Es wurde zuvor den Kanton SG und Jahr 2017 ausgewählt. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.
| Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
| UV 2016/29 | Versicherungsgericht | 13.12.2017 - Entscheid Art. 4 ATSG; Art. 9 Abs. 2 UVV: Verneinung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors und eines unfallähnlichen Ereignisses in Bezug auf eine Rotatorenmanschetten-Problematik nach Heben eines Bidons von 20 kg (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Dezember 2017, UV 2016/29). | Unfall; Faktor; Ereignis; Recht; Körper; Sachverhalt; Faktors; Ereignisse; Versicherung; Körpers; Urteil; Schulter; Ereignisses; Helsana; |
| OH 2016/1 | Versicherungsgericht | 12.12.2017 - Entscheid Art. 13 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 OHG. Anspruch auf längerfristige Hilfe in Form von Anwaltskosten. Anwaltskosten, die ihm Rahmen eines aufenthaltsrechtlichen Rekursverfahrens anfallen, nachdem das Opfer infolge von häuslicher Gewalt das Getrenntleben vor Ablauf von drei Jahren verlangte und deshalb das Aufenthaltsrecht verlor, sind nicht durch die Opferhilfe zu übernehmen. Es fehlt der adäquate Kausalzusammenhang (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Dezember 2017, OH 2016/1). | Opfer; Rekurrentin; Aufenthalt; Hilfe; Opferhilfe; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Anwalt; Recht; Gewalt; Anwalts; Anwaltskosten; |
| IV 2015/129 | Versicherungsgericht | 11.12.2017 - Entscheid Art. 28 IVG, Art. 17 Abs. 1 ATSG. Rentenaufhebung. Gestützt auf das beweiskräftige Gutachten hat sich der Gesundheitszustand dahingehend verändert, dass kein rentenbegründender Invaliditätsgrad mehr gegeben ist. Die Rentenaufhebung durfte praxisgemäss ohne die Durchführung vorgängiger Eingliederungsmassnahmen erfolgen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2017, IV 2015/129). | IV-act; Rente; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Gutachter; Invaliditätsgrad; Verfügung; Begutachtung; Hinsicht; Diagnose; Störung; |
| IV 2015/126 | Versicherungsgericht | 11.12.2017 - Entscheid Art. 7 f. ATSG, Art. 28 IVG; Art. 16 ATSG: Abstellen auf ein MEDAS- Gutachten, das hinsichtlich der Diagnosen und Arbeitsfähigkeitsschätzung mit zwei Vorgutachten übereinstimmt. Prozentvergleich bei fehlendem regelmässigem Einkommen vor Eintritt des invalidisierenden Gesundheitsschadens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Dezember 2017, IV 2015/126). | IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Bericht; MEDAS; Sicht; Stellung; Rente; Gutachter; Gericht; IV-Stelle; Klinik; Verfügung; Hinweis; |
| IV 2015/359 | Versicherungsgericht | 08.12.2017 - Entscheid Art. 29 ATSG. Formularzwang bei Neuanmeldung? (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Dezember 2017, IV 2015/359). | ähig; IV-act; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Diagnose; Sicht; Recht; Invalidität; Anmeldung; Gutachten; IV-Stelle; Diagnosen; Gutachter; |
| IV 2015/356 | Versicherungsgericht | 08.12.2017 - Entscheid Art. 45 Abs. 3 ATSG. Kostenauferlegung bei Erschwerung oder Verhinderung einer notwendigen Sachverhaltsabklärungsmassnahme in unentschuldbarer Weise (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Dezember 2017, IV 2015/356). | IV-act; Untersuchung; Begutachtung; IV-Stelle; Verfügung; Akten; Gallen; Abklärung; Aufwand; Entscheid; Franken; Kanton; Kantons; |
| FO.2015.21 | Kantonsgericht | 07.12.2017 - Entscheid Art. 285 Abs. 2 ZGB (SR 210): Für den Betreuungsunterhalt wird im Kanton St. Gallen in Anwendung einer pauschalierten Betrachtungsweise grundsätzlich von einem Betrag von Fr. 2'800.00 für eine Betreuung von 100% ausgegangen, entsprechend den durchschnittlich anzunehmenden Lebenshaltungskosten einer erwachsenen Person. Liegt keine besondere Betreuungsbedürftigkeit des Kindes vor, so erscheint (in Anlehnung an die Altersstufen im Betreibungsrecht, vgl. Ziff. 3.2 Kreisschreiben der Aufsichtsbehörde SchKG über die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums von