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| Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
| AK.2016.127 | Kantonsgericht | 22.06.2016 - Entscheid Art. 319 Abs. 1 StPO (SR 312.0). Im Zweifel hat nach dem Grundsatz „in | Beschwerdegegner; Aussage; Einstellung; Aussagen; Freispruch; Verurteilung; Anklage; Handlung; Beschwerdegegners; Verfahrens; Zweifel; |
| IV 2015/133 | Versicherungsgericht | 22.06.2016 - Entscheid Lit. a Abs. 1 und 3 der Schlussbestimmungen zur IV-Revision 6a. Wirkungszeitpunkt der Rentenherabsetzung oder der Rentenaufhebung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Juni 2016, IV 2015/133). | Rente; IV-act; Revision; Verfügung; -Revision; Gutachten; IV-Revision; Schlussbestimmung; Sachverständige; Schlussbestimmungen; Renten; |
| FS.2015.27 | Kantonsgericht | 21.06.2016 - Entscheid Art. 46 IPRG, Art. 173 Abs. 3ZGB: Zuständigkeit des Schweizer Richters zur rückwirkenden Zusprechung von Unterhalt trotz internationaler Verhältnisse (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht, 21. Juni 2016, FS.2015.27). | Recht; Unterhalt; Aufenthalt; Zuständigkeit; HUntÜ; Ehefrau; Wohnsitz; Schweiz; Eheschutz; Ehemann; Zeitspanne; Vorinstanz; Gerichte; |
| BE.2016.17 | Kantonsgericht | 20.06.2016 - Entscheid Art. 117 ZPO (SR 272): Unentgeltliche Rechtspflege. Der Gesuchsteller hat darzulegen, weshalb er seiner Ansicht nach die unentgeltliche Rechtspflege in Anspruch nehmen kann und insbesondere alle Elemente vorzubringen, die aufzeigen, dass seine Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheinen.Durch die Anordnung vorsorglicher Massnahmen wird der Standpunkt der Gegenpartei im Hauptverfahren nicht automatisch aussichtslos, da vorsorgliche Massnahmen ein laufendes oder anstehendes Hauptverfahren nicht präjudizieren. Bei einem Gesuch der Gegenpartei um unentgeltliche Rechtspflege im Hauptverfahren sind daher deren Prozessaussichten unabhängig vom Ausgang des Massnahmeverfahrens zu prüfen (Kantonsgericht, Einzelrichterin im Personen-, Erb- und Sachenrecht, 20. Juni 2016, BE.2016.17). | Recht; Gesuch; Gesuchs; Rechtspflege; Gesuchsteller; Verfahren; Massnahmen; Verfahren; Entscheid; Aussicht; Kreisgericht; |
| IV 2015/283 | Versicherungsgericht | 20.06.2016 - Entscheid Art. 48 IVG. Nachzahlung einer Hilflosenentschädigung für mehr als zwölf Monate vor der Anmeldung. Kenntnis des anspruchsbegründenden Sachverhaltes. Objektivierter Massstab (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Juni 2016, IV 2015/283). | önne; Recht; IV-act; Sachverhalt; Leistung; Hilflosenentschädigung; Hilflosigkeit; Körperpflege; Klinik; Anspruch; Anmeldung; Zahlung; |
| UV 2013/91 | Versicherungsgericht | 17.06.2016 - Entscheid Art. 24 und 25 UVG; Art. 36 UVVFür die Bemessung der Höhe einer Integritätseinbusse ist der voroperative Zustand massgebend. Eine voraussehbare Verschlimmerung des Integritätsschadens ist vorliegend nicht ausgewiesen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Juni 2016, UV 2013/91).Entscheid vom 17. Juni 2016 | Integrität; Suva-act; Arthrose; Integritätsschaden; Integritätsentschädigung; Unfall; Einsprache; Kniegelenk; Patella; |
| AHV 2014/25 | Versicherungsgericht | 17.06.2016 - Entscheid Art. 9 Abs. 1 AHVG, Art. 17 AHVV. Persönliche Beiträge Selbstständigerwerbende. Liquidationsgewinn bei Übertragung eines Betriebsteils bzw. von Liegenschaften auf eine AG. Die Übertragung von stillen Reserven einer Personenunternehmung auf eine AG ist gemäss Art. 19 Abs. 1 lit. b DBG unter gewissen Bedingungen steuerfrei. Da im AHV- Recht eine entsprechende Regelung fehlt, kann die Realisierung von stillen Reserven nicht vom massgebenden Einkommen ausgenommen werden und ist entsprechend zu verabgaben (Entscheid des Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vom 17. Juni 2016, AHV 2014/25).Entscheid vom 17. Juni 2016 | Liquidationsgewinn; Einkommen; Beiträge; Veranlagung; Höhe; Einsprache; Überführung; Steuerbehörde; Steueraufschub; |
