 2 und 31 IVG; Art. 77, 86ter, 88a und 88bis IVV. Ein wirtschaftlicher Revisionsgrund nach Art. 17 Abs. 1 ATSG kann auch gegeben sein, wenn eine Person, die bisher als selbständig erwerbend erachtet wurde, eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt bzw. ausweitet und damit ein rentenrelevantes Einkommen erzielt. Liegt ein Revisionsgrund vor, so ist der Fall gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung "allseitig" zu prüfen. Demnach müssen die Ergebnisse einer neuen Begutachtung berücksichtigt werden und kann im Rahmen der Rentenrevision auch ein Einkommensvergleich erfolgen, wenn bei der ursprünglichen Rentenzusprache noch die ausserordentliche Bemessungsmethode angewandt wurde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. August 2019, IV 2017/126). | IV-act; Arbeit; Erwerb; Einkommen; Rente; Landwirt; Erwerbstätigkeit; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; Landwirtschaft; |
| UV 2018/11 | Versicherungsgericht | 28.08.2019 - Entscheid Art. 4 ATSG: Verneinung eines Unfallereignisses bzw. des Unfallbegriffsmerkmals des ungewöhnlichen äusseren Faktors in Bezug auf eine erfolglos durchgeführte Bewegung an der Kletterwand einer Kletterhalle. Art. 9 Abs. 2 aUVV: Verneinung des natürlichen Kausalzusammenhangs zwischen dem geltend gemachten Ereignis und den ausgewiesenen Listenverletzungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. August 2019, UV 2018/11). | Suva-act; Körper; Faktor; Unfall; Ereignis; Schulter; Bewegung; Kletterwand; Faktors; Quot; Körpers; Schmerz; Einsprache; Körpergewicht; |
| KV 2018/7 | Versicherungsgericht | 28.08.2019 - Entscheid Art. 25 Abs. 2 lit. b und Art. 52 Abs. 1 lit. b KVG; Art. 73 KVV: Die Beschwerdegegnerin kann die Übernahme der Kosten für eine Testosteronbehandlung des Beschwerdeführers nicht gestützt auf das fehlende Kostengutsprachegesuch ablehnen. Die Beschwerdegegnerin hätte vor der Verneinung ihrer Leistungspflicht weitere medizinische Abklärungen in Auftrag geben oder den Beschwerdeführer bzw. dessen behandelnden Arzt zu weiteren Abklärungen anhalten müssen. Rückweisung zu weiteren Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. August 2019, KV 2018/7). | Testosteron; Diagnose; Recht; Hypogonadismus; Kranken; Nebido; Laboruntersuchung; Kostengutsprache; Einsprache; Sachverhalt; Abklärung; |
| IV 2017/303 | Versicherungsgericht | 28.08.2019 - Entscheid Art. 7 ATSG; Art. 8 ATSG; Art. 28 IVG; Art. 21 Abs. 4 ATSG: Nach einer operativ versorgten Wirbelfraktur und Implantation einer Hüftprothese leidet der Beschwerdeführer unter chronischen Schmerzen. Einige Monate vor der Begutachtung setzte er insbesondere die Medikation mit Opiaten selbständig ab. Gestützt auf ein polydisziplinäres Gutachten ist zunächst von einer 50 %igen, dann von einer 70 %igen und nach Absetzen des Opiats wieder von einer 50 %igen Arbeitsfähigkeit auszugehen. Um von der unter adäquater Therapie (u.a. mit Opiaten) voraussichtlich wieder erreichbaren Arbeitsfähigkeit von 70 % ausgehen zu können, müsste die Beschwerdegegnerin zuerst ein Mahn- und Bedenkzeitverfahren durchführen. Einer allfälligen Verbesserung des Gesundheitszustandes unter der inzwischen wieder aufgenommenen Therapie kann durch ein Revisionsverfahren Rechnung getragen werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. August 2019, IV 2017/303). | ähig; IV-act; Schmerz; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Bericht; Gutachter; Untersuchung; Tätigkeiten; Rente; Klinik; Fremdakten; Schmerzen; |
| UV 2017/108 | Versicherungsgericht | 27.08.2019 - Entscheid Art. 18 und 24 UVG: Vorliegen einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in einer adaptierten Tätigkeit gestützt auf die gesamte medizinische Aktenlage bejaht. Vornahme des Einkommensvergleichs. Rentenanspruch verneint. Anspruch auf eine Integritätsentschädigung auf der Basis eines Integritätsschadens von 10 % bejaht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. August 2019, UV 2017/108). | Suva-act; Arbeit; Unfall; Integrität; Recht; Integritätsentschädigung; Beurteilung; Beschwerden; Abklärung; Tätigkeit; Untersuchung; |
