Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
IV 2013/96Versicherungsgericht01.06.2016 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Würdigung Gerichtsgutachten. Prozentvergleich. Tabellenlohnabzug. Anspruch auf eine halbe Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. Juni 2016, IV 2013/96). Aufgehoben betreffend Gutachtenkosten (reduziert) durch Urteil des Bundesgerichts 8C_483/2016. ähig; Gericht; Rente; Arbeitsfähigkeit; IV-act; Gerichtsgutachten; Leistung; Parteien; Recht; Invalidität; Arbeitsunfähigkeit; Medas;
UV 2014/37Versicherungsgericht31.05.2016 - Entscheid Art. 18 UVG. Rentenanspruch. Bestimmung der Vergleichseinkommen. Mangels konkreter Anhaltspunkte und Absichtserklärungen erscheint eine Validenkarriere in Form einer Meisterprüfung in der angestammten Branche nicht überwiegend wahrscheinlich (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom31. Mai 2016, UV 2014/37).Entscheid vom 31. Mai 2016 UV-act; Meisterprüfung; Unfall; Zeitpunkt; Gallen; Kantons; Invalidenrente; Schäftemacherin; Einsprache; IV-Stelle;
IV 2014/474Versicherungsgericht30.05.2016 - Entscheid Beweiskraft eines MEDAS-Gutachtens gegeben, da der behandelnde Arzt eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes erst für die Zeit nach der Begutachtung attestiert. Abstellen auf das MEDAS-Gutachten, welches von einer vollen Arbeitsfähigkeit für adaptierte einschliesslich der bisherigen Tätigkeiten ausgeht. Rückweisung zur weiteren Abklärung des medizinischen Verlaufs nach der Begutachtung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. Mai 2016, IV 2014/474). IV-act; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Gutachter; Untersuchung; Verfügung; Tätigkeiten; Abklärung; Beurteilung; IV-Stelle;
IV 2014/175Versicherungsgericht30.05.2016 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Revisionsweise Einstellung einer wegen eines depressiven Leidens zugesprochenen ganzen Invalidenrente. Würdigung eines psychiatrischen Gutachtens. Dass dieses bei Erlass der angefochtenen Verfügung bereits 3½ Jahre alt war, schmälert seinen Beweiswert im vorliegenden Fall nicht, da keine konkreten Hinweise auf eine Verschlechterung der psychischen Situation vorliegen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. Mai 2016, IV 2014/175). IV-act; Gutachten; Rente; Recht; Arbeitsfähigkeit; Rücken; Gesundheit; IV-Stelle; Bericht; Invalidität; Schmerzen; Gesundheitszustand;
IV 2014/97Versicherungsgericht30.05.2016 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Gerichtsgutachten. Bestimmung der Vergleichseinkommen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. Mai 2016, IV 2014/97). Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gericht; Quot; Rente; Stellung; Stellungnahme; Tätigkeiten; Beurteilung; Parteien; Arbeitsunfähigkeit;
IV 2013/614Versicherungsgericht30.05.2016 - Entscheid Art. 28 f. IVG. Wiederholte IV-Anmeldungen. Medizinischer Sachverhalt geklärt durch Gutachten. Einkommensvergleich, Abzug von den Tabellenlöhnen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. Mai 2016, IV 2013/614). Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Schul; Schulter; Tätigkeiten; Arbeitsunfähigkeit; Rente; Beschwerdeführers; Rücken; Begutachtung; Recht;
UV 2014/68Versicherungsgericht26.05.2016 - Entscheid Art. 18 UVG. Rentenanspruch. Unzulässigkeit einer im Voraus befristeten Rentenleistung (sog. Angewöhnungsrente) gestützt auf eine antizipierte Invaliditätsschätzung. Zusprache einer unbefristeten Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. Mai 2016, UV 2014/68).Entscheid vom 26. Mai 2016 Rente; Renten; Angewöhnung; Recht; Anpassung; Revision; Rechtsprechung; Urteil; Person; Praxis; Invalidität; Unfallversicherung; UV-act;
