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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
IV 2008/238Versicherungsgericht13.11.2009 - Entscheid Art. 16 ATSG. Bemessung des zumutbaren Invalideneinkommens. Ist eine versicherte Person auf leichteste Hilfsarbeiten ohne jede Anforderungen an den Intellekt oder an besondere Eigenschaften (wie beispielsweise die Zuverlässigkeit, die Stressresistenz, die Aufmerksamkeit usw.) beschränkt, so kann der Zentralwert der LSE nicht der Ausgangswert zur Ermittlung des zumutbaren Invalideneinkommens sein, weil der Durchschnittslohn für derartige Hilfsarbeiten weit darunter liegt. In solchen Fällen rechtfertigt es sich, wie zur Bestimmung des Valideneinkommens auch zur Ermittlung des zumutbaren Invalideneinkommens ausnahmsweise vom letzten erzielten Lohn auszugehen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. November 2009, IV 2008/238). Arbeit; Haushalt; Arbeitsfähigkeit; Erwerb; Quot; Sachverständige; Invalidität; Gesundheit; Ehemann; Person; Bericht; Abklärung;
IV 2008/255Versicherungsgericht13.11.2009 - Entscheid Art. 12 IVG (in der bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung): Anspruch auf medizinische Massnahmen. Kostenübernahme einer operativen Hüftgelenksversorgung (Hüftprothese); Dauerhaftigkeit und Wesentlichkeit des Eingliederungserfolgs konnte aufgrund der medizinischen Aktenlage nicht beurteilt werden; Rückweisung zur Durchführung weiterer Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. November 2009, IV 2008/255). Eingliederung; Eingliederungserfolg; Anspruch; Massnahme; Massnahmen; Verfügung; Eingliederungsmassnahme; Endoprothese; Hüftoperation;
OH 2008/6Versicherungsgericht12.11.2009 - Entscheid Art. 15 OHG. Vorschuss. Das OHG hat nicht für vom Unfallversicherer gekürzte Leistungen aufzukommen. Kein Kausalzusammenhang zwischen Straftat und geltend gemachter finanzieller Notlage (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. November 2009, OH 2008/6). Rekurrent; Rekurrenten; Unfall; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Vorschuss; Opfer; Unfallversicherung; Entschädigung; Leistung; Recht;
EL 2009/19Versicherungsgericht12.11.2009 - Entscheid Art. 14 ELG, Art. 4 Abs. 4 der kantonalen Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen Art. 34 der kantonalen Verordnung über die Ausübung von Berufen der Gesundheitspflege. Kostenübernahme eines Zahnersatzes. Weil der Zahntechniker ohne Auftrag des Zahnarztes gehandelt hat, ist seine Arbeit nach dem Erfordernis der Einfachheit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit durch einen Zahnarzt, dessen Name bekanntzugeben ist, zu überprüfen. Eine pauschale Ablehnung der Kostenvergütung stellt eine Verwirkung des ansonsten entstandenen Anspruchs auf Ersatz der Behandlungskosten dar, was unverhältnismässig ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. November 2009, EL 2009/19). Zahntechnik; Zahntechniker; Zahnarzt; Prothese; Verordnung; Krankheits; Kanton; Vergütung; Gallen; Labor; Behandlung; Krankheitskosten;
UV 2009/78Versicherungsgericht12.11.2009 - Entscheid Art. 4 ATSG; Art. 9 Abs. 2 UVV: Voraussetzungen eines Unfalls im Rechtsinn und einer unfallähnlichen Körperschädigung. Verneinung der Ungewöhnlichkeit sowie des äusseren Faktors bei Anheben einer schweren Pfanne in einem Restaurantbetrieb (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. November 2009, UV 2009/78). Unfall; Körper; Faktor; Körpers; Körperschädigung; Muskelzerrung; Pfanne; Oberarm; Ellenbogen; Faktors; Gericht; Bewegung; Sachverhalt;
UV 2009/1Versicherungsgericht12.11.2009 - Entscheid Art. 6 UVG: Abklärung der Rechtmässigkeit einer Leistungseinstellung knapp zwei Jahre nach einem Schleudertrauma-Unfall. Prüfung der adäquaten Unfallkausalität (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. November 2009, UV 2009/1). Unfall; UV-act; Arbeit; Beschwerden; Leistung; Recht; Behandlung; Bellikon; Rehaklinik; Arbeitsfähigkeit; Beschwerdeführers; Adäquanz;
