Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
IV 2014/292Versicherungsgericht13.06.2017 - Entscheid Art. 1a IVG. Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Art. 43 Abs. 1 ATSG. IV-act; Prozent; Arbeitsfähigkeit; Rente; IV-Stelle; Klinik; Schweiz; Hüfte; Schmerz; Befunde; Verfügung; Invalidenversicherung;
IV 2014/367Versicherungsgericht12.06.2017 - Entscheid Rückweisung zur ergänzenden Abklärung des medizinischen Sachverhalts bei von den Arbeitsunfähigkeitsschätzungen der behandelnden Ärzteschaft abweichender Aktenbeurteilung durch den RAD (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Juni 2017, IV 2014/367). Entscheid vom 12. Juni 2017 Besetzung Versicherungsrichterin Monika Gehrer-Hug (Vorsitz), Versicherungs-richterinnen Karin Huber- Studerus und Michaela Machleidt Lehmann; Gerichtsschreiberin Fides Hautle Geschäftsnr. IV 2014/367 Parteien A. , Beschwerdeführer, vertreten durch Advokat lic. iur. Martin Boltshauser, c/o Procap Schweiz, Frohburgstrasse 4, Postfach, 4601 Olten, gegen IV-Stelle des Kantons St. Gallen, Postfach 368, 9016 St. Gallen, Beschwerdegegnerin, Gegenstand Rente Sachverhalt ähig; Arbeit; IV-act; Schlaf; Narkolepsie; Zentrum; Arbeitsfähigkeit; Kataplexie; Bericht; Schlafmedizin; Kantons; Gallen; Kataplexien;
BO.2016.47Kantonsgericht09.06.2017 - Entscheid Art. 336c Abs. 1 lit. b und Art. 336c Abs. 2 OR: Die Sperrfrist gemäss Art. 336c Abs. 1 lit. b OR erneuert sich nicht mit Anbruch eines neuen Dienstjahres, sondern mit jedem neuen Unfall und jeder neuen Krankheit; ein blosser Rückfall löst dagegen keine neue Sperrfrist aus. Da Art. 336c Abs. 2 OR ein einheitlicher Schutzgedanke zugrunde liegt, hat dies zur Folge, dass dort, wo ein Arbeitnehmer vor und nach der Kündigung aus der- oder denselben Ursachen wiederkehrend an der Arbeit verhindert ist ("Rückfall"), eine Anrechnung stattfindet und nach der Kündigung nur noch der Rest einer nicht vollständig konsumierten Sperrfrist in Anspruch genommen werden kann (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 9. Juni 2017, BO.2016.47). Kündigung; Arbeit; Sperrfrist; Quot; Kündigungsfrist; Krankheit; Rückfall; Arbeitsverhinderung; Arbeitnehmer; Zugang; Vorinstanz; Recht;
UV 2015/25Versicherungsgericht09.06.2017 - Entscheid Art. 10 f. UVG. Art. 19 UVG. Festlegung des Zeitpunkts des Fallabschlusses. Bejahung eines Rentenanspruchs entsprechend einem 20%igen Invaliditätsgrad basierend auf einem Prozentvergleich. Bejahung des Taggeldanspruchs ab verfügter Einstellung bis zum Rentenbeginn, da der Beschwerdeführer in diesem Zeitraum in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt war. Nichteintreten mangels Rechtsschutzinteresses bezüglich Hilfsmittel und Kostenübernahme für Kontrolluntersuchungen, da die bis zum Einspracheentscheid entstandenen Kosten für die Irisprintlinsen und augenärztlichen Kontrollen von der Beschwerdegegnerin bereits übernommen worden waren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Juni 2017, UV 2015/25).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_536/2017. UV-act; Taggeld; Unfall; Irisprintlinse; Rente; Anspruch; Recht; Beschwer; Studium; Leistung; Gallen; Einsprache; Beschwerdeführers;
