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| Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
| BV 2016/11 | Versicherungsgericht | 22.06.2018 - Entscheid Art. 23 BVG. Frage des Zeitpunktes des Eintritts der invalidisierenden Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeit trat vor dem Vorsorgeverhältnis bei der Beklagten ein (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Juni 2018, BV 2016/11). | ähig; Arbeit; IV-act; Arbeitsunfähigkeit; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Recht; Invalidenrente; IV-Stelle; Rücken; Beklagten; |
| IV 2018/1 | Versicherungsgericht | 22.06.2018 - Entscheid Art. 21 Abs. 1 IVG. Art. 14 Abs. 1 IVV. Eine Video-Gegensprechanlage ist kein Hilfsmittel der Liste im Anhang zur HVI. Auf den beantragten elektrischen Türöffner besteht kein Anspruch, da der Gesundheitsschaden des Beschwerdeführers eine solche Versorgung nicht notwendig macht. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Juni 2018, IV 2018/1). | IV-act; Hilfsmittel; Türöffner; Anspruch; IV-Stelle; Sprechanlage; Verfügung; Video-Gegensprechanlage; Umwelt; Reparatur; Feinmotorik; |
| IV 2017/368 | Versicherungsgericht | 22.06.2018 - Entscheid Art. 12 IVG. Medizinische Massnahmen seit der 5. IVG-Revision. Psychotherapie. Prüfung der Eingliederungswirksamkeit der psychotherapeutischen Massnahme. Gutheissung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Juni 2018, IV 2017/368). | Psychotherapie; IV-act; Therapie; Eingliederung; Entwicklung; Schule; Anspruch; Massnahme; IV-Stelle; Situation; Behandlung; Beurteilung; |
| IV 2017/302 | Versicherungsgericht | 22.06.2018 - Entscheid Art. 60 Abs. 1 ATSG. Beschwerdefrist. Beweiswert einer Telefonnotiz. Unter Berücksichtigung aller Umstände kommt der Telefonnotiz im vorliegenden Fall ausnahmsweise ein ausreichender Beweiswert zu. Da die Beschwerde erst nach Ablauf der 30-tägigen Frist erhoben worden ist, ist sie nicht rechtzeitig erfolgt. Auf die Beschwerde kann daher nicht eingetreten werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Juni 2018, IV 2017/302). | Verfügung; Recht; IV-act; Frist; Beschwerde; Akten; IV-Stelle; Telefonnotiz; Gericht; Rechtsvertreter; Parteien; Rechtspflege; |
| IV 2017/225 | Versicherungsgericht | 22.06.2018 - Entscheid Art. 15 ff. IVG. Anspruch auf berufliche Massnahmen. Ungenügende Abklärungen namentlich betreffend Eingliederungswirksamkeit der beantragten Umschulung. Rückweisung zur Vornahme weiterer Abklärungen und neuen Entscheidung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Juni 2018, IV 2017/225). | Masseur; Ausbildung; Umschulung; Physiotherapeut; Beruf; IV-act; Physiotherapeuten; Quot; Tätigkeit; Anspruch; Ausbildungs; Invalid; |
| IV 2016/272 | Versicherungsgericht | 22.06.2018 - Entscheid Hilflosigkeit, Art. 42 ff. IVG, 35 ff. IVV. Die versicherte Person leidet u.a. an einer faktischen Einhändigkeit (linke Hand nur noch Zudienfunktion) und an einer schweren Stuhlinkontinenz ohne Defäkationsreiz bei einem stark vernarbten Glutealbereich. Nach einem ungewollten Stuhlabgang muss die versicherte Person in einem weiteren Umfang und mit ganz besonderer Sorgfalt gereinigt werden, da sonst eine Entzündung droht. Diesem in zweierlei Hinsicht ausgeprägten Reinigungsbedarf kann ein Closomat nicht genügen. Trotz der Abgabe eines Closomaten besteht also ein Bedarf nach einer erheblichen und regelmässigen Hilfe (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Juni 2018, IV 2016/272). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_491/2018. | önne; IV-act; Hilfe; Notdurft; Lebensverrichtung; Begleitung; Quot; Stuhl; Dritthilfe; Kontakt; Kontakte; Hilflosigkeit; Körper; Pflege; |
