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| Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
| IV 2013/603 | Versicherungsgericht | 01.07.2015 - Entscheid Art. 28 IVG, Art. 17 ATSG. Rentenrevision. Beweiskraft der Arztberichte und RAD-Stellungnahme. Einkommensvergleich. Bestimmung Valideneinkommen. Tabellenlohnabzug 20%. Gutheissung des Rentenerhöhungsgesuchs. Zusprache einer ganzen Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. Juli 2015, IV 2013/603). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_526/2015. | Arbeit; IV-act; Rente; Arbeitsfähigkeit; Renten; Schulter; Verfügung; Invalidität; Rücken; Gesundheit; Einschränkung; Tabelle; |
| AK.2015.127 | Kantonsgericht | 30.06.2015 - Entscheid Art. 35 EG-StPO (sGS 962.1). Herausgabe von Strafakten rechtskräftig erledigter Verfahren an die Presse. Als Motiv eines aktuellen Tötungsdelikts (laufende Untersuchung) kommt Rache für die rund 18 Jahre zurückliegende Tötung eines Familienangehörigen des jetzigen mutmasslichen Täters in Betracht. Ein Medienunternehmen beantragte daher im Zuge ihrer Recherchen Einsicht in die Strafakten des 18 Jahre zurückliegenden Falles. Diesem Gesuch konnte nicht entsprochen werden, weil die Herausgabe der gesamten Strafakten zu weitgehend wäre, die Strafuntersuchung zum aktuellen Tötungsfall noch nicht abgeschlossen ist und im Rahmen der gerichtlichen Hauptverhandlung noch hinreichend Möglichkeit zur Berichterstattung über das Motiv der aktuellen Bluttat bestehen wird (Anklagekammer, 30. Juni 2015, AK.2015.127). | Verfahren; Interesse; Akten; Weisung; Akten; Einsicht; Herausgabe; Verfahren; Interessen; Verfahrens; Anklagekammer; Verfahrensakten; |
| IV 2013/172 | Versicherungsgericht | 26.06.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Die Beschwerdeführerin leidet seit einem Treppensturz an Schmerzen am rechten Fuss. Aus orthopädischer und neurologischer Sicht liessen sich keine pathologische Befunde erheben, welche die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Die Beschwerden liessen sich am ehesten auf eine beginnende Schmerzfehlverarbeitung zurückführen und sind nicht invalidisierend. Kein Rentenanspruch (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. Juni 2015, IV 2013/172). | ähig; Schmerz; Verfügung; Arbeitsfähigkeit; IV-act; Eröffnung; Kantons; Schmerzen; Kantonsspital; Kantonsspitals; Bericht; Gallen; |
| IV 2013/70 | Versicherungsgericht | 24.06.2015 - Entscheid Art. 17 ATSG, Anpassung (Einstellung) der Rente zufolge neuer Beurteilung des Gesundheitszustandes. Eine Verbesserung des tatsächlichen Gesundheitszustandes ist nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgewiesen. Gemäss Gutachten beruht die Steigerung der Arbeitsfähigkeit auf geänderten Beurteilungskriterien. Dies berechtigt nicht zur Anpassung der Rente nach Art. 17 ATSG (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. Juni 2015, IV 2013/70). | IV-act; Arbeitsfähigkeit; Rente; Gutachten; Dysthymie; MEDAS; Störung; Gesundheitszustand; Diagnose; Untersuchung; Beurteilung; |
| IV 2013/194 | Versicherungsgericht | 23.06.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Würdigung Gutachten. Das Gutachten lässt die wesentliche Begründung vermissen, wieso aus den gestellten Diagnosen genau eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in der genannten Höhe resultiert. Da das Gutachten insgesamt nicht überzeugt, kann auf die darin gemachte Arbeitsfähigkeitsschätzung nicht abgestellt werden und die Sache ist zur weiteren Abklärung an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Juni 2015, IV 2013/194). | ähig; Arbeitsfähigkeit; IV-act; Gutachter; Sicht; Verfügung; Rente; Massnahmen; Gutachten; Invalidität; Behandlung; Gericht; Anspruch; |
| IV 2013/196 | Versicherungsgericht | 19.06.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Die Persönlichkeitsstörung des Beschwerdeführers beeinträchtigt ihn nur qualitativ. Bei einer entsprechend angepassten Tätigkeit ist er zu 100% arbeitsfähig. Kein rentenbegründender IV-Grad (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Juni 2015, IV 2013/196). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_599/2015. | ähig; Arbeitsfähigkeit; IV-act; Einschränkung; Gutachter; Quot; Arbeitsmarkt; Konstrukteur; Persönlichkeitsstörung; Behandlung; |