BO.2016.8Kantonsgericht08.06.2017 - Entscheid Art. 56 OR (SR 220): Ein natürlicher und adäquater Kausalzusammenhang liegt vor, wenn ein Hund laut bellt, unerwartet hervorschnellt und seine Zähne zeigt, sodass eine Person hierauf stürzt und sich verletzt. Eine Unterbrechung des adäquaten Kausalzusammenhangs durch das Verhalten der gestürzten Person ist zu verneinen, wenn nicht angenommen werden kann, dass sie wegen allenfalls ungeeigneter Schuhe auch dann gestürzt wäre, wenn der Hund nicht gebellt hätte. Entlastungsbeweis: Ein aggressiv auf Menschen reagierender Hund muss in der Öffentlichkeit besonders sorgfältig geführt und beaufsichtigt werden. Es genügt dabei nicht, diesen an der Leine zu halten, sodass er zwar sofort kontrolliert werden, aber immer noch bei Herannahen von Fussgängern plötzlich hervorschnellen und laut bellen kann (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 8. Juni 2017, BO.2016.8). Quot; Quot;Hquot; Hunde; Verhalten; Sorgfalt; Vorinstanz; Zähne; Beklagten; Schaden; Zeugin; Vorfall; Beweis; Hundes; Sturz;
KV 2016/4Versicherungsgericht07.06.2017 - Entscheid Art. 25a Abs. 5 KVG. Art. 16 PFG. Art. 69 Abs. 1 Satz 2 ATSG.Restfinanzierung von Kosten der ambulanten medizinischen Pflege. Berücksichtigung des Kongruenzgrundsatzes. Keine Anrechnung von Hilflosenentschädigungen der Invalidenversicherung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom7. Juni 2017, KV 2016/4). Restfinanzierung; Pflege; Hilflosenentschädigung; Leistungen; Intensivpflegezuschlag; Sozialversicherung; Gemeinde; Berechnung; Kinder;
IV 2014/476Versicherungsgericht06.06.2017 - Entscheid Art. 16 ATSG, Art. 17 ATSG, Art. 28 IVG. Rentenabweisende Verfügungen entfalten keine Dauerwirkung, sodass eine darauffolgende Neuanmeldung keine analoge Anwendung von Art. 17 ATSG rechtfertigt. Aufgrund der Tatsachen, dass die Beschwerdeführerin Fragen falsch verstanden hat, sich nicht in den fiktiven Zustand vollständiger Gesundheit hat hineinversetzen können und es im Hinblick auf ihre finanziellen Verhältnisse nachvollziehbar erscheint, dass sie im Validenfall zu 100% erwerbstätig wäre, ist von der Anwendung der "gemischten Methode" abzusehen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Juni 2017, IV 2014/476). Entscheid vom 6. Juni 2017 Besetzung Präsident Ralph Jöhl, Versicherungsrichterinnen Monika Gehrer-Hug und Karin Huber-Studerus; Gerichtsschreiberin Annemarie Haase Geschäftsnr. IV 2014/476 Parteien
  1. , Beschwerdeführerin, vertreten durch Fürsprecher lic. iur. Daniel Küng, Anwaltskanzlei St. Jakob, St. Jakob Strasse 37, 9000 St. Gallen, gegen IV- Stelle des Kantons St. Gallen, Postfach 368, 9016 St. Gallen, Beschwerdegegnerin, Gegenstand Rente Sachverhalt
IV-act; Arbeit; Sachverhalt; Rente; Leistung; Haushalt; Sachverhalts; Invalidität; Ehemann; Gesundheit; Arbeitsfähigkeit; IV-Stelle;
IV 2014/451Versicherungsgericht06.06.2017 - Entscheid Art. 57a Abs. 1 IVG, Art. 42 ATSG, Art. 23 Abs. 1 IVG. Vor dem Erlass einer Taggeldverfügung ist dem Versicherten in geeigneter Form das rechtliche Gehör zu gewähren. Um die Höhe des IV-Taggeldes bestimmen zu können, muss mit überwiegender Wahrscheinlichkeit feststehen, wann die Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers eingetreten ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Juni 2017, IV 2014/451). Entscheid vom 6. Juni 2017 Besetzung Präsident Ralph Jöhl, Versicherungsrichterinnen Monika Gehrer-Hug und Karin Huber-Studerus; Gerichtsschreiberin Annemarie Haase Geschäftsnr. IV 2014/451 Parteien A. , Beschwerdeführer, gegen IV-Stelle des Kantons St. Gallen, Postfach Taggeld; IV-act; Arbeit; Taggeldverfügung; Verfügung; IV-Stelle; Abklärung; Taggeldes; Produkt; Gebietsverkaufsleiter; Behandlung; Recht;