| UV 2018/6 | Versicherungsgericht | 22.06.2018 - Entscheid Art. 38 Abs. 1 ATSG, Art. 39 Abs. 1 ATSG: fristauslösende Zustellung des Einspracheentscheids der Beschwerdegegnerin im Falle einer A-Post Plus- Sendung, adressiert an ein Mitglied einer Holdingfirma, welche stellvertretend für ihre Holdingmitglieder deren Briefgut entgegen nimmt und die Postverteilung durch einen Dritten vornehmen lässt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Juni 2018,UV 2018/6).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_586/2018. | Quot; Schweiz; Schweizerische; Generali; Zustellung; Schweizerischen; Sendung; Fortuna; Einsprache; Einspracheentscheid; Rechtsvertreter; |
| EL 2017/27 | Versicherungsgericht | 22.06.2018 - Entscheid Art. 10 f. ELG. Rz. 3237.02 WEL. Private Fürsorgeleistungen in natura (vergünstigtes Wohnen) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Juni 2018, EL 2017/27). | Franken; Mietzins; EL-Bezüger; Bezügerin; Verfügung; EL-Bezügerin; Ergänzungsleistung; Einsprache; EL-Durchführungsstelle; |
| AK.2018.127 | Kantonsgericht | 21.06.2018 - Entscheid Art. 104 Abs. 2 StPO (SR 312.0) und Art. 38 EG-StPO (sGS 962.1) | Parteirechte; EG-StPO; Kanton; Interesse; Beschwerdelegitimation; Rechtsmittel; Departement; Kantone; Behörden; Interessen; Kompetenz; |
| IV 2018/30 | Versicherungsgericht | 20.06.2018 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG. Rentenanspruch. Würdigung medizinischer Berichte. Beweiskraft des polydisziplinären Gutachtens bejaht. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Juni 2018, IV 2018/30). | IV-act; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Fremdakten; Schulter; PMEDA; Arbeitsunfähigkeit; IV-Stelle; Einschränkung; Diskushernie; Gutachten; |
| IV 2017/178 | Versicherungsgericht | 20.06.2018 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Invalidenrente. Invaliditätsbemessung. Valideneinkommen in einer Tätigkeit mit einer überdurchschnittlichen Arbeitszeitbelastung. Unzumutbarkeit einer höchst anforderungsreichen Tätigkeit aufgrund von neurokognitiven Funktionsbeeinträchtigungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Juni 2018, IV 2017/178). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_504/2018. | Arbeit; Prozent; IV-act; Sachverständige; Rente; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Franken; IV-Stelle; Verfügung; Invalidität; |
| UV 2016/37 | Versicherungsgericht | 20.06.2018 - Entscheid A.AArt. 19 Abs. 1 UVG. Unfallkausalität der Schulterbeschwerden rechts verneint. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Juni 2018, UV 2016/37). | UV-act; Unfall; Schulter; Läsion; Arbeit; Schulterbeschwerden; Recht; PASTA-Läsion; Beschwerden; Einsprache; Rente; Arbeitsunfähigkeit; |
| UV 2017/12 | Versicherungsgericht | 20.06.2018 - Entscheid Art. 18 UVG: Prüfung des Anspruchs auf Invalidenrente (Beweiswert eines kreisärztlichen Gutachtens, Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit, Frage der Parallelisierung der Einkommen und Berechnung des Invalideneinkommens inklusive Beurteilung des Tabellenlohnabzugs). Anspruch auf Invalidenrente verneint (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Juni 2018, UV 2017/12). | Arbeit; Suva-act; Tabelle; Recht; Unfall; Beschwerdeführers; Einkommen; Tabellen; Bericht; Untersuchung; Arbeitsmarkt; Invalideneinkommen; |
| EL 2017/50 | Versicherungsgericht | 20.06.2018 - Entscheid Art. 58 ATSG. Örtliche Zuständigkeit im Ergänzungsleistungsrecht. Unechte Gesetzeslücke für den Fall eines Wohnsitzwechsels unmittelbar vor der Beschwerdeerhebung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Juni 2018, EL 2017/50). | Kanton; Kantons; Versicherung; Versicherungsgericht; Recht; Thurgau; Ergänzungsleistung; Wohnsitz; Person; Einsprache; Zuständigkeit; |
| FO.2016.28 | Kantonsgericht | 19.06.2018 - Entscheid Art. 125 ZGB: Lebensprägende Ehen liegen regelmässig vor, wenn eine Ehe länger als zehn Jahre gedauert hat, wenn aus ihr Kinder hervorgegangen sind oder wenn sie – wie im vorliegenden Fall – zu einer Entwurzelung eines Ehegatten aus dem bisherigen Kulturkreis geführt haben (Kantonsgericht, | Unterhalt; Beruf; Lebens; Berufungsklägerin; Schweiz; Ehegatte; Ehegatten; Entwurzelung; Scheidung; Spycher; China; Solidarität; FamPrach; |