HG.2013.9Handelsgericht26.05.2016 - Entscheid Art. 6 Abs. 2 lit. c ZPO, Art. 147 ZPO, Art. 148 Abs. 1 ZPO: Die Handelsregistereintragung des Beklagten als Inhaber eines Einzelunternehmens reicht aus, um die Voraussetzung gemäss Art. 6 Abs. 2 lit. c ZPO zu erfüllen. Art. 6 Abs. 2 ZPO setzt nicht voraus, dass die Streitigkeit zwingend die geschäftliche Tätigkeit des beklagten Inhabers eines Einzelunternehmens betrifft. Wird die Frist zur Einreichung der Duplik nicht eingehalten, wird keine Nachfrist angesetzt, sondern das Verfahren ohne die versäumte Handlung weitergeführt. Der Eintritt der Präklusivwirkung setzt nicht voraus, dass bei Fristerstreckungen jeweils der Hinweis auf die Säumnisfolgen wiederholt wird. Es genügt, wenn bei der Ansetzung der Frist auf die Säumnisfolgen hingewiesen wurde. Die Voraussetzungen für eine Wiederherstellung der Frist sind vorliegend nicht erfüllt (Handelsgericht, 26. Mai 2016, HG.2013.9).Sachverhalt (gekürzt) Frist; Säumnis; Duplik; Säumnisfolge; Säumnisfolgen; Klage; Frist; Einreichung; Fristerstreckung; Beklagten; Hinweis; Verfügung;
BO.2015.42Kantonsgericht25.05.2016 - Entscheid Art. 227 Abs. 1 ZPO (SR 272): Voraussetzungen, unter denen der sachliche Zusammenhang bei Klageänderung gegeben ist. Bejaht im Fall einer vorerst eingeklagten Forderung aus Mietzinsausständen und mittels Klageänderung zusätzlich geltend gemachtem Schadenersatz wegen Mieterschäden bei Rückgabe der Mietsache (Kantonsgericht, III. Zivilkammer, 25. Mai 2016, BO. 2015.42).Erwägungen (Auszug): Klage; Schadenersatz; Lebenssachverhalt; Zusammenhang; Ansprüche; Mietzinse; Mietzinsen; Anspruch; Klageänderung; Leuenberger; BK-Killias;
EL 2014/51Versicherungsgericht24.05.2016 - Entscheid Art. 23 ELV.Die im Art. 23 ELV vorgesehene Regel, dass für die EL- Anspruchsberechnung der im letzten Jahr erzielte Lohn massgebend sei, gilt nicht absolut, sondern nur dann, wenn sich der Lohn nicht verändert hat. Jede Veränderung des Erwerbseinkommens zwingt zu einer Anpassung der Ergänzungsleistung, da diese nicht die Deckung eines vergangenen Bedarfs, sondern vielmehr die Deckung des aktuellen Bedarfs bezweckt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. Mai 2016,EL 2014/51).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_740/2016.Entscheid vom 24. Mai 2016 Ergänzungsleistung; Anspruch; Franken; Einsprache; Verfügung; Anspruchs; Einnahme; Anspruchsberechnung; Einnahmen; Parteien;
IV 2014/125Versicherungsgericht24.05.2016 - Entscheid Art. 28 IVG und Art. 8 ATSG. Sowohl für Erwerbstätige als auch für Nichterwerbstätige bestimmt sich der rentenbegründende Schaden grundsätzlich in Nachachtung von Art. 8 Abs. 1 ATSG nach der Erwerbsunfähigkeit gemäss Art. 7 Abs. 1 ATSG. Eine Ausnahme von diesem Schadenkonzept sieht das Gesetz nur für diejenigen Nichterwerbstätigen vor, welche die folgenden kumulativen Voraussetzungen von Art. 8 Abs. 3 ATSG erfüllen: Die versicherte Person war bereits vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigungen nichterwerbstätig und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann ihr aufgrund der Bedeutung des Familienlebens nicht zugemutet werden. Die hypothetischen Verhältnisse nach Eintritt der Gesundheitsbeeinträchtigung sind von Gesetzes wegen entgegen der davon abweichenden Rechtsprechung der Sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts (BGE 133 V 504) für die Qualifikation und die Bestimmung des rentenbegründenden Schadens nicht relevant (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. Mai 2016, IV 2014/125). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts. 9C_431/2016. ähig; Arbeit; IV-act; Rente; Invalidität; Erwerbsunfähigkeit; Schaden; Recht; Erwerbstätigkeit; Arbeitsfähigkeit; Bericht;