Dezember 2008) sachgerecht, dem betreuenden Elternteil bis zum vollendeten 6. Altersjahr kein Arbeitspensum, bis zum vollendeten 12. Altersjahr ein solches von 35% und bis zum vollendeten 16. Altersjahr ein solches von 55% zuzumuten (dies in Anlehnung an das Verhältnis der nach Altersphasen abgestuften Beträge der Position "Pflege und Erziehung" gemäss Zürcher Tabellen 2016, vgl. www.ajb.zh.ch). (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 7. Dezember 2017, FO.2015.21, E. IV.11.b; noch nicht rechtskräftig). | Betreuung; Betreuungsunterhalt; Regel; Eltern; Altersjahr; Phase; Kindes; Erwerbstätigkeit; Elternteil; Verhältnis; Barunterhalt; Kanton; |
| IV 2015/384 | Versicherungsgericht | 07.12.2017 - Entscheid Art. 7 ATSG, Art. 16 ATSG, Art. 28 IVG: Gemäss beweiskräftigem Gutachten ist die im massgeblichen Zeitpunkt gut 62-jährige Beschwerdeführerin in einer adaptierten (im Wesentlichen leicht bis mittelschweren, wechselbelastenden) Tätigkeit zu 80 % arbeitsfähig ohne besonders ausgepräte qualitative Einschränkungen. Die Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit ist zu bejahen, ein Tabellenlohnabzug von 20 % ist jedoch aufgrund des Alters und der notwendigen Umorientierung nach langjähriger, nicht mehr zumutbarer Tätigkeit in Wäscherei bzw. Gastronomie gerechtfertigt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. Dezember 2017, IV 2015/384). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_117/2018. | Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Urteil; Gutachter; Arbeitsmarkt; Rente; Tätigkeiten; Bundesgericht; Restarbeitsfähigkeit; Invalidität; |
| IV 2015/280 | Versicherungsgericht | 07.12.2017 - Entscheid Art. 43 Abs. 1 ATSG. Die IV-Stelle ist verpflichtet, die notwendigen Abklärungen von Amtes wegen vorzunehmen und den medizinischen Sachverhalt soweit abzuklären, dass die Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststeht. Die IV-Stelle ist dieser Pflicht nicht rechtsgenüglich nachgekommen, so dass die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen zurückgewiesen wurde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. Dezember 2017, IV 2015/280). | ähig; IV-act; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Diagnose; Bericht; Verfügung; Arztbericht; Recht; Beurteilung; Beschwerden; Sicht; Abklärung; |
| BO.2016.68 | Kantonsgericht | 06.12.2017 - Entscheid Art. 223 ZPO, Art. 56 ZPO (SR 272): Wird auch nach Ansetzung einer Nachfrist keine Klageantwort eingereicht und ist die Angelegenheit nicht spruchreif, so können sich die Parteien an der Hauptverhandlung nur noch zu den nicht spruchreifen Punkten äussern. Das Gericht hat die Parteien entweder bereits in der Vorladung zur Hauptverhandlung oder spätestens zu Beginn der Hauptverhandlung in Ausübung der richterlichen Fragepflicht auf die für die fehlende Spruchreife relevanten Punkte hinzuweisen. Eine Befragung in Anwendung von Art. 56 ZPO hat grundsätzlich vor den ersten Parteivorträgen zu erfolgen (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 6. Dezember 2017, BO.2016.68). | Hauptverhandlung; Parteien; Klage; Klageantwort; Beweismittel; Schriftenwechsel; Tatsache; Gericht; Tatsachen; Leuenberger; Noven; Beginn; |
| IV 2015/414 | Versicherungsgericht | 05.12.2017 - Entscheid Art. 25 ATSG: Rückforderung zu Unrecht bezogener Rentenzahlungen: Dass die Rückforderungsverfügung durch die Ausgleichskasse im Namen der IV- Stelle zugestellt wurde, begründet keine Nichtigkeit. Wahrung der absoluten fünfjährigen Verwirkungsfrist, Art. 25 Abs. 2 ATSG: Nach erfolgter rückwirkender Aufhebung der Rentenzusprache wurde ein Strafverfahren einschliesslich einer MEDAS-Begutachtung durchgeführt. Im Zeitpunkt der Aufhebung stand somit der Rückforderungsanspruch noch nicht ausreichend zuverlässig fest und war weder zeitlich noch betragsmässig ausreichend präzise umschrieben. Für die Fristwahrung ist somit das Datum der Rückforderungsverfügung massgebend (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Dezember 2017, IV 2015/414). | Verfügung; Rente; IV-act; Renten; IV-Stelle; Ausgleichskasse; Rückerstattung; Recht; Rückforderung; Leistung; Rückerstattungsverfügung; |
