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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
IV 2012/18Versicherungsgericht18.04.2013 - Entscheid Art. 28 IVG. Invalidenrente. Es kann auf das polydisziplinäre Gutachten (orthopädisch/psychiatrisch) abgestellt werden. Indessen ist beim Einkommensvergleich ein höheres Valideneinkommen und ein - im Beschwerdeverfahren zugestandener - Leidensabzug von 10 % zu berücksichtigen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 18. April 2013, IV 2012/18). ähig; Arbeitsfähigkeit; Gutachter; Gutachten; Invalidität; Verfügung; Invaliditätsgrad; Rente; Valideneinkommen; Anspruch;
IV 2012/1Versicherungsgericht18.04.2013 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Rente (Einstellung), Anpassung einer Rente, erhebliche Veränderung des Gesundheitszustandes (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. April 2013, IV 2012/1). IV-act; Rente; Invali; Gesundheitszustand; Verfügung; Arbeitsfähig; Arbeitsfähigkeit; Recht; IV-Stelle; Gutachten; Invaliditäts;
IV 2011/86Versicherungsgericht17.04.2013 - Entscheid Art. 17 ATSG, Art. 87, 88a Abs. 2 und 88bis Abs. 1 lit. a IVV. Rentenrevision. Kein verspätetes Revisionsgesuch nach Treu und Glauben. Eine befristete Erhöhung der Rente aufgrund der vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes wird zugesprochen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 17. April 2013, IV 2011/86). ähig; Recht; IV-act; Rente; Verfügung; Gesundheit; Revision; Invalide; Arbeitsunfähigkeit; Gesundheitszustand; Gesuch; Invalidität;
IV 2011/177Versicherungsgericht17.04.2013 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Würdigung eines auf einer persönlichen Untersuchung beruhenden RAD-Berichts. Bei der Würdigung von RAD- Berichten sind an die Beweiswürdigung strenge Anforderungen in dem Sinn zu stellen, dass bei auch nur geringen Zweifeln an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der ärztlichen Feststellungen ergänzende Abklärungen vorzunehmen sind. Aufgrund fehlender schlüssiger Auseinandersetzung mit den abweichenden Einschätzungen der behandelnden medizinischen Fachpersonen sowie früherer RAD-Stellungnahmen erweist sich der RAD- Bericht als nicht beweiskräftig. Rückweisung zur Einholung eines externen Gutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 17. April 2013, IV 2011/177). ähig; Arbeitsfähigkeit; Episode; Bericht; Quot; Angst; Einschätzung; Psychiatrische; Stellung; Tätigkeiten; Fachpersonen; Stellungnahme;
UV 2012/91Versicherungsgericht16.04.2013 - Entscheid Art. 6 UVG; Art. 11 UVV. Verneinung eines Rückfalls. Ein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen den aufgetretenen Schulterbeschwerden und dem damaligen Unfallereignis ist nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachweisbar (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 16. April 2013, UV 2012/91). Schulter; Unfall; UV-ac; UV-act; Sturz; Kausalzusammenhang; Bericht; Wahrscheinlichkeit; Schulterbeschwerden; Helsana; Einsprache;
IV 2011/41Versicherungsgericht15.04.2013 - Entscheid Art. 16 ATSG, Art. 28 Abs. 2 IVG. Trotz Grundsatz "Eingliederung vor Rente" steht vorliegend ein Rentenanspruch selbst ohne Eingliederungsmassnahmen nicht in Frage, so dass zu Recht vor Prüfung des Anspruchs auf berufliche Massnahmen über die Rentenfrage entschieden wurde. ABI-Gutachten ist beweistauglich. Die Berechnung des Invaliditätsgrades - unter Berücksichtigung eines Leidensabzugs - führt zu keinem Rentenanspruch (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. April 2013, IV 2011/41). Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Recht; IV-Stelle; Invalidität; Eingliederung; Rente; Verfügung; Gutachten; Leistung; Abklärung;
