Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
IV 2006/68Versicherungsgericht20.11.2007 - Entscheid Art. 49 Abs. 4 ATSG; Art. 66 Abs. 2 ATSG. Weder die UV noch die IV ist an die Invaliditätsbemessung des jeweils anderen Versicherungsträgers gebunden. Ist ein Sozialversicherungsträger von der Verfügung eines anderen koordinationsrechtlich berührt, insbesondere in seinen finanziellen Interessen, so ist er zur Anfechtung legitimiert. Die IV als im Rentenbereich primär leistungspflichtiger Zweig ist von einer für die Rente massgebenden Invaliditätsbemessung der nach ihr leistungspflichtigen (und allenfalls kürzungsberechtigten) UV nicht berührt. I.c. durfte die IV aufgrund einer unterschiedlichen, aber vertretbaren Ermessensausübung von der (höheren) Invaliditätsbemessung der UV abweichen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. November 2007, IV 2006/68). Entscheid; Invaliditätsgrad; Recht; Arbeit; Rente; Verfügung; Leistung; IV-act; Einsprache; IV-Stelle; Invaliditätsbemessung;
UV 2007/22Versicherungsgericht19.11.2007 - Entscheid Art. 6 UVG. Prüfung der Leistungseinstellung und Adäquanz von psychischen Beschwerden im Nachgang zu einem Unfall (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 19. November 2007, UV 2007/22). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_52/2008. UV-act; Unfall; Arbeitsfähigkeit; Beschwerden; Bericht; Schwindel; Entscheid; Wirbelsäule; Patient; Rippen; Schwindelbeschwerden;
OH 2007/3Versicherungsgericht16.11.2007 - Entscheid Art. 3 Abs. 3 u. 4 OHG. Qualifizierung der unbestrittenermassen notwendigen Hilfe als Soforthilfe/weitere Hilfe, zwecks Beurteilung der Rechtmässigkeit einer Verpflichtung des Opfers, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen (Entscheid des Versicherungsgerichtes des Kantons St. Gallen vom 16. November 2007, OH 2007/3). Opfer; Schlupfhuus; Rekurrentin; Soforthilfe; Opferhilfe; Aufenthalt; Vorinstanz; Eltern; Hilfe; Aufenthaltes; Opfers;
BZ. 2004.85Kantonsgericht16.11.2007 - Entscheid Art. 365, 367 bis 371 OR (SR 220). Der Besteller hat das Werk mit der seiner Art und Bedeutung angemessenen Sorgfalt danach zu untersuchen, ob es die vorausgesetzten und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften aufweist. Massgebliches Kriterium ist dabei die Sorgfalt und Aufmerksamkeit des durchschnittlichen Abnehmers und nicht des Fachmannes. Erkannt ist der Mangel erst dann, wenn Bedeutung und Tragweite ersichtlich sind. Mit Bezug auf ein Werk, an dem mehrere Unternehmer beteiligt sind, fliesst aus diesem Grundsatz, dass die Erkennbarkeit der Mangelhaftigkeit des Gesamtwerkes nicht ausreicht, sondern dass erkennbar sein muss, welcher Unternehmer mangelhaft geleistet hat (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 16. November 2007, BZ. 2004.85).Das Kassationsgericht hat eine gegen diesen Entscheid erhobene Nichtigkeitsbeschwerde mit Entscheid vom 10. September 2008 abgewiesen, soweit es darauf eintrat. Das Verfahren vor Bundesgericht ist noch hängig. Mängel; Beklagten; Quot; Experte; Schaden; Stahl; Schadens; Schadensbild; Vorinstanz; Spalte; Berufung; Wasser; Unternehmer; Experten;
AVI 2006/161, AVI 2007/16Versicherungsgericht15.11.2007 - Entscheid Art. 15 AVIG, Art. 15 Abs. 3 AVIV. Vermittlungsfähigkeit. Verneinung der Vermittlungsfähigkeit bei fortwährend ungenügenden Arbeitsbemühungen in Kenntnis der Schadenminderungspflicht (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. November 2007, AVI 2006/161 und AVI 2007/16). ähig; Arbeit; Vermittlungsfähigkeit; Verfügung; AfA-act; Anspruch; Einsprache; Arbeitsbemühungen; Anspruchsberechtigung;