| IV 2013/31 | Versicherungsgericht | 19.06.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Invaliditätsbemessung. Tabellenlohnabzug. Parallelisierung ohne "Parallelisierungsselbstbehalt" (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. und 23. Juni 2015, IV 2013/31). | Prozent; Franken; Arbeit; Rente; IV-act; Verfügung; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; Valideneinkommen; Invaliditätsgrad; Recht; |
| IV 2014/391 | Versicherungsgericht | 18.06.2015 - Entscheid Art. 35 Abs. 1 IVG i.V.m. Art. 25 Abs. 1, 4 und 5 AHVG, Art. 17 ATSG, Art. 25 | Kinder; Kinderrente; Verfügung; Ausbildung; Sachverhalt; IV-act; Rückforderung; Sachverhalts; IV-Stelle; Invalidenrente; Kinderrenten; |
| EL 2015/7 | Versicherungsgericht | 17.06.2015 - Entscheid Art. 56 Abs. 1 ATSG. Bedingte Beschwerde. Prüfung der Frage, ob auf eine Beschwerde, die für den Fall erhoben wird, dass der Sozialversicherungsträger auf ein Begehren um eine prozessuale Revision nicht eintritt, eingetreten werden kann (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. Juni 2015, EL 2015/7).Der Vizepräsidenthatam 17. Juni 2015in | Recht; Versicherungsgericht; Verfügung; Vorsorge; Sachverhalt; Leistung; Eingabe; Ergänzungsleistung; Revision; EL-act; Verfahren; |
| IV 2014/274 | Versicherungsgericht | 16.06.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Kein syndromales Leiden, nur weil die versicherte Person Schmerzen angegeben hat, deren Stärke sich durch das - ausgewiesene - somatische Leiden nicht hat erklären lassen. Qualifikation einer mittelgradigen depressiven Störung als selbständiges, länger dauerndes, objektivierbares psychisches Leiden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Juni 2015, IV 2014/274). | Arbeit; Störung; Arbeitsfähigkeit; Rente; Sachverständige; Sachverhalt; Recht; Verfügung; Prozent; IV-act; Sachverhalts; Gutachten; |
| IV 2013/213 | Versicherungsgericht | 16.06.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Invalidenversicherungsrechtliche Relevanz einer depressiven Störung bzw. von deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit bejaht. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. Juni 2015, IV 2013/213). | ähig; Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Quot; Arbeitsunfähigkeit; Sicht; Rente; Recht; Störung; Bericht; Tätigkeiten; Invalidität; |
| ST.2014.101 | Kantonsgericht | 16.06.2015 - Entscheid Art. 47 StGB (SR 311.0) Zur Beachtung der Empfehlungen der Schweizerischen Staatsanwältekonferenz bei der Strafzumessung betreffend Landfriedensbruch im Rahmen von Sportveranstaltungen. Die Empfehlungen der Schweizerischen Staatsanwältekonferenz zur Strafzumessung bei Landfriedensbruch im Rahmen von Sportveranstaltungen werden den vielen möglichen Konstellationen, die sich in diesem Zusammenhang ergeben können, nicht gerecht (E. III.3.a-c) (Kantonsgericht, Strafkammer, 16. Juni 2015, ST.2014.101). | Gewalt; Gewalttätigkeit; Gewalttätigkeiten; Zusammenrottung; Beschuldigte; Landfriedensbruch; Ordnungskräfte; Landfriedensbruchs; Quot; |
| ST.2014.107 | Kantonsgericht | 16.06.2015 - Entscheid Art. 47 StGB (SR 311.0), Art. 90 Abs. 2 SVG (SR 741.01) Strafzumessung GeschwindigkeitsüberschreitungDie Strafmassempfehlungen der SSK haben lediglich Richtlinienfunktion und dienen dem Richter als Orientierungshilfe (E. III.3.).Strafzumessung bei einer Geschwindigkeitüberschreitung, die nur knapp unter einer Geschwindigkeitüberschreitung nach Art. 90 Abs. 4 SVG liegt (E. III.4.).Der drohende Entzug des Führerausweises im Administrativverfahren ist bei der Strafzumessung leicht strafmindernd in Betracht zu ziehen, insbesondere wenn die beschuldigte Person beruflich auf den Führerausweis angewiesen ist und der Entzug sie daher spürbar treffen wird (E. III.4.b/ee)Die für schuldangemessen befundene Geldstrafe ist im Umfang einer zusätzlich ausgefällten Verbindungsbusse zu reduzieren, damit die Strafe insgesamt schuldangemessen ausfällt (E. III.6.) (Kantonsgericht, Strafkammer, 16. Juni 2015, ST.2014.107). | Geschwindigkeit; Beschuldigte; Geldstrafe; Zumessung; Geschwindigkeitsüberschreitung; Busse; Verkehrsregelverletzung; Beschuldigten; |
