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| Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
| EL 2009/33 | Versicherungsgericht | 05.10.2009 - Entscheid Art. 25 Abs. 1 Satz 2 ATSG, Art. 11 Abs. 1 lit. c ATSV. Anlehnung eines Erlassgesuches, Entzug der aufschiebenden Wirkung des dagegen erhobenen Rechtsmittels. Die Einsprache gegen eine Erlassablehnung kann keine aufschiebende Wirkung haben, weil die Erlassablehnung als solche gar keiner Vollstreckung zugänglich ist. Demnach kann sich im Einspracheverfahren betreffend Erlassablehnung die Frage des Entzugs der aufschiebenden Wirkung der Einsprache gar nicht stellen. Die Vollstreckung der Rückforderung, um deren Erlass es im Einspracheverfahren geht, ist nicht Gegenstand dieses Einspracheverfahrens (Zwischenentscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Oktober 2009, EL 2009/33). | Einsprache; Erlass; Verfügung; Recht; Quot; Einspracheentscheid; Anordnung; Erlassgesuch; Entzug; Rückforderung; Massnahme; Vollstreckung; |
| AVI 2009/31 | Versicherungsgericht | 05.10.2009 - Entscheid Art. 14 Abs. 2 AVIG. Befreiung von der Beitragszeit infolge Reduktion der Unterhaltsbeiträge nach (auf diesen Zeitpunkt) nicht vorhersehbarer Pensionierung des Ehemanns (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Oktober 2009, AVI 2009/31). | Ehemann; Unterhalt; Beitragszeit; Arbeitslosenentschädigung; Erwerbstätigkeit; Ehemanns; Unterhaltsbeiträge; Antrag; Befreiung; |
| AVI 2008/84 | Versicherungsgericht | 05.10.2009 - Entscheid Art. 8 Abs. 1 lit. f und Art. 15 Abs. 1 AVIG. Vermittlungsbereitschaft. Dürftige Bemühungen um eine neue Arbeit sind in der Regel Ausdruck unzureichender Erfüllung der gesetzlichen Schadenminderungspflicht. Für die Annahme fehlender Vermittlungsbereitschaft aufgrund ungenügender Stellensuche bedarf es besonders qualifizierter Umstände. Vorliegend lassen die Anstrengungen des Beschwerdeführers nicht auf fehlende Vermittlungsbereitschaft schliessen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Oktober 2009, AVI 2008/84). | Arbeit; Vermittlung; Vermittlungs; Gallen; Person; Vermittlungsfähigkeit; Bewerbung; Vermittlungsbereitschaft; Verfügung; Abklärung; |
| AVI 2008/82 | Versicherungsgericht | 02.10.2009 - Entscheid Art. 55 Abs. 1 AVIG, Insolvenzentschädigung, Schadenminderungspflicht vor Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Bei erheblichen Lohnausständen und konkret drohendem Lohnverlust genügen mündliche Mahnungen nicht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Oktober 2009, AVI 2008/82). | Arbeit; Arbeitgeber; Arbeitgeberin; Arbeitsverhältnis; Arbeitsverhältnisses; Konkurs; Lohnverlust; Insolvenzentschädigung; Lohnzahlung; |
| BF.2009.24 | Kantonsgericht | 02.10.2009 - Entscheid Art. 125 ZGB: In durchschnittlichen finanziellen Verhältnissen ohne massgebliche Sparquote bietet die Methode der Grundbedarfsberechnung mit Überschussteilung zur Berechnung des Aufstockungsunterhalts nach langer, lebensprägender Ehe am ehesten Gewähr für eine angemessene Lösung (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 2. Oktober 2009, BF.2009.24). | Methode; Trennung; Urteil; Bundesgericht; Unterhalts; Urteilsanmerkung; Eheleute; Kinder; Ehefrau; Arbeit; Beruf; Methodenwahl; |
| IV 2008/163 | Versicherungsgericht | 01.10.2009 - Entscheid Art. 16 ATSG. Invaliditätsbemessung durch einen Einkommensvergleich (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. Oktober 2009, IV 2008/163). | ähig; Arbeit; Gesundheit; Arbeitsfähigkeit; Klinik; Gutachten; IV-Stelle; Diagnose; Arbeitsunfähigkeit; Schmerzen; Hilfsarbeit; Austritt; |
