Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
IV 2008/43Versicherungsgericht09.09.2008 - Entscheid Eine trotz klarer, korrekter Rechtsmittelbelehrung (Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht) bei der verfügenden Stelle erhobene Einsprache nach Art. 52 ATSG, der für die Invalidenversicherung seit dem 1. Juli 2006 nicht mehr gilt, kann nicht als Beschwerde entgegengenommen werden. Es handelt sich in casu eindeutig nicht um den blossen Formfehler einer falschen Bezeichnung, sondern es wurde ausdrücklich ein falsches, nämlich nicht mehr existierendes Rechtsmittel ergriffen. Eeine gültige Beschwerde verlangt zusätzlich, dass um eine richterliche Überprüfung nachgesucht wird. Mit der Einsprache wurde kein Wille kundgetan, die Sache vor den Richter zu tragen. Es liegt auch nicht der Fall vor, dass ein taugliches Rechtsmittel, nämlich eine Beschwerde an das Gericht, versehentlich am unzuständigen Ort, nämlich bei der Verwaltung, eingereicht worden wäre (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. September 2008, IV 2008/43) Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_867/2008. Rechtsmittel; Verfügung; Einsprache; Rechtsvertreter; Versicherungsgericht; Entscheid; Bundesgericht; Gallen; Eingabe; Kantons; Verwaltung;
AVI 2007/121Versicherungsgericht09.09.2008 - Entscheid Art. 14 Abs. 2 AVIG; Art. 13 Abs. 1bis AVIV; Befreiung von der Beitragszeit wegen des Wegfalls der Betreuung von Pflegebedürftigen; der Entschluss der Beschwerdeführerin, eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen, liegt im Wegfall der umfassenden Pflegebedürftigkeit der Mutter zumindest mitbegründet (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. September 2008, AVI 2007/121). Mutter; Pflege; Einsprache; Verfügung; Erwerbstätigkeit; Anspruch; Person; Einsprecherin; Arbeitslosenentschädigung; Beitragszeit;
IV 2008/39Versicherungsgericht08.09.2008 - Entscheid Art. 2 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über Sozialversicherung; Art. 6 Abs. 1 und Art. 36 Abs. 1 IVG. Das Abkommen ist auch auf Nachfolgestaaten der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien anwendbar, welche mit der Schweiz (noch) kein Abkommen abgeschlossen haben. Würdigung eines medizinischen Gutachtens, welches den Beginn der relevanten Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person auf die Zeit vor deren Einreise in die Schweiz datiert (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. September 2008, IV 2008/39). ähig; Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Schweiz; IV-act; Einreise; Arbeitsunfähigkeit; Belastungsstörung; Einschränkung; ABI-Gutachten;
IV 2007/76Versicherungsgericht08.09.2008 - Entscheid Art. 4 Abs. 1 und 2 IVG. Bewirken Drogensucht und psychische Störungen, die damit in einem Kausalzusammenhang stehen, Arbeitsunfähigkeit, so ist sie in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. September 2008, IV 2007/76). Arbeit; Massnahmen; Arbeitsfähigkeit; Sucht; Psychiatrisch; Rente; Psychiatrische; Invalidität; IV-act; Arbeitsunfähigkeit;
EL 2008/16Versicherungsgericht04.09.2008 - Entscheid Art. 25 Abs. 1 ATSG. Der Erlass der Rückerstattung zu viel bezogener EL wurde mangels guten Glaubens verweigert bei Beschwerdeführern, die den Bezug einer ausländischen Rente nicht explizit meldeten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. September 2008, EL 2008/16). Rente; Einsprache; Verfügung; EL-act; Glaube; Renten; Melde; Einspracheentscheid; Erlass; EL-Durchführungsstelle; Meldepflicht; Glauben;