| IV 2018/137 | Versicherungsgericht | 27.08.2019 - Entscheid Art. 25 Abs. 2 ATSG. Rückforderung. Verwirkung. Relative Verwirkungsfrist. Zusammenspiel zwischen IV-Stelle und Ausgleichskasse. Zuständigkeiten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. August 2019, IV 2018/137). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_625/2019. | Rente; Rückforderung; Verfügung; Ausgleichskasse; Verwirkung; IV-Stelle; Verwirkungsfrist; Rentenleistungen; Kinder; AK-act; Kinderrente; |
| IV 2017/184 | Versicherungsgericht | 27.08.2019 - Entscheid Art. 28 IVG, Art. 17 IVG. Rechtmässige Abweisung eines Anpassungsgesuchs, da keine rechtlich (renten-) relevante Veränderung eingetreten ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. August 2019, IV 2017/184). | Arbeit; IV-act; Arbeitsunfähigkeit; Arbeitsfähigkeit; Unfall; Rente; Invalidität; Verfügung; Invaliditätsgrad; Gutachten; Begutachtung; |
| IV 2018/59 + IV 2018/88 | Versicherungsgericht | 27.08.2019 - Entscheid Art. 13 IVG. Art. 14 Abs. 1 lit. a IVG. Art. 42ter Abs. 3 IVG. Medizinische Pflege bei Geburtsgebrechen. Intensivpflegezuschlag (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. August 2019, IV 2018/59 und IV 2018/88). Beim Bundesgericht angefochten. | Pflege; Verfügung; Intensivpflegezuschlag; Stunden; Minuten; Woche; IV-act; Aufwand; IV-Stelle; Intensivpflegezuschlages; Kinderspitex; |
| IV 2018/59 | Versicherungsgericht | 27.08.2019 - Entscheid Art. 13 IVG. Art. 14 Abs. 1 lit. a IVG. Art. 42ter Abs. 3 IVG. Medizinische Pflege bei Geburtsgebrechen. Intensivpflegezuschlag (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. August 2019, IV 2018/59 und IV 2018/88). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_653/2019. | Pflege; Verfügung; Intensivpflegezuschlag; Stunden; Minuten; Woche; IV-act; Aufwand; IV-Stelle; Intensivpflegezuschlages; Kinderspitex; |
| IV 2017/168 | Versicherungsgericht | 26.08.2019 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 7 und Art. 8 ATSG. Rentenanspruch. Beweiskraft gutachterlicher Beurteilung. Keine rentenbegründende Invalidität (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. August 2019, IV 2017/168). | IV-act; Arbeitsfähigkeit; Quot; Bericht; Beurteilung; Klinik; Psoriasis; Tätigkeiten; Fachperson; Arbeitsunfähigkeit; Fachpersonen; |
| IV 2017/173 | Versicherungsgericht | 26.08.2019 - Entscheid Art. 28 IVG. Würdigung eines interdisziplinären medizinischen Gutachtens. Einkommensvergleich. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. August 2019, IV 2017/173). | ähig; Arbeit; IV-act; Gutachten; Klinik; Quot; Arbeitsfähigkeit; Recht; Gutachter; Arbeitsunfähigkeit; Abklärung; Gesundheit; Leistung; |
| IV 2017/348 | Versicherungsgericht | 22.08.2019 - Entscheid Art. 7 ATSG; Art. 8 ATSG, Art. 28 IVG: Nachdem ein vorgängiges Leistungsgesuch des Beschwerdeführers gestützt u.a. auf ein psychiatrisches Verlaufsgutachten abgewiesen worden war, meldete sich der Beschwerdeführer nach einem erneuten Herzinfarkt (NSTEMI) erneut bei der IV an. Die behandelnden Kardiologen attestierten keine längerdauernde Arbeitsunfähigkeit. In psychiatrischer Hinsicht ergibt sich aus der Aktenlage, dass sich der Gesundheitszustand seit der beweistauglichen und den Anforderungen des strukturierten Beweisverfahrens genügenden Verlaufsbegutachtung nicht verändert hat. Nach wie vor sind psychosoziale Belastungsfaktoren ausschlaggebend und werden die psychotherapeutischen sowie kardiologischen Behandlungsmöglichkeiten nicht ausgeschöpft (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. August 2019, IV 2017/348). | IV-act; Recht; Verfügung; Arbeitsfähigkeit; Behandlung; Leistung; Klinik; Austritt; Gesundheitszustand; Beschwerdeführers; Sicht; |