| IV 2017/450 | Versicherungsgericht | 19.06.2018 - Entscheid Art. 87 Abs. 3 IVV. Nichteintreten auf Wiederanmeldung zum Bezug einer IV- Rente mangels Glaubhaftmachung einer anspruchsrelevanten Veränderung des Invaliditätsgrades. Arztberichte, die nach dem Erlass der letzten Abweisungsverfügung erstellt worden sind, sich aber auf Untersuchungen beziehen, die vor dem Erlass der Verfügung durchgeführt worden sind, sind zum Vornherein ungeeignet, um eine nachträgliche Veränderung des IV- Grades glaubhaft zu machen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Juni 2018, IV 2017/450). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_541/2018. | IV-act; Verfügung; Recht; Gesundheitszustand; Abklärung; IV-Stelle; Bericht; Diagnosen; Gesundheitszustandes; Verschlechterung; |
| IV 2017/287 | Versicherungsgericht | 19.06.2018 - Entscheid Art. 87 Abs. 3 i.V.m. Art. 87 Abs. 2 IVV. Neuanmeldung. Weil keine rentenrelevante Verschlechterung des Gesundheitszustandes hat glaubhaft gemacht werden können, wurde zu Recht nicht auf die Neuanmeldung eingetreten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Juni 2018, IV 2017/287). | IV-act; Schmerz; Verschlechterung; Beschwerdeführers; Arbeit; Gesundheitszustand; IV-Stelle; Bericht; Gallen; Veränderung; |
| IV 2016/84 | Versicherungsgericht | 19.06.2018 - Entscheid Art. 28 und 29 IVG. Invalidenrente. Medizinischer Sachverhalt unbestritten. Umstritten ist die Bemessung der beiden Vergleichseinkommen. Beim Valideneinkommen ist auf das zuletzt erzielte Einkommen als Rangier- und Reinigungsmitarbeiter bei den SBB abzustellen, beim Invalideneinkommen auf das neue Einkommen als Reinigungsspezialist bei den SBB, nachdem der Beschwerdeführer an dieser Stelle optimal eingegliedert erscheint, stabile Arbeitsverhältnisse vorliegen und der ausgerichtete Lohn nicht als Soziallohn erscheint (E. 2.2 und 2.3). Rentenbeginn (E. 2.4) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Juni 2018, IV 2016/84). | Arbeit; Einkommen; Anspruch; Valideneinkommen; Invalideneinkommen; Rente; Arbeitgeber; Arbeitsfähigkeit; Arbeitgeberin; Lohnfortzahlung; |
| IV 2016/12 | Versicherungsgericht | 18.06.2018 - Entscheid Art. 7 ATSG, Art. 28 IVG, Art. 21 Abs. 4 ATSG: Gemäss beweiskräftigem Gutachten besteht medizin-theoretisch eine Arbeitsfähigkeit von 100% in der ADHS des Beschwerdeführers angepassten Tätigkeiten. Die berufliche Eingliederung ist indessen aufgrund einer sekundären Suchtproblematik und aufgrund einer gemäss Gutachten überwindbaren Einschränkung der Compliance und Absprachefähigkeit bisher gescheitert, die Selbsteingliederung ist dem Beschwerdeführer nicht zumutbar. Es besteht daher ein Anspruch auf eine Dreiviertelsrente, solange die attestierte, erst nach adäquater Behandlung und Eingliederung mögliche Arbeitsfähigkeit noch nicht erreicht ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Juni 2018, IV 2016/12). | IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Behandlung; Eingliederung; Arbeitsmarkt; Massnahme; Arztbericht; Rente; Psychiatrische; Stellung; |
| IV 2016/147 | Versicherungsgericht | 15.06.2018 - Entscheid Art. 7 ATSG; Art. 8 ATSG; Art. 16 ATSG; Art. 28 IVG: Beweistauglichkeit eines psychiatrischen Gutachtens. Valideneinkommen bei Unfall an neuem Arbeitsplatz. Kriterien für die Berücksichtigung des tatsächlichen Einkommens für die Bemessung des Invalideneinkommens, insbesondere Ausschöpfung der zumutbaren Arbeitsfähigkeit und Branchenüblichkeit des Lohns (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Juni 2018, IV 2016/147). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_561/2018. | IV-act; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; SUVA-act; Gutachten; Invalideneinkommen; Tabelle; Urteil; Beschwerden; Schmerz; Tabellenlohn; |
