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| Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
| EL 2014/40 | Versicherungsgericht | 04.05.2016 - Entscheid Art. 53 Abs. 2 ATSG. Art. 25 Abs. 1 und 2 ATSG.Wiedererwägung einer formell rechtskräftigen Ergänzungsleistungszusprache wegen einer fehlerhaft unterbliebenen Anrechnung einer Rente aus einer Lebensversicherung. Rückforderung der unrechtmässig bezogenen Leistungen. Relative, einjährige Verwirkungsfrist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Mai 2016, EL 2014/40).Entscheid vom 4. Mai 2016 | Franken; Rente; Ergänzungsleistung; Rückforderung; Verfügung; Ergänzungsleistungen; Versicherung; Lebensversicherung; Anspruch; |
| KV 2015/10 | Versicherungsgericht | 03.05.2016 - Entscheid Art. 25 Abs. 1 und 32 KVG; Analysenliste zur KLV. Eine molekulare Karyotypisierung stellt eine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG dar, wenn diese Untersuchung, die in der Analysenliste als vergütungsfähige Leistung genannt wird, den Anforderungen an die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit entspricht und die Untersuchung der Diagnose oder Behandlung einer Krankheit oder ihrer Folgen dient. Vorliegend ist der medizinische Sachverhalt nicht ausreichend abgeklärt, weshalb die Rückweisung zu weiteren Abklärungen erfolgt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Mai 2016,KV 2015/10.Entscheid vom 3. Mai 2016 | Valproat; Untersuchung; Sanitas; Diagnose; Krankheit; Karyotypisierung; Leistung; Einsprache; Recht; Behandlung; Kinder; Geburt; |
| UV 2014/95 | Versicherungsgericht | 02.05.2016 - Entscheid Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Listenverletzung nach Art. 9 Abs. 2 lit. f UVV (Sehnenrisse) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Mai 2016, UV 2014/95).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_358/2016.Entscheid vom 2. Mai 2016 | Suva-act; Bizepssehne; Ereignis; Schulter; Unfall; Körper; Körpers; Körperschädigung; Enkel; Läsion; Über; Schaden; |
| IV 2015/88 | Versicherungsgericht | 02.05.2016 - Entscheid Art. 8 Abs. 3 IVG. Art. 18 IVG. Art. 15 AVIG. Berufliche Eingliederungsmassnahmen. Anspruch auf Arbeitsvermittlung. Der Begriff der Eingliederungsfähigkeit im Art. 18 IVG entspricht dem Begriff der Vermittlungsfähigkeit im Art. 15 AVIG (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Mai 2016, IV 2015/88). | Arbeit; IV-act; Eingliederung; Abklärung; IV-Stelle; BEFAS; Massnahme; Massnahmen; Anspruch; Leistung; Recht; Appisberg; Verfügung; |
| IV 2014/228 | Versicherungsgericht | 02.05.2016 - Entscheid Art. 28 IVG und Art. 17 ATSG: Revisionsweise Rentenaufhebung. Infolge gesundheitlicher Verbesserung ist ein Revisionsgrund ausgewiesen. Unzulässige Rentenaufhebung ohne Prüfung der Eingliederungsfrage. Die IV-Stelle hat die Verwertbarkeit der wiedergewonnenen Arbeitsfähigkeit zu prüfen und die sich nach den konkreten Umständen als unerlässlich herausstellenden Eingliederungsmassnahmen an die Hand zu nehmen, sofern und soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind. Anschliessend ist über die revisionsweise Aufhebung des Rentenanspruchs neu zu verfügen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Mai 2016, IV 2014/228). | IV-act; Rente; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; MEDAS; Tätigkeiten; Gutachter; Klinik; Gesundheit; Gesundheitszustand; Beschwerdeführers; |
