Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
UV 2008/75Versicherungsgericht16.09.2009 - Entscheid Art. 18 UVG: Anspruch auf eine Invalidenrente. Auf die Berechnung des Invalideneinkommens anhand der DAP-Zahlen kann mangels Repräsentativität der Auswahl nicht abgestellt werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. September 2009, UV 2008/75). Arbeit; Arbeitsplätze; Invalideneinkommen; Invalideneinkommens; Einsprache; Suva-act; Entscheid; Invalidität; Tabellen; Recht; Beruf;
IV 2006/144Versicherungsgericht14.09.2009 - Entscheid Art. 25 Abs. 1 Satz 1 ATSG. Rückforderung unrechtmässig bezogener IV- Rentenleistungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. September 2009, IV 2006/144). Rente; Verfügung; Rückforderung; IV-Stelle; Einsprache; Anspruch; Invalidenrente; Rentenleistungen; Sistierung; Meldepflicht;
EL 2008/34Versicherungsgericht14.09.2009 - Entscheid Art. 17 Abs. 2 ATSG, Art. 25 ELV. Revision einer Ergänzungsleistung. Definition des Gegenstandes einer Revisionsverfügung: Nur diejenigen Einnahmen- und Ausgabenpositionen bilden Gegenstand der Revisionsverfügung (und damit eines allfälligen Beschwerdeverfahrens), die aufgrund einer nachträglichen Veränderung effektiv angepasst werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. September 2009, EL 2008/34). Ehefrau; Erwerbseinkommen; Einsprache; Beschwerdeführers; Revision; Ergänzungsleistung; Verfügung; Einspracheentscheid;
EL 2009/21Versicherungsgericht14.09.2009 - Entscheid Art. 52 Abs. 1 ATSG, Art. 10 Abs. 4 ATSV, Art. 11bis ELG/SG. Mündliche Einsprache gegen eine Verfügung betreffend Ergänzungsleistung. Es ist nicht notwendig, dass die versicherte Person telefonisch oder bei einer persönlichen Vorsprache ausdrücklich äussert, sie wolle Einsprache erheben und diese Einsprache protokollieren lassen. Im Rahmen des Art. 27 ATSG muss es genügen, dass die versicherte Person ihr Nichteinverständnis mit der Verfügung zu erkennen gibt. Die Verwaltung hat dies als Einsprache zu interpretieren und entsprechend zu protokollieren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. September 2009, EL 2009/21). Verfügung; Einsprache; Ergänzungsleistung; Kanton; EL-Durchführungsstelle; Gallen; Zweigstelle; Anspruch; AHV-Zweigstelle;
RF.2009.84Kantonsgericht14.09.2009 - Entscheid Art. 179 Abs. 1 ZGB. Eheschutzmassnahmen haben provisorischen Charakter und können jederzeit nach oben wie nach unten abgeändert werden. Nach einem Verlust der Arbeitsstelle kann bei einem drohenden Eingriff in das absolut geschützte Existenzminimum eine Anpassung der Unterhaltspflicht sogleich verlangt werden (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht, 14. September 2009, RF.2009.84). Abänderung; Ehemann; Eheschutzmassnahmen; Arbeitsstelle; Existenzminimum; Gesuch; Unterhaltspflicht; Sachverhalt:; Taggelder; Prozent;
IV 2008/62Versicherungsgericht11.09.2009 - Entscheid Art. 28a Abs. 3 IVG. Gemischte Methode der Invaliditätsbemessung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. September 2009, IV 2008/62). ähig; Arbeit; Haushalt; Arbeitsfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Invalidität; Gesundheit; IV-Stelle; Abklärung; Quot; Erwerb;
OH 2008/4Versicherungsgericht09.09.2009 - Entscheid Art. 3 Abs. 3 und 4 OHG (in der bis 31. Dezember 2008 gültig gewesenen Fassung). Internatsbeschulung (Sekundarschule) bis zum Ende der obligatorischen Schulpflicht als notwendig für die Überwindung der Folgen der Straftat angesehen. Die obligatorische Schulpflicht endet im Kanton St. Gallen nicht automatisch nach neun Schuljahren, sondern nach Abschluss der dritten Oberstufenklasse (Art. 48 Abs. 1 Volksschulgesetz) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. September 2009, OH 2008/4). Opfer; Vorinstanz; Rekurrentin; Opferhilfe; Kostengutsprache; Verfügung; Internat; Schuljahr; Dienst; Stiftung; Dienste; Stellungnahme;