ABV 2009/1Versicherungsgericht12.11.2009 - Entscheid Art. 2 Abs. 2 GIVU. Rückwirkende Alimentenbevorschussung. Keine Neuanmeldung zur Bevorschussung nötig, wenn der Anspruch auf Bevorschussung an sich unbestritten ist, die Bevorschussung jedoch wegen Unklarheiten in Bezug auf die Höhe der zu bevorschussenden Beträge formlos eingestellt wurde, die Rekurrentin ein Verfahren zur Abänderung bzw. betraglichen Festlegung der Unterhaltsbeiträge anstrengt und in der Folge gestützt auf ein neues Urteil die nahtlose rückwirkende Weiterbevorschussung verlangt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. November 2009, ABV 2009/1). Unterhalt; Unterhaltsbeiträge; Rekurrentin; Bevorschussung; Sozial; Vormundschaftsamt; Anspruch; Gericht; Kinder; Rückforderung; Rekurs;
IV 2008/441Versicherungsgericht12.11.2009 - Entscheid Art. 17 ATSG. Rentenrevision. Auf den erstmals im Beschwerdeverfahren gestellten Antrag betreffend (prozessuale) Revision der ursprünglichen Verfügung kann nicht eingetreten werden, da er nicht Gegenstand der angefochtenen Verfügung bildete. Im Übrigen Abweisung der Beschwerde, da mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine Verschlechterung des Gesundheitszustands eingetreten ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. November 2009, IV 2008/441). Verfügung; Gutachten; Arbeit; Rente; Arbeitsfähigkeit; Gesundheit; Gesundheitszustand; Beschwerdeführers; Recht; IV-Stelle; Revision;
EL 2009/32Versicherungsgericht10.11.2009 - Entscheid Art. 10 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 ELG; Art. 16c ELV; Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG. Mietzinsaufteilung bei nicht in die EL-Berechnung eingeschlossenen Personen. Vorliegend wohnt der Enkel der EL-Bezügerin bei ihr. Zu prüfen ist, ob ihr durch das unentgeltliche Wohnenlassen ein Einnahmenverzicht vorgeworfen werden kann. Solange sie in einer 1-Zimmer-Wohnung lebte, ist dies nicht der Fall; eine eigentliche Untervermietung wäre nicht in Frage gekommen. Für die Zeit nach dem Umzug in eine grössere Wohnung ist eine erneute Prüfung vorzunehmen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. November 2009, EL 2009/32). Mietzins; Enkel; Wohnung; Person; Ausgabe; Einsprache; Personen; Berechnung; Zimmer; Aufteilung; Mietzinses; Einspracheentscheid; Einkommen;
IV 2009/116Versicherungsgericht10.11.2009 - Entscheid Art. 53 Abs. 1 und 2 ATSG. Nichteintreten auf Wiedererwägungsgesuch; prozessuale Revision; das Eintreten auf ein Wiedererwägungsgesuch liegt im Ermessen der Vorinstanz; vorliegend sind auch die Voraussetzungen für eine prozessuale Revision nicht gegeben (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. November 2009, IV 2009/116). Verfügung; Wiedererwägung; IV-act; Rente; IV-Stelle; Revision; Wiedererwägungsgesuch; Nichteintreten; Arbeit; Entscheid; Anspruch;
IV 2008/127Versicherungsgericht10.11.2009 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG. Art. 6 ATSG. Würdigung eines medizinischen Gutachtens im Zusammenhang mit der Abklärung des Anspruchs auf eine Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. November 2009, IV 2008/127). Arbeit; IV-act; MEDAS; Faktoren; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; Arbeitsumfeld; Gesundheit; Krankheit; Abklärung; Beschwerdeführers;
UV 2008/81Versicherungsgericht09.11.2009 - Entscheid Art. 6, 10, 16 UVG: HWS-Distorsion infolge Auffahrunfalls mit typischem Beschwerdebild und ohne organisch objektivierbares Substrat (bei zuvor stummem Vorzustand). Adäquanzprüfung nach BGE 134 V 109: Adäquanz verneint bei höchstens zweierfüllten Adäquanzkriterien, beide nicht in besonders ausgeprägter oder auffallender Weise (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. November 2009, UV 2008/81). Unfall; UV-act; Adäquanz; Arbeit; Hinweis; Therapie; Recht; Beschwerden; Behandlung; Einsprache; Gutachten; Arbeitsunfähigkeit; Hinweise;
IV 2008/175Versicherungsgericht09.11.2009 - Entscheid Art. 28 Abs. 2 IVG (Fassung bis 31. Dezember 2007). Invaliditätsbemessung und Rentenanspruch. Infragestellung der angewendeten gemischten Methode. Anwendung Einkommensvergleich wegen hypothetischem Vollpensum (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. November 2009, IV 2008/175). ätig; Arbeit; Rente; Invalidität; Erwerb; IV-act; Invaliditätsgrad; Erwerbstätigkeit; Anspruch; Verfügung; Person; Haushalt; Recht;
