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| Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
| RF.2009.68 | Kantonsgericht | 31.08.2009 - Entscheid Art. 176 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB: Bei der Trennung eines Ehepaars im vorgerückten Alter soll derjenige Ehepartner in der Familienwohnung bleiben können, der voraussichtlich noch für längere Zeit einen eigenen Haushalt zu führen vermag. Die Auszugsfrist ist vor allem dann knapp zu bemessen, wenn ein Ehegatte den anderen mit der Anwendung häuslicher Gewalt aus der Wohnung vertrieb (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht, | Ehemann; Wohnung; Ehefrau; Alter; Auszug; Getrenntleben; Haushalt; Altersheim; Trennung; Vetterli; Interesse; BernerKomm/Hausheer/Reusser/; |
| IV 2008/81 | Versicherungsgericht | 28.08.2009 - Entscheid Art. 28 Abs. 2 IVG. Rentenanspruch. RAD-Gutachten aussagekräftig. Die Kriterien, nach denen einer somatoformen Schmerzstörung ausnahmsweise invalidisierende Wirkung zuzuerkennen ist, sind vorliegend nicht erfüllt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. August 2009, IV 2008/81). | ähig; Beurteilung; Arbeitsfähigkeit; Klinik; Gutachten; Recht; Psychiatrische; Invalidität; Psychiatrischen; RAD-Gutachten; Rente; |
| IV 2008/47 | Versicherungsgericht | 27.08.2009 - Entscheid Art. 17 ATSG, Art. 28 IVG. Rentenrevision Da im massgeblichen Zeitraum weder in gesundheitlicher noch in erwerblicher Hinsicht eine erhebliche Veränderung eingetreten ist, besteht kein Grund zur revisionsweisen Renteneinstellung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. August 2009, IV 2008/47). | ähig; Arbeit; Haushalt; Rente; Arbeitsfähigkeit; Schmerz; Erwerb; Invalidität; Erwerbs; Gutachten; Veränderung; Gallen; Beruf; |
| UV 2008/133 | Versicherungsgericht | 26.08.2009 - Entscheid Art. 6 UVG: Unfallkausalität im Nachgang zu einer bei einem Verkehrsunfall (Frontalkollision) erlittenen HWS-Distorsion. Ungenügende Abklärung des medizinischen Sachverhalts. Rückweisung zu weiteren medizinischen Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. August 2009, UV 2008/133). | Unfall; Beschwerden; Suva-act; Kausalzusammenhang; Bereich; Untersuchung; Adäquanz; Recht; Schleudertrauma; Schmerz; Bericht; Veränderung; |
| UV 2008/110 | Versicherungsgericht | 26.08.2009 - Entscheid Art. 24 Abs. 1 UVG; Art. 36 UVV: Anspruch auf Integritätsentschädigung für einen Schulterhochstand nach einer Kontusion des Schulterblatts wegen fehlender Adäquanz des Kausalzusammenhangs in Anwendung der Kriterien gemäss BGE 115 V 133 verneint (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. August 2009, UV 2008/110). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_891/2009. | Unfall; Schulter; Kausalzusammenhang; Integrität; Adäquanz; Recht; Kausalität; Bereich; Scapula; Arbeit; Gutachten; Schulterhochstand; |
| EL 2009/10 | Versicherungsgericht | 26.08.2009 - Entscheid Art. 25 ATSG; Art. 9, 10, 11 ELG; Art. 14a, 16c ELV. Rückforderung von EL- Leistungen, nachdem rückwirkend eine BVG-Rente ausbezahlt worden ist. Nach Festlegung des Invaliditätsgrades durch das Bundesgericht erneute Berücksichtigung eines hypothetischen Einkommens für Teilinvalide. Die Mietzinsaufteilung ist bei zwei Familien in der gleichen Wohnung nicht nach schematisch Anzahl Köpfen, sondern nach effektiver Nutzung vorzunehmen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. August 2009, EL 2009/10). | Verfügung; Rente; EL-act; Ergänzungsleistung; Einkommen; Person; Einsprache; Recht; Leistung; Personen; Mietkosten; BVG-Rente; |