| AVI 2009/27 | Versicherungsgericht | 01.10.2009 - Entscheid Art. 38 Abs. 2bis ATSG: Erlässt der Versicherungsträger, nach erfolglosem Versuch der Zustellung eines Einspracheentscheid mit eingeschriebenem Brief einen neuen Einspracheentscheid mit neuem Datum und neuer Rechtsmittelbelehrung, kann er sich nicht darauf berufen, die Beschwerdefrist habe bereits nach Ablauf der Siebentagefrist des Art. 38 Abs. 2bis ATSG nach dem erfolglosen Zustellungsversuch des ersten Einspracheentscheids zu laufen begonnen. Der Beschwerdeführer durfte in guten Treuen davon ausgehen, die in der Rechtsmittelbelehrung genannte 30-tägige Beschwerdefrist beginne erst ab Zustellung des neu datierten Einspracheentscheids zu laufen, zumal der zweite, neu datierte Einspracheentscheid keinen Hinweis auf den erfolglosen ersten Zustellungsversuch enthielt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. Oktober 2009, AVI 2009/27). | Einsprache; Arbeitslose; Arbeitgeber; Einspracheentscheid; Recht; Arbeitgeberbescheinigung; Anspruch; Arbeitslosenkasse; Verfügung; Gallen; |
| IV 2008/83 | Versicherungsgericht | 30.09.2009 - Entscheid Art. 28 IVG (in der bis 31. Dezember 2007 gültigen Fassung). Anspruch auf Invalidenrente. Bidisziplinäres Gutachten aufgrund ungenügender Sachverhaltsabklärung nicht beweistauglich. Rückweisung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 30. September 2009, IV 2008/83). | Arbeit; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Rente; ABI-Gutachten; IV-act; Verfügung; Recht; Gallen; Invalidität; Diagnose; Bericht; Diagnosen; |
| IV 2008/50 | Versicherungsgericht | 29.09.2009 - Entscheid Art. 17 ATSG. Revisionsweise Einstellung einer ganzen Rente infolge einer Verbesserung des Gesundheitszustands mit Wiedererlangen der Arbeitsfähigkeit, die auf einem ausgeglichenen Arbeitsmarkt verwertbar ist. Kein Bedarf an vorgängigen beruflichen Massnahmen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. September 2009, IV 2008/50). | ähig; Arbeit; Rente; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; IV-act; Bericht; Recht; Psychiatrische; Störung; Verfügung; Gesundheitszustand; |
| IV 2008/128 | Versicherungsgericht | 29.09.2009 - Entscheid Würdigung eines ABI-Gutachtens. Die der Begutachtung sich widersprechenden psychiatrischen Arztberichte der behandelnden Psychiater sowie des versicherungsmedizinischen Psychiaters vermögen den Beweiswert des Gutachtens nicht in Zweifel zu ziehen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. September 2009, IV 2008/128). | Arbeit; IV-act; Beurteilung; Psychiater; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; Gutachten; Bericht; Invalidität; Krankheit; Diagnose; |
| UV 2008/108 | Versicherungsgericht | 29.09.2009 - Entscheid Art. 6 UVG: Unfallkausalität von gesundheitlichen Beschwerden im Nachgang zu einem cranio-cervikalen Beschleunigungstrauma. Prüfung der Leistungseinstellung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. September 2009, UV 2008/108). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_933/2009. | Unfall; UV-act; Arbeit; Beschwerden; Bericht; Urteil; Behandlung; Beilage; Hinweis; Gesundheit; Adäquanz; Klinik; Hinweise; Verletzung; |
| EL 2008/17 | Versicherungsgericht | 29.09.2009 - Entscheid Art. 2 Abs. 2 ELG (2007) und Art. 13 Abs. 2 ATSG. Ein Aufenthalt von vier Monaten einer EL-Bezügerin in ihrem Heimatland kann nicht mehr lediglich als Besuchs- oder Ferienaufenthalt mit Beibehaltung des gewöhnlichen Aufenthalts in der Schweiz betrachtet werden. Vielmehr ist von einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts auszugehen. Die tolerierbare ferienbedingte Auslandabwesenheit sollte trotz Migrationshintergrund fünf bis sechs Wochen nicht überschreiten. Die Beschwerdegegnerin hat zu Recht eine Rückerstattung zuviel bezahlter Ergänzungsleistungen verlangt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. September 2009, EL 2008/17). | Ausland; Aufenthalt; Aufenthalts; Auslandaufenthalt; Schweiz; Recht; Ergänzungsleistung; Anspruch; Besuch; Ferien; Ergänzungsleistungen; |
| IV 2008/122 | Versicherungsgericht | 23.09.2009 - Entscheid Art. 8 ATSG; Art. 28 Abs. 2 IVG; leichte bis mittelschwere Tätigkeiten gemäss schlüssigem Gutachten der Rehaklinik Bellikon uneingeschränkt zumutbar; Valideneinkommen aufgrund der LSE, da widersprüchliche Lohnangaben in den Akten; zudem keine IK-Einträge ab 1994 bis 2002 und gesundheitliche Beeinträchtigung ab 1. März 2004; Prozentvergleich ohne Leidensabzug; ärztliches Zeugnis nach Verfügungszeitpunkt bleibt vorliegend unbeachtlich (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. September 2009, IV 2008/122). | ähig; Verfügung; IV-act; Gutachten; Gericht; Rente; Recht; Teppich; Beurteilung; Arbeitsfähigkeit; Bellikon; Beschwerdeführers; |