IV 2011/61Versicherungsgericht15.04.2013 - Entscheid Art. 44 ATSG, Art. 17 Abs. 1 ATSG: Wenn die Begutachtungsanordnung nicht von der Namensnennung der involvierten Gutachter begleitet war, liegt zwar ein Formfehler vor, doch muss die betroffene Explorandin spätestens mit dem konkreten Aufgebot zu einer Begutachtung die Bekanntgabe der Gutachternamen einfordern. Wo diese rechtzeitige Reaktion unterblieben ist und die Begutachtung trotz des Formfehlers durchgeführt wurde, kann die Explorandin aus der unterlassenen rechtzeitigen Nennung der Gutachternamen nichts mehr für sich ableiten. Ergibt die Sachverhaltsabklärung im Rahmen des Rentenrevisionsverfahrens einen Arbeitsfähigkeitsgrad, der höher ist als derjenige, von dem bei der ursprünglichen Rentenzusprache ausgegangen worden ist, obwohl sich der Gesundheitszustand inzwischen tendenziell eher verschlechtert hat, so liegt kein Revisionsgrund, sondern nur eine abweichende Beurteilung eines medizinischen Sachverhalts vor, der sich nicht in anspruchsrelevanter Richtung (Verbesserung/Verschlechterung) entwickelt hat (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 15. April 2013, IV 2011/61). IV-act; Rente; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; IV-Stelle; Gutachter; Begutachtung; Versicherungsgericht; Invaliditäts; Entscheid;
UV 2012/61Versicherungsgericht15.04.2013 - Entscheid Art. 6 UVG: Verneinung eines überwiegend wahrscheinlichen natürlichen Kausalzusammenhangs zwischen Zeckenbiss und nachfolgend aufgetretenen rheumatologischen Beschwerden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 15. April 2013, UV 2012/61). Borreliose; Lyme-Borreliose; Diagnose; Arthritis; Unfall; Polyarthritis; Zecke; Zecken; Lyme-Arthritis; Zeckenbiss; Therapie; Borrelien;
IV 2011/227Versicherungsgericht12.04.2013 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 88a Abs. 1 IVV. Prüfung des Anspruchs auf Invalidenrente. Würdigung eines interdisziplinären MEDAS-Gutachtens. Das MEDAS- Gutachten ist beweistauglich. Einkommensvergleich unter Berücksichtigung eines Abzugs vom Tabellenlohn von 10 %. Anspruch auf eine befristete Dreiviertelsrente bejaht. Anspruch auf eine unbefristete Viertelsrente aufgrund einer Verbesserung der Erwerbsfähigkeit gutgeheissen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. April 2013, IV 2011/227). Arbeit; IV-act; Gutachten; Arbeitsfähig; Arbeitsfähigkeit; MEDAS; Bericht; Beschwerden; Gutachter; Arbeitsunfähigkeit; Diagnose; Quot;
KV_Z 2012/5Versicherungsgericht11.04.2013 - Entscheid Anspruch aus Krankentaggeldversicherung als Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung wegen psychisch bedingter 100%iger Arbeitsunfähigkeit bejaht. Dem Kläger wurde das Arbeitsverhältnis nach 26- jährigem Anstellungsverhältnis von der Arbeitgeberin gekündigt, worauf bei ihm eine Anpassungsstörung mit depressiver Reaktion diagnostiziert wurde. Nach vorübergehender Besserung seines Gesundheitszustands trat bei ihm beim Ausblick auf eine Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz erneut eine Verschlechterung des Gesundheitszustands ein (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 11. April 2013, KV-Z 2012/5). Arbeit; Gesundheit; Arbeitsunfähigkeit; Untersuchung; Arbeitsplatz; Recht; Krankheit; Bericht; Gesundheitszustand; Klägers; Versicherung;