UV 2009/26Versicherungsgericht09.09.2009 - Entscheid Art. 6 UVG; Art. 4 ATSG: Unfall beim Anschlagen eines Zahns mit einer Tasse beim Trinken infolge Lachens wegen eines Witzes bejaht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. September 2009, UV 2009/26). öhnlich; Unfall; Faktor; Recht; Versicherung; Faktors; Einsprache; Bewegung; Tasse; Ungewöhnlichkeit; Lachen; Einspracheentscheid;
IV 2008/115Versicherungsgericht08.09.2009 - Entscheid Art. 28a Abs. 3 IVG. Sogenannte gemischte Methode der Invaliditätsbemessung. Sowohl in bezug auf die Qualifikation einer versicherten Person als nur-erwerbstätig oder als "gemischt", d.h. teils erwerbs- und teils im Haushalt tätig, als auch in bezug auf die eigentliche gemischte Bemessungsmethode wendet das Versicherungsgericht die bundesgerichtliche Praxis an, obwohl es diese Praxis als gesetzwidrig betrachtet. Nur in bezug auf die ebenfalls gesetzwidrige sogenannte Schadenminderungspflicht durch die Mithilfe von Familienangehörigen im Haushalt versagt das Versicherungsgericht der bundesgerichtlichen Praxis die Anwendung: Es gibt keine derartige Schadenminderungspflicht, weil es um die Invalidität der versicherten Person und nicht um die Invalidität des Teams 'Familie' geht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. September 2009, IV 2008/115). ähig; Arbeit; Erwerb; Arbeitsfähigkeit; Haushalt; Arbeitsunfähigkeit; Invalidität; Gesundheit; Kinder; Einschränkung;
UV 2008/93Versicherungsgericht08.09.2009 - Entscheid Art. 6 und 16 UVG. Art. 6 ATSG: Taggeldeinstellung nach Schleudertrauma. Abklärung der Arbeitsfähigkeit und der adäquaten Unfallkausalität (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. September 2009, UV 2008/93). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_895/2009. UV-act; Unfall; Bericht; Recht; Behandlung; Arbeitsfähigkeit; Leistung; Beschwerden; Person; Rechtsvertreter; Akten; Patientin; Verletzung;
HG.2008.178Kantonsgericht08.09.2009 - Entscheid Art. 9 Abs. 1 GestG (SR 272) und Art. 18 OR (SR 220). Auslegung einer Gerichtsstandsklausel in zwei zwischen den gleichen Parteien abgeschlossenen Verträgen und deren Verhältnis zueinander. Nachdem gemäss der auf die vorliegende Klage anwendbaren Grundsatzvereinbarung der Einzelschiedsrichter am Sitz einer der Gesellschaften zuständig ist, ist zufolge Unzuständigkeit des Handelsgerichts auf die Klage nicht einzutreten (Handelsgericht St. Gallen, 8. September 2009, HG.2008.178). Grundsatzvereinbarung; Aufhebung; Aufhebungsvertrag; Parteien; Gericht; Quot; Aufhebungsvertrags; Gerichtsstand; Streitigkeit;
HG.2007.51Kantonsgericht08.09.2009 - Entscheid Art. 394, Art. 398, Art. 403 OR (SR 220). Der Vertrag betreffend Erstellen eines Business und Investment Case ist als Auftrag zu qualifizieren. Der Beauftragte hat, wenn er die Vergütung von zwei Auftraggebern als solidarisch Haftende verlangt, nachzuweisen, dass er von ihnen gemeinsam beauftragt worden ist. Tatsachenwidrige Angaben des Beauftragten betreffend die Besteuerung von Biodiesel stellen eine Sorgfaltspflichtverletzung dar, was zu einer Herabsetzung der Vergütung führt (Handelsgericht St. Gallen, 8. September 2009, HG.2007.51). Quot; Beklagte; Beklagten; Business; Biodiesel; E-Mail; Rechnung; Klage; Honorar; Investor; Tonnen; Markt; Investoren; Leistung; Kapazität;
KV 2008/22Versicherungsgericht07.09.2009 - Entscheid Art. 49 Abs. 4 KVG: Vergütung bei Spitalbedürftigkeit. Abgrenzung der medizinischen Rehabilitationsbedürftigkeit von der Pflegebedürftigkeit. Verneinung einer medizinischen Rehabilitationsbedürftigkeit im Spital (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. September 2009, KV 2008/22). Behandlung; Pflege; Spital; Leistung; Klinik; Rehabilitation; Person; Behandlungs; Psychiatrische; Leistungen; Medikation; Krankheit;