IV 2007/472Versicherungsgericht04.09.2008 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG. Invaliditätsbemessung bei einer selbstständigerwerbenden, teilweise arbeitsunfähigen Person. Prüfung der Zumutbarkeit der Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit und Aufnahme einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Anwendung der ausserordentlichen Invaliditätsbemessungsmethode (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. September 2008, IV 2007/472). ätig; Arbeit; IV-act; Kosmetikerin; Einschränkung; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; Rente; Einkommen; Leistung; Invalideneinkommen;
IV 2007/188Versicherungsgericht04.09.2008 - Entscheid Art.28 IVG. Invaliditätsbemessung. Würdigung verschiedener Arztberichte und eines Berichts über eine EFL. Rückweisung zur Abklärung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. September 2008, IV 2007/188). Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Bericht; Taggeldversicherung; Verfügung; IV-act; Arbeitsunfähigkeit; Verfügungen; Arbeitsvermittlung;
IV 2007/164Versicherungsgericht04.09.2008 - Entscheid Art. 16 ATSG, Art. 28 IVG. Invaliditätsbemessung Die ärztliche Arbeitsfähigkeitsschätzung, die der Ermittlung des zumutbaren Invalideneinkommens zugrunde zu legen ist, weist eine qualitative (welche Art von Arbeit trägt der Behinderung am besten Rechnung?) und eine quantitative (in welchem Umfang kann die versicherte Person in einer idealen Tätigkeit arbeiten?) Komponente auf (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 4. September 2008, IV 2007/164). Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Schmerz; Arbeitsunfähigkeit; Sachverständige; Gutachten; Gutachter; Arbeitsfähigkeitsschätzung;
IV 2007/83Versicherungsgericht03.09.2008 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG: Bestimmung des Validen- und Invalideneinkommens. Hinweise für einen Abzug auf dem Invalideneinkommen sind nicht ersichtlich. Der Einkommensvergleich ergibt einen Invaliditätsgrad im rentenausschliessenden Bereich (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. September 2008, IV 2007/83). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_881/2008. Arbeit; Validen; Recht; Gutachten; Valideneinkommen; Arbeitsfähigkeit; Einkommen; Invalideneinkommen; Beurteilung; Invalidität;
IV 2007/200Versicherungsgericht03.09.2008 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 28 IVG. Bei der ursprünglichen Rentenbemessung konnte der Beschwerdeführerin die Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden. Da sie diese Tätigkeit schliesslich jedoch aufgab, ist bei der Rentenrevision ein Statuswechsel vorzunehmen und es ist auf die Arbeitsfähigkeit abzustellen, die sie in einer optimal adaptierten Verweistätigkeit aufweist, wobei diese vorliegend eine Hilfsarbeit ist (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. September 2008, IV 2007/200). Rente; Recht; IV-act; Invalidität; Arbeit; Invaliditätsgrad; Valens; Klinik; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; Imbiss-Stand; Verfügung;
IV 2007/104Versicherungsgericht03.09.2008 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Prüfung der Frage, ob eine ganze Rente im Revisionsverfahren zu Recht mit der Begründung der Verbesserung des Gesundheitszustandes aufgehoben wurde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. September 2008, IV 2007/104). IV-act; Rente; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; Schmerzstörung; Begutachtung; Diagnose; Rentenrevision; Gesundheitszustand;
IV 2007/274Versicherungsgericht03.09.2008 - EntscheidVizepräsidentin Karin Huber-Studerus, Versicherungsrichterinnen Monika Gehrer-Hug und Marie Löhrer; Gerichtsschreiberin Fides Hautle Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Haushalt; Erwerb; Recht; Stunden; Einschränkung; Beeinträchtigung; Tätigkeiten; Abklärung;
