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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
IV 2013/86Versicherungsgericht04.06.2014 - Entscheid Art. 42sexies IVG. Art. 39e IVV. Kreisschreiben über den Assistenzbeitrag. Bestimmung des Umfangs des Assistenzbeitrages. Stufensystem. Die Abklärung vor Ort im Sinne eines Augenscheins setzt die Anwesenheit der versicherten Person zwingend voraus. Rückweisung zur Abklärung der Einstufung des Hilfebedarfs im Bereich An-/Auskleiden aufgrund des Wechsels von Unterschenkelorthesen beidseits zu einer Unterschenkelorthese rechts und einer Oberschenkelorthese links, sowie zur weiteren Abklärung des Hilfebedarfs in den Teilbereichen Mobilität draussen und Reisen/Ferien. Beim Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Freizeitgestaltung ist nicht auf die konkret ausgeübten Tätigkeiten abzustellen, sondern auf die grundlegenden Fähigkeiten bzw. Einschränkungen einer versicherten Person in den entsprechenden Teilbereich (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Juni 2014, IV 2013/86). Hilfe; Abklärung; Hilfebedarf; Stufe; Oberschenkel; Oberschenkelorthese; IV-act; Bereich; Teilbereich; Auskleiden; Unterschenkel;
IV 2012/462Versicherungsgericht30.05.2014 - Entscheid Art. 28 IVG, Art. 43 Abs. 1 und Art. 61 lit. c ATSG. Beweiswürdigung eines psychiatrischen Gutachtens inklusive neuropsychologischer Abklärung, welches zum Schluss kommt, dass keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen bestehe. Beweislosigkeit bei Inkonsistenzen und Falschaussagen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. Mai 2014, IV 2012/462). IV-act; Arbeit; Beschwerdeführers; Gutachten; Diagnose; Quot; Schizophrenie; Recht; Stellung; Observation; Stellungnahme; Abklärung;
IV 2011/355Versicherungsgericht28.05.2014 - Entscheid Art. 53 Abs. 1 ATSG. Prozessuale Revision aufgrund des Betruges zu Lasten der Invalidenversicherung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. Mai 2014, IV 2011/355). IV-act; Verfügung; Revision; Recht; Beschwerdeführers; Rente; Untersuchung; IV-Stelle; MEDAS; Verfahren; Rechtsvertreter; Verfahren;
UV 2013/53Versicherungsgericht26.05.2014 - Entscheid Art. 6 UVG: Dahinfallen der natürlich kausalen Unfallfolgen bzw. Annahme eines vorübergehenden Beschwerdeschubs bei radiologisch objektivierter Diskushernie im Bereich der LWS (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. Mai 2014, UV 2013/53). Unfall; Suva-act; Arbeit; Diskushernie; Untersuchung; Ereignis; Recht; Rücken; Arbeitsunfähigkeit; Hinweisen; Sachverhalt; Erwägung;
OH 2013/4Versicherungsgericht23.05.2014 - Entscheid Art. 16 Abs. 3 aOHG. Es verletzt nicht Treu und Glauben, wenn die Verwaltung den Eintritt der Verwirkung bei einem im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung mehr als 10 Jahre zurückliegenden Delikts bejaht hat, selbst wenn davon ausgegangen wird, dass damals die Behörden die ihnen obliegende Informationspflicht verletzt haben, da der Rekurrent mehr als zwei Jahre vor Gesuchseinreichung über die opferhilferechtlichen Möglichkeiten - wenn auch bezüglich eines erst mehrere Jahre später erfolgten, anderen Delikts - orientiert wurde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Mai 2014, OH 2013/4).Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 1C_338/2014. Opfer; Rekurrent; Gesuch; Opferhilfe; Rekurrenten; Recht; Verwirkung; Quot; Frist; Genugtuung; Urteil; Ansprüche; Entschädigung;
BV 2012/21Versicherungsgericht22.05.2014 - Entscheid Art. 65 lit. e VRP Zuständigkeit des Versicherungsgerichts für Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Versicherungen. Liquidation einer städtischen Ruhegehaltsordnung für Mitglieder des Stadtrates. Die städtische Ruhegehaltsordnung stellt keine Vorsorgeeinrichtung dar und fällt damit nicht in den Anwendungsbereich des BVG. Das FZG ist gestützt auf Art. 1 Abs. 3 FZG sinngemäss anwendbar auf Ruhegehaltsordnungen, nach denen die Versicherten im Vorsorgefall Anspruch auf Leistungen haben. Eine sinngemässe Anwendung des FZG schliesst eine Abweichung von den Mindestansprüchen gemäss Art. 17 FZG nicht aus (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Mai 2014, BV 2012/21).Beim Verwaltungsgericht angefochten.Präsident Joachim Huber, Versicherungsrichterinnen Christiane Gallati Schneider undMarie Löhrer; Gerichtsschreiber Peter Wohnlich Stadt; Reglement; Vorsorge; Ruhegehaltsordnung; Reglements; Klage; Stadtrat; Versicherung; Auflösung; Freizügigkeit; Aufhebung;