| IV 2008/94 | Versicherungsgericht | 26.08.2009 - Entscheid Art. 16 ATSG; Art. 28 Abs. 1 IVG (Fassung bis Ende 2007); Art. 21 Abs. 4 ATSG. Schadenminderungspflicht in der Invalidenversicherung. Musste eine versicherte Person davon ausgehen, dass sie im Rahmen ihrer Schadenminderungspflicht ihre Restarbeitsfähigkeit verwerten müsste, so hat keine explizite Abmahnung durch die Invalidenversicherung zu erfolgen. Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob der Versicherte bereits vor Kenntnis des IV-Gutachtens davon ausgehen musste, dass ihm Schmerzüberwindung und die Aufnahme zumindest einer Teilerwerbstätigkeit zugemutet würde. Wurde er von den behandelnden Ärzten voll arbeitsunfähig geschrieben, wäre dies wohl nicht der Fall, sodass ein befristeter Rentenanspruch bestünde. Rückweisung zur entsprechenden Abklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. August 2009, IV 2008/94). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_751/2008. | Arbeit; IV-act; Pause; Pausen; Rente; Recht; Leistung; Person; Schmerzstörung; Stunden; Klinik; Gutachten; Anspruch; Invalidität; |
| IV 2009/23 | Versicherungsgericht | 26.08.2009 - Entscheid Art. 17 ATSG. Der Versicherten wurde mit rechtskräftigem Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen (IV 2007/142) eine Umschulung zur Planerin Marketingkommunikation mit eidg. Fachausweis zugesprochen. Aus mehreren Gründen entscheidet sie sich jedoch stattdessen für eine ihren Bedürfnissen unterdessen besser angepasste, günstigere Umschulung in Form von Computerkursen im grafischen Bereich. Diese sind anstelle der bewilligten Umschulung von der IV zu übernehmen, da die Eingliederungswirksamkeit als gegeben erscheint und das neue Berufsziel den gesundheitlichen Einschränkungen nicht schlechter Rechnung trägt als das alte (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. August 2009, IV 2009/23). | Arbeit; Umschulung; Marketing; Planerin; Marketingkommunikation; Beruf; Bereich; Ausbildung; IV-act; Berufs; Bildschirm; Grafik; Kurse; |
| IV 2008/87 | Versicherungsgericht | 26.08.2009 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Würdigung Gutachten. Kein Rentenanspruch bei 100%iger Arbeitsfähigkeit in der bisherigen und in einer angestammten Tätigkeit. Verzicht auf die Vornahme einer Haushaltsabklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. August 2009, IV 2008/87). | ähig; Beurteilung; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Bericht; Rente; Sachverhalt; Arbeitsunfähigkeit; Gutachten; Recht; Einschränkung; |
| UV 2008/113 | Versicherungsgericht | 25.08.2009 - Entscheid Art. 6 UVG: Unfallkausalität von gesundheitlichen Beschwerden im Nachgang zu einem HWS-Schleudertrauma. Prüfung der Rechtmässigkeit der Leistungseinstellung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. August 2009, UV 2008/113). | Unfall; UV-act; Beschwerden; IV-act; Behandlung; Hinweis; Adäquanz; Abklärung; Befunde; Hinweise; Nacken; Unfallfolge; Arbeitsfähigkeit; |
| IV 2009/83 | Versicherungsgericht | 25.08.2009 - Entscheid Art. 8 IVG, Art. 15 ff. IVG. Kein Anspruch auf Massnahmen beruflicher Art der Invalidenversicherung, da kein invalidisierender Gesundheitsschaden ausgewiesen ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. August 2009, IV 2009/83). | IV-act; Ausbildung; Arbeit; Massnahme; Eingliederung; Massnahmen; Anspruch; Arbeitsfähigkeit; Eingliederungsmassnahme; Recht; IV-Stelle; |