| AK.2016.171 | Kantonsgericht | 15.06.2016 - Entscheid Art. 227 Abs. 7 StPO (SR 312.0).Verlängerung der Untersuchungshaft um mehr als drei Monate. Der Beschwerdeführer soll in rund als 70 Fällen delinquiert haben, weshalb er wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft versetzt wurde. Seine Untersuchungshaft wurde in der Folge auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch den Zwangsmassnahmenrichter in Anwendung der Ausnahmebestimmung von Art. 227 Abs. 7 StPO um vier Monate verlängert. Die Anklagekammer hiess eine dagegen gerichtete Beschwerde teilweise gut und verkürzte die Haftdauer – mangels (triftiger) Ausnahmegründe – auf das gesetzlich übliche Maximalmass von drei Monaten (Anklagekammer, 15. Juni 2016, AK. 2016.171). | Untersuchung; Untersuchungshaft; Haftverlängerung; Staat; Flucht; Delikte; Verlängerung; Staatsanwaltschaft; Person; Verfahren; |
| BO.2015.15 | Kantonsgericht | 15.06.2016 - Entscheid Art. 178 ZPO (SR 272): Die Beweislast für die Echtheit einer Urkunde trägt jene Partei, die sich auf das Dokument beruft. Indes ist die Echtheit nur zu beweisen, wenn sie von der anderen Partei ausreichend begründet bestritten wird. Die Bestreitung hat substantiiert zu erfolgen und beim Gericht ernsthafte Zweifel an der Authentizität des Dokumentes zu wecken. Der vom Gesetzgeber verfolgte Zweck von Art. 178 ZPO, nämlich rein vorsorgliche, pauschale oder gar schikanöse Echtheitsbestreitungen zu verhindern, spricht jedoch gegen allzu hohe Anforderungen an die Bestreitung.Art. 6, Art. 243 Abs. 1 und Art. 244 OR (SR 220): Der Schenkungsvertrag kommt nur und erst mit Annahme der Schenkungsofferte durch den Beschenkten zustande. Sind mit der Schenkung keine Auflagen oder Bedingungen verbunden, gilt sie in der Regel als angenommen, wenn sie nicht binnen angemessener Frist abgelehnt wird. Der Schenker kann die Zuwendung bis zum Eintreffen der Annahmeerklärung des Beschenkten bzw. bis zum Ablauf der angemessenen Frist jederzeit zurückziehen. Stirbt der Schenker vor Ablauf dieser Frist, kommt kein gültiger Schenkungsvertrag zustande (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 15. Juni 2016, BO.2015.15). | Schenkung; Echtheit; Schenkungsversprechen; Annahme; Dokument; Beweis; Dokumente; Franken; Urkunde; Schweizer; Schenker; Frist; Verstorbene; |
| IV 2014/108 | Versicherungsgericht | 15.06.2016 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Juni 2016, IV 2014/108). | ätig; IV-act; Arbeit; Erwerb; Stunden; Haushalt; Rente; Abklärung; Sicht; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; Gericht; Aufgabe; Büro; |
| IV 2014/22 | Versicherungsgericht | 15.06.2016 - Entscheid Art. 87 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 IVV, 28 IVG. Neuanmeldung, Rentenanspruch. Beweiswürdigung der medizinischen Aktenlage. Vorliegend sind ergänzende medizinische Abklärungen aus psychiatrischer Sicht angezeigt, wobei der Gutachter eine Gesamtbetrachtung entsprechend der mit dem BGE 141 V 281 neu eingeführte Praxis zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bei anhaltenden somatoformen Schmerzstörungen vorzunehmen hat (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Juni 2016, IV 2014/22). | ähig; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachter; Störung; Einschränkung; Bericht; Arbeitsunfähigkeit; BEGAZ; Verfügung; Gesundheitszustand; |
| IV 2015/284 | Versicherungsgericht | 14.06.2016 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Art. 88bis Abs. 2 IVV. Rentenaufhebung zufolge Verbesserung des Gesundheitszustandes. Rückwirkende Aufhebung wegen Verletzung der Meldepflicht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Juni 2016, IV 2015/284). | Rente; IV-act; Renten; Revision; Verfügung; Prozent; Gesundheitszustand; Arbeitsfähigkeit; IV-Stelle; Sachverhalt; Störung; Fachstelle; |