IV 2012/372Versicherungsgericht21.05.2014 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Art. 88a Abs. 1 und 88bis Abs. 2 lit. a IVV. Rentenrevision (Einstellung). Nach den gültigen Feststellungen des Administrativgutachters ist die zur Rente führende Depression remittiert (Erw. 2.7 f.). Die verbleibende Medikamentenabhängigkeit vermag für sich allein keine Invalidität zu begründen (Erw. 2.9 f.) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. Mai 2014, IV 2012/372). ähig; Alkohol; Behandlung; Rente; Arbeitsfähigkeit; Episode; Quot; Störung; Medikamente; Recht; Verfügung; Gutachten; Invalidität;
FZG 2013/3Versicherungsgericht21.05.2014 - Entscheid Art. 3 Abs. 1 lit. b FamZG i.V.m. Art. 1 FamZV. Art. 49bis Abs. 2 und Art. 49ter Abs. 2 und 3 AHVV. Ausbildungszulagen. Unterbruch der Ausbildung. Als Ausbildung gelten auch Brückenangebote und Motivationssemester. Wird nach Abbruch einer Ausbildung und vor Antritt einer weiteren Ausbildung ein Motivationssemester absolviert, besteht auch für die "Lücken" Anspruch auf Ausbildungszulagen, sofern das Ausbildungsziel insgesamt nicht aufgegeben wird und die Unterbrüche nicht länger als unbedingt notwendig und nicht länger als bei den vergleichbaren Tatbeständen in Art. 49ter Abs. 3 AHVV dauern (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. Mai 2014, FZG 2013/3). Ausbildung; Motivationssemester; Ausbildungszulagen; Lehre; Sozialversicherungsanstalt; Brückenangebot; Einsprache; ürzt:; Zeiten;
EL 2011/27Versicherungsgericht20.05.2014 - Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. g i.V.m. Art. 11 Abs. 1 lit. a ELG. Verzicht auf ein Erwerbseinkommen.Verzichtet die Ehefrau eines EL-Bezügers auf die Erzielung eines Erwerbseinkommens, weil sie eine zusätzliche Berufsausbildung machen möchte, ist ein hypothetisches Einkommen anzurechnen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Mai 2014, EL 2011/27). Ehefrau; Erwerbs; Erwerbsein; Ergänzungsleistung; Erwerbseinkommen; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Beruf; Ausbildung; Hotel;
AHV 2013/9Versicherungsgericht20.05.2014 - Entscheid Art. 9 AHVG. Art. 17 AHVV. Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit. Das Halten und Vermieten von privaten Liegenschaften stellt grundsätzlich Vermögensverwaltung dar. Vorliegend Kriterien, dass ausnahmsweise von selbstständiger Erwerbstätigkeit auszugehen wäre, nicht erfüllt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20.05.2014, AHV 2013/9).Versicherungsrichterinnen Marie Löhrer (Vorsitz), Miriam Lendfers und Marie-TheresRüegg Haltinner; Gerichtsschreiber Jürg Schutzbach Steuer; Liegenschaft; Liegenschaften; Erwerb; Kapital; Erwerbstätigkeit; Einkommen; Vermögens; Geschäfts; Urteil; Entscheid; Steueramt;
IV 2013/37Versicherungsgericht20.05.2014 - Entscheid Weder der Optimierungsbedarf bei der Ausgestaltung des Aktenverzeichnisses noch der Umstand, dass eine fixe Nummerierung der Akten nicht in jeden Fall gewährleistet ist, rechtfertigt vorliegend eine Kassation der Verfügung aus formellem Grund. Mit seiner Einschätzung der Arbeitsfähigkeit im Sinn einer Aktenbeurteilung hat sich der RAD nicht der einen oder anderen von mehreren (den Zustand gesamthaft umfassenden) Beurteilungen von Ärzten anschliessen können, welche den Beschwerdeführer untersucht haben. Die Sache ist ungenügend abgeklärt. Erforderlich ist eine Arbeitsfähigkeitsschätzung, welche - basierend auf einer eigenen Untersuchung - alle geklagten Beschwerden und ihr allfälliges Zusammenwirken berücksichtigt. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Mai 2014, IV 2013/37). ähig; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Akten; IV-act; Klinik; Gallen; Beschwerdeführers; Kantons; Leistung; Arbeitsunfähigkeit; Beurteilung;
