Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
UV 2016/43Versicherungsgericht11.07.2018 - Entscheid Art. 6 UVG. Der Beschwerdegegnerin misslingt mit den vorhanden medizinischen Unterlagen der überwiegend wahrscheinliche Beweis, dass der Status quo sine/ante per Leistungseinstellungszeitpunkt erreicht ist. Nachdem der (medizinische) Sachverhalt noch nicht spruchreif abgeklärt ist, wird die Streitsache zu weiteren (medizinischen) Abklärungen (inkl. externe orthopädische Begutachtung) an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Juli 2018, UV 2016/43). Suva-act; Unfall; Ellbogen; Schulter; Bericht; Ellbogengelenk; Schultergelenk; Trauma; Beurteilung; Leistung; Schultergelenks; Status;
BES.2017.58Kantonsgericht11.07.2018 - Entscheid Art. 319 ff. ZPO (SR 272); Art. 14 und Art. 16 HonO (sGS 963.75). Zur Recht; Quot; Schuldnerin; Honorar; Ermessen; Entschädigung; Ermessens; Festsetzung; Kostennote; Rechtsvertreterin; Streitwert; Aufwand;
IV 2016/213Versicherungsgericht11.07.2018 - EntscheidHinsicht. Nichteintreten auf Schadenersatzbegehren für Wegfallen von BVG- IV-act; Achtung; Gutachten; Begutachtung; Verfügung; Hinweis; Person; Gutachter; IV-Stelle; Invalidität; Recht; Leistung; Hinweisen;
IV 2016/213Versicherungsgericht11.07.2018 - EntscheidHinsicht. Nichteintreten auf Schadenersatzbegehren für Wegfallen von BVG- IV-act; Achtung; Gutachten; Begutachtung; Verfügung; Hinweis; Person; Gutachter; IV-Stelle; Invalidität; Recht; Leistung; Hinweisen;
BV 2016/25Versicherungsgericht10.07.2018 - Entscheid Art. 34a BVG (in der bis Ende 2016 geltenden Fassung), Art. 66 Abs. 2 ATSG, Art. 24 Abs. 1 und 2 BVV 2 (in der bis Ende 2016 geltenden Fassung) und Vorsorgereglement; Überentschädigungsberechnung: Beim mutmasslich entgangenen Verdienst sind nur Einkommen zu berücksichtigen, welche die versicherte Person ohne erlittenen Gesundheitsschaden mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (auch noch) erzielt hätte. Zu den anrechenbaren Einkünften gehört das weiterhin erzielte oder zumutbarerweise noch erzielbare Erwerbseinkommen. Dieses bemisst sich beim Wegzug ins Ausland nur dann nach dem dortigen Arbeitsmarkt, wenn der Wohnsitzwechsel überwiegend wahrscheinlich auch ohne Eintritt der Invalidität im betreffenden Zeitpunkt stattgefunden hätte. Soweit die versicherte Person neue medizinische Tatsachen geltend machen will, so hat sie sich diesbezüglich für eine Revision der Rente an die IV-Organe zu wenden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Juli 2018,BV 2016/25). Invaliden; Recht; Überentschädigung; Einkommen; Vorsorge; Verdienst; Überentschädigungsberechnung; Arbeitsmarkt; Erwerbseinkommen;
UV 2016/1Versicherungsgericht06.07.2018 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 18 ff. UVG. Rentenrevision. Veränderung des Invaliditätsgrads infolge gesundheitlicher Verbesserung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Juli 2018, UV 2016/1). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_643/2018. UV-act; Rente; Unfall; Gutachter; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; Unfallversicherer; Invalidität; Komplementärrente; Gesundheitszustand;
BO.2015.34Kantonsgericht06.07.2018 - Entscheid Art. 2 Abs. 2 ZGB (SR 210); Art. 98 Abs. 4 aEG-ZGB (sGS 911.1): Die Klägerin hat sich nicht dafür zu rechtfertigen, dass sie die Einhaltung der kantonalen Abstandsvorschriften verlangt; die Anrufung dieser ist nur ganz ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich, so beispielsweise, wenn sie ohne irgendein sachliches Interesse erfolgt, was – unter Mitwirkung der Klägerin – von der Gegenpartei zu beweisen ist.Art. 641 Abs. 1, Art. 679 Abs. 1 und Recht; Schutz; Bewilligung; Entscheid; Tannen; Beseitigung; Interesse; Grundstück; öffentlich-rechtlich; öffentlich-rechtliche;