UV 2014/39Versicherungsgericht06.06.2017 - Entscheid Art. 6 UVG. Würdigung der Arztberichte. Ernst zu nehmende Anhaltspunkte sprechen dafür, dass der tatsächliche Verlauf nicht der kreisärztlichen Prognose entspricht. Rückweisung zur Einholung eines externen Gutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Juni 2017, UV 2014/39). UV-act; Unfall; Bericht; Arbeit; Handgelenk; Nacken; Untersuchung; Bellikon; Einsprache; Beurteilung; Klinik; Rehaklinik;
IV 2014/532Versicherungsgericht02.06.2017 - Entscheid Art. 28 IVG, Art. 56 Abs. 2 VRP. Rentenanspruch. Der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers hat sich nicht rentenrelevant verschlechtert. Aufgrund der verbindlichen Anordnung im Rückweisungsentscheid des Versicherungsgerichts ist die veränderte Übergangsregelung in Bezug auf den Rentenbeginn im konkreten Fall nicht zu berücksichtigen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Juni 2017, IV 2014/532). Entscheid vom 2. Juni 2017 Besetzung Präsident Ralph Jöhl, Versicherungsrichterinnen Monika Gehrer-Hug und Michaela Machleidt Lehmann; Gerichtsschreiberin Annemarie Haase Geschäftsnr. IV 2014/532 Parteien A. , Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Josef Jacober, Oberer Graben 44, Postfach, 9001 St. Gallen, gegen IV-Stelle des Kantons St. Gallen, Postfach 368, 9016 St. Gallen, Beschwerdegegnerin, Gegenstand Rente Sachverhalt IV-act; Beschwerdeführers; Arbeitsfähigkeit; Einkommen; Gesundheit; Rente; IV-Stelle; Abklärung; Versicherungsgericht; Berufsberatung;
ZV.2017.32Kantonsgericht01.06.2017 - Entscheid Ist eine Sistierung strittig, so hat das in der Sache zuständige Gericht darüber zu befinden (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 1. Juni 2017, ZV. 2017.32). Sistierung; Gericht; Verfahren; Entscheid; Richter; Zuständig; Prozessleitung; Gallen; Kanton; Fällen; Leuenberger/; Verfahrens;
IV 2014/421Versicherungsgericht01.06.2017 - Entscheid Art. 8 Abs. 1 ATSG, Art. 16 ATSG, Art. 43 Abs. 1 und 3 ATSG, Art. 28 Abs. 1 IV-act; Rente; IV-Stelle; Arbeit; Eingliederung; Ausbildung; Invalid; Massnahme; Abklärung; Massnahmen; Rentenanspruch;
IV 2014/330Versicherungsgericht01.06.2017 - Entscheid Art. 28 abs. 1 IVG Ungenügend begründete und widersprüchliche Arbeitsfähigkeitsschätzung im Gutachten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. Juni 2017, IV 2014/330). Entscheid vom 1. Juni 2017 Besetzung Präsident Ralph Jöhl, Versicherungsrichterin Karin Huber-Studerus, Versicherungsrichter Joachim Huber; Gerichtsschreiberin Annemarie Haase Geschäftsnr. IV 2014/330 Parteien A. , Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt lic. iur. Hermann Lei, Thundorferstrasse 8, 8500 Frauenfeld, gegen IV-Stelle des Kantons St. Gallen, Postfach 368, 9016 St. Gallen, Beschwerdegegnerin, Gegenstand Rente Sachverhalt ähig; IV-act; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Invalideneinkommen; Validen; Beschwerdeführers; IV-Stelle; Valideneinkommen; Invalidität;