AK.2013.50Kantonsgericht10.04.2013 - Entscheid Art. 235 StPO (SR 312.0). Die Anforderung, dass für die Erteilung einer Besuchsbewilligung für eine inhaftierte Person die vollständigen Personalien, inkl. Geburtsdatum, des Besuchers vorgängig bekannt zu geben sind, ist zulässig. Sie stützt sich auf eine gesetzliche Grundlage, ist sachlich gerechtfertigt, liegt im öffentlichen Interesse und erweist sich als verhältnismässig (Anklagekammer, 10. April 2013, AK.2013.50). Person; Geburtsdaten; Besuche; Ehefrau; Staatsanwaltschaft; Besuchsbewilligung; Beschwerdeführers; Personalien; Telefonat; Besucher;
AVI 2012/39Versicherungsgericht08.04.2013 - Entscheid Art. 32 Abs. 3 AVIG. Art. 51 Abs. 2 lit. c AVIV. Kurzarbeitsentschädigung bei Bauarbeiten an Strasse (Härtefall). Die Beschwerdeführerin war im Wesentlichen dadurch betroffen, dass während den Bauarbeiten an der Strasse der Parkplatz ihrer Ladenlokale vorübergehend nicht mehr angefahren werden konnte. Nachdem in der Umgebung genügend Parkplätze zur Verfügung stehen, kann nicht von einer ausserordentlichen Belastung der Beschwerdeführerin durch die Bautätigkeit ausgegangen werden. Zudem ist das Geschäft der Beschwerdeführerin winterlastig, so dass im Sommer ohnehin weniger Umsatz erzielt wird (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 8. April 2013, AVI 2012/39). Arbeit; Kurzarbeit; Bauarbeiten; Arbeitsausfälle; Kurzarbeitsentschädigung; Arbeitsausfall; Umsatz; Geschäft; Betriebsrisiko;
UV 2012/89Versicherungsgericht08.04.2013 - Entscheid Art. 6 UVG; Art. 37 UVG; Art. 48 UVV. Gestützt auf die vorliegenden Akten ist eine vollständige Urteilsunfähigkeit im Suizidzeitpunkt nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen (Entscheid des Versicherungsgerichts vom 8. April 2013, UV 2012/89). ähig; Suizid; Urteil; Unfall; Suva-act; Beurteilung; Selbsttötung; Wahrscheinlichkeit; Urteilsfähigkeit; Einsprache; Urteilsunfähigkeit;
IV 2011/141Versicherungsgericht04.04.2013 - Entscheid Art. 28a Abs. 3 IVG. Ablehnung des Rentenanspruchs einer im Gesundheitsfall teilzeitlich erwerbstätigen Person (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 4. April 2013, IV 2011/141). ähig; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Tätigkeiten; Beurteilung; Invalidität; Hände; Haushalt; Einschränkung; Rente; Arthritis; Bericht;
BO.2012.56_58Kantonsgericht03.04.2013 - Entscheid Art. 28, Art. 28a ZGB (SR 210), Persönlichkeitsschutz.Drohende Verletzung der Persönlichkeit als Voraussetzung für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs gemäss Art. 28a Abs. 1 Ziff. 1 ZGB (E. III. 3).Widerrechtlichkeit der Persönlichkeitsverletzung. Ermessensentscheid zur Abwägung der Interessen des Verletzenden und jenen des Verletzten. Besondere Berücksichtigung der Grundrechte (insb. Meinungsäusserungs- und Pressefreiheit) bei Presseveröffentlichungen. Zusammenfassung der Rechtsprechung (E. III.4.a) und deren Anwendung und Zulässigkeit und Differenzierung der anzuordnenden Unterlassung im vorliegenden Einzelfall (Presseveröffentlichung, identifizierende Berichterstattung, Verdachtstatbestand, keine absolute oder relative Person der Zeitgeschichte; E. III.4.b und III.4.c) (Kantonsgericht, I. Zivilkammer, 3. April 2013; BO.2012.56-58). Das Bundesgericht hat mit Entscheid vom 9. September 2013 eine seitens der Beklagten erhobene Beschwerde abgewiesen (BGer 5A_341/2013, nur für Abonnenten zugänglich unter www.swisslex.ch) Quot; Person; Bericht; Berichte; Berichterstattung; Beklagten; Recht; Patientin; Interesse; Behandlung; Persönlichkeit; Verletzung;