| IV 2008/100 | Versicherungsgericht | 24.08.2009 - Entscheid Art. 28 Abs. 2ter IVG (seit 1. Jan. 2008 Art. 28a Abs. 3 IVG). Gemischte Methode der Invaliditätsbemessung bei Personen, die teilerwerbstätig und daneben im Haushalt tätig sind. Die Aussage der versicherten Person zum Ausmass ihrer Erwerbstätigkeit im fiktiven Fall ihrer vollen Gesundheit anlässlich der Haushaltabklärung hat nur dann ausreichenden Beweiswert, wenn sowohl die Fragestellung als auch die Antwort so protokolliert worden sind, dass überprüft werden kann, ob die versicherte Person die Frage nach einem fiktiven Sachverhalt verstanden und die für eine überzeugende Antwort notwendige Abstraktionsleistung erbracht hat. Fehlt im Bericht über die Haushaltabklärung eine korrekte Protokollierung der Frage und der Antwort, entfaltet dieser Bericht diesbezüglich keinen oder nur einen unzureichenden Beweiswert. In diesem Fall ist die fiktive Situation im "Gesundheitsfall" anhand der Lebensumstände der versicherten Person zu ermitteln. Spätere Angaben der versicherten Person können darauf beruhen, dass inzwischen die nachteiligen Konsequenzen einer Anwendung der diskriminierenden gemischten Methode nach der bundesgerichtlichen Praxis erkannt worden sind. Art. 6 ATSG, Art. 16 ATSG. Arbeitsunfähigkeit als Grundlage der Bemessung des zumutbaren Invalideneinkommens. Somatoforme Schmerzstörungen und ähnliche Erkrankungen. Entgegen der von der bundesgerichtlichen Rechtsprechung erweckten Eindruck gibt es nicht nur ein Alles oder Nichts, d.h. eine durch eine zumutbare Willensanstrengung vollumfänglich überwindbare oder dann eine trotz zumutbarer Willensanstrengung überhaupt nicht überwindbare Arbeitsunfähigkeitsüberzeugung, sondern auch eine teilweise Überwindbarkeit, die zu einer Teilarbeitsfähigkeit im Ausmass des nicht überwindbaren Teils der durch eine somatoforme Schmerzstörung bedingten Arbeitsunfähigkeitsüberzeugung führt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. August 2009, IV 2008/100). | ätig; Arbeit; Haushalt; Erwerb; Gesundheit; Invalidität; Erwerbstätigkeit; Abklärung; IV-Stelle; Person; Rente; Gesundheitsfall; |
| IV 2008/65 | Versicherungsgericht | 24.08.2009 - Entscheid Art. 28 Abs. 2 IVG (in der bis 31. Dezember 2007 gültigen Fassung). Invaliditätsbemessung und Rentenanspruch. Infragestellung der angewendeten gemischten Methode. Stattdessen Anwendung eines reinen Einkommensvergleichs, da konkret aus der früheren 80%igen Erwerbsquote nicht auf eine hypothetische 80%ige Erwerbsquote für die Zukunft geschlossen werden kann. Würdigung Gutachten. Leidensabzug (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. August 2009, IV 2008/65). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_709/2009. | Arbeit; Arbeitsfähigkeit; IV-act; Rente; Invalidität; Haushalt; Recht; Gutachten; Erwerbstätigkeit; Invalideneinkommen; Person; |
| IV 2008/41 | Versicherungsgericht | 24.08.2009 - Entscheid Art. 8 ATSG; Art. 28 Abs. 1 IVG; Art. 17 Abs. 1; somatoforme Schmerzstörung mit psychischer Komorbidität bewirkt gemäss beweistauglichem ABI- Gutachten eine Leistungseinbusse von 20% bei zumutbaren leichten bis mittelschweren Tätigkeiten; kein Rentenanspruch bei IV-Grad von 20% (Prozentvergleich); kein Anspruch auf berufliche Massnahmen im Sinne einer (erneuten) Umschulung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. August 2009, IV 2008/41). | ähig; IV-act; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Massnahmen; IV-Stelle; Invalidität; ABI-Gutachten; Beurteilung; Umschulung; Gericht; |