IV 2012/376Versicherungsgericht20.05.2014 - Entscheid Art. 28 IVG, Art. 16 ATSG. Bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit sind nebst den ärztlichen Einschätzungen auch die Angaben des Arbeitgebers im Sinne eines Indizes zu berücksichtigen. Beweiswürdigung der medizinischen Aktenlage; eine Auswirkung von Schmerzen an den unteren Extremitäten auf die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers ist trotz des bestehenden Sensibilitätsverlusts nicht auszuschliessen, die einzig vorhandene Arbeitsfähigkeitsschätzung des Hausarztes ist nicht überzeugend. Rückweisung zur weiteren Abklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Mai 2014, IV 2012/376). Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Kniegelenk; Schmerzen; Büro; Ausbildung; Büroassistent; Kniegelenks; Leistung; Beschwerdeführers;
IV 2012/181Versicherungsgericht19.05.2014 - Entscheid Art. 21 Abs. 4 ATSG. Art. 43 Abs. 3 ATSG. Sanktionsverfügung. Der Gesetzeswortlaut ist lückenhaft: Eine Sanktionsverfügung muss ihre Verbindlichkeit verlieren, wenn die versicherte Person ihren Widerstand aufgibt, denn dann besteht kein Bedarf mehr nach einer Sanktion. Nur so kann die Sanktionsverfügung ihren Zweck, ein bestimmtes Verhalten der versicherten Person zu erreichen, erfüllen. Die versicherte Person hätte nämlich keine Veranlassung, sich nachträglich doch noch pflichtgemäss zu verhalten, wenn sie dadurch nichts mehr am Bestehen der Sanktion ändern könnte. Diesbezüglich besteht eine "verfahrenstechnische" Analogie zu den Verfügungen, mit denen eine vorsorgliche Massnahme angeordnet wird, denn auch diese Verfügungen verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn das Hauptverfahren durch einen Endentscheid abgeschlossen wird, weil dann kein Bedarf nach der verfügten vorsorglichen Anordnung mehr besteht. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Mai 2014, IV 2012/181). Schaden; Sanktion; Schadenminderungspflicht; Person; Leistung; IV-act; Verfügung; Massnahme; Versicherung; Behandlung; Sanktionsverfügung;
IV 2013/136Versicherungsgericht19.05.2014 - Entscheid Art. 55 Abs. 1 ATSG i.V.m. Art. 46 Abs. 1 lit. a VwVG. Eintreten auf eine Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung/verfahrensleitende Verfügung (Anordnung einer Begutachtung). Auf eine Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist einzutreten, wenn in der Beschwerde glaubhaft gemacht wird, dass ein nicht wieder gut zu machender Nachteil droht, falls die Zwischenverfügung verbindlich wird. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Mai 2014, IV 2013/136). ügung; Begutachtung; Zwischenver; Gutachten; Zwischenverfügung; Sachverständige; IV-act; Rente; Sachverständigen; IV-Stelle;
IV 2013/38Versicherungsgericht19.05.2014 - Entscheid Art. 11 IVG. Jede für die Versicherten nachteilige Gesetzesänderung erfordert eine übergangsrechtliche Regelung. Wo eine solche Regelung fehlt, liegt eine (echte) Gesetzeslücke vor. Vom Fehlen einer Übergangsregelung kann nicht zwingend auf die ausnahmslose Anwendung des neuen Rechts ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens geschlossen werden. Bezüglich Art. 11 IVG ist lückenfüllend allerdings von einer ausnahmslosen Anwendung des neuen Rechts auszugehen, weil diese Norm seit der Einführung des Obligatoriums der Krankenpflegeversicherung ihren Zweck weitgehend verloren hat und das Interesse der betroffenen Versicherten, keine Kostenbeteiligung entrichten zu müssen, eine ausnahmsweise Weitergeltung des alten Rechts nicht rechtfertigt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. Mai 2014, IV 2013/38). IV-act; Leistung; Verfügung; Leistungs; Recht; Behandlung; Mitteilung; Leistungen; Gruppe; Gesetzgeber; Interesse; Massnahmen; Vertrauen;