KV_Z 2012/3Versicherungsgericht28.03.2013 - Entscheid Art. 7 ZPO in Verbindung mit Art. 9 EGZPO. Anspruch auf Krankentaggeld aus Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung nach KVG. Zulässigkeit einer Observation. Ersatz der Observationskosten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 28. März 2013, KV-Z 2012/3). Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Observation; Versicherung; Taggeld; Klägers; Eisenleger; Rücken; Zeitraum; Beklagten; Arbeitsfähigkeit;
IV 2011/368Versicherungsgericht28.03.2013 - Entscheid Art. 21 IVG. Ziff. 9.01 und 9.02 des Anhangs zur HVI, Art. 2 Abs. 3 HVI. Rollstuhl als Hilfsmittel. Kann ein Handrollstuhl von der Begleitperson nicht mehr in einem zumutbaren Ausmass geschoben und gesteuert werden, weil steile und mit schlechten Belägen versehene Wege überwunden werden müssen, so stellt ein von der Begleitperson bedienbares Schieb- und Bremsgerät ein notwendiges, einfaches und zweckmässiges Zubehör zum Handrollstuhl dar. Ein Schieb- und Bremsgerät macht aus einem Handrollstuhl nur dann funktionell einen Elektrorollstuhl, wenn es von der versicherten Person selbständig bedient werden kann (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 28. März 2013, IV 2011/368).Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_274/2013. ändig; Hilfsmittel; Schieb; Handrollstuhl; Person; Elektrorollstuhl; Bremshilfe; Schiebe; Rollstuhl; Mobilität; Fortbewegung; Zubehör;
AVI 2012/47Versicherungsgericht27.03.2013 - Entscheid Art. 16 Abs. 2 lit. b und c AVIG. Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG. Einstellung in der Anspruchsberechtigung. Zumutbare Arbeit (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 27. März 2013, AVI 2012/47). Arbeit; Quot; Einstellung; Anspruchs; Person; Anspruchsberechtigung; Arbeitsbemühungen; Beschwerdegegner; Arbeitslosigkeit; Verschulden;
AK.2013.33Kantonsgericht27.03.2013 - Entscheid Art. 130 lit. c und Art. 132 Abs. 1 lit. b StPO (SR 312.0). Den Gesuchsteller trifft sowohl hinsichtlich einer geltend gemachten Mittellosigkeit als auch bei Geltendmachung notwendiger Verteidigung aufgrund einer gesundheitlichen Unfähigkeit eine Mitwirkungspflicht (Anklagekammer, 27. März 2013, AK. 2013.33). Verteidigung; Vorinstanz; Sinne; Gesuch; Spital; Bedürftigkeit; Unterlagen; Entscheid; Person; Voraussetzungen; Verfahrensleitung; Anwalt;
UV 2012/72Versicherungsgericht27.03.2013 - Entscheid Art. 8 Abs. 2 UVG und Art. 13 UVV. Der Nachweis einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens acht Stunden konnte nicht erbracht werden, weshalb eine Leistungspflicht für Nichtberufsunfälle von der Unfallversicherung zu Recht verneint wurde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. März 2013, UV 2012/72). Stunden; Suva-act; Arbeitszeit; Unfall; Nichtberufsunfälle; Woche; Recht; Unfallversicherung; Prämien; Sachverhalt; Empfehlung;
IV 2011/109Versicherungsgericht26.03.2013 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG: Der Beschwerdeführer hat im Rahmen seiner zumutbaren Restarbeitsfähigkeit von 50% eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen. Entgegen seiner Auffassung ist bei der Invaliditätsbemessung nicht auf die Einkommen gemäss IK-Auszug abzustellen. Vielmehr ist im konkreten Fall unter Ausblendung sämtlicher invaliditätsfremder Faktoren davon auszugehen, dass der "Wert" seiner Arbeit und das daraus mögliche erzielbare Erwerbseinkommen seiner Restarbeitsfähigkeit entspricht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. März 2013, IV 2011/109). Erwerbs; Rente; IV-act; Invaliden; Verfügung; Einkommen; Renten; Erwerbstätigkeit; Arbeit; Invalidi; Recht; Invalidität;