IV 2017/326Versicherungsgericht06.07.2018 - Entscheid Art. 42 IVG. Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung und einen Intensivpflegezuschlag eines an einem Asperger-Syndrom leidenden Versicherten. Entgegen der Behauptung der IV-Stelle sind die Angaben der Mutter des Versicherten zu dessen krankheitsbedingten Einschränkungen glaubhaft. Der Versicherte ist auf eine andauernde persönliche Überwachung und in mindestens zwei alltäglichen Lebensverrichtungen auf regelmässige und erhebliche Hilfe angewiesen, weshalb er einen Anspruch auf eine Entschädigung wegen einer mittelschweren Hilflosigkeit hat. Die IV- Stelle hat nicht ermittelt, wie gross der tägliche Betreuungsaufwand ist. Der Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag kann daher nicht geprüft werden. Diesbezüglich ist die Sache an die IV-Stelle zurückzuweisen. Gutheissung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Juli 2018, IV 2017/326). önne; Abklärung; Überwachung; Mutter; Hilfe; Beschwerde; IV-act; Beschwerdeführers; Verhalten; Schule; Lebens; Anspruch; Kinder;
UV 2016/8Versicherungsgericht04.07.2018 - EntscheidGesundheitsschädigung einmal anerkannt hat und entsprechende Unfall; UV-act; Schulter; Rotatorenmanschette; Unfallereignis; Beschwerden; Einsprache; Recht; Leistungen; Unfallversicherung; Operation;
IV 2016/161Versicherungsgericht04.07.2018 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Würdigung eines bidisziplinären Gutachtens. Einkommensvergleich. Kein Rentenanspruch (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Juli 2018, IV 2016/161). ähig; Arbeit; IV-act; Gutachter; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; Abklärung; Begutachtung; Recht; Hinweis; Schmerzen; Rechtsvertreter;
IV 2016/157Versicherungsgericht04.07.2018 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 43 ATSG. Rentenanspruch. Beginn des Wartejahres. Sachverhaltsabklärung. Untersuchungspflicht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Juli 2018, IV 2016/157). ähig; Rente; IV-act; Arbeitsunfähigkeit; IV-Stelle; Gesundheit; Franken; Verfügung; Rentenanspruch; Beschwerdeführers; Einkommen;
IV 2016/50Versicherungsgericht04.07.2018 - Entscheid Art. 17 IVG. Art. 28 IVG. Anspruch auf Umschulung verneint, da keine erhebliche Erwerbseinbusse vorliegt. Rentenanspruch verneint (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Juli 2018, IV 2016/50). IV-act; Umschulung; Anspruch; Arbeitsmarkt; IV-Stelle; Person; Ausbildung; Eingliederung; Schulter; Invalidität; Einkommen; Rente;
IV 2016/27Versicherungsgericht04.07.2018 - Entscheid Art. 53 Abs. 2 ATSG. Nichteintreten auf ein Wiedererwägungsgesuch. Auslegung des Nichteintretensentscheids. Nach bundesgerichtlicher Praxis keine Rechtsmittelmöglichkeit gegen den Nichteintretensentscheid (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Juli 2018, IV 2016/27). Verfügung; Wiedererwägung; IV-act; Gutachten; Rente; Wiedererwägungsgesuch; IV-Stelle; Arbeitsunfähigkeit; Schmerz; Beginn; Bericht;