| IV 2015/160 | Versicherungsgericht | 14.06.2016 - Entscheid Art. 28 IVG. Beweiskraft ZMB-Gutachten. Abweisung des Rentengesuchs (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Juni 2016, IV 2015/160). | IV-act; Gutachter; Gutachten; Beschwerdeführers; Schmerz; ZMB-Gutachter; Stellung; Untersuchung; Entscheid; Rechtsvertreter; |
| IV 2015/268 | Versicherungsgericht | 13.06.2016 - Entscheid Art. 21 Abs. 2 IVG, Art 14 Abs. 1 IVV, Ziffer 14.03 und 15.05 HVI-Anhang Vergütung eines Infrarot-Senders und Infrarot-Empfängers als Hilfsmittel zur Bedienung des Elektrobetts, Hilfsmittel der Selbstsorge; Abgrenzung zum Elektropflegebett, Hilfsmittel für den Kontakt mit der Umwelt; Abgrenzung zum Umweltkontrollgerät, Differenzierung von Hilfsmittel- und Pflegeleistungen bei der Einordnung eines Zubehörs (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Juni 2016, IV 2015/268). | Elektrobett; Umwelt; Hilfsmittel; Infrarot-; Pflege; Infrarot-Sender; Umweltkontrollgerät; IV-act; Zubehör; IV-Stelle; Ziffer; Kontakt; |
| UV 2014/27 | Versicherungsgericht | 09.06.2016 - Entscheid Art. 6 Abs. 1 UVG. Beweiswürdigung Gerichtsgutachten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Juni 2016, UV 2014/27).Teilweise aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_477/2016.Entscheid vom 9. Juni 2016 | Integrität; Gericht; Gerichtsgutachten; Unfall; Versicherungsgericht; Entscheid; Beurteilung; Integritätsentschädigung; Gutachten; |
| IV 2013/452 | Versicherungsgericht | 08.06.2016 - Entscheid Art. 28 IVG und Art. 16 ATSG. Beweiskraft eines ABI-Gutachtens. Einkommensvergleich (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Juni 2016, IV 2013/452). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_482/2016. | ähig; Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Bericht; Recht; Episode; Beschwerdeführers; Gesundheit; Diagnose; Teilgutachten; |
| KZL 2015/1 | Versicherungsgericht | 08.06.2016 - Entscheid Art. 9 Abs. 1 FamZG. Drittauszahlung Kinderzulagen.Auf Grund der bislang fehlenden Unterhaltsleistungen des Beschwerdeführers, seiner hohen Verschuldung und seiner Verweigerung der Auskunftserteilung über seine Einkommensverhältnisse muss ausnahmsweise das hohe Risiko einer nicht zweckgemässen Verwendung der Familienzulagen für die Drittauszahlung an die obhutsberechtigte Mutter des Kindes genügen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Juni 2016, KZL 2015/1).Entscheid vom 8. Juni 2016 | Familienzulage; Zahlung; Kinderzulage; Kinderzulagen; Familienzulagen; Drittauszahlung; Mutter; Unterhalt; Recht; Einsprache; Einkommen; |
| UV 2014/75 | Versicherungsgericht | 07.06.2016 - Entscheid Art. 6 UVG, Art. 11 UVV: Das Dahinfallen einer (teilweisen) Unfallkausalität lässt sich anhand der vorliegenden medizinischen Aktenlage nicht mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit nachweisen. Rückweisung der Streitsache an die Beschwerdegegnerin zu weiteren medizinischen Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. Juni 2016, UV 2014/75).Entscheid vom 7. Juni 2016 | Unfall; Suva-act; Rotatorenmanschette; Impingement; Schulter; Supra; Untersuchung; Status; Beurteilung; Infraspinatus; Erwägung; |
| IV 2014/26 | Versicherungsgericht | 07.06.2016 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Berechnung des Invaliditätsgrades bei divergierenden Angaben zum zuletzt erzielten Lohn und unter Berücksichtigung der massgebenden Validenkarriere. Würdigung eines polydisziplinären Gutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. Juni 2016, IV 2014/26). Teilweise aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_450/2016. | ähig; Arbeit; Prozent; Franken; Sachverständige; Rente; Arbeitsfähigkeit; Sachverständigen; Diarrhoe; IV-act; Gutachten; Zeitpunkt; |
| EL 2014/48 | Versicherungsgericht | 06.06.2016 - Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG. Art. 14a Abs. 2 ELV.Hypothetisches Erwerbseinkommen. Ausreichende und ernsthafte Stellenbemühungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Juni 2016,EL 2014/48).Entscheid vom 6. Juni 2016 | Einsprache; Revision; Verfügung; Ergänzungsleistung; Erwerbseinkommen; Ehemann; EL-Durchführungsstelle; Revisionsgesuch; Ehemannes; |