BES.2014.29Kantonsgericht19.05.2014 - Entscheid Die Scheidungskonvention stellt auch für den Mündigenunterhalt einen Rechtsöffnungstitel i.S.v. Art. 81 SchKG dar (Kantonsgericht, Einzelrichter Beschwerden SchKG, 19. Mai 2014, BES.2014.29). Unterhalt; Scheidung; Titelqualität; Gläubiger; Gunsten; Eltern; Entscheid; Rechtsöffnung; SchKG; Schuld; Hinweis; Gläubigers;
EL 2013/12Versicherungsgericht15.05.2014 - Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG, Art. 11 Abs. 1 lit. a ELG, Art. 14a Abs. 2 ELV. Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens.Die Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens ist eine Sanktion der Verletzung einer EL-spezifischen Schadenminderungspflicht, die in diesem Zusammenhang darin besteht, dass die arbeitslose versicherte Person sich im Rahmen ihrer Restarbeitsfähigkeit um eine geeignete Arbeitsstelle bemühen muss. Wenn sich die versicherte Person in einem zumutbaren Ausmass bewirbt, dabei aber erfolglos bleibt, liegt keine Verletzung der EL- spezifischen Schadenminderungspflicht, sondern nachweislich eine unverschuldete Arbeitslosigkeit vor. In diesem Fall ist keine Sanktion in der Form der Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens gerechtfertigt. Spezifische Vorgaben an die Quantität und die Qualität der Bewerbungen sind explizit und verständlich abzumahnen. Die in den Erwerbseinkommen; EL-act; Bewerbun; Erwerbseinkommens; Anrechnung; Ergän; Ergänzungsleistung; Verfügung; Arbeitsstelle; Einsprache;
EL 2013/12Versicherungsgericht15.05.2014 - Entscheid Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG, Art. 11 Abs. 1 lit. a ELG, Art. 14a Abs. 2 ELV. Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens.Die Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens ist eine Sanktion der Verletzung einer EL-spezifischen Schadenminderungspflicht, die in diesem Zusammenhang darin besteht, dass die arbeitslose versicherte Person sich im Rahmen ihrer Restarbeitsfähigkeit um eine geeignete Arbeitsstelle bemühen muss. Wenn sich die versicherte Person in einem zumutbaren Ausmass bewirbt, dabei aber erfolglos bleibt, liegt keine Verletzung der EL- spezifischen Schadenminderungspflicht, sondern nachweislich eine unverschuldete Arbeitslosigkeit vor. In diesem Fall ist keine Sanktion in der Form der Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens gerechtfertigt. Spezifische Vorgaben an die Quantität und die Qualität der Bewerbungen sind explizit und verständlich abzumahnen. Die in den Erwerbseinkommen; EL-act; Bewerbun; Erwerbseinkommens; Anrechnung; Ergän; Ergänzungsleistung; Verfügung; Arbeitsstelle; Einsprache;
KES.2013.22Kantonsgericht15.05.2014 - Entscheid Art. 450e Abs. 5 ZGB: Diese Anordnung, wonach im Bereich der fürsorgerischen Unterbringung in der Regel innert fünf Arbeitstagen seit Eingang der Beschwerde zu entscheiden ist, gilt für die zweite kantonale Instanz nicht (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 15. Mai 2014, KES.2013.22). Geiser; Übrigen; Unterbringung; BaslerKomm; Beschleunigungsgebot; Gerichtsinstanz; Verzögerungen; Begutachtung; Entscheid; Erwägungen:;
IV 2013/388Versicherungsgericht14.05.2014 - Entscheid Art. 7, 8 und 16 ATSG, Art. 28 IVG. Arbeitsfähigkeitsgrad als Grundlage der Bemessung des zumutbaren Invalideneinkommens. Die verbliebene Arbeitsfähigkeit in einer behinderungsangepassten Erwerbstätigkeit deckt sich nicht vollständig mit dem Arbeitsunfähigkeitsbegriff des Art. 6 Satz 1 ATSG, denn es geht nicht um die Einschränkung im bisherigen Beruf, sondern um die Einschränkung im neuen Beruf nach der Umschulung oder - bei Hilfsarbeitern - um die Arbeitsfähigkeit in einer (neuen) behinderungsanpassten Hilfsarbeit. Ausserdem beruht die Arbeitsfähigkeit als Grundlage der Bemessung des zumutbaren Invalideneinkommens auf einer für Art. 6 ATSG atypischen langfristigen Prognose. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Mai 2014, IV 2013/388). ähig; Gesundheit; Sachverhalt; Verfügung; Behandlung; Abklärung; IV-Stelle; Bericht; Störung; Arbeitsunfähigkeit; Beschwerdeführers;