AK.2017.129Kantonsgericht31.05.2017 - Entscheid Art. 56 lit. b und f StPO (SR 312.0) Ausstand von Gerichtspersonen wegen Beurteilung eines abgetrennten Verfahrensteils. Ein Kreisgericht hatte in einem grossen Wirtschaftsstraffall zwei voneinander abgetrennte Verfahren zu beurteilen. Der Entscheid im ersten dieser Verfahren beinhaltete auch einen Schuldvorwurf an einen Beschuldigten im zweiten Verfahren. Die beiden Gerichtspersonen wurden von der Anklagekammer in den Ausstand versetzt, da das zweite Verfahren aufgrund des Entscheids im ersten Verfahren nicht mehr in der erforderlichen Weise offen erschien (Anklagekammer, 31. Mai 2017, AK.2017.129). Verfahren; Anklage; Quot; Ausstand; Anklageschrift; Gesuchsteller; Sachverhalt; Entscheid; Verfahrens; Genossenschaft; Umstände; Verfahren;
IV 2014/241Versicherungsgericht31.05.2017 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Art. 28 Abs. 1 IVG. Rentenrevision. Massgebender Sachverhalt für die Beantwortung der Frage nach einer anspruchsrelevanten Veränderung nach der Rentenzusprache (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 31. Mai 2017, IV 2014/241). Rente; IV-act; Verfügung; MEDAS; Zentralschweiz; Prozent; Sachverständige; Störung; Gesundheitszustand; Psychiatrie-Zentrum; IV-Stelle;
FE.2017.4Kantonsgericht29.05.2017 - Entscheid Art. 119 Abs. 2 ZPO: Im Verfahren betreffend unentgeltliche Rechtspflege trifft den Gesuchsteller eine umfassende Mitwirkungspflicht, welche bei Selbständigerwerbenden noch verstärkt gilt (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht, 29. Mai 2017, FE.2017.4). Recht; Einkommen; Firma; Wuffli; Rechtspflege; Beleg; Gesuchs; Belege; Schweiz; Konto; Steuererklärung; Beschwerde; Ungarn; Gesuchsteller;
FS.2016.13Kantonsgericht29.05.2017 - Entscheid Art. 279 ZPO: Vereinbarungen betreffend die Nebenfolgen der Ehetrennung oder Ehescheidung können der richterlichen Genehmigung nicht durch eine Integration in einen Ehevertrag entzogen werden (Kantonsgericht, Einzelrichter der II. Zivilkammer, 29. Mai 2017, FS.2016.13; bestätigt in BGer 5A_493/2017, Urteil vom 7. Februar 2018). Trennung; Unterhalt; Ehefrau; Ehevertrag; Ehegatten; Trennungs; Scheidung; Ehemann; Regelung; Erbvertrag; Eheleute; Trennungsunterhalt;
UV 2014/88Versicherungsgericht26.05.2017 - Entscheid Art. 6 und 25 UVG. Kausalität zwischen den Schulterbeschwerden und dem Unfall verneint. Kein Anspruch auf die Ausrichtung weiterer Leistungen. Zweifellose Unrichtigkeit des fraglichen de-facto-Entscheides gegeben. Rückforderung nicht zu beanstanden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. Mai 2017,UV 2014/88). Unfall; UV-act; Schulter; Arbeitsunfähigkeit; Leistung; Beweis; Kausalzusammenhang; Bericht; Recht; Bereich; Veränderung;
FO.2015.18/2Kantonsgericht24.05.2017 - Entscheid Für den Betreuungsunterhalt wird im Kanton St. Gallen in Anwendung einer pauschalierten Betrachtungsweise grundsätzlich von einem Betrag von Betreuung; Unterhalt; Betreuungsunterhalt; Vater; Kindes; Unterhalts; Altersjahr; Recht; Betrag; Sohnes; Eltern; Barbedarf; Existenzminimum;
FO.2015.18Kantonsgericht24.05.2017 - Entscheid Richtet die unterhaltspflichtige Mutter in einem Fall, in dem die Kindesunterhaltsbeiträge vom Gemeinwesen bevorschusst werden, eine Abänderungsklage betreffend Herabsetzung nur gegen das Kind, nicht aber gegen das Gemeinwesen, ist die Klage in Bezug auf die bis zum Abschluss des Verfahrens fällig gewordenen Unterhaltsbeiträge mangels Passivlegitimation abzuweisen (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 24. Mai 2017, FO.2015.18/1). Unterhalt; Gemeinwesen; Unterhaltsbeiträge; Passivlegitimation; Abänderung; Recht; Bundesgericht; Legalzession; Sozialamt; Verfahren;