| IV 2008/99 | Versicherungsgericht | 24.08.2009 - Entscheid Art. 8 und 28 IVG: Würdigung eines RAD-Berichts. Rentenanspruch und Anspruch auf berufliche Massnahmen (Arbeitsvermittlung) verneint (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 24. August 2009, IV 2008/99). | Arbeit; Invalidität; Recht; Abklärung; Anspruch; IV-act; Massnahmen; Arbeitsfähigkeit; Einkommen; Gericht; Hinweis; Einschränkung; |
| IV 2008/129 | Versicherungsgericht | 21.08.2009 - Entscheid Art. 28 IVG: Anspruch auf eine Invalidenrente; Beweiswert von medizinischen Gutachten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. August 2009, IV 2008/129). | ähig; Arbeitsfähigkeit; Recht; Gutachten; Invalidität; Invaliditätsgrad; SMCA-BA; Beurteilung; IV-act; Verfügung; Gericht; Gutachter; |
| AVI 2008/76 | Versicherungsgericht | 21.08.2009 - Entscheid Art. 25 ATSG. Kein Erlass einer Rückerstattung unrechtmässig bezogener Versicherungsleistungen, da sich Beschwerdeführerin nicht auf guten Glauben berufen kann (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. August 2009, AVI 2008/76). | Arbeit; Kurzarbeit; Kurzarbeitsentschädigung; Rückforderung; Erlass; Glaube; Verfügung; Glauben; Leistung; Arbeitszeit; Arbeitgeber; |
| AVI 2008/73 | Versicherungsgericht | 21.08.2009 - Entscheid Art. 15 Abs. 1 AVIG, Vermittlungsfähigkeit; Art. 11 Abs. 1 AVIG, anrechenbarer Arbeitsausfall. Der Beschwerdeführer, der das Geschäft der von ihm operativ beherrschten mittlerweile konkursiten Arbeitgeberin im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit weiterführt, erleidet keinen anrechenbaren Arbeitsausfall. Vermittlungsfähigkeit verneint, da keine Bereitschaft besteht, die selbstständige Erwerbstätigkeit zugunsten einer Tätigkeit als Arbeitnehmer aufzugeben (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. August 2009, AVI 2008/73). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_856/2009. | Arbeit; Geschäft; Quot; Person; Vermittlung; Arbeitsausfall; Vermittlungsfähigkeit; Erwerbstätigkeit; Auskunft; Beschwerdegegner; |
| AVI 2009/7 | Versicherungsgericht | 21.08.2009 - Entscheid Art. 8 Abs. 1 lit. f, Art. 15 Abs. 1 AVIG. Vermittlungsfähigkeit. Eine versicherte Person mit betreuungsbedürftigen Kindern muss hinsichtlich der Vermittlungsfähigkeit, namentlich in Bezug auf die Verfügbarkeit, die gleichen Bedingungen erfüllen wie alle anderen Personen. Vorliegend Verneinung der Vermittlungsfähigkeit infolge fehlender Kinderbetreuung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. August 2009, AVI 2009/7). | Kinder; Kinderbetreuung; Arbeit; Vermittlungsfähigkeit; Einsatz; Einsatzprogramm; Person; Beschwerdegegner; Betreuung; Personalberaterin; |
| IV 2007/477 | Versicherungsgericht | 20.08.2009 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 88a Abs. 1 IVV. Beweiskraft Gutachten. Berechnung des Invaliditätsgrades, insbesondere Anrechnung von Nebenerwerbstätigkeiten auch über einen Beschäftigungsgrad von 100 % hinaus. Befristete Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. August 2009, IV 2007/477). | ähig; Arbeit; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Rente; Verfügung; Anspruch; Entscheid; Recht; Invalidität; Einkommen; Tätigkeiten; |