AVI 2007/52Versicherungsgericht15.11.2007 - Entscheid Art. 30 Abs. 1 lit. a, Art. 44 Abs. 1 lit. a AVIV. Eventualvorsätzliche Herbeiführung der Kündigung nicht ausgewiesen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. November 2007, AVI 2007/52). Arbeit; Arbeitgeber; Arbeitgeberin; Anspruch; Vorgesetzte; Vorgesetzten; Person; Anspruchsberechtigung; Arztzeugnis; Krankheit; Einstellung;
HG.2001.1Handelsgericht15.11.2007 - Entscheid Art. 44 aBankG (SR 952.0) und Art. 759 OR (SR 220). Solidarische Haftung und Verschulden des ehemaligen Präsidenten des Verwaltungsrats, der ehemaligen Revisionsstelle und des ehemaligen Direktors (Handelsgericht, Beklagten; Schaden; Verschulden; Klage; Revision; Geschäft; Revisionsstelle; Klageantwort; VR-Präsident; Verschuldens; BankG; Haftung;
AK.2007.5Kantonsgericht15.11.2007 - Entscheid Art. 249 StP (sGS 962.1). Opfer oder ihnen gleichgestellte Personen im Sinne von Art. 2 OHG sind legitimiert, die Wiederaufnahme eines rechtskräftig erledigten Strafverfahrens zu beantragen (Anklagekammer, 15. November 2007, AK.2007.5). Wiederaufnahme; Opfer; Verfahrens; Personen; Sinne; Anklagekammer; Erwägungen:; Angeschuldigte; Staatsanwalt; Aufhebungsverfügung;
UV 2007/23Versicherungsgericht14.11.2007 - Entscheid Art. 51 ATSG. Auch im formlosen Verfahren muss ein Fallabschluss dem Versicherten schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, eine Verfügung zu verlangen, eröffnet werden. Ein Aktenbericht, welcher sich auf nicht umfassende Arztberichte stützt und ohne Untersuchung des Versicherten erfolgt, stellt keine ausreichende Entscheidgrundlage dar (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. November 2007, UV 2007/23). Unfall; Entscheid; Behandlung; Beschwerden; Versicherung; Verfügung; Verfahren; Einsprache; Kausalzusammenhang; Gericht; Bericht;
UV 2007/2Versicherungsgericht14.11.2007 - Entscheid Art. 6 UVG: Unfallkausalität einer Knieverletzung nach einem Berufsunfall und einer HWS-Distorsion nach einem Auffahrunfall. Prüfung der Rechtmässigkeit der Leistungseinstellung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. November 2007, UV 2007/2). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_12/2008. Unfall; Suva-act; Beschwerden; Beurteilung; Beweis; Arbeit; Kausalzusammenhang; Gutachten; Akten; Entscheid; Einsprache; Bericht; Recht;
IV 2006/138Versicherungsgericht14.11.2007 - Entscheid Beweiswürdigung eines Gutachtens und der abweichenden Beurteilung der behandelnden psychiatrischen Fachstelle (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. November 2007, IV 2006/138). Arbeit; Fachstelle; Recht; Arbeitsfähigkeit; Begutachtung; Entscheid; Beschwerden; Sozialpsychiatrie; Psychotherapie; Versicherungsgericht;
IV 2006/173Versicherungsgericht14.11.2007 - Entscheid Art. 28 IVG. Voraussetzungen zur Beurteilung der medizinischen Arbeitsfähigkeit; Anforderungen an ärztliche Gutachten; Bemessung und Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit bei absehbaren wiederkehrenden krankheitsbedingten Arbeitsausfällen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. November 2007, IV 2006/173). ähig; Arbeit; Arbeitsunfähigkeit; Arbeitsfähigkeit; Unfall; Abklärung; Gutachten; Einsprache; Beurteilung; Eingriff; Gutachter;
UV 2006/67Versicherungsgericht13.11.2007 - Entscheid Art. 20 und 24 UVG. Prüfung der Invaliditätsbemessung und der Festlegung der Integritätsentschädigung bei einem Versicherten, bei dem im Nachgang zu vier Unfallereignissen Unfallrestfolgen an beiden Schultern und am rechten Knie vorliegen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. November 2007, UV 2006/67). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_29/2008. Arbeit; UV-act; Schulter; Arbeitsfähigkeit; Integritätsentschädigung; Entscheid; Integritätsschaden; Bericht; Arbeitsmarkt;