AVI 2009/28Versicherungsgericht06.11.2009 - Entscheid Art. 8 Abs. 1 lit. f AVIG; Art. 15 Abs. 1 und 2 AVIG; Art. 15 Abs. 3 AVIV; Art. 70 Abs. 2 lit. b ATSG. Vermittlungsfähigkeit. Art. 15 Abs. 3 AVIV ist analog anwendbar auf den Fall, dass ein Versicherter, dessen Invalidenrente revisionsweise aufgehoben wird, Rechtsmittel gegen den Entscheid der Invalidenversicherung ergriffen hat und sich während des laufenden Verfahrens bei der Arbeitslosenversicherung angemeldet hat. Verneinung der Vermittlungsfähigkeit wegen fehlender Vermittlungsbereitschaft des Versicherten, die sich aus einer Würdigung aller Umstände ergibt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. November 2009, AVI 2009/28). Arbeit; Vermittlungsfähigkeit; Person; Invaliden; Arbeitslosen; Invalidenversicherung; Recht; Verfahren; Gespräch; Beschwerdeführers;
IV 2008/156Versicherungsgericht05.11.2009 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG (in der bis 31. Dezember 2007 gültig gewesenen Fassung), Art. 17 Abs. 1 ATSG. Rentenrevision. Erhebliche Veränderung des Gesundheitszustands nicht ausgewiesen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. November 2009, IV 2008/156). ähig; Arbeit; Gesundheitszustand; Rente; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; Unfall; Invaliditätsgrad; Beschwerden; Abklärung; Sachverhalt;
IV 2008/380Versicherungsgericht05.11.2009 - EntscheidGesundheitszustandes. Nur vorübergehende Verbesserung, da es in der ähig; Arbeit; IV-act; Rente; Arbeitsfähigkeit; Verfügung; Störung; Gesundheit; Sicht; Gutachten; Gesundheitszustand; Recht; Bericht;
IV 2008/160Versicherungsgericht04.11.2009 - Entscheid Art. 16 ATSG; Art. 28 Abs. 1 IVG (Fassung bis Ende 2007). Beweiswert von Arztberichten. Anforderungen an medizinische Abklärungen. Rückweisung zur weiteren medizinischen Abklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. November 2009, IV 2008/160). Arbeit; Schmerz; IV-act; Rente; Abklärung; Verfahren; Arbeitsfähigkeit; Anspruch; Gericht; Beschwerdeführers; Verfügung; Akten;
UV 2008/116Versicherungsgericht04.11.2009 - Entscheid Art. 6 Abs. 1 UVG; Art. 4 ATSG: Verneinung der überwiegend wahrscheinlichen Glaubhaftmachung eines Unfallereignisses bzw. einer aus einem Unfall entstandenen Distorsion nach Gelenksverdrehung. Art. 6 Abs. 2 UVG; Art. 9 Abs. 2 UVV: Unfallähnliche Körperschädigung sowie unfallähnliches Ereignis verneint. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. November 2009, UV 2008/116) Unfall; Körper; Faktor; Suva-act; Distorsion; Körpers; Diagnose; Schmerz; Körperschädigung; Faktors; Bewegung; Unfallversicherung;
IV 2008/150Versicherungsgericht04.11.2009 - Entscheid Art. 28 IVG. Rentenanspruch. Verhältnis medizinische Beurteilung und Abklärungsbericht vor Ort und Stelle bei psychischen Beschwerden. Liegen gleichermassen beweiskräftige Stellungnahmen vor, muss geprüft werden, ob die gemachten Aussagen vereinbar sind oder einander widersprechen. diesfalls ist eine Würdigung vorzunehmen, wobei die ärztlichen Berichte Vorrang geniessen, soweit die Auswirkungen von psychischen Krankheitsbildern zu beurteilen sind (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. November 2009, IV 2008/150). Haushalt; Abklärung; Gutachten; Schmerz; Beurteilung; Abklärungsbericht; Einschränkung; Gesundheit; Urteil; Invalidität; Einschätzung;
IV 2008/137Versicherungsgericht04.11.2009 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG. Neuanmeldung nach Abweisung eines ersten Leistungsgesuchs. Verlaufsbegutachtung durch den psychiatrischen Experten, der früher beim polydisziplinären Gutachten mitwirkte. Verwertbarkeit einer Restarbeitsfähigkeit von 80 % auch bei fortgeschrittenem Alter (63 Jahre), aber maximaler Leidensabzug von 25% (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. November 2009, IV 2008/137). Arbeit; Recht; Rente; Leistung; Arbeitsfähigkeit; Arbeitsunfähigkeit; Beschwerdeführers; Arbeitsmarkt; Invalidität; Person; Abzug;