| IV 2013/641 | Versicherungsgericht | 02.05.2016 - Entscheid Art. 36 Abs. 1 IVG. Art. 39 IVG. Art. 42 AHVG. Versicherungsmässige Voraussetzungen für eine ordentliche oder für eine ausserordentliche Rente der Invalidenversicherung unter Berücksichtigung des Sozialversicherungsabkommens zwischen der Schweiz und der Türkei (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Mai 2016, IV 2013/641). | Rente; Schweiz; IV-act; Anspruch; Invalidenversicherung; Voraussetzungen; Beiträge; Arbeitsunfähigkeit; IV-Stelle; Verfügung; |
| FO.2015.4 | Kantonsgericht | 29.04.2016 - Entscheid Art. 296 ZPO: Die Offizial- und die Untersuchungsmaxime gelten auch beim Volljährigenunterhalt. Art. 277 ZGB: Der nicht schuldhafte Abbruch einer Ausbildung (Studium oder Lehre) lässt die Unterhaltspflicht in der Regel nicht erlöschen (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 29. April 2016, FO.2015.4). | Ausbildung; Unterhalt; Berufung; Kindes; Eltern; Unterhaltspflicht; Lehre; Ausbildungsplan; Gesundheit; Ausbildungsplanes; |
| IV 2013/577 | Versicherungsgericht | 29.04.2016 - Entscheid Art. 28 IVG. Berechnung des Invaliditätsgrades eines Hilfsarbeiters. Verantwortlichen Ausführungen zu den ökonomischen Ursachen der Notwendigkeit eines Abzuges vom Medianwert bei gesundheitlich angeschlagenen Hilfsarbeitern (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. April 2016, IV 2013/577). | Prozent; Arbeit; IV-act; Tätigkeiten; Leistung; Hilfsarbeiter; Sachverständige; Arbeitsfähigkeit; Beschwerdeführers; Arbeitsmarkt; |
| AVI 2015/30 | Versicherungsgericht | 27.04.2016 - Entscheid Art. 95 Abs. 1 AVIG i.V.m. Art. 25 Abs. 1 ATSG. Rückerstattung von Taggeldern wegen Nichtangabe von Zwischenverdiensten bzw. von Mehrverdienst eines Nebenverdienstes. Voraussetzung für eine Wiedererwägung gemäss Art. 53 Abs. 2 ATSG erfüllt. Keine Verwirkung der Rückforderungsansprüche. Rückforderung der Taggeldleistungen ist nicht zu beanstanden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. April 2016, AVI 2015/30).Entscheid vom 27. April 2016 | Arbeit; Zwischenverdienst; Arbeitslose; Taggeld; Arbeitslosenkasse; Nebenverdienst; Verfügung; Rückforderung; Zwischenverdienste; |
| AVI 2015/39 | Versicherungsgericht | 27.04.2016 - Entscheid Art. 23 Abs. 1 und Abs. 3 AVIG, Art. 37 Abs. 1 AVIV. Versicherter Verdienst, normale Arbeitszeit. Der als Imbissbetreiber angestellte und in der Arbeitszeitgestaltung autonome Beschwerdeführer erhält keinen festen Lohn und bezieht diesen teilweise und in bar. Für die Berechnung des versicherten Verdienstes kann neben einer Banküberweisung sowie einer vor dem Friedensrichter vereinbarten Vergleichszahlung aufgrund der zeitlichen Flexibilität des Beschwerdeführers auch das Einkommen aus einer 60%-Stelle als Inserateverkäufer berücksichtigt werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. April 2016, AVI 2015/39).Entscheid vom 27. April 2016 | Arbeitgeber; Verdienst; Zahlung; Lohnabrechnung; Lohnabrechnungen; Betrag; Lohnausweis; Lohnfluss; Verdienstes; Arbeitgeberbescheinigung; |