IV 2008/14Versicherungsgericht01.09.2008 - Entscheid Art. 17 Abs. 1 ATSG. Kein ausreichender Anlass zu einer anpassungsweisen Einstellung einer Rente (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. September 2008, IV 2008/14). Arbeit; Rente; Störung; Klinik; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Abklärung; Verfügung; Rücken; Sachverhalt; Bericht; Begutachtung;
IV 2007/303Versicherungsgericht29.08.2008 - Entscheid Art. 28 aIVG; Anspruch auf Rente sowie andere IV-Leistungen verneint; Beweiswert Gutachten; bisherige selbstständige Tätigkeit weiterhin vollumfänglich zumutbar (Entscheid des Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vom 29. August 2008, IV 2007/303). ähig; Gutachten; Arbeit; Abklärung; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Invaliditätsgrad; Quot; IV-Stelle; Beurteilung; Anspruch; Gericht;
IV 2007/39Versicherungsgericht29.08.2008 - Entscheid Art. 28 aIVG (in der bis zum 31. Dezember 2007 gültigen Fassung); Anspruch auf IV-Leistungen; interdisziplinäres Gutachten aufgrund nicht umfassender Kenntnis des medizinischen Sachverhalts sowie unvollständiger Aktenlage nicht beweistauglich; Rückweisung zur Oberbegutachtung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 29. August 2008, IV 2007/39). ähig; Einsprache; Beurteilung; Gutachten; Gericht; Gutachter; Arztbericht; Arbeitsfähigkeit; Bericht; Recht; Arbeitsunfähigkeit; Rücken;
IV 2007/103Versicherungsgericht28.08.2008 - Entscheid Art. 28 IVG. Art. 16 ATSG. Bemessung der Invalidität. Invalideneinkommen. Leidens- und Teilzeitabzug (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. August 2008, IV 2007/103). Arbeit; IV-act; MEDAS; Arbeitsfähigkeit; Schmerz; Rente; Invalideneinkommen; Einsprache; Gutachten; Arbeitsunfähigkeit; Patient;
BZ.2007.8Kantonsgericht27.08.2008 - Entscheid Art. 41 ff., Art. 97 und Art. 398 OR (SR 220). Tödlicher Schneesportunfall eines Jugendlichen abseits der markierten Piste anlässlich eines von einer Privatschule organisierten Skitags. Genugtuung. Verneinung einer Sorgfaltspflichtverletzung der Schule. Unterbrechung des Kausalzusammenhangs durch das Verhalten des Jugendlichen, die Piste an einer abgesperrten Stelle zu verlassen (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 27. August 2008, BZ.2007.8).Siehe zu diesem Entscheid auch die Mitteilung des Kantonsgerichts vom 9. September 2008. Quot; Schüler; Gruppe; Piste; Sorgfalt; Unterwasser; Skigebiet; Beklagten; Wildhaus; Sorgfaltspflicht; Eingabe; Sorgfaltspflichtverletzung;
IV 2007/390Versicherungsgericht27.08.2008 - Entscheid Art. 28 Abs. 2 aIVG; Gutachten beweistauglich; leichte depressive Reaktion auf negativen Vorbescheid ist nicht invalidisierend; keine Rente mangels anspruchsbegründender Invalidität (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. August 2008, IV 2007/390). ähig; Gutachten; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Rente; Recht; Gericht; Beurteilung; Invaliditätsgrad; Gutachter; ABI-Gutachter;
IV 2007/232Versicherungsgericht27.08.2008 - Entscheid Art. 87 Abs. 3 IVV. Neuanmeldung nach rechtskräftiger Leistungsabweisung. Die erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustands seit der Leistungsabweisung wurde glaubhaft gemacht. Keine Ausdehnung des Anfechtungsgegenstands auf die materielle Rentenprüfung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 27. August 2008, IV 2007/232). Rente; Sachverhalt; IV-act; Recht; Verfügung; Arbeit; Beurteilung; Streit; Verschlechterung; Verfahren; Beschwerdeführers; Ausdehnung;
UV 2008/7Versicherungsgericht26.08.2008 - Entscheid Art. 6 und 18 UVG. Kausalität von gesundheitlichen (psychischen) Beschwerden im Nachgang zu einem Unfall. Prüfung der Invaliditätsbemessung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. August 2008, UV 2008/7). UV-act; Arbeit; Unfall; Gutachten; Arbeitsfähigkeit; MEDAS; Bericht; Beschwerdeführers; Klinik; MEDAS-Gutachten; Sicht; Behandlung;