IV 2015/49Versicherungsgericht23.05.2016 - Entscheid Trotz nicht begonnener Behandlung mit anerkannten Therapien wird das Vorliegen des GgV 404 bestätigt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Mai 2016, IV 2015/49). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_418/2016. Behandlung; Geburt; Geburtsgebrechen; Therapie; Vollendung; Lebensjahres; Stimulanzien; Mutter; Invalidenversicherung; Sinne;
IV 2013/443Versicherungsgericht19.05.2016 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Art. 31 Abs. 1 ATSG. Art. 77 IVV. Art. 88a IVV. Art. 88bis Rente; Sachverhalt; IV-act; Verfügung; Prozent; Revision; Gutachten; Sachverständige; Gesundheitszustand; Arbeitsfähigkeit; IV-Stelle;
IV 2014/214 + IV 2014/503Versicherungsgericht17.05.2016 - Entscheid Art. 13 IVG, 12 IVG, Art. 53 Abs. 2 ATSG. Wenn bei minderjährigen Versicherten medizinische Massnahmen nicht gestützt auf Art. 13 IVG gewährt werden können, ist subsidiär zu prüfen, ob eine Leistungszusprache gestützt auf Art. 12 IVG möglich ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Mai 2016, IV 2014/214 und IV 2014/503). Geburt; Geburtsgebrechen; Infekt; IV-act; Behandlung; IV-Stelle; Massnahme; Massnahmen; Verfügung; Kostengutsprache; Recht; Kanton;
OH 2015/1Versicherungsgericht13.05.2016 - Entscheid Art. 1 OHG, Soforthilfe gemäss Art. 13 OHG. Soforthilfe in Form anwaltlicher Unterstützung ist vorliegend bis zum Zeitpunkt des Studiums der Strafakten durch den Rechtsvertreter zu gewähren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Mai 2016, OH 2015/1).Entscheid vom 13. Mai 2016 Rekurrent; Opfer; Recht; Rekurrenten; Rechtsvertreter; Opferhilfe; Mitarbeiter; Soforthilfe; -Mitarbeiter; Vorinstanz; Hilfe; Anzeige;
OH 2015/2Versicherungsgericht13.05.2016 - Entscheid Art. 11 ff. OHG (in der bis 31. Dezember 2008 gültigen Fassung). Entschädigung. Natürliche Kausalität zwischen Straftat (schwere Körperverletzung durch HIV-Infektion) und gestützt darauf geltend gemachter Arbeitsunfähigkeit verneint. Vor dem Hintergrund der davon unabhängigen psychischen Leiden und psychosozialen Belastungen kann die Straftat und deren Folgen weggedacht werden, ohne dass auch die Arbeitsunfähigkeit entfällt. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Mai 2016, OH 2015/2).Entscheid vom 13. Mai 2016 IV-act; Rekurrentin; Infektion; HIV-Infekt; HIV-Infektion; Arbeitsunfähigkeit; Opfer; Bericht; Arbeitsfähigkeit; Entschädigung; Akten;
IV 2014/66Versicherungsgericht13.05.2016 - Entscheid Art. 28 IVG. Wiederanmeldung Rentenanspruch. Rechtliches Gehör. Würdigung Gutachten. Auswirkungen formaler Mängel auf den Inhalt des Gutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Mai 2016, IV 2014/66). IV-act; Arbeit; Stellung; Recht; Untersuchung; Arbeitsfähigkeit; Stellungnahme; Prozent; Beschwerden; Beurteilung; Sicht; Rechtsvertreter;
IV 2013/598Versicherungsgericht13.05.2016 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Art. 88bis Abs. 2 lit. a IVV. Aufhebung einer Invalidenrente bei einer Verbesserung des Gesundheitszustands (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Galle vom 13. Mai 2016, IV 2013/598). Arbeit; Rente; Arbeitsfähigkeit; Kinder; Erwerb; Verfügung; Gutachten; Meldepflicht; Leistung; Verbesserung; Anspruch; Sachverhalt;
EL 2015/35Versicherungsgericht12.05.2016 - Entscheid Art. 60 Abs. 1 ATSG. Mangelnde Rechtzeitigkeit einer Beschwerde. Zustellung des durch A-Post Plus versandten angefochtenen Einspracheentscheids in das Postfach des anwaltlichen Rechtsvertreters an einem Samstag ist fristauslösend (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Mai 2016, EL 2015/35).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_460/2016.Entscheid vom 12. Mai 2016 Einsprache; I-act; Einspracheentscheid; II-act; III-act; Quot; Sozialversicherungsanstalt; Rechtsvertreter; Ergänzung; Ergänzungsleistung;