| EL 2014/46 | Versicherungsgericht | 26.04.2016 - Entscheid Art. 10 Abs. 3 lit. c ELG.Hypothetische Sozialversicherungsbeiträge bei einem hypothetischen Erwerbseinkommen. Zu den hypothetischen Beiträgen gehören nicht nur die Beiträge an die AHV/IV/EO und an die Arbeitslosenversicherung, sondern auch die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung und für die berufliche Vorsorge. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. April 2016, EL 2014/46).Entscheid vom 26. April 2016 | Franken; Ergänzungsleistung; Anspruch; Ehefrau; Erwerbseinkommen; Ausgabe; Rente; Ausgaben; Minimalgarantie; Ausgabenüberschuss; Kinder; |
| IV 2014/494 | Versicherungsgericht | 26.04.2016 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Art. 43 Abs. 1 ATSG. Rentenverfahren. Ungenügende Sachverhaltsabklärung bei einem nicht überzeugenden versicherungsexternen polydisziplinären Gutachten und ebenfalls nicht überzeugenden ausführlichen Berichten der behandelnden Fachärzte (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. April 2016, IV 2014/494). | ähig; Arbeitsfähigkeit; IV-act; Prozent; Gutachten; Leistung; Rente; Verfügung; Persönlichkeit; IV-Stelle; Stellung; Franken; |
| IV 2014/217 | Versicherungsgericht | 26.04.2016 - Entscheid Art. 16 und 43 ATSG, Art. 28 IVG. Würdigung eines Gerichtsgutachtens und der übrigen medizinischen Aktenlage. Rentenzusprache (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. April 2016, IV 2014/217). | ähig; Gutachter; Gutachterin; Beschwerdeführers; Störung; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Symptom; Rente; IV-act; Schmerzstörung; |
| KV_SG 2015/8 | Versicherungsgericht | 26.04.2016 - Entscheid Art. 10 Abs. 2 Ziff. 3 EG-KVG:Fragliche Bundesrechtskonformität der st. gallischen Regelung des IPV-Anspruchs von in Ausbildung stehenden, unter 25-jährigen Personen mit Wohnsitz im Kanton. Die Regelung ist bei diesen Personen zumindest lückenhaft, wenn ihre Eltern nicht im Kanton St. Gallen Wohnsitz haben. Lückenfüllend wird ihnen eine eigene Anspruchsberechtigung gewährt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. April 2016, KV-SG 2015/8).Entscheid vom 26. April 2016 | Anspruch; Ausbildung; Eltern; Rekurs; Gallen; Kanton; Rekurrentin; Antrag; Person; Recht; Prämien; Antragstellerin; Anspruchs; |
| UV 2014/42 | Versicherungsgericht | 25.04.2016 - Entscheid Art. 6 UVG: Bejahung gewisser organischer Unfallrestfolgen nach leichtem Schädelhirntrauma (kompensierter Vestibularisschaden). Art. 18 Abs. 1 UVG: Verneinung eines rentenbegründenden Invaliditätsgrades. Art. 24 UVG: Verneinung eines Anspruchs auf Integritätsentschädigung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. April 2016, UV 2014/42).Entscheid vom 25. April 2016 | Unfall; Suva-act; Untersuchung; Recht; Beschwerdeführers; Schwindel; Arbeit; Schädel; Rechtsvertreter; Kopfschmerz; Einsprache; |
| BE.2015.62 | Kantonsgericht | 24.04.2016 - Entscheid Art. 117 ZPO (SR 272): Zeitpunkt der Beurteilung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege (Befreiung von den Gerichtskosten). Es ist nicht zulässig, ein mit Klageeinreichung gestelltes Gesuch um unentgeltliche Prozessführung erst unter Einbezug der Ergebnisse des Haupt- und Beweisverfahrens mit dem Endentscheid zu beurteilen (Einzelrichterin im Personen-, Erb- und Sachenrecht, 24. April 2016, BE.2015.62).Erwägungen (Auszug | Gesuch; Gesuchs; Klage; Aussichtslos; Entscheid; Aussichtslosigkeit; Rechtspflege; Zeitpunkt; Beurteilung; Bühler; Emmel; Prüfung; |
