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| Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
| IV 2008/72 | Versicherungsgericht | 05.02.2009 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Bemessung der Invalidität. Ermittlung von Validen- und Invalideneinkommen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Februar 2009, IV 2008/72). | Arbeit; Rente; Einkommen; Invalidität; Verfügung; Arbeitsfähigkeit; Invalideneinkommen; Valideneinkommen; Person; Invaliditätsgrad; |
| IV 2007/368 | Versicherungsgericht | 05.02.2009 - Entscheid Art. 8 Abs. 1 ATSG, Art. 16 ATSG, aArt. 28 Abs. 1 IVG. Keine rentenbegründende Invalidität bei voller Arbeitsfähigkeit in adaptierter Tätigkeit und Fehlen einer die Arbeitsfähigkeit einschränkenden Diagnose. Anforderungen an medizinische Gutachten. Schmerzbekämpfungspflicht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Februar 2009, IV 2007/368). | ähig; Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Haushalt; Invalidität; Rente; Verfügung; Abklärung; IV-Stelle; Tätigkeiten; Einschränkung; |
| UV 2008/45 | Versicherungsgericht | 04.02.2009 - Entscheid Art. 6 UVG: Verneinung natürlichkausaler Arm-, Handgelenk-, Schulter-/ Nacken- und Rückenbeschwerden nach Unfallereignis mit Schnittverletzung und Schulterdistorsion über das Datum der Leistungseinstellung hinaus (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. Februar 2009, UV 2008/45). | Unfall; Suva-act; Schulter; Recht; Arbeit; Karpaltunnelsyndrom; Diagnose; Quot; Verletzung; Rechtsvertreter; Untersuchung; Unfallereignis; |
| UV 2007/40, UV 2007/89 | Versicherungsgericht | 03.02.2009 - Entscheid Art. 25 Abs. 3 UVV, Art. 6 und 69 ATSG: Abkommen zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland über die Arbeitslosenversicherung (SR 0.837.913.6). Abkommen über die soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und der Bundesrepubli9k Deutschland (SR 0.831.109.136.1). Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (APF; SR 0.142.112.681). Art. 12 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Gesetzmässigkeit von Art. 25 Abs. 3 UVV. Bemessung der Arbeitsfähigkeit gestützt auf einen Einkommensvergleich. Berücksichtigung von deutschen Arbeitslosenversicherungsleistungen einer CH-Bürgerin mit Wohnsitz in Deutschland bei der Berechnung von schweizerischen Unfalltaggeldleistungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Februar 2009, UV 2007/40 + 89). | Arbeit; Taggeld; Unfall; UV-act; Leistung; Arbeitslosen; Verordnung; Arbeitsunfähigkeit; Einsprache; Anspruch; Taggeldleistung; |
| UV 2008/49 | Versicherungsgericht | 03.02.2009 - Entscheid Art. 6 UVG. Adäquate Unfallkausalität von psychischen Beschwerden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Februar 2009, UV 2008/49). | UV-act; Unfall; Arbeit; Bericht; Beschwerden; Schreckereignis; Entscheid; Fraktur; Rehaklinik; Bellikon; Hinweis; Recht; Behandlung; Sicht; |
| IV 2007/355 | Versicherungsgericht | 03.02.2009 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG: Anspruch auf Invalidenrente; Statusfrage; Anforderungen an den Beweiswert von Arztberichten; schlüssiges psychiatrisches Gutachten; Einkommensvergleich als Prozentvergleich; kein leidensbedingter Abzug (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. Februar 2009, IV 2007/355). | Arbeit; IV-act; Invalidität; Gutachten; Invalide; Tabelle; Arbeitsmarkt; Rente; Arbeitsfähigkeit; Person; Einkommen; IV-Stelle; |