IV 2011/151Versicherungsgericht26.03.2013 - Entscheid Art. 22 Abs. 1 IVG, Art. 17bis IVV. Durchgehender Anspruch auf IV- Taggelder. Wer von Mittwoch bis Samstag ganztags die Schule besucht und ausserdem einen weiteren ganzen Tag für das Selbststudium benötigt, gesamthaft also während fünf Tagen pro Woche einer Eingliederung nachgeht, hat in Anwendung von Art. 22 IVG einen durchgehenden Anspruch auf das IV-Taggeld. Es liegt kein Anwendungsfall von Art. 17bis lit. a IVV vor (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. März 2013, IV 2011/151). Taggeld; Eingliederung; Woche; Verfügung; AK-act; Eingliederungstag; Eingliederungstage; Rückforderung; Samstag; Beruf; Umschulung;
UV 2012/59Versicherungsgericht25.03.2013 - Entscheid Art. 6 UVG. Art. 11 UVV. Die am 26. August 2009 bzw. 28. September 2009 als Rückfall zum Unfall vom 15./17. Januar 2008 (und vom 20. Februar 2008) geltend gemachten Beschwerden im Bereich der linken Hand und des linken Unterarms (Verdacht auf CRPS bzw. Morbus Sudeck) stehen nicht in einem natürlichen Kausalzusammenhang zum Ereignis vom 15./17. Januar 2008 (und vom 20. Februar 2008) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen vom 25. März 2013, UV 2012/59). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_359/2013. Unfall; Suva-act; Schmerz; Beurteilung; Rückfall; Diagnose; Beschwerden; Befunde; Bericht; Gutachten; Untersuchung; Verfügung; Abklärung;
IV 2011/89Versicherungsgericht25.03.2013 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Beweiswürdigung Gutachten. Nicht schlüssiges psychiatrisches Verlaufsgutachten, das im Gegensatz zum Erstgutachten, wo eine 40%ige Arbeitsfähigkeit attestiert wurde, einzig gestützt auf eine nicht beweiskräftige neuropsychologische Beurteilung eine uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit für leidensangepasste Tätigkeiten bescheinigt. Ausführungen zur Aussagekraft von Symptom- bzw. Beschwerdevalidierungstests (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. März 2013, IV 2011/89). ähig; Arbeitsfähigkeit; Abklärung; Quot; Verfügung; Verlaufsgutachten; Beschwerdeführers; Untersuchung; Beurteilung; Gericht; Rente;
IV 2011/111Versicherungsgericht25.03.2013 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Beweiswert Gutachten. Es besteht keine Veranlassung von der gutachterlichen Einschätzung der Arbeitsfähigkeit abzuweichen und dem mittelschweren depressiven Leiden die invalidisierende Wirkung abzusprechen, zumal ein solches Vorgehen gegen den diesbezüglich klaren Willen des Gesetzgebers verstossen würde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. März 2013, IV 2011/111). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_251/2013. ähig; Quot; Arbeitsfähigkeit; Beurteilung; Rente; Recht; Bericht; Arbeitsunfähigkeit; Verfügung; Diagnose; Akten; Invalidität;
IV 2012/169Versicherungsgericht25.03.2013 - Entscheid Art. 8 Abs. 1 ATSG. Art. 28 Abs. 2 IVG. Art. 43 i.V.m. Art. 28 ATSG. Art. 59 Abs. IV-act; Arbeit; Observation; Schmerz; /oder; Extremität; Schulter; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Syndrom; Abklärung; Diagnose; Zweifel;