| IV 2015/214 | Versicherungsgericht | 05.12.2017 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Rentenanspruch. Invaliditätsbemessung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Dezember 2017, IV 2015/214). | IV-act; Rente; Prozent; IV-Stelle; Arbeitsfähigkeit; Tätigkeiten; Verfügung; Invalidität; Beschwerdeführers; Recht; Status; |
| UV 2016/50 | Versicherungsgericht | 04.12.2017 - Entscheid Der Unfallbegriff nach Art. 4 ATSG ist mangels Nachweises eines ungewöhnlichen Faktors nicht erfüllt. Weiter ergibt sich aus den gestellten Diagnosen keine Listenverletzung gemäss Art. 9 Abs. 2 aUVV, weshalb eine Leistungspflicht der Unfallversicherung auch aus diesem Grund entfällt (Entscheid des Versicherungsgerichts des KantonsSt. Gallen vom 4. Dezember 2017, UV 2016/50). | Unfall; Recht; Suva-act; Körper; Ereignis; Faktor; Sachverhalt; Körpers; Beschwerdeführers; Distorsion; Faktors; Bewegung; Fussballspiel; |
| HG.2017.153 | Handelsgericht | 01.12.2017 - Entscheid Art. 257 Abs. 1 ZPO (SR 272); Inwieweit der Rückzug einer negativen Feststellungsklage, namentlich nach Zustellung der Klage aber noch vor Einreichung einer Klageantwort, eine rechtskräftige Beurteilung der streitgegenständlichen Forderung bewirkt, ist unklar. Für eine Leistungsklage, die im Wesentlichen mit dem Argument erhoben wird, der Schuldner habe eine negative Feststellungsklage zurückgezogen, weshalb der Bestand der streitgegenständlichen Forderung als rechtskräftig beurteilt zu gelten habe, kann kein Rechtsschutz in klaren Fällen gewährt werden (Handelsgerichtspräsident, 1. Dezember 2017, HG.2017.153). | Forderung; Feststellung; Klage; Feststellungsklage; Recht; Rechtskraft; Verfahren; Entscheid; Klagerückzug; Bundesgericht; Erstgericht; |
| IV 2015/250 | Versicherungsgericht | 01.12.2017 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Rentenrevision. Gutachten beweiskräftig. Seit der ursprünglichen Rentenzusprache ist von einem erheblich verbesserten Gesundheitszustand bzw. einer gesteigerten Arbeitsfähigkeit auszugehen. Kein rentenbegründender Invaliditätsgrad. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. Dezember 2017, IV 2015/250). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_86/2018. | IV-act; Beurteilung; Gesundheitszustand; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; MEDAS; IV-Stelle; Lendenwirbelsäule; Rente; Verfügung; |
| ST.2016.82 | Kantonsgericht | 29.11.2017 - Entscheid Art. 17 Abs. 1, Art. 311 Abs. 1 und Art. 357 Abs. 1 StPO (SR 312.0); Art. 13 Abs. 1 EG-StPO (sGS 962.1). Sachbearbeiter mit staatsanwaltschaftlichen Befugnissen (SmsB) dürfen bloss in Übertretungsstrafverfahren Untersuchungen führen. Sie sind nicht befugt, einen Strafbefehl zu erlassen oder Anklage zu erheben, wenn Verbrechen oder Vergehen Gegenstand der Anklage sind (Kantonsgericht, Strafkammer, 29. November 2017, ST. 2016.82). | Anklage; Staatsanwalt; Untersuchung; Staatsanwaltschaft; Staatsanwältin; Behörden; Verfahren; Untersuchungshandlungen; Vergehen; EG-StPO; |
| IV 2016/170 | Versicherungsgericht | 29.11.2017 - Entscheid Art. 28 IVG, Art. 16 ATSG. Rentenanspruch. Bestimmung der Vergleichseinkommen. Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit. Tabellenlohnabzug von 25% für funktionelle Einarmigkeit. Gutheissung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. November 2017, IV 2016/170). | IV-act; Arbeit; Invalidität; Invaliditätsgrad; Rente; Unfall; Invalidenversicherung; Suva-act; Verfügung; Tabellenlohn; Validen; |
| IV 2015/259 | Versicherungsgericht | 29.11.2017 - Entscheid Art. 28 IVG. Art.16 ATSG. Invaliditätsbemessung. Würdigung eines polydisziplinären Gutachtens. Eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zwischen der Begutachtung und dem Erlass der angefochtenen Verfügung ist nicht überwiegend wahrscheinlich erstellt. Abweisung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. November 2017, IV 2015/259). | IV-act; Schulter; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Gutachter; Schmerz; MEDAS; Einschränkung; Begutachtung; Sicht; Befunde; |