IV 2014/552Versicherungsgericht12.05.2016 - Entscheid Art. 28 IVG. Beweiswürdigung. Aufgrund einer schweren Handverletzung besteht ein Anspruch auf eine befristete ganze Rente. Zum Zeitpunkt des Erlasses der Verfügung übte der Beschwerdeführer eine vollzeitliche Tätigkeit aus und hatte daher weder Anspruch auf berufliche Massnahmen noch auf eine Rente (IV-Grad 30%) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. Mai 2016, IV 2014/552). Arbeit; IV-act; Rente; IV-Stelle; Beschwerdeführers; Recht; Eingliederung; Anspruch; Verfügung; Invalide; Leistung; Rechtsvertreter;
IV 2015/294Versicherungsgericht11.05.2016 - Entscheid Art. 8, Art. 17 und Art. 18 IVG. Berufliche Massnahmen. Anspruch auf Umschulung und Arbeitsvermittlung. Nachdem die Eingliederung des Beschwerdeführers gescheitert war, durfte die Beschwerdegegnerin die beruflichen Massnahmen nicht abschliessen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Mai 2016, IV 2015/294). Arbeit; IV-act; Eingliederung; Massnahme; Massnahmen; Anspruch; Umschulung; IV-Stelle; Maschine; Ausbildung; Arbeitgeber;
IV 2014/201Versicherungsgericht11.05.2016 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 17 ATSG. Beweiswürdigung Gutachten. Das BEGAZ- Gutachten ist beweistauglich. Es ergibt sich eine Verbesserung des Gesundheitszustandes aus psychiatrischer Sicht. Aus somatischer Sicht ergeben sich nur kleine Veränderungen. Das Fibromylagiesyndrom besteht weiterhin. Die Rente wird revisionsweise aufgehoben (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Mai 2016, IV 2014/201). ähig; Rente; Arbeit; Gesundheitszustand; Arbeitsfähigkeit; Sicht; Beurteilung; Beschwerden; Verbesserung; Gutachten; Renten; IV-act;
IV 2013/599Versicherungsgericht11.05.2016 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Rentenanspruch. Grundsatz der Eingliederung vor Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Mai 2016, IV 2013/599). Prozent; IV-act; Franken; Eingliederung; Verfügung; Einkommen; Tätigkeiten; Valideneinkommen; IV-Stelle; Rente; Monteur; Beruf;
IV 2014/429Versicherungsgericht10.05.2016 - Entscheid Art. 8 ATSG, Art. 28 IVG: Invalidisierende Wirkung einer langjährigen Depression bejaht. Würdigung eines medizinischen Gutachtens, das bezüglich Schweregrad der Depression und Einschätzung der Arbeitsfähigkeit von der Beurteilung des behandelnden Psychiaters abweicht, als beweistauglich (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Mai 2016, IV 2014/429). IV-act; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Störung; Rente; Gutachten; Episode; Arbeitsunfähigkeit; Sicht; Bericht; Diagnose; Beurteilung;
AHV 2014/27Versicherungsgericht09.05.2016 - Entscheid Art. 52 AHVG, Schadenersatzpflicht eines Organs einer Gesellschaft für nicht geleistete bundes- und kantonalrechtliche Beiträge. Die Voraussetzungen für die Haftung wurden bereits in einem früheren Verfahren bejaht. Vorliegend war lediglich noch die Höhe der betreffenden Forderung umstritten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Mai 2016, AHV 2014/27).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_436/2016.Entscheid vom 9. Mai 2016 Schaden; Zahlung; Ausgleichskasse; Zahlungen; Recht; Einsprache; Rechtsvertreter; Schadens; AHV-act; Einspracheentscheid; Schadenshöhe;
EL 2014/40Versicherungsgericht04.05.2016 - Entscheid Art. 53 Abs. 2 ATSG. Art. 25 Abs. 1 und 2 ATSG.Wiedererwägung einer formell rechtskräftigen Ergänzungsleistungszusprache wegen einer fehlerhaft unterbliebenen Anrechnung einer Rente aus einer Lebensversicherung. Rückforderung der unrechtmässig bezogenen Leistungen. Relative, einjährige Verwirkungsfrist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Mai 2016, EL 2014/40).Entscheid vom 4. Mai 2016 Franken; Rente; Ergänzungsleistung; Rückforderung; Verfügung; Ergänzungsleistungen; Versicherung; Lebensversicherung; Anspruch;