IV 2013/387Versicherungsgericht14.05.2014 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Mit Blick auf das weit fortgeschrittene Alter des Beschwerdeführers (zum massgebenden Zeitpunkt 62 ½-jährig), die Polymorbidität und die erschwerte Vermittelbarkeit ist ausnahmsweise eine realistische Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu verneinen. Damit liegt eine vollständige Erwerbsunfähigkeit vor, was zu einem Anspruch auf eine ganze Rente führt. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Mai 2014, IV 2013/387). ähig; Quot; Rente; Gesundheit; Gesundheitszustand; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; Arbeitsmarkt; Restarbeitsfähigkeit; Recht; Invalidität;
AK.2014.121Kantonsgericht14.05.2014 - Entscheid Art. 91 Abs. 2 StPO (SR 312.0). Rechtzeitige Übergabe einer Einsprache gegen den Strafbefehl an die Schweizerische Post. Um sich gegenüber einem im Ausland wohnhaften Rechtsmitteleinleger auf das Erfordernis der Übergabe an eine schweizerische Poststelle berufen zu können, muss die entsprechende Gesetzesbestimmung in der Rechtsmittelbelehrung ausdrücklich angegeben werden. Einem Rechtsmitteleinleger, der im Ausland wohnt, juristischer Laie ist und über die Pflichten nach Art. 91 StPO (rechtzeitige Übergabe der Einsprache an die Schweizerische Post) nicht belehrt worden ist, kann diese Bestimmung nicht entgegen gehalten werden (Anklagekammer, 14. Mai 2014, AK.2014.121). Einsprache; Befehl; Schweiz; Verfahren; Übergabe; Verfahren; Schweizerische; Frist; Ausland; Rechtsmitteleinleger; Verfahrens; Regelung;
IV 2013/533Versicherungsgericht13.05.2014 - Entscheid Art. 46 Abs. 1 lit. a VwVG. Zwischenverfügung. Nicht wieder gutzumachender Nachteil. Medizinische Begutachtung. Auf eine Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung ist einzutreten, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Zwischenverfügung einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken kann. Eine Zwischenverfügung ist aufzuheben, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit der Eintritt eines nicht wieder gutzumachenden Nachteils droht. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Mai 2014, IV 2013/533). ändig; Sachverständige; Gutachten; Zwischenver; Begutachtung; Sachverständigen; Zwischenverfügung; Beweis; Befangenheit; IV-Stelle;
IV 2013/125, 484, 485Versicherungsgericht13.05.2014 - Entscheid Art. 28 IVG. Der Versicherungsfall war bei Einreise in die Schweiz noch nicht eingetreten. Würdigung eines medizinischen Gutachtens. Rückweisung zu weiteren Sachverhaltsabklärungen. IV 2013/485 und IV 2013/125: Art. 37 Abs. 4 ATSG. Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung im Verwaltungsverfahren. Beurteilung der Voraussetzung der Erforderlichkeit der Rechtsvertretung. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Mai 2014, IV 2013/125, 484, 485) IV-act; Verfahren; Verfahren; Arbeit; Verwaltung; Verwaltungsverfahren; Rente; Arbeitsunfähigkeit; Rechtsverbei; Rechtsverbeiständung;
BE.2014.18/19Kantonsgericht12.05.2014 - Entscheid Art. 117, Art. 153 ZPO (SR 272); Art. 142 OR (SR 220). Bedeutung des Untersuchungsgrundsatzes im Verfahren der unentgeltlichen Rechtspflege: Amtswegige Sachverhaltsermittlung, Mitwirkungspflicht der Parteien, keine Berücksichtigung der Einrede der Verjährung von Amtes wegen (Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter der III. Zivilkammer, 12. Mai 2014, BE.2014.18/19). Emmel; Bühler; Rechtspflege; Hinweis; Verjährung; Passivlegitimation; Voraussetzung; Richter; Verfahren; Bewilligung;
UV 2013/40Versicherungsgericht08.05.2014 - Entscheid Art. 15 Abs. 2 UVG, Art. 22 Abs. 2 und 4 UVV i.V.m. Art. 5 Abs. 2 AHVG, Art. 7 und 9 AHVV: monatlich gleichbleibende Pauschalentschädigungen für Mittagessen eines weitgehend auswärts arbeitenden Monteurs sind nicht zum versicherten Verdienst und zum Valideneinkommen Arbeit; Quot; UV-act; Integritätseinbusse; Unkosten; Pangonarthrose; Valideneinkommen; Pauschalspesen; Spesen; Entschädigung; Verdienst;