KES.2018.14Kantonsgericht03.07.2018 - Entscheid Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 30 Abs. 1 BV: Die umgehende Reaktion und der Verzicht des Abteilungsleiters auf Erlass einer superprovisorischen Verfügung vermögen keine Befangenheit zu begründen. Vielmehr erfordert die Einreichung eines Gesuchs um superprovisorische Massnahmen geradezu eine rasche Beurteilung, so dass in diesem Zusammenhang auch nicht von Voreingenommenheit gesprochen werden kann (E. 6). Auch die Rückweisung der Eingabe durch den Abteilungspräsidenten zur allfälligen Verbesserung vermag keinen Anschein der Befangenheit zu begründen (E. 7).Art. 445 Abs. 2 ZGB: Der Erlass einer superprovisorischen Massnahme erfordert klare und eindeutige Verhältnisse, welche sich dem Entscheidungsträger aufgrund der besonderen Dringlichkeit sofort erschliessen müssen (E. 6) (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht, 3. Juli 2018, KES.2018.14). Abteilungspräsident; Massnahme; Eingabe; Befangenheit; Kindes; Abteilungspräsidenten; Verfahren; Gesuch; Erlass; Richter; Ausführungen;
UV 2016/61Versicherungsgericht03.07.2018 - Entscheid Art. 16 ff. UVG. Adäquanz zwischen den organisch nicht objektivierbaren Beschwerden und dem Unfall nach den Kriterien von BGE 115 V 133 verneint. Selbst wenn man vom Vorliegen organisch objektivierbarer Beschwerden zum Zeitpunkt der Leistungseinstellung ausginge, wären diese nicht unfallkausal. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Juli 2018, UV 2016/61). Suva-act; Unfall; Beschwerden; Nervus; Karpaltunnel; Kausalzusammenhang; Schmerz; Unfälle; Quetschtrauma; Karpaltunnelsyndrom; Bereich;
IV 2017/254Versicherungsgericht03.07.2018 - Entscheid Art. 43 Abs. 3 ATSG. Eine Verfügung nach Art. 43 Abs. 3 ATSG fällt erst dahin, wenn die versicherte Person bereit ist, die ihr auferlegte Mitwirkungspflicht zu erfüllen. Nichtigkeit einer in derselben Sache erlassenen, zweiten Verfügung gestützt auf Art. 43 Abs. 3 ATSG. Formal betrachtet ist von einem Obsiegen des Beschwerdeführers auszugehen, unter Berücksichtigung der mit seinen Beschwerdebegehren verfolgten materiellen Interessen unterliegt er jedoch als Folge der Feststellung der Nichtigkeit der Verfügung. Demzufolge hat der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine Parteientschädigung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Juli 2018, IV 2017/254). IV-act; IV-Stelle; Cannabis; Verfügung; Verfahren; Nichteintreten; Abstinenz; Beschwerdeführers; Mitwirkung; Gericht; Gesuch;
IV 2016/394Versicherungsgericht03.07.2018 - Entscheid Beweiswürdigung verschiedener Arzt- und Klinikberichte und zweier polydisziplinärer Gutachten bei zwischenzeitlichen Operationen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Juli 2018, IV 2016/394). ähig; Arbeit; IV-act; Begutachtung; Arbeitsfähigkeit; Recht; Beschwerdeführers; Gutachter; Gutachten; Quot; Rente; Leistung;
IV 2016/20Versicherungsgericht03.07.2018 - Entscheid Art. 28 IVG: Prüfung des Rentenanspruchs mit Beweiswürdigung eines Gutachtens (Beweiskraft bejaht). Rentenbegründender Invaliditätsgrad aktuell verneint, jedoch rückwirkende Zusprache einer befristeten Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Juli 2018, IV 2016/20). IV-act; Gutachter; Gutachten; Unfall; Fremdakten; Suva-act; Rente; Verfügung; Recht; Bericht; Diagnose; Anspruch; Arbeitsunfähigkeit;
FO.2017.19Kantonsgericht02.07.2018 - Entscheid Art. 147 Abs. 2 ZPO: Wird die Berufungsantwort zu spät eingereicht, hat dies zur Folge, dass diese sowie die darauf folgenden Eingaben unbeachtlich sind (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 2. Juli 2018, FO.2017.19; noch nicht rechtskräftig). Eingabe; Frist; Säumnis; Berufungsbeklagte; Prozesshandlung; BK-Frei; Zusammenhang; Erwägungen:; Berufungsantwort; Fristablauf;