| ST.2015.26 | Kantonsgericht | 16.06.2015 - Entscheid Art. 83 Abs. 4 StPO Beschränkter neuer Fristenlauf durch die Berichtigung eines Entscheids. Die Berichtung eines Entscheids löst nur hinsichtlich der Punkte, die Gegenstand der Berichtigung bilden, eine neue Rechtsmittelfrist aus (Kantonsgericht, Strafkammer, 16. Juni 2015, ST.2015.26). | Berichtigung; Rechtsmittel; Bundesgericht; StPO-Stohner; Rechtsmittelfrist; Bundesgerichts; Erwägungen:; Frist; Anmeldung; Berufung; Bezug; |
| IV 2014/267 | Versicherungsgericht | 11.06.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Beweiswürdigung Gutachten. Beweiskraft der gutachterlichen Beurteilung, dass keine Einschränkungen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit bestehen, bejaht. Kein Rentenanspruch (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Juni 2015, IV 2014/267). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_518/2015. | IV-act; Quot; Arbeitsfähigkeit; Gutachter; IV-Stelle; Bericht; Beurteilung; Hausarzt; Diagnose; Befunde; Rente; Behandlung; RAD-Arzt; |
| IV 2013/622 | Versicherungsgericht | 11.06.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Rückwirkende Rentenzusprache. Die im Zeitablauf eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustands mit einer qualitativ, aber nicht quantitativ vermehrten Arbeitsunfähigkeit wirkt sich auf den Rentenanspruch nicht (in Form einer Rentenstufe) aus (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Juni 2015, IV 2013/622). | ähig; Arbeit; Verfügung; Arbeitsfähigkeit; Gallen; Rente; Kantons; Gutachten; Schulter; Hüft; Bericht; Invaliditätsgrad; IV-act; |
| IV 2013/267 | Versicherungsgericht | 11.06.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 53 Abs. 2 ATSG. Voraussetzungen der Wiedererwägung erfüllt. Beweiswürdigung Gutachten. Rentenaufhebung trotz fehlender Selbsteingliederungspflicht bestätigt, da der Beschwerdeführerin die Eingliederungsbereitschaft fehlt und sie die von der Beschwerdegegnerin unter Hinweis auf die Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht angebotenen Eingliederungsmassnahmen nicht wahrgenommen hat (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Juni 2015, IV 2013/267). | IV-act; Arbeitsfähigkeit; Quot; Rente; MEDAS; IV-Stelle; Tätigkeiten; Ostschweiz; Gutachten; Gutachter; Verfügung; Beurteilung; |
| IV 2013/60 | Versicherungsgericht | 11.06.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Würdigung Gutachten. Rückweisung zur Verlaufsbeurteilung und zu neuer Verfügung wegen gesundheitlicher Verschlechterung. Für die Zeit vor der Verschlechterung wird die Beschwerde abgewiesen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. Juni 2015, IV 2013/60). | IV-act; Quot; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Beurteilung; Behandlung; Gutachter; ABI-Gutachten; Bericht; Stellung; Tätigkeiten; Gesundheit; |
| KV_SG 2014/5 | Versicherungsgericht | 10.06.2015 - Entscheid Art. 65 KVG. Art. 11 Abs. 3 EG-KVG. Art. 12quater VO-EG. Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung für 2014. Wechsel von der unselbständigen Erwerbstätigkeit in die selbständige als qualitative dauerhafte Veränderung der Einkommensgrundlage (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Juni 2015,KV-SG 2014/5)Präsident Joachim Huber, Versicherungsrichterinnen Miriam Lendfers undLisbeth Mattle Frei; | Einkommen; Einkommens; Prämienverbilligung; Rekurrentin; Vorinstanz; Veränderung; Anspruch; Gallen; Einsprache; Kanton; EG-KVG; Anspruchs; |
| OH 2014/1 | Versicherungsgericht | 10.06.2015 - Entscheid Art. 13 Abs. 1 OHG. Rekurslegitimation auch gegeben, wenn den Eltern auf Grund ihrer finanziellen Situation für die Fremdplatzierung ihres minderjährigen Kindes kein Kostgeld auferlegt wurde. Leistungspflicht der Opferhilfe für den Aufenthalt im Kinderschutzzentrum im Umfang des Kostgelds grundsätzlich bejaht. Rückweisung zu weiteren Abklärungen bezüglich der Dauer (Entscheid des Versicherunsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Juni 2015, OH 2014/1).Versicherungsrichterin Marie Löhrer (Vorsitz), Versicherungsrichter Joachim Huber,Versicherungsrichterin Lisbeth Mattle Frei; Gerichtsschreiberin Jeannine BodmerEntscheid vom 10. Juni 2015in SachenA. ,Rekurrentin,vertreten durch B. ,diese vertreten durch Reto Gnägi, pat. Rechtsagent, RG Consulting, Hauptstrasse 59, | Opfer; Rekurrentin; Opferhilfe; Vorinstanz; Leistung; Mutter; Eltern; Vater; Aufenthalt; Sozialhilfe; Verfügung; Kosten; Kostgeld; Hilfe; |