| IV 2007/344 | Versicherungsgericht | 02.02.2009 - Entscheid Art. 16 ATSG, altArt. 28, 29 IVG. Die Versicherte ist als Voll-Erwerbstätige zu qualifizieren. Einkommensbemessung. Beginn der Rente. Während der Unzumutbarkeit der Annahme einer adaptierten Tätigkeit hat die Versicherte Anspruch auf eine Rente nach Massgabe der Einschränkung in der bisherigen Tätigkeit (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 2. Februar 2009, IV 2007/344). | Arbeit; Einkommen; Stunden; IV-act; Invalidität; Haushalt; Anspruch; Person; Rente; MEDAS; Verfügung; Erwerbstätigkeit; IV-Stelle; |
| IV 2007/498 | Versicherungsgericht | 29.01.2009 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG (in der vom 1. Januar 2004 bis zum 31. Dezember 2007 gültig gewesenen Fassung). Anspruch auf eine Invalidenrente. Geltend gemachte zusätzliche gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht ausgewiesen, so dass auf das durch die Verwaltung eingeholte Gutachten abgestellt werden kann (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. Januar 2009, IV 2007/498). | ätig; Gutachten; Klinik; Arbeitsfähigkeit; Abklärung; Tätigkeiten; Abklärungen; Gesundheit; Beschwerden; Invalidität; Haushalt; |
| IV 2007/352 | Versicherungsgericht | 28.01.2009 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG: Anspruch auf Invalidenrente; Anforderungen an den Beweiswert von Arztberichten; Stellenwert von Einschätzungen von behandelnden Fach- und Hausärzten, die von einem überzeugenden polydisziplinären Gutachten abweichen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. Januar 2009, IV 2007/352). | Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Bericht; Beurteilung; Gericht; Untersuchung; Arztbericht; Schmerzstörung; ABI-Gutachten; |
| BZ.2008.62 | Kantonsgericht | 27.01.2009 - Entscheid Konkubinatsvertrag. Die in einem Konkubinatsvertrag enthaltene Klausel, wonach sich die eine Partei erst dann an den allgemeinen Lebenshaltungskosten zu beteiligen habe, wenn sie finanziell dazu fähig sei, ist dahingehend zu verstehen, dass eine Kostenbeteiligung geschuldet ist, sobald die Partei ein Einkommen erzielt, um die laufenden Lebenshaltungskosten zu decken. Die in einem Konkubinatsvertrag enthaltene Klausel, wonach spätere Rückforderungen oder Verrechnungen der von einer Partei für beide Parteien übernommenen Aufwendungen nur dann möglich seien, wenn dies schriftliche festgehalten wird, ist dahingehend zu verstehen, dass Rückforderungen oder Verrechnungen für diese Aufwendungen nur möglich sind, wenn dies innerhalb von drei Monaten schriftlich festgehalten wurde (Kantonsgericht St. Gallen, Präsident der III. Zivilkammer, 27. Januar 2009, BZ.2008.62). | Beklagten; Quot; Konkubinat; Konkubinats; Parteien; Berufung; Forderung; Konkubinatsvertrag; Zahlung; Verrechnung; Klage; Forderungen; |
| VZ.2008.62 | Kantonsgericht | 26.01.2009 - Art.92 Abs.3 und 99 Abs.3 ZPO (sGS961.2); Art.29 Abs.2 BV (SR101); Art.6 EMRK (SR0.101). Keine Verletzung des im Rahmen des rechtlichen Gehörs gewährleisteten Rechts auf Abnahme entscheidrelevanter und formgültig beantragter Beweise, wenn die Parteien den Verzicht auf den einmal gestellten Beweisantrag erklärt haben und das Gericht in der Folge auf die Abnahme dieses Beweises verzichtet. Eine Partei verhält sich widersprüchlich, wenn sie vorab auf die Abnahme eines Beweises verzichtet und dem Gericht später vorwirft, durch Unterlassen der Beweisabnahme ihr rechtliches Gehör verletzt zu haben. Das Gericht kann einen Beweisbeschluss bis zur Urteilsfällung ohne weiteres in Wiedererwägung ziehen | Beweis; Vorinstanz; Recht; Gehör; Parteien; Beklagten; Zeuge; Leuenberger/Uffer-Tobler; Beweise; Rechtsverweigerung; Gericht; Zeugen; |