| IV 2015/107 + IV 2015/116 | Versicherungsgericht | 21.04.2016 - Entscheid Art. 12 IVG. Der Versicherte hat Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine Psychotherapie durch die Invalidenversicherung, da davon auszugehen ist, dass ohne diese Therapie eine bleibende Beeinträchtigung eintreten würde, die sich negativ auf die Schuldbildung und die Erwerbsfähigkeit auswirken würde. Gutheissung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. April 2016, IV 2015/107 und IV 2015/116). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_354/2016. | Psychotherapie; Prognose; Geburtsgebrechen; Massnahme; IV-act; Behandlung; Beschwerdeführer; Massnahmen; Kinder; Beschwerdeführers; |
| BO.2016.5 | Kantonsgericht | 19.04.2016 - Entscheid Art. 28 und Art. 28a ZGB (SR 210): Die Publikation eines Presseartikels, der Vorstrafen und Angaben zu Betreibungen eines namentlich genannten Betroffenen aufführt, stellt eine Persönlichkeitsverletzung dar.Rechtfertigungsgrund der überwiegenden Interessen, Interessenabwägung: Vorliegend steht das Interesse des Betroffenen (welcher keine absolute oder relative Person der Zeitgeschichte ist) auf Nichtpublikation von Informationen aus seiner Privatsphäre dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit resp. Informationsauftrag der Presse (sog. "Wächteramt der Presse") gegenüber. Das Überwiegen des Informationsinteresses wird aufgrund der wirtschaftlichen Tätigkeit des Betroffenen in Bereichen mit erhöhten Ansprüchen an die Vertrauenswürdigkeit bejaht (I. Zivilkammer, 19. April 2016, BO.2016.5). | Quot; Schulde; Schulden; Interesse; Person; Recht; Persönlichkeit; Presse; Betreibungen; Verletzung; Tatsache; Klägers; Ansehen; |
| IV 2014/5 | Versicherungsgericht | 19.04.2016 - Entscheid Art. 28 IVG und Art. 7 ATSG. Rentenprüfung nach Praxisänderung zu den somatoformen Schmerzstörungen (BGE 141 V 281). Aus einer leichten bis mittelschweren depressiven Episode resultiert eine Erwerbsunfähigkeit und daraus ein Anspruch auf eine Viertelsrente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. April 2016, IV 2014/5). | IV-act; Arbeit; Schmerz; Belastung; Arbeitsfähigkeit; Diagnose; Belastungsstörung; Depression; Rente; Arbeitsunfähigkeit; Gutachten; |
| EL 2014/38 + EL 2016/11 | Versicherungsgericht | 18.04.2016 - Entscheid Art. 10 Abs. 3 lit. a ELG. Art. 14 Abs. 1 lit. d ELG.Mehrkosten für auswärtige Verpflegung als Gewinnungskosten. Kostenvergütung im Rahmen einer ärztlich verordneten Diät. Als Gewinnungskosten können nur beruflich bedingte Mehrkosten für die Ernährung berücksichtigt werden. Von den Kosten ist der in der allgemeinen Lebensbedarfspauschale enthaltene Anteil für die Ernährung zuhause abzuziehen. Die Notwendigkeit, sich fett- und kohlenhydratarm zu ernähren, begründet keinen Anspruch auf eine Vergütung im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. April 2016, EL 2014/38 und EL 2016/11).Entscheid vom 18. April 2016 | Franken; Einnahmen; Krankheit; Einnahmenüberschuss; Krankheits; EL-act; Behinderungskosten; Einsprache; Diät; Mehrkosten; |
| IV 2013/634 | Versicherungsgericht | 18.04.2016 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Art. 43 Abs. 3 ATSG. Rentenaufhebung. Beurteilung des Sachverhaltes bei der Rentenzusprache und im Revisionszeitpunkt anhand psychiatrischer (Teil-) Gutachten. Reaktion auf eine Verletzung der Mitwirkungspflicht bei der Begutachtung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. April 2016, IV 2013/634). | Rente; IV-act; Gutachten; Untersuchung; Sachverhalt; Störung; Gesundheit; Arbeitsfähigkeit; Stellung; Tagesklinik; Ärzte; Begutachtung; |