| IV 2013/201 | Versicherungsgericht | 09.06.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Beweiswürdigung Gutachten. Beurteilung der Einschränkungen im Haushalt. Statusqualifikation der Beschwerdeführerin im Verlauf (vor und nach der Geburt des Kindes). Höhe Tabellenlohnabzug. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Juni 2015, IV 2013/201). | IV-act; Arbeit; Quot; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Abklärung; Tätigkeiten; Haushalt; Rente; Kinder; Erwerb; Handgelenk; Invalidität; |
| IV 2013/131 | Versicherungsgericht | 09.06.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Somatoforme Schmerzstörung: Foerster-Kriterien erfüllt. Zudem liegt eine psychische Komorbidität von erheblicher Schwere, Intensität und Dauer in Gestalt einer langandauernden mittelgradigen depressiven Episode vor. Die willensmässige Überwindung der somatoformen Schmerzstörung ist der Beschwerdeführerin daher nicht zumutbar und es verbleibt nur noch eine Arbeitsfähigkeit von 40%. Die Beschwerdeführerin hat damit Anspruch auf eine Dreiviertelsrente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Juni 2015, IV 2013/131). | ähig; Arbeit; Schmerz; Arbeitsfähigkeit; Schmerzstörung; Gutachter; IV-act; Gutachten; Invalidität; Gesundheit; Behandlung; |
| UV 2013/78 | Versicherungsgericht | 08.06.2015 - Entscheid Art. 25 ATSG. Rückerstattung. Rückerstattungspflichtige Person. Betreffend einen Teil der geltend gemachten Rückforderungen sind die Voraussetzungen für eine Rückerstattung mangels persönlicher Rückerstattungspflicht nicht erfüllt oder ist die Anspruchsverwirkung eingetreten. Für die restlichen Forderungen wird die Angelegenheit zur Herstellung der Spruchreife an die Verwaltung zurückzuweisen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Juni 2015, UV 2013/78).Präsident Joachim Huber, Versicherungsrichterinnen Christiane Gallati Schneiderund Lisbeth Mattle Frei; Gerichtsschreiber Philipp GeertsenEntscheid vom 8. Juni 2015in | UV-act; Leistung; Quot; Rückforderung; Leistungen; Zahlung; Einsprache; Recht; Rechnung; Zahlungen; Pflege; Rechnungen; |
| FE.2014.33 | Kantonsgericht | 05.06.2015 - Entscheid Art. 119 Abs. 2 ZPO: Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege: Den Gesuchsteller trifft eine umfassende Mitwirkungspflicht, er hat die Folgen einer fehlenden oder mangelnden Darlegung oder Beweislegung zu tragen. Bei einem anwaltlich vertretenen Gesuchsteller kann grundsätzlich kein berechtigtes, schützenswertes Vertrauen darauf entstehen, die Aufwendungen des Vertreters würden vom Staat übernommen, solange er keine Unterlagen eingereicht hat, anhand welcher seine wirtschaftliche Situation geprüft werden kann (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht, 5. Juni 2015, FE.2014.33; noch nicht rechtskräftig). | Gesuch; Familienrichterin; Recht; Unterlagen; Gesuchs; Rechtspflege; Vertreter; Glauben; Vertrauen; Beschwerde; Verhältnisse; |
| EL 2014/11 | Versicherungsgericht | 05.06.2015 - Entscheid Art. 25 ATSG.Erlass der Rückforderung von unrechtmässig bezogenen Ergänzungsleistungen. Unterbliebene Meldung einer neu aufgenommenen Erwerbstätigkeit und einer Senkung der Hypothetkarzinsen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Juni 2015, EL 2014/11).Vizepräsident Ralph Jöhl, Versicherungsrichterinnen Monika Gehrer-Hug undKarin Huber-Studerus; a.o. Gerichtsschreiber Silvan BötschiEntscheid vom 5. Juni 2015in | ügung; Rückforderung; EL-Durchführungsstelle; Verfügung; Berechnung; Leistungen; Erwerbseinkommen; Erlass; Anspruch; Verfügungen; |
| IV 2014/238 | Versicherungsgericht | 05.06.2015 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Schleudertrauma. Persönlichkeitsänderung. Auseinandersetzung mit drei polydisziplinären Gutachten. Frage des Vorliegens eines „syndromalen Leidens“. Frage der „Überwindbarkeit“ (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. | ändig; Sachverständige; Arbeit; MEDAS; Persönlichkeit; IV-act; Persönlichkeitsänderung; Sachverständigen; Prozent; Unfall; |