| VZ.2008.62 | Kantonsgericht | 26.01.2009 - Entscheid Art. 92 Abs. 3 und 99 Abs. 3 ZPO (sGS 961.2); Art. 29 Abs. 2 BV (SR 101); Art. | Beweis; Vorinstanz; Recht; Gehör; Parteien; Beklagten; Zeuge; Leuenberger/; Beweise; Rechtsverweigerung; Gericht; Zeugen; Uffer-Tobler; |
| KV 2008/2 | Versicherungsgericht | 23.01.2009 - Entscheid Art. 7 Abs. 1 und 5 KVG. Art. 64a Abs. 1 KVG. Art. 90 KVV. Art. 26 Abs. 1 ATSG. Prämienausstand in der obligatorischen Krankenversicherung. Voraussetzungen der Kündigung des Versicherungsvertrags. Verzugszinsen. Rechtsöffnung. Prüfung der Frage der mutwilligen Prozessführung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Januar 2009, KV 2008/2). | Prämie; Prämien; Versicherung; Betreibung; Panorama; Kranken; Zahlung; Verfahren; Person; Söhne; Versicherer; Recht; Swica; |
| UV 2007/91 | Versicherungsgericht | 23.01.2009 - Entscheid Art. 6 UVG: Verneinung des überwiegend wahrscheinlichen Bestehens bzw. der überwiegend wahrscheinlichen Unfallkausalität nachfolgend an eine Hüft- sowie Rückenkontusion gestellter Diagnosen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Januar 2009, UV 2007/91). | Unfall; Suva-act; Diagnose; Untersuchung; Schmerz; Piriformissyndrom; Beweis; Beurteilung; Beschwerden; Unfallereignis; Becken; SIG-Syndrom; |
| AVI 2008/2 | Versicherungsgericht | 23.01.2009 - Entscheid Art. 30 Abs. 1 lit. a AVIG, Art. 44 AVIV. Einstellung in der Anspruchsberechtigung. Vorliegend Gutheissung der Beschwerde, da der Beschwerdeführer glaubhaft darlegen konnte, dass er bezüglich des neu eingegangenen Arbeitsverhältnisses nicht wusste oder hätte wissen müssen, dass es nur kurzfristig sein werde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Januar 2009, AVI 2008/2). | Arbeit; Arbeitsverhältnis; Einsatz; Quot;try; Quot;-; Arbeitsstelle; Chefmonteur; Person; Anspruch; Versicherungsgericht; |
| AVI 2008/33 | Versicherungsgericht | 23.01.2009 - Entscheid Art. 8 Abs. 1 lit. b AVIG; Art. 11 Abs. 1 AVIG; anrechenbarer Arbeitsausfall. Es kommt bei der Bestimmung des anrechenbaren Arbeitsausfalles darauf an, was die versicherte Person an Verdienst einbringender Arbeitszeit verloren hat und in welchem Umfang sie bereit, berechtigt und in der Lage ist, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Januar 2009, AVI 2008/33). | Arbeit; Arbeitsausfall; Kinder; Beschwerdegegner; Arbeitszeit; Mutter; Ehegatte; Quot; Kinderbetreuung; Einsprache; Anspruch; Über; |
| UV 2008/51 | Versicherungsgericht | 22.01.2009 - Entscheid Art. 11 UVV: Leistungspflicht der Unfallversicherung für Spätfolgen. Tritt eine Malleolarfraktur im Sinne einer Ermüdungsfraktur ohne ersichtlichen Grund vier Jahre nach der Versorgung mit einer OSG-Prothese auf, so genügt es für die Verneinung der Leistungspflicht des Unfallversicherers nicht, dass der Kausalzusammenhang nur anhand einer Aktenbegutachtung beurteilt wird, wenn der Unfallversicherer für die Prothesenimplantation und die Nachbehandlung leistungspflichtig war. In Wahrung der Untersuchungspflicht hat der Unfallversicherer mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit darzulegen, dass ein Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Fraktur nicht mehr gegeben ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Januar 2008, UV 2008/51). Aufgehoben mit Urteil des Bundesgerichts 8C_237/2009. | Unfall; Fraktur; Kausalzusammenhang; Prothese; Malleolarfraktur; Ereignis; Unfallereignis; Leistungspflicht; Zusammenhang; Untersuchung; |