| UV 2014/9 | Versicherungsgericht | 15.04.2016 - Entscheid Art. 18 und 24 UVG. Art. 16 ATSG. Invaliditätsbemessung, Bestimmung des Invalideneinkommens unter Verwendung von DAP-Profilen. Nichteintreten auf den Antrag auf Erhöhung der Integritätsentschädigung, da gegen die abweisende Verfügung diesbezüglich keine Einsprache erhoben wurde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. April 2016, UV 2014/9).Entscheid vom 15. April 2016 | Suva-act; Recht; Handgelenk; Unfall; Einsprache; Bericht; Rente; Einspracheentscheid; Behandlung; Beschwerdeführers; Handgelenks; Akten; |
| UV 2014/74 | Versicherungsgericht | 15.04.2016 - Entscheid Art. 24 UVG: Integritätsentschädigung für eine mässige Femoropatellararthrose bei Einschätzung des Integritätsschadens mit 10% (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. April 2016, UV 2014/74).Entscheid vom 15. April 2016 | Integrität; Suva-act; Integritätsschaden; Klinik; Integritätsentschädigung; Untersuchung; Ellbogen; Integritätsschadens; Unfall; |
| IV 2014/387 | Versicherungsgericht | 15.04.2016 - Entscheid Art. 8 ATSG, Art. 16 ATSG, Art. 28 IVG: Abstellen auf ein medizinisches Gutachten, das in den wesentlichen Punkten (insbesondere der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit) mit den übrigen Akten übereinstimmt. Qualifikation der Beschwerdeführerin als vollerwerbstätig, da sie an zwei Arbeitsstellen jeweils längere Zeit vollzeitlich arbeitete. Valideneinkommen: Das letzte vor Eintritt der Invalidität erzielte Einkommen ist nicht massgebend, da die Beschwerdeführerin noch vor Eintritt der Invalidität eine zusätzliche Ausbildung abschloss, aufgrund derer sie an der aktuellen Stelle ohne gesundheitliche Einschränkung (bei Vollzeitpensum) ein bedeutend höheres Einkommen erzielen könnte als an der vor Eintritt der Invalidität innegehabten Stelle (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. April 2016, IV 2014/387). | IV-act; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Gutachter; Rente; Gesundheits; Einschränkung; Erwerb; Tätigkeiten; Behandlung; |
| KV_SG 2015/10 | Versicherungsgericht | 13.04.2016 - Entscheid Art. 12c Vo EG-KVG. Der am 1. Januar 2014 in Kraft getretene Art. 12c Vo EG-KVG findet umfassende und ausschliessliche Anwendbarkeit auf alle rechtlich relevanten Sachverhalte, die sich nach 1. Januar 2014 ereignet haben. Eine ausfüllungsbedürftige Lücke im Übergangsrecht besteht nicht (Entscheid des Versicherungsgerichts des KantonsSt. Gallen vom 13. April 2016, KV-SG 2015/10).Entscheid vom 13. April 2016 | Rekurrent; Anspruch; Recht; Ausbildung; EG-KVG; Einkommen; Rekurs; Rekurrenten; Einsprache; Neuregelung; Einspracheentscheid; IPV-Anspruch; |
| IV 2014/140 | Versicherungsgericht | 12.04.2016 - Entscheid Art. 28 Abs. 2 IVG i. V. m. Art. 8 ATSG; Rentenprüfung bei Wiederanmeldung zum Rentenbezug. Art. 29 Abs. 2 BV i.V.m. Art. 42 ATSG; Heilung der Gehörsverletzung; Berücksichtigung bei Kosten und Parteientschädigung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. April 2016, IV 2014/140). | IV-act; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; IV-Stelle; Gesundheit; Akten; Gesundheitszustand; Rente; Gehör; Recht; Verfügung; Bericht; Medas; |