| IV 2014/112 | Versicherungsgericht | 06.06.2016 - Entscheid Art. 28a IVG. Art. 43 Abs. 1 ATSG. Untersuchungspflicht. Massgebende Methode zur Berechnung des Invaliditätsgrades. Für die Bemessung der Invalidität muss insbesondere der medizinische Sachverhalt umfassend abgeklärt sein. Dafür muss mit dem erforderlichen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit feststehen, an welchen Gesundheitsbeeinträchtigungen die versicherte Person leidet, wie diese deren Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen und welche Ressourcen der versicherten Person verbleiben, um trotz der Gesundheitsbeeinträchtigungen einer Arbeit nachzugehen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Juni 2016, IV 2014/112) | ätig; IV-act; Prozent; Arbeit; Bericht; IV-Stelle; Neurochirurg; Einschränkung; Sachverhalt; Ehemann; Operation; Akten; RAD-Arzt; |
| IV 2015/237 | Versicherungsgericht | 03.06.2016 - Entscheid Art. 61 lit. i ATSG in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 VRP. Wiederaufnahme des Verfahrens/Revision. Mit den neu eingereichten medizinischen Unterlagen ist weder erstellt, dass bereits zum Verfügungszeitpunkt ein somatisches Hüftleiden bestanden hat, noch dass dieses bereits zum damaligen Zeitpunkt invalidisierend war (E. 2.2). Weiter wäre es der Gesuchstellerin bei Anwendung der zumutbaren Sorgfalt möglich gewesen, die von ihr nun geltend gemachte fehlende Bildgebung der Hüften bereits im ordentlichen Beschwerdeverfahren zu rügen (2.3). Auf das Wiederaufnahmebegehren kann somit nicht eingetreten werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Juni 2016, IV 2015/237). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_481/2016. | Entscheid; Wiederaufnahme; Hüfte; Beschwerden; Verfahren; Tatsache; Becken; Bericht; Gericht; Diagnose; Grundlage; Verfahrens; Coxarthrose; |
| IV 2015/173 | Versicherungsgericht | 03.06.2016 - Entscheid Art. 55 Abs. 1 ATSG i.V.m. Art. 46 Abs. 1 lit. a VwVG, Art. 43 Abs. 1 und Abs. 2 ATSG, Art. 44 ATSG Anfechtung einer Zwischenverfügung, Beurteilung der Befangenheit von zwei Fachpersonen für die zukünftige Erstellung eines Gutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Juni 2016, IV 2015/173). | Gutachten; Quot; Gutachter; Begutachtung; Zwischenverfügung; IV-act; IV-Stelle; Äusserung; Abklärung; Äusserungen; Person; Aussage; |
| UV 2015/2 | Versicherungsgericht | 02.06.2016 - Entscheid Neuanmeldung im Unfallversicherungsrecht (Art. 22 Abs. 1 UVG; Art. 11 UVV, Art. 87 Abs. 4 IVV. Verneinung einer Rückfallkausalität bzw. veränderter tatsächlicher Verhältnisse (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Juni 2016, UV 2015/2).Entscheid vom 2. Juni 2016 | Unfall; Suva-act; Untersuchung; Arbeit; Integrität; Rente; Integritätsentschädigung; Arbeitsfähigkeit; Einsprache; Erwägung; |
| UV 2014/73 | Versicherungsgericht | 01.06.2016 - Entscheid Art. 6 UVG: Verneinung natürlich kausaler somatischer Unfallrestfolgen sowie adäquat kausaler psychischer Unfallfolgen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. Juni 2016, UV 2014/73)Entscheid vom 1. Juni 2016 | Suva-act; Unfall; Schmerz; Untersuchung; Arbeit; Sacrum; Sacrumfraktur; Beschwerden; Becken; Fraktur; Bereich; Integrität; Erwägung; |
| IV 2013/96 | Versicherungsgericht | 01.06.2016 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Würdigung Gerichtsgutachten. Prozentvergleich. Tabellenlohnabzug. Anspruch auf eine halbe Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. Juni 2016, IV 2013/96). Aufgehoben betreffend Gutachtenkosten (reduziert) durch Urteil des Bundesgerichts 8C_483/2016. | ähig; Gericht; Rente; Arbeitsfähigkeit; IV-act; Gerichtsgutachten; Leistung; Parteien; Recht; Invalidität; Arbeitsunfähigkeit; Medas; |