| IV 2015/119 | Versicherungsgericht | 29.11.2017 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Invalidität. Invalidenrente. Einkommensvergleich statt gemischte Methode (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. November 2017, IV 2015/119). | Arbeit; Prozent; Arbeitsfähigkeit; IV-act; Sachverständige; Tätigkeiten; Invalidität; Störung; Gutachten; Hilfsarbeit; Ergebnis; Rente; |
| UV 2016/14 | Versicherungsgericht | 29.11.2017 - Entscheid Art. 18 UVG. Rentenanspruch. Bestimmung der Vergleichseinkommen. 25%iger Tabellenlohnabzug infolge funktioneller Einarmigkeit. Abweisung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. November 2017, UV 2016/14). | ähig; Arbeit; Suva-act; Ellenbogen; Unfallversicherung; Kompetenzniveau; Recht; Arbeitsfähigkeit; Beurteilung; Möglichkeit; |
| UV 2016/53 | Versicherungsgericht | 29.11.2017 - Entscheid Art. 18 UVG, Art. 6 Abs. 2 UVG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 UVV, Art. 4 ATSG. | Suva-act; Unfall; Schulter; Körper; Ereignis; Faktor; Untersuchung; Recht; Urteil; Körpers; Einsprache; Bundesgericht; Invalidenrente; |
| EL 2016/26 | Versicherungsgericht | 28.11.2017 - Entscheid Art. 25 ELG/SG.Übergangsbestimmung zur Abschaffung der kantonalrechtlichen, ausserordentlichen Ergänzungsleistung. Vertrauensschutz. Behauptete falsche Auskunft der Amtsstelle (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. November 2017, EL 2016/26). | Ergänzungsleistung; Anspruch; Mietvertrag; Franken; Mietzins; Sachbearbeiter; Sachbearbeiterin; EL-Bezüger; Auskunft; ELG/SG; |
| KES.2017.24 | Kantonsgericht | 28.11.2017 - Entscheid Art. 110 ZPO: Die Frist für eine Kostenbeschwerde beträgt je nach der für den Erlass des Hauptentscheides anwendbaren Verfahrensart 10 bzw. 30 Tage (Kantonsgericht,Einzelrichter im Familienrecht, 28. November 2017, KES.2017.24). | Frist; Beschwerde; Beschwerdefrist; Entscheid; Unterbringung; Kostenentscheid; Rüegg; Erwägungen:; EGKES; -tägigen; Prüfung; |
| IV 2015/178 | Versicherungsgericht | 28.11.2017 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Art. 88bis Abs. 2 lit. a und b IVV. Wirkungszeitpunkt einer Rentenherabsetzung oder einer Rentenaufhebung. Nach der Übernahme der früheren bundesgerichtlichen Rechtsprechung in den Wortlaut des Art. 88bis Abs. 2 lit. b IVV lässt sich der Art. 88bis Abs. 2 IVV nicht mehr gesetzeskonform auslegen. Der Art. 88bis Abs. 2 IVV ist folglich gesetzwidrig. Eine Rentenherabsetzung oder eine Rentenaufhebung ist – gestützt auf den Art. 17 Abs. 1 ATSG – mit Wirkung ab dem Eintritt der anspruchsrelevanten Sachverhaltsveränderung vorzunehmen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. November 2017, IV 2015/178). Beim Bundesgericht angefochten. | ändig; Rente; Sachverständige; Gutachten; IV-act; Sachverständigen; Arbeitsfähigkeit; IV-Stelle; Sachverhalt; Zeitpunkt; |
| UV 2015/70 | Versicherungsgericht | 28.11.2017 - Entscheid Art. 28 Abs. 3 UVV. Unzureichende Abklärung der Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers unter Einbezug der unfallfremden Beeinträchtigungen. Rückweisung zu weiteren Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom28. November 2017, UV 2015/70). | Suva-act; Unfall; Invalidität; Invaliditätsgrad; Rente; Beurteilung; Einsprache; Beschwerdeführers; Invalidenversicherung; |
| UV 2015/82 + UV 2015/83 | Versicherungsgericht | 28.11.2017 - Entscheid Art. 10, Art. 36 Abs. 1 UVG. Ist zur Heilung einer unfallbedingten Schädigung (Meniskusriss) eine weitere Operation indiziert (Korrektur einer Valgusstellung), ist die Unfallversicherung auch dafür leistungspflichtig (Entscheid des Versicherungsgerichts desKantons St. Gallen vom 28. November 2017, UV 2015/82 und UV 2015/83). | Meniskus; UV-act; Verfahren; Bericht; Beschwerden; Beinachse; Recht; Unfall; Osteotomie; Operation; Einspracheentscheid; Behandlung; |