| UV 2008/126 | Versicherungsgericht | 23.09.2009 - Entscheid Art. 6 UVG. Unfallkausalität von gesundheitlichen Beschwerden im Nachgang zu mehreren HWS-Distorsionen. Überprüfung der Leistungseinstellung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. September 2009, UV 2008/126). | Unfall; Unfälle; Bandscheibe; Suva-act; Diskushernie; Status; Einsprache; Unfallereignis; Veränderungen; Gutachten; Abklärung; Beweis; |
| UV 2007/121 | Versicherungsgericht | 23.09.2009 - Entscheid Art. 6 UVG: Verneinung des adäquaten Kausalzusammenhangs zwischen psychischen Beschwerden und dem Unfallereignis (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. September 2009, UV 2007/121). | Unfall; Recht; Kausalzusammenhang; Bericht; Gutachten; Arbeit; Beschwerden; Verletzung; Unfallereignis; Berichte; Akten; Beurteilung; |
| BF.2009.18 | Kantonsgericht | 22.09.2009 - Entscheid Art. 310 ZGB: Stimmt der sorgeberechtigte Elternteil einer Fremdplatzierung des Kindes zu, so ist ein Obhutsentzug erst geboten, wenn sein Verhalten als unberechenbar erscheint (Kantonsgericht, II. Zivilkammer, 22. September 2009, BF.2009.18). | Obhut; Vater; Kindes; Vaters; Aufhebung; Pflegefamilie; Pflegevertrag; Elternteil; Häfeli; Vormundschaftsbehörde; Quot; Pflegeplatz; |
| IV 2008/108 | Versicherungsgericht | 21.09.2009 - Entscheid Art. 28 IVG: Anspruch auf eine Invalidenrente; Würdigung eines interdisziplinären Gutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. September 2009, IV 2008/108). | Arbeit; IV-act; Gutachten; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; Anspruch; Invaliditätsgrad; Rente; MEDAS; Beurteilung; IV-Stelle; |
| AVI 2009/14 | Versicherungsgericht | 21.09.2009 - Entscheid Art. 8 Abs. 1 lit. e, 9 und 13 Abs. 1 AVIG: Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (Folgerahmenfrist); Selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit einer im Handelsregister eingetragenen Person, die in den Räumlichkeiten des Auftraggebers ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Die Organe der Arbeitslosenversicherung sind an das AHV- Beitragsstatut gebunden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. September 2009, AVI 2009/14). | Arbeit; Arbeitslosenkasse; Auftrag; Arbeitnehmer; Beitragszeit; Arbeitslosenentschädigung; Beitragsstatut; Rahmenfrist; Einsprache; Antrag; |
| IV 2008/57 | Versicherungsgericht | 19.09.2009 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG. Art. 6 ATSG. Würdigung eines medizinischen Gutachtens im Zusammenhang mit der Abklärung des Anspruchs auf eine Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. September 2009, IV 2008/57). | Arbeit; IV-act; MEDAS; Quot; Bericht; Untersuchung; Arbeitsfähigkeit; Abklärung; Gutachter; Begutachtung; Schmerzstörung; Gutachten; |
| IV 2008/60 | Versicherungsgericht | 18.09.2009 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 aIVG. Invalidenrente. Leidensabzug von 10%. Ein Abzug wegen des Aufenthaltsstatus (i.c. Niederlassungsbewilligung C) ist vorliegend nicht zu gewähren, da bei Tätigkeiten mit Anforderungsniveau 4 männliche Personen mit Niederlassungsbewilligung C gemäss Statistik nicht schlechter entlöhnt werden als der Durschnitt der in diesem Bereich beschäftigten Männer (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. September 2009, IV 2008/60). | Arbeit; Recht; Arbeitsfähigkeit; Invalideneinkommen; Rente; Gutachten; MEDAS; Invalidität; Abzug; Hilfsgipser; Person; Leistung; Leiden; |