IV 2008/114Versicherungsgericht07.09.2009 - Entscheid Art. 28 IVG, Art. 29 BV. Würdigung eines Gutachtens; rechtliches Gehör. Trotz Abweisung der Beschwerde hat die obsiegende Beschwerdegegnerin infolge Verletzung des rechtlichen Gehörs die Hälfte der Gerichtskosten zu tragen und der Beschwerdeführerin eine reduzierte Parteientschädigung zu bezahlen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. September 2009, IV 2008/114). Arbeit; Gehör; Gehörs; Recht; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; Entscheid; Invalidität; Gericht; Person; Rente; Verletzung;
UV 2008/134Versicherungsgericht07.09.2009 - Entscheid Art. 6, 10, 16 UVG: HWS-Distorsion infolge Auffahrunfalls mit typischem Beschwerdebild und ohne organisch objektivierbares Substrat. Adäquanzprüfung zu Recht nach BGE 134 V 109, da Überhandnehmen der psychischen Beschwerden nicht genügend nachgewiesen. Adäquanz verneint bei höchstens drei erfüllten Adäquanzkriterien, alle nicht in besonders ausgeprägter oder auffallender Weise (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. September 2009, UV 2008/134). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_879/2009. Unfall; UV-act; Arbeit; Adäquanz; Recht; Hinweis; Kausalzusammenhang; Hinweise; Beschwerdeführers; Beschwerden; Unfalls; Behandlung;
UV 2008/119Versicherungsgericht07.09.2009 - Entscheid Art. 6 Abs. 1 UVG; Art. 4 ATSG: Unfallbegriff. Aussage der ersten Stunde. Bei widersprüchlichen Angaben über den Unfallhergang ist auf die Aussagen der ersten Stunde abzustellen. Nachträgliche Hinzufügungen sind nicht ohne weiteres als ergänzende Präzisierungen zu interpretieren. Art. 6 Abs. 2 UVG; Art. 9 Abs. 2 UVV: Unfallähnliche Körperschädigung verneint in Bezug auf das Auftreten von Schmerzen beim Hochheben eines Milchgefässes mit 10 Litern Inhalt mit nachfolgend diagnostizierter Rotatorenmanschettenruptur (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. September 2009, UV 2008/119). Unfall; Körper; Faktor; Recht; Milch; Körpers; Körperschädigung; Faktors; Versicherung; Schulter; Sachverhalt; Vorliegen; Schädigung;
IV 2008/118Versicherungsgericht04.09.2009 - Entscheid Art. 28 IVG. Keine gemischte Bemessungsmethode, da Vollerwerb wahrscheinlich. Rentenanspruchsbeginn. Bidisziplinäres Gutachten, das im Beweiswert gegenüber den leicht abweichenden Einschätzungen der behandelnden Ärzte zu bevorzugen ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. September 2009, IV 2008/118). Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Schmerz; Invalidität; Arbeitsunfähigkeit; Schmerzen; Gesundheit; Bericht; Haushalt; Recht; Rente; Person;
IV 2008/51Versicherungsgericht03.09.2009 - Entscheid Art. 28 IVG: Anspruch auf eine Invalidenrente; Würdigung eines interdisziplinären Gutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. September 2009, IV 2008/51). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_855/2009. Arbeit; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Gutachter; Bericht; Recht; Gallen; AEH-Gutachten; Kantons; IV-act; Invalidität; Befunde; Beschwerden;
IV 2008/144Versicherungsgericht03.09.2009 - Entscheid Art. 17 IVG. Rentenrevision. Unbestritten ist, dass sich Gesundheitszustand objektiv verändert hat. Hingegen fehlt eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit. Rückweisung zu weiteren Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. September 2009, IV 2008/144). Arbeit; Rente; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; Invaliditätsgrad; IV-Stelle; Gutachten; Quot; Begutachtung; Anspruch; Härtefall;