IV 2009/68Versicherungsgericht04.11.2009 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG. Unterschiedliche gutachterliche Arbeitsfähigkeitsschätzungen für die bisherige Tätigkeit einer versicherten Person als Bankangestellter und für eine adaptierte Tätigkeit mit ähnlichem Arbeitsprofil. Antizipierende Beweiswürdigung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. November 2009, IV 2009/68). ähig; Arbeitsfähigkeit; Rente; Stunden; Verfügung; Invalidität; Beurteilung; Status; Leistung; Schmerzen; Sitzen; Gutachten;
IV 2008/139Versicherungsgericht04.11.2009 - Entscheid Art. 28 IVG. Beweiswürdigung betreffend einen Untersuchungsbericht des RAD im Sinne von Art. 49 Abs. 2 IVV und verschiedene andere medizinische Abklärungsberichte (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. November 2009, IV 2008/139). Schmerz; Arbeit; Bericht; Schmerzen; Rente; Verfügung; Arbeitsfähigkeit; Untersuchung; Beschwerdeführers; Recht; Schulter; Beurteilung;
IV 2008/153Versicherungsgericht03.11.2009 - Entscheid Art. 28 IVG. Invaliditätsbemessung im Rahmen einer Neuanmeldung. Aus den Akten ergeben sich Anhaltspunkte dafür, dass die Beschwerdeführerin im Gesundheitsfall (neu) zu 100% erwerbstätig wäre. Rückweisung zur Abklärung der Statusfrage, wobei zusätzlich Entwicklungen in medizinischer Hinsicht bis zum Erlass einer neuen Verfügung zu prüfen sind (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. November 2009, IV 2008/153). ätig; Fibromyalgie; Invalidität; Haushalt; Verfügung; Bericht; Invaliditätsgrad; Gericht; Valens; Abklärung; Arbeitsfähigkeit;
IV 2008/224Versicherungsgericht03.11.2009 - Entscheid Art. 87 Abs. 3 IVV. Nichteintreten auf ein Rentenrevisionsgesuch bei misslungener Glaubhaftmachung einer anspruchserheblichen Veränderung des Invaliditätsgrades. Die Rechtsfolge einer misslungenen Glaubhaftmachung besteht in einem Nichteintreten auf das Rentenrevisionsgesuch. Glaubhaft gemacht werden muss entgegen dem Wortlaut des Art. 87 Abs. 3 IVV nicht eine relevante Veränderung des Invaliditätsgrades. Es genügt, wenn eine Veränderung des Gesundheitszustandes glaubhaft gemacht wird, von der in Art oder Umfang zu vermuten ist, dass sie eine wesentliche Veränderung des Invaliditätsgrades bewirkt. Art. 57a Abs. 1 IVG. Auch der Nichteintretensverfügung nach Art. 87 Abs. 3 IVV hat ein Vorbescheid vorauszugehen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. November 2009, IV 2008/224). Rente; Rentenrevision; Invalidität; Invaliditätsgrad; Veränderung; IV-Stelle; Rentenrevisionsgesuch; Nichteintreten; Quot; Gesuch;
IV 2008/187Versicherungsgericht03.11.2009 - Entscheid Art. 87 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 IVV. Glaubhaftmachung einer anspruchsrelevanten Sachverhaltsentwicklung nach vorheriger Leistungsverweigerung. In diesem Verfahrensstadium obliegt die Beweisführungslast der versicherten Person; der Untersuchungsgrundsatz gilt insofern (noch) nicht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. November 2009, IV 2008/187). Beschwerdeführers; IV-act; Alkohol; Rente; Verfügung; Sachverhalt; Veränderung; Gesundheits; MEDAS; Sachverhalts; Nichteintreten;
IV 2008/245, IV 2008/247Versicherungsgericht03.11.2009 - Entscheid Art. 53 Abs. 3 ATSG; Art. 36 Abs. 2 IVG; Art. 35 AHVG; Art. 32 IVV. Während der Gerichtshängigkeit von zwei IV-Verfahren der Ehegatten wurde die rückwirkende Rentenplafonierung "verfügt". Da sie eine Schlechterstellung der Ehegatten bewirkt, stellt sie aber lediglich einen Antrag ans Gericht dar. Bei der Rentenplafonierung – die vorzunehmen ist, weil beide Ehegatten Anspruch auf eine halbe Rente haben – handelt es sich um einen AHV- analogen und nicht um einen IV-spezifischen Gesichtspunkt. Entsprechend gelangt Art. 88bis Abs. 2 IVV nicht zur Anwendung und die Korrektur hat rückwirkend zu erfolgen, wobei zudem eine Rückforderung vorzunehmen ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. November 2009, IV 2008/245 und IV 2008/247). Rente; Renten; Verfahren; Rückforderung; Plafonierung; Ehefrau; Verfügung; Ehemann; Invaliditätsgrad; Gericht; Recht; IV-act; Ehegatten;