| IV 2007/480 | Versicherungsgericht | 22.01.2009 - Entscheid Art. 28 IVG; Art. 16 ATSG: Invaliditätsbemessung bei widersprüchlicher medizinischer Arbeitsunfähigkeitsschätzung. Rückweisung zu weiteren Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Januar 2009, IV 2007/480). | Arbeit; Gutachten; Beschwerdeführers; AEH-Gutachten; Verfügung; Triemli; Vertreter; Bericht; Ärzte; Arbeitsfähigkeit; Leistung; |
| IV 2007/108 | Versicherungsgericht | 22.01.2009 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG. Art. 16 ATSG. Invaliditätsbemessung bei einem im Zeitpunkt der Verfügung 60jährigen Versicherten. Verwertbarkeit der Arbeitsfähigkeit (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Januar 2009, IV 2007/108). | Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Leistung; Bericht; Recht; Beschwerdeführers; Leistungsfähigkeit; Kooperation; Rechtsvertreter; |
| IV 2007/350 | Versicherungsgericht | 22.01.2009 - Entscheid Art. 16 ATSG; Art. 28 IVG (in der bis am 31. Dezember 2007 geltenden Fassung); wiedererwägungsweiser Widerruf der ursprünglichen Rentenverfügung (1/2-Rente) vom 21.5.2002; weiterhin vorschussweise Ausrichtung der bisherigen halben Rente bis zur Neuverfügung; zusätzliche medizinische Abklärungen mit MEDAS-Gutachten; Rentenabweisung mit Verfügung vom 18.6.2004, mit sofortiger Einstellung der vorschussweise ausgerichteten Rente; Bestätigung der Rentenabweisung mit Einspracheentscheid vom 31.8.2007 nach erneuter MEDAS-Abklärung; vorliegender Einspracheentscheid ist nach formell rechtskräftigem Widerruf der ursprünglichen Rentenverfügung erstmaliger Rentenentscheid; kein Revisionsverfahren; im Gegensatz zur Vorinstanz Abzug vom Invalideneinkommen gemäss LSE von insgesamt 15% (Teilzeitabzug bei 70%-iger Erwerbsfähigkeit; Konkurrenznachteil gegenüber gesunden Teilzeitarbeitenden); Viertelsrente bei IV-Grad von 43% (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Januar 2009, IV 2007/350). | IV-act; Gutachten; Rente; Bericht; MEDAS; Arbeitsfähigkeit; IV-Stelle; Verfügung; MEDAS-Gutachten; Recht; Beurteilung; Invalidität; |
| EL 2008/10 | Versicherungsgericht | 22.01.2009 - Entscheid Art. 3c Abs. 1 lit. g des bis Ende 2007 in Kraft gestandenen ELG. Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens bei einem Teilinvaliden. Vorliegend erscheint die Verschlechterung des Gesundheitszustands des Versicherten zwar als glaubhaft, aber die IV kann dennoch kein Rentenrevisionsverfahren durchführen, weil der Versicherte als Witwer bei einem Invaliditätsgrad von 41% bereits eine ganze Rente bezieht. Deswegen hat die EL-Durchführungsstelle selbstständig die notwendigen medizinischen Abklärungen vorzunehmen, um die Restarbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers zuverlässig einschätzen zu können (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. Januar 2009, EL 2008/10). | Invalidität; Rente; Recht; Erwerbseinkommen; Entscheid; Gallen; Invaliditätsgrad; Beschwerdeführer; Invaliditätsbemessung; |