| EL 2017/23 | Versicherungsgericht | 15.06.2018 - Entscheid Art. 25 Abs. 1, Art. 37 Abs. 4 ATSG, Art. 24 ELV, Erlass der Rückforderung. Unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Einspracheverfahren. Beruht eine Rückforderung auf mehreren Korrekturen, ist für jede einzelne Teil- Rückforderung zu prüfen, ob die Erlassvoraussetzungen gegeben sind. Abweisung aufgrund einer Melde- und Kontrollpflichtverletzung bzw. dem nicht erforderlichen Beizug einer juristisch versierten Person (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Juni 2018, EL 2017/23). | Einsprache; Recht; Rente; Rückforderung; Ehefrau; Verfügung; Mietzins; Berechnung; Pensionskasse; Erwerbseinkommen; Erlass; Melde; |
| FO.2016.18 | Kantonsgericht | 14.06.2018 - Entscheid Art. 183 ff. ZPO: In einem Obhuts- oder Sorgerechtsstreit wird ein psychologisches oder psychiatrisches Gutachten nur in Ausnahmefällen angeordnet (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 14. Juni 2018, FO.2016.18; noch nicht rechtskräftig). | Gutachten; Kindes; Mutter; Einholung; Sorge; Abklärung; Tochter; Sozialbericht; Erwägungen:; Begutachtung; Auftrag; Sozialberichts; |
| EL 2017/25 | Versicherungsgericht | 14.06.2018 - Entscheid Art. 49 Abs. 2 ATSG. Art. 61 ATSG. Art. 56 Abs. 2 VRP. Verbindliche Vorgaben des Versicherungsgerichtes in einem Rückweisungsurteil sind Feststellungen im Sinne des Art. 49 Abs. 2 ATSG und des Art. 5 Abs. 1 lit. b VwVG, die eigenständig formell rechtskräftig und damit verbindlich werden können. Diese Vorgaben bzw. Feststellungen schränken den Prüfungsspielraum der Verwaltung im anschliessenden Verwaltungsverfahren ein (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Juni 2018, EL 2017/25). | Einsprache; Verfügung; Ergänzungsleistung; Anspruch; Einspracheentscheid; Vermögens; Franken; Sachverhalt; EL-Durchführungsstelle; |
| UV 2016/32 | Versicherungsgericht | 12.06.2018 - Entscheid Art. 18 ff. UVG. Art. 24 UVG. Zum Zeitpunkt des Fallabschlusses bestanden noch gewisse unfallkausale Restfolgen, der Beschwerdeführer war jedoch an einem adaptierten Arbeitsplatz voll arbeitsfähig. Verneinung eines Rentenanspruchs. Eine höhere Integritätsentschädigung als bereits zugesprochen, ist nicht ausgewiesen. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Juni 2018, UV 2016/32). | Schulter; Arbeit; Integrität; Integritätsentschädigung; Unfall; Schmerzen; Beurteilung; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Invalidität; |
| IV 2016/390 | Versicherungsgericht | 11.06.2018 - Entscheid Bidisziplinäres psychiatrisch-orthopädisches Gutachten beweiskräftig. Bei einer 100%-igen adaptierten Arbeitsfähigkeit wäre selbst bei Gewährung eines Tabellenlohnabzuges von 25% kein Rentenanspruch ausgewiesen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Juni 2018, IV 2016/390). | ähig; Schmerz; IV-act; Gutachten; Recht; Arbeitsfähigkeit; Arztbericht; Diagnose; Schmerzstörung; Hinsicht; Beschwerden; Rente; Episode; |
| IV 2016/29 | Versicherungsgericht | 11.06.2018 - Entscheid Art. 7 ATSG; Art. 8 ATSG; Art. 28 IVG. Verwertbarkeit von ohne ausreichende gesetzliche Grundlage durchgeführten Observationen. Diese ist gegeben, wenn die Observation auf einem genügenden Anfangsverdacht beruht, von öffentlichem Grund einsehbare, nicht zur Privatsphäre gehörende Verrichtungen betrifft und auch sonst verhältnismässig ist. Vorliegend sind die Überwachungsergebnisse verwertbar. In medizinischer Hinsicht kann auf das der Verfügung zugrundeliegende Gutachten samt Ergänzung in Kenntnis der Observationsergebnisse abgestellt werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Juni 2018, IV 2015/258). | IV-act; Arbeit; Observation; Schmerz; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Verhalten; Bericht; Schmerzstörung; Behandlung; Untersuchung; |