| IV 2008/393 | Versicherungsgericht | 18.09.2009 - Entscheid Art. 28 Abs. 2 IVG. Rentenanspruch. Würdigung Gutachten. ABI-Gutachten beweistauglich. Kein rentenbegründender Invaliditätsgrad. Mangels Anfechtungsobjekt ist auf die Beschwerde, soweit sie den Anspruch der Beschwerdeführerin auf berufliche Massnahmen betrifft, nicht einzutreten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. September 2009, IV 2008/393). | ähig; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Verfügung; Bericht; Tätigkeiten; Beschwerde; Eingliederung; Röntgen; Stellung; Beurteilung; |
| IV 2008/76 | Versicherungsgericht | 18.09.2009 - Entscheid Art. 53 Abs. 2 ATSG, Art. 88bis Abs. 2 lit. a und b IVV, Art. 25 Abs. 1 Satz 1 ATSG. Wiedererwägung einer 2001 formell rechtskräftig zugesprochenen Invalidenrente, Rückforderung. Art. 88bis Abs. 2 IVV ist keine Ausführungsbestimmung zu Art. 53 Abs. 2 ATSG, d.h. es gibt keine Wiedererwägung ex nunc. Jede Wiedererwägung erfolgt zwingend ex tunc, weil die zweifellos unrichtige Verfügung wiedererwägungsweise aufgehoben wird und der Leistungsanspruch ab initio neu verfügt werden muss. Art. 88bis Abs. 2 lit. a IVV ist eine Modifikation des Art. 25 Abs. 1 Satz 1 ATSG (Rückerstattung zu Unrecht ausgerichteter Leistungen), denn für Invalidenrenten, die sich als Folge einer Wiedererwägung als zu Unrecht ausgerichtet erweisen, gibt es nach Art. 88bis Abs. 2 lit. a IVV gibt es entgegen dem klaren Wortlaut des Art. 25 Abs. 1 Satz 1 ATSG keine Rückforderung. Art. 88bis Abs. 2 lit. b IVV hingegen entspricht Art. 25 Abs. 1 Satz 1 ATSG (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 18. September 2009, IV 2008/76). | Verfügung; Rente; Wiedererwägung; Arbeitsfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Renten; IV-Stelle; Schmerz; Recht; Behandlung; |
| RZ.2009.28 | Kantonsgericht | 18.09.2009 - Entscheid Art. 10 GlG (SR 151.1); Art. 83 lit. c ZPO (sGS 961.2). Mit dem Rückzug der Klage betreffend Kündigungsanfechtung wird das Massnahmeverfahren, in welchem die provisorische Wiedereinstellung für die Dauer des Hauptverfahrens beantragt worden war, gegenstandslos. Das Verfahren ist als erledigt abzuschreiben. Dazu kommt, dass ohnehin kein Anspruch auf provisorische Wiedereinstellung bestehen würde, da dem Beschwerdegrund vorerst keine geschlechtsspezifische Diskriminierung beigemessen wurde (Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter für Rekurse im Obligationenrecht, 18. September 2009, RZ.2009.28). | Arbeit; Rekurs; Verfahren; Kündigung; Diskriminierung; Verfahrens; Eingabe; Wiedereinstellung; Entscheid; Arbeitnehmer; Verfügung; |
| IV 2008/124 | Versicherungsgericht | 17.09.2009 - Entscheid Art. 8 ATSG, Art. 16 ATSG. Invaliditätsbemessung durch Einkommensvergleich. Begutachtung bei somatoformen Schmerzstörungen: Psychiatrie oder Rheumatologie ausschlaggebend? Eine Arbeitsfähigkeit einer Linkshänderin von 90% in einer leichten Tätigkeit mit Heben von Lasten bis 10 kg bis Tischhöhe (nur den linken – gesunden- Arm für das Heben einsetzend), unter Vermeidung von Tätigkeiten auf oder über Schulterhöhe rechts sowie unter Schonung des – beeinträchtigten – rechten Arms auf Haltefunktionen, ist auf dem allgemeinen und ausgeglichenen Arbeitsmarkt verwertbar (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 17. September 2009, IV 2008/124). | Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Person; Invalidität; Arbeitsunfähigkeit; Haushalt; Erwerbstätigkeit; Gutachten; Recht; Schmerzen; |
| IV 2008/54 | Versicherungsgericht | 16.09.2009 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Invaliditätsbemessung bei einem selbständig Erwerbenden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. September 2009, IV 2008/54). | ähig; IV-act; Arbeit; Einkommen; Arbeitsfähigkeit; Rente; Verfügung; Beschwerdeführers; Leistungs; Invalidität; Betrieb; Bereich; |
| UV 2008/75 | Versicherungsgericht | 16.09.2009 - Entscheid Art. 18 UVG: Anspruch auf eine Invalidenrente. Auf die Berechnung des Invalideneinkommens anhand der DAP-Zahlen kann mangels Repräsentativität der Auswahl nicht abgestellt werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 16. September 2009, UV 2008/75). | Arbeit; Arbeitsplätze; Invalideneinkommen; Invalideneinkommens; Einsprache; Suva-act; Entscheid; Invalidität; Tabellen; Recht; Beruf; |