FE.2017.6Kantonsgericht23.05.2017 - Entscheid Art. 288 ZPO: Ein gemeinsames Scheidungsbegehren kann bis zum Abschluss der Anhörung jederzeit einseitig widerrufen werden. Der Widerruf ist persönlich zu erklären (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht, 23. Mai 2017, FE.2017.6). Anhörung; Scheidungsbegehren; Widerruf; ZPO/Bähler; Scheidungsvereinbarung; BernerKomm; DIKE-Komm; Fankhauser; Spycher; Unterschrift;
UV 2015/60Versicherungsgericht23.05.2017 - Entscheid Art. 6 Abs. 1 UVG. Beweiswürdigung des Gerichtsgutachtens. Verneinung eines Schädelhirntraumas. Adäquanzprüfung mittels Psycho-Praxis. Verneinung der adäquaten Kausalität (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom23. Mai 2017, UV 2015/60). Unfall; Schlafapnoe; Schädelhirntrauma; Gutachten; Gutachter; Gericht; Bundesgericht; Schlafapnoesyndrom; -Gutachten; Bundesgerichts;
BE.2017.4Kantonsgericht22.05.2017 - Entscheid Art. 113 Abs. 1 Satz 2, 117 ff., 201, 202 Abs. 2 ZPO (SR 272). Wird die unentgeltliche Rechtspflege nur für das Schlichtungsverfahren beantragt, sind an die Darlegung des Klagefundaments gelockerte und namentlich keine solchen Anforderungen zu stellen, welche das Schlichtungsbegehren selbst auch nicht zu erfüllen hat. Zudem sind die Prozessaussichten nach besonderen, den Eigenheiten des Schlichtungsverfahrens angepassten Kriterien zu beurteilen (Einzelrichter im Obligationenrecht, 22. Mai 2017, BE. 2017.4). Schlichtung; Schlichtungsverfahren; Streit; Vorrichter; Schlichtungsverfahrens; Parteien; Quot; Prozessaussichten; Rechtspflege; Verfahren;
IV 2014/347Versicherungsgericht22.05.2017 - Entscheid Art. 28 f. IVG. Der Beweiswert des vorhandenen polydisziplinären Gutachtens ist höher als die abweichenden weiteren medizinischen Arbeitsfähigkeitsschätzungen und als das Ergebnis einer beruflichen Abklärung. Anspruch auf befristete Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Mai 2017, IV 2014/347). ähig; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Klinik; Gutachten; Abklärung; Rente; Leistung; Bericht; Beurteilung; Person; Valens; Anspruch;
UV 2014/77Versicherungsgericht19.05.2017 - Entscheid Art. 84 Abs. 2 UVG. Art. 86 VUV. Nachweis ernsthafter Arbeitsbemühungen als Voraussetzung für die Ausrichtung einer Übergangsentschädigung während eines Zeitraums von vier Monaten bejaht. Für die folgenden Monate und während des Besuchs eines Vorkurses für Gestaltung besteht aufgrund fehlender Arbeitsbemühungen kein Anspruch auf eine Übergangsentschädigung. Teilweise Gutheissung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Mai 2017, UV 2014/77). UV-act; Arbeit; Bewerbung; Lehrstelle; Übergangsentschädigung; Bewerbungen; Beruf; Vorkurs; Anspruch; Lehrstellen; Recht; Anforderungen;
IV 2017/16Versicherungsgericht18.05.2017 - Entscheid Art. 56 Abs. 2 ATSG. Rechtsverweigerung. Rechtsverzögerung. Gegenstand des Rechtsverzögerungs- bzw. Rechtsverweigerungsverfahrens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. Mai 2017, IV 2017/16). IV-act; IV-Stelle; Rechtsverzögerung; Abklärung; Sachverhalt; Abklärungen; Verwaltungsverfahren; Prozent; Rente; Rechtsvertreterin;