IV 2017/146Versicherungsgericht29.06.2018 - Entscheid Neuanmeldung. Würdigung eines polydisziplinären Gutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Juni 2018, IV 2017/146). IV-act; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Rente; Recht; Kantons; Bericht; Gallen; Schmerz; Gutachten; Verfügung; Beurteilung; Gutachter;
IV 2016/11Versicherungsgericht29.06.2018 - Entscheid Art. Art. 43 Abs. 1 ATSG. Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes. Teilweise Gutheissung der Beschwerde und Rückweisung der Sache zur ergänzenden medizinischen Abklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Juni 2018, IV 2016/11). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_525/2018. ähig; Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachter; Abklärung; IV-Stelle; Behandlung; Erwerb; Invalidität; Liechtenstein; Haushalt;
EL 2017/26Versicherungsgericht29.06.2018 - Entscheid Art. 43 Abs. 3 ATSG. Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der Bezüge; EL-Bezüger; Einsprache; Untersuchung; Beschwerdeführers; Verfahren; Abklärung; Betreuung; Sachverhalt; EL-Durchführungsstelle;
ABV 2017/7Versicherungsgericht27.06.2018 - Entscheid Art. 10 VV zum GIVU. Rückerstattung unrechtmässig bezogener Vorschüsse. Infolge Verschollenerklärung des getrennt lebenden Ehemannes der Rekurrentin per Januar 2008, fiel ab Februar 2008 der Anspruch auf Unterhaltsleistungen für die Kinder - und damit der Anspruch auf deren Bevorschussung - rückwirkend dahin. Aus diesem Grund wurde der Bezug von Alimentenbevorschussung ab diesem Zeitpunkt unrechtmässig, weshalb diese zurückzuerstatten ist. Dabei handelt es sich nicht um eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach Art. 81 Abs. 1 VRP, sondern um eine Anpassung an einen nachträglich veränderten Sachverhalt (Erw. 3). Die Rückforderung verjährt gemäss Art. 67 Abs. 1 OR (ungerechtfertigte Bereicherung) ein Jahr nach Kenntnis und zehn Jahre nach Entstehung des Anspruchs (Erw. 4.2 f.) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. Juni 2018, ABV 2017/7). Verfügung; Rekurrentin; Vorinstanz; Rückforderung; Unterhalt; Sachverhalt; Rekurs; Leistung; Verjährung; Gehör; Bevorschussung;
BE.2018.12Kantonsgericht26.06.2018 - Entscheid Art. 223 und Art. 234 ZPO (SR 272): Bleibt die beklagte Partei an der Hauptverhandlung aus in einem Verfahren, in welchem eine unbegründete Klage eingereicht und daraufhin zur Hauptverhandlung vorgeladen wurde, ist nicht ein Abwesenheitsentscheid zu fällen, sondern eine zweite Vorladung zur Hauptverhandlung zu erlassen (Kantonsgericht, Einzelrichter im Obligationenrecht, 26. Juni 2018, BE.2018.12). Klage; Verfahren; Hauptverhandlung; Verhandlung; Beklagten; Vorinstanz; Säumnis; Partei; Parteien; Entscheid; Vorladung; Gericht;
FE.2018.5Kantonsgericht26.06.2018 - Entscheid Art. 49 Abs. 1 ZPO: Die Frist zur Geltendmachung von Ausstandsgründen ist unterschiedlich, je nachdem, ob sie anlässlich einer Verhandlung oder sonst festgestellt werden (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht, 26. Juni 2018, FE.2018.5). Ausstand; Ausstandsgr; Ausstandsgesuch; Verhandlung; Einigungsverhandlung; Verfahren; Wullschleger; Leuenberger; Sutter-Somm/;
BV 2016/11Versicherungsgericht22.06.2018 - Entscheid Art. 23 BVG. Frage des Zeitpunktes des Eintritts der invalidisierenden Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeit trat vor dem Vorsorgeverhältnis bei der Beklagten ein (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Juni 2018, BV 2016/11). ähig; Arbeit; IV-act; Arbeitsunfähigkeit; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Recht; Invalidenrente; IV-Stelle; Rücken; Beklagten;