IV 2008/141Versicherungsgericht03.09.2009 - Entscheid Art. 28 Abs. 2 IVG, Art. 17 Abs. 1 ATSG. Rentenerhöhung. Die von der IV- Stelle verfügte Rentenerhöhung stützt sich auf nicht genügend aussagekräftige Berichte der behandelnden Ärzte. Rückweisung zur Vornahme eines psychiatrischen Verlaufsgutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. September 2009, IV 2008/141). ähig; Gesundheit; Rente; Gesundheitszustand; Verschlechterung; Beurteilung; Verlauf; Beigeladene; Gesundheitszustandes; Verlaufs; Stellung;
UV 2008/106Versicherungsgericht03.09.2009 - Entscheid Art. 6 UVG: Adäquate Unfallkausalität zwischen einem Sturz mit dem Oberbauch auf ein Messer und psychischen Beschwerden fünf Jahre nach dem Unfall verneint (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. September 2009, UV 2008/106). Unfall; Suva-act; Arbeit; Beschwerden; Kausalzusammenhang; Unfallereignis; MEDAS; Urteil; Ereignis; Schreckereignis; Verletzung; Adäquanz;
BF.2009.25Kantonsgericht03.09.2009 - Entscheid Art. 129 ZGB: Haben die Ehegatten die Unabänderbarkeit der Unterhaltsbeiträge vereinbart, so kann eine Abänderung gestützt auf das Verbot übermässiger Bindung oder der Clausula rebus sic stantibus nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 3. September 2009, BF.2009.25). Unterhalt; Unterhalts; Abänderung; Unterhaltsbeiträge; Einkommen; Scheidung; Finanz; Ehegatten; Verhältnis; Vereinbarung; Anstellung;
UV 2008/120Versicherungsgericht02.09.2009 - Entscheid Art. 6 UVG: Die Einstellung der Versicherungsleistungen erfolgte zu Recht, nachdem der Status quo sine nach multiplen Kontusionen infolge eines Treppensturzes wieder erreicht worden war. Verneinung der Unfalladäquanz von psychischen Beschwerden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. September 2009, UV 2008/120). Unfall; Unfallereignis; Beschwerden; Treppe; Beweis; Wirbel; Quot; Wirbelsäule; Ursache; Sturz; Arbeit; Unfallfolge; Bericht;
UV 2009/12Versicherungsgericht02.09.2009 - Entscheid Art. 6 UVG: Adäquanz von gesundheitlichen Beschwerden im Nachgang zu einem Schleudertrauma der Halswirbelsäule. Prüfung der Leistungseinstellung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. September 2009, UV 2009/12). Unfall; UV-act; Arbeit; Beschwerden; Behandlung; Nacken; Bericht; Abklärung; Klinik; Valens; Urteil; Patient; Befunde;
UV 2008/107Versicherungsgericht01.09.2009 - Entscheid Art. 15 UVG, Art. 23 Abs. 3 und 7 UVV: Berechnungsgrundlagen für die Höhe des versicherten Verdienstes eines Aussendienstmitarbeiters. Bei einem vollständig umsatzbedingten Lohn ist auch nach einer relativ kurzen Anstellungsdauer auf den Durchschnittslohn pro Tag abzustellen. Eine Lohnentwicklung von mindestens 10% ist auf Grund der Mitwirkungspflicht durch den Versicherten mit dem üblichen Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit darzulegen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. September 2009, UV 2008/107). Unfall; Verdienst; Arbeit; Taggeld; AXA-act; Taggelder; Bemessung; Berechnung; Unfallereignis; Arbeitsverhältnis; Aussendienst;
RF.2009.68Kantonsgericht31.08.2009 - Entscheid Art. 176 Abs. 1 Ziff. 2 ZGB: Bei der Trennung eines Ehepaars im vorgerückten Alter soll derjenige Ehepartner in der Familienwohnung bleiben können, der voraussichtlich noch für längere Zeit einen eigenen Haushalt zu führen vermag. Die Auszugsfrist ist vor allem dann knapp zu bemessen, wenn ein Ehegatte den anderen mit der Anwendung häuslicher Gewalt aus der Wohnung vertrieb (Kantonsgericht, Einzelrichter im Familienrecht, Ehemann; Wohnung; Ehefrau; Alter; Auszug; Getrenntleben; Haushalt; Altersheim; Trennung; Vetterli; Interesse; BernerKomm/Hausheer/Reusser/;