IV 2007/202Versicherungsgericht26.08.2008 - Entscheid Erlass einer Verfügung durch die IV-Stelle gestützt auf einen ärztlichen Bericht, mit welchem dem Versicherten eine volle Arbeitsfähigkeit in adaptierter Tätigkeit attestiert wird. Im Beschwerdeverfahren reicht der Versicherten einen neuen Bericht desselben Arztes ein, der gut ein halbes Jahr nach dem für die Verfügung massgeblichen Bericht datiert und in welchem ihm eine volle Arbeitsunfähigkeit für jegliche Tätigkeit attestiert wird. Damit werden grundlegende Zweifel an den Einschätzungen des Arztes geweckt, weshalb auf seine Berichte nicht abgestellt werden kann und weitere Abklärungen durchzuführen sind (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. August 2008, IV 2007/202). ähig; Verfügung; Arbeitsfähigkeit; Beschwerdeführers; Invalidität; Verlauf; Rente; Behandlung; Verlaufsbericht; Gesundheit; IV-Stelle;
IV 2007/99Versicherungsgericht26.08.2008 - Entscheid Art. 28 IVG. IV-Grad unter 40 %. Weder geltend gemachte grössere Arbeitsunfähigkeit noch eine reduzierte wirtschaftliche Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit um mindestens 15 % (Leidensabzug) ausgewiesen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. August 2008, IV 2007/99). Arbeit; Arbeitsfähigkeit; MEDAS; Tätigkeiten; Invalidität; Klinik; Valens; Invaliditätsgrad; Gutachten; Sicht; Einschränkung;
IV 2007/173Versicherungsgericht26.08.2008 - Entscheid Art. 28 IVG: Würdigung medizinischer Berichte. Rückweisung und Anordnung eines Obergutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 26. August 2008, IV 2007/173). ähig; Arbeit; Untersuchung; Arbeitsfähigkeit; Bericht; Verfügung; Beurteilung; Recht; Lungenfunktion; IV-act; Invalidität; Anspruch;
IV 2007/95Versicherungsgericht25.08.2008 - Entscheid Art. 16 ATSG, Art. 28 IVG. Ermittlung des Invaliditätsgrades anhand eines Einkommensvergleich. Zur Interpretation der Arbeitsfähigkeitsschätzung in qualitativer (Umschreibung einer behinderungsadaptierten Erwerbstätigkeit) und quantitativer (Höhe des Arbeitsfähigkeitsgrades in einer adaptierten Erwerbstätigkeit) Hinsicht; Voraussetzungen einer überzeugenden ärztlichen Einschätzung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 25. August 2008, IV 2007/95). ähig; Arbeit; Beruf; Umschulung; Arbeitsfähigkeit; IV-Stelle; Gutachten; Beschwerdeführers; Verfügung; Erwerbstätigkeit; Eingliederung;
UV 2007/115Versicherungsgericht22.08.2008 - Entscheid Art. 6 UVG; Art. 11 UVV: Frage, ob Rückfall oder fortdauernder Grundfall offen gelassen. Verneinung der Kausalität zwischen den fortdauernd im Handgelenk geklagten Schmerzen und einem ursprünglich als unfallkausal bejahten Gesundheitsschadens sowie Verneinung der überwiegend wahrscheinlichen Kausalität zwischen verschiedenen nachfolgend im Handgelenksbereich gestellten Diagnosen und dem fraglichen Unfallereignis (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. August 2008, UV 2007/115). Suva-act; Handgelenk; Unfall; Handgelenks; Beurteilung; Untersuchung; Ganglion; Arbeit; Bereich; Instabilität; Diagnose;
IV 2007/347Versicherungsgericht22.08.2008 - Entscheid Art. 13 IVG. Kein Anspruch auf medizinische Massnahmen zur Behandlung eines rechtzeitig diagnostizierten Geburtsgebrechens Ziff. 404 GgV Anhang infolge nicht rechtzeitigen Behandlungsbeginns nach gestellter Diagnose (Verzögerung des Behandlungsbeginns um drei bis vier Wochen). Rückweisung zur Abklärung der Prognose im Zusammenhang mit Leistungen nach Art. 12 IVG (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 22. August 2008, IV 2007/347). Behandlung; Geburt; Massnahme; Massnahmen; Therapie; Geburtsgebrechen; Diagnose; Ergotherapie; Entscheid; Anspruch; Leistung; Alter;