| KV 2009/1 | Versicherungsgericht | 21.01.2009 - Entscheid Art. 6 Abs. 1 lit. a und b KLV: Ergotherapie bei neuropsychologischen Beschwerden als Folge einer HWS-Distorsion. Begriff der alltäglichen Lebensverrichtungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. Januar 2009, KV 2009/1). | Ergotherapie; Leistung; Behandlung; Leistungen; Lebensverrichtungen; Krankenpflegeversicherung; Arbeit; Ergotherapeut; Kostenübernahme; |
| IV 2007/422 | Versicherungsgericht | 21.01.2009 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 28 Abs. 2ter IVG (Fassung bis 31. Dezember 2007). Frage des Statuswechsels einer bei Rentenzusprache als vollerwerbstätig qualifizierten Versicherten nach der Geburt eines Kindes. Ein Revisionsgrund ist nur gegeben, wenn zwingende Gründe für die Umqualifikation zur teilerwerbstätigen Hausfrau sprechen. Die IV-Stelle hat sorgfältig abzuklären, ob die Versicherte als gesunde Mutter erwerbstätig geblieben wäre und wenn ja, in welchem Ausmass (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. Januar 2009, IV 2007/422). | ätig; Haushalt; Gesundheit; Rente; IV-act; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Recht; Gesundheitszustand; Erwerb; Methode; Status; Verfügung; |
| UV 2008/32 | Versicherungsgericht | 20.01.2009 - Entscheid Art. 6 UVG: Der Wegfall einer teilweisen Unfallkausalität ist per Datum der Leistungseinstellung mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Januar 2009, UV 2008/32). | Unfall; Suva-act; Limbus; Beweis; Beurteilung; Einsprache; Recht; Limbusläsion; Einspracheentscheid; Wahrscheinlichkeit; Untersuchung; |
| IV 2007/377 | Versicherungsgericht | 20.01.2009 - Entscheid Art. 37 Abs. 3 ATSG, Art. 49 Abs. 3 Satz 3 ATSG. Zustellung einer Verfügung an die versicherte Person selbst statt an deren Rechtsvertreter: Fristenlauf. Art. 49 Abs. 3 Satz 2 ATSG. Ausreichende Begründung einer Verfügung, der ein Vorbescheid und eine Stellungnahme der versicherten Person dazu vorausgegangen sind. Interpretation des Dispositivs eines Rückweisungsentscheides, der irrtümlich nicht auf die Erwägungen verweist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Januar 2009, IV 2007/377). | ähig; Verfügung; Arbeit; Rente; Eingliederung; IV-Stelle; Urteil; Arbeitsunfähigkeit; Gallen; Rechtsvertreter; Kantons; Umschulung; |
| IV 2007/389 | Versicherungsgericht | 20.01.2009 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 43 Abs. 1 ATSG. Im Rahmen des Rentenrevisionsverfahrens ist bei einer bei der ursprünglichen Rentenzusprache als teilerwerbstätige Hausfrau qualifizierten Versicherten auch die Statusfrage einschliesslich Höhe des Erwerbspensums erneut zu überprüfen. Art. 88a IVV, Art. 29bis IVV. Wird eine Rente infolge Verbesserung der Arbeitsfähigkeit der versicherten Person herabgesetzt und verringert sich die Arbeitsfähigkeit in der Folge wegen einer Verschlimmerung desselben Gesundheitsschadens innert dreier Jahre wieder, so muss bei der Heraufsetzung der Rente die dreimonatige Wartezeit des Art. 88a Abs. 2 IVV in sinngemässer Anwendung von Art. 29bis IVV nicht erfüllt werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Januar 2009, IV 2007/389). | Rente; Haushalt; Invalidität; IV-act; Erwerb; Arbeitsunfähigkeit; Abklärung; Invaliditätsgrad; Recht; Verschlechterung; MEDAS; Person; |