| IV 2008/113 | Versicherungsgericht | 19.08.2009 - Entscheid Art. 87 Abs. 4 i.V.m Abs. 3 IVV. Rentenprüfung nach Eintreten auf eine Wiederanmeldung nach vorgängiger rechtskräftiger Gesuchsabweisung. Anforderungen an den Beweiswert von Gutachten. Würdigung medizinischer Akten bei chronischen Rückenbeschwerden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. August 2009, IV 2008/113). | IV-act; MEDAS; Rente; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; Verfügung; Recht; Spondyl; IV-Stelle; Bericht; Gutachten; Gericht; Beurteilung; |
| EL 2009/16 | Versicherungsgericht | 18.08.2009 - Entscheid Art. 17, 52 ATSG; Art. 10 ATSV. Bei einer unterjährigen Anpassung der EL auf ein vermindertes Einkommen können nicht auch andere Berechnungsgrössen im Einspracheverfahren überprüft werden. Die Ausdehnung des Streitgegenstandes auf eine später ergangene Verfügung, die vor dem Erlass des Einspracheentscheids in Rechtskraft erwachsen ist, ist unzulässig (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. August 2009, EL 2009/16). | Verfügung; Hypothek; Einsprache; Hypothekarschuld; Liegenschaft; EL-act; Recht; Berechnung; Berücksichtigung; EL-Durchführungsstelle; |
| BF.2009.11 | Kantonsgericht | 18.08.2009 - Entscheid Art. 129 ZGB: Beziehen beide Eheleute eine Rente, richtet sich der Grundbedarf nach den EL-Ansätzen (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 18. August 2009, BF.2009.11). | Unterhalt; Ehemann; Rente; Unterhalts; Scheidung; Ehemanns; IV-Rente; Ehefrau; FamKomm; Unterhaltspflichtige; Ergänzungsleistungen; |
| EL 2009/8 | Versicherungsgericht | 17.08.2009 - Entscheid Art. 25 Abs. 2 ATSG. Verwirkung der Rückforderung unrechtmässig bezogener Leistungen. Beruht die Rückforderung auf mehreren Fehlern, so ist die Verwirkung für jeden Teil der Rückforderung, der auf einen bestimmten Fehler zurückzuführen ist, selbständig zu prüfen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. August 2009, EL 2009/8). | Rückforderung; Liegenschaft; Ehemann; Leistung; Erwerbs; Leistungen; Versicherung; Erwerbseinkommen; Einsprache; Anspruch; |
| IV 2008/29 | Versicherungsgericht | 17.08.2009 - Entscheid Art. 7 und 8 ATSG. Art. 17 Abs. 1 und 28 Abs. 1 IVG. Prüfung des Rentenanspruchs (Arbeitsfähigkeit, Valideneinkommen) sowie von beruflichen Massnahmen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. August 2009, IV 2008/29). | Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Invalid; Massnahmen; Verfügung; Rente; Einkommen; Eingliederung; MEDAS; Anspruch; Bericht; |
| EL 2008/47 | Versicherungsgericht | 13.08.2009 - Entscheid Art. 3c Abs. 1 lit. g (seit dem 1. Januar 2008 Art. 11 Abs. 1 lit. g) ELG, Art. 14a Abs. 2 ELV. Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens. Art. 14a Abs. 2 ELV ist in bezug auf den Invaliditätsgrad nicht so zu verstehen, dass der IV-Grad immer verbindlich wäre. Kann der EL-Ansprecher schlüssig nachweisen, dass die IV-Stelle bei der Invaliditätsbemessung einen Fehler gemacht hat, muss die EL-Durchführungsstelle im Rahmen der Anwendung von Art. 14a Abs. 2 ELV auf den richtigen IV-Grad abstellen. Die Vermutung des Art. 14a Abs. 2 ELV zu widerlegen, bedeutet den Nachweis einer unüberwindlichen Arbeitslosigkeit. Im Normalfall kann dieser Nachweis nur durch qualitativ und quantitativ ausreichende, aber erfolglose persönliche Arbeitsbemühungen geführt werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. August 2009, EL 2008/47). | Arbeit; Erwerbseinkommen; Schaden; Schadenminderungspflicht; Arbeitsstelle; Einsatzprogramm; Arbeitslosigkeit; Invalidität; |