| EL 2018/2 | Versicherungsgericht | 21.08.2019 - Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG. Definition des Vermögensverzichtes. Bei einer sorgfältigen systematischen und teleologischen Interpretation muss zwingend jede Verschwendung von Vermögen als ein Verzicht qualifiziert werden, d.h. jede Vermögenshingabe, die nicht für zwingende Ausgaben oder zur Erhaltung des Vorsorgekapitals in einer anderen Form getätigt wird (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. August 2019, EL 2018/2). Beim Bundesgericht angefochten. | Franken; Leistung; Vermögens; Ergänzungsleistung; Recht; Leistungen; Einsprache; Ausgaben; Vermögensverzicht; Verfügung; |
| IV 2017/26 | Versicherungsgericht | 21.08.2019 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Invalidenrente. Invaliditätsgrad. Validität. Invalidität. Bemessung des Valideneinkommens. Bemessung des Invalideneinkommens. Fiktion des allgemeinen und ausgeglichenen Arbeitsmarktes. Berücksichtigung eines fortgeschrittenen Alters (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. August 2019, IV 2017/26). | Arbeit; IV-act; Prozent; Gutachten; Verfügung; Beschwerdeführers; Arbeitsmarkt; Invalidität; Person; Erwerbsfähigkeit; Unfall; |
| EL 2018/20 | Versicherungsgericht | 21.08.2019 - Entscheid Art. 5 Abs. 1 ELG. Karenzfrist. Ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz in den zehn Jahren vor der Anmeldung zum Bezug von Ergänzungsleistungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. August 2019, EL 2018/20). | Schweiz; Ergänzungsleistung; Ausland; Karenzfrist; Aufenthalt; EL-Ansprecher; Auslandsaufenthalt; Anmeldung; Anspruch; Einsprache; Zweck; |
| EL 2018/16 | Versicherungsgericht | 21.08.2019 - Entscheid Art. 11 ELG. Vermögensverbrauch. Vermögensverzicht. Folgen einer objektiven Beweislosigkeit hinsichtlich der Frage, ob ein einmal vorhandener Vermögenswert verbraucht worden ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. August 2019, EL 2018/16). | Franken; Vermögen; Vermögens; Ausgabe; Ausgaben; Ergänzungsleistung; Betrag; Anspruch; Recht; Ergänzungsleistungen; EL-act; |
| IV 2018/7 | Versicherungsgericht | 20.08.2019 - Entscheid Art. 13 IVG. Art. 14 IVG. Geburtsgebrechen. Anerkennung. Befristung. Verbindlichkeit von Mitteilungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. August 2019, IV 2018/7). | Mitteilung; Geburtsgebrechen; Verfügung; IV-act; Physio; Wiedererwägung; Ergotherapie; Kostengutsprache; IV-Stelle; Geburtsgebrechens; |
| IV 2017/64 | Versicherungsgericht | 20.08.2019 - Entscheid Art. 7, 8 und 43 ATSG; Art. 28 IVG: Gutachten ist sorgfältig erstellt worden, jedoch überzeugt die Begründung für die Arbeitsfähigkeit aus polydisziplinärer Sicht nicht. Beschwerdegegnerin hat Rückfrage bei den Gutachtern unterlassen. Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes. Rückweisung zur Nachfrage bei den Gutachtern (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. August 2019, IV 2017/64). | ähig; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Sicht; Gutachter; Recht; IV-Stelle; Einschränkung; Abklärung; Arbeitsunfähigkeit; |
| IV 2017/122 | Versicherungsgericht | 20.08.2019 - Entscheid Art. 7, 8 und 43 ATSG; Art. 28 IVG: Die gutachterliche retrospektive Arbeitsfähigkeitsschätzung ist nicht ausreichend. Rückweisung zur Ergänzung/Nachfrage bei den Gutachtern (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. August 2019, IV 2017/122). | ähig; IV-act; Arbeitsfähigkeit; IV-Stelle; Gutachter; Rente; Recht; Begutachtung; Verfügung; Gutachten; Unfall; Rück; Tätigkeiten; |
| UV 2017/59 | Versicherungsgericht | 20.08.2019 - Entscheid Art. 18 UVG. Art. 24 f. UVG. Adäquanz zwischen den organisch nicht objektivierbaren Beschwerden und dem Unfall nach der sogenannten "Psycho-Praxis" (BGE 115 V 133) verneint. Im Zeitpunkt des Fallabschlusses lagen noch gewisse unfallkausale organische Beschwerden vor, der Beschwerdeführer war aber voll arbeitsfähig. Kein Rentenanspruch, kein Anspruch auf eine höhere Integritätsentschädigung als zugesprochen. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. August 2019, UV 2017/59). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_627/2019. | Suva-act; Unfall; Beschwerden; Arbeit; Kopfschmerz; Verletzung; Kopfschmerzen; Urteil; Unterschenkel; Person; Unfälle; Behandlung; |