BV 2006/29Versicherungsgericht12.11.2007 - Entscheid Art. 23 BVG. Prüfung der Frage, ob bzw. in welchem Umfang die Arbeitsunfähigkeit, welche später zur Invalidität führte, bei der beklagten Vorsorgeeinrichtung eingetreten war (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 12. November 2007, BV 2006/29). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_882/2007. ähig; Arbeitsunfähigkeit; IV-act; Crohn; Morbus; Invalidität; Versicherung; Vorsorge; Arbeitsfähigkeit; Bericht; Beklagten;
EL 2007/21Versicherungsgericht08.11.2007 - Entscheid Art. 3c Abs. 1 lit. g ELG; Art. 21 Abs. 4 ATSG. Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens für die Ehefrau des Beschwerdeführers. Da die EL-Durchführungsstelle das notwendige Mahn- und Bedenkzeitverfahren nicht (korrekt) durchgeführt hat, kann der Ehefrau im vorliegend zu beurteilenden Zeitraum kein hypothetisches Erwerbseinkommen angerechnet werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. November 2007, EL 2007/21). Ehefrau; Beschwerdeführers; EL-act; Arbeit; Rechtsvertreter; Erwerbseinkommen; Verfügung; Aufenthalt; Anspruch; Aufenthaltsbewilligung;
IV 2007/138Versicherungsgericht08.11.2007 - Entscheid Art. 9 ATSG, Art. 17 Abs. 2 ATSG, Art. 42 IVG, Art. 42ter IVG, Art. 37 IVV. Hilfe; Hilflosigkeit; Abklärung; Lebensverrichtungen; IV-Stelle; Körperpflege; Sachverhalt; Fortbewegung; Aufstehen; Verrichtung;
MV 2007/1Versicherungsgericht07.11.2007 - Entscheid Art. 52 ATSG: Wenn die Verwaltung auf eine materiell nicht nachvollziehbar begründete Einsprache nicht eintritt, lässt sich dies nicht beanstanden. Die Gründe für die Einsprache können nicht mit Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid nachgereicht werden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. November 2007, MV 2007/1). Einsprache; Recht; Militärversicherung; Verfahren; Beschwerde; Rente; Verfügung; Entscheid; Invalidenrente; Nichteintreten; Haftung;
AVI 2007/58Versicherungsgericht07.11.2007 - Entscheid Art. 23 Abs. 1 AVIG. Versicherter Verdienst. Die Weiterbezahlung des Lohnes für ein Vollpensum bei Beginn einer berufsbegleitenden Ausbildung und entsprechender Reduktion der Arbeitszeit stellt im vorliegenden Fall eine Übernahme des Lohnausfalls durch die Arbeitgeberin dar. Eine namhafte Lohnerhöhung, die unabhängig von der auch im Interesse der Arbeitgeberin begonnenen Ausbildung ausgerichtet würde, erscheint nicht überwiegend wahrscheinlich (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7.November 2007, AVI 2007/58). Arbeit; Arbeitgeber; Arbeitgeberin; Pensum; Verdienst; Arbeitslosenkasse; Ausbildung; Lohnerhöhung; Bruttolohn; Weiterbildung; Interesse;
AVI 2007/57Versicherungsgericht07.11.2007 - Entscheid Auch ein Vergleich im Sinne von Art. 50 ATSG kann sowohl in Wiedererwägung als auch in Revision gezogen werden, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Verrechnung zwischen der ALV und der IV als vor- und hauptleistungspflichte Sozialversicherungsträger kann auf ein Rückkommenstitel wie Wiedererwägung oder prozessuale Revision verzichtet werde, da sowohl Rückforderung als auch Verrechnung die zwangsläufige Folge davon sind, dass der definitiv leistungspflichtige Sozialversicherungszweig nicht mit dem vorleistungspflichtigen Zweig identisch ist. Indem Satz 2 von Art. 95 Abs. 1bis AVIG die Rückforderung auf die Höhe der von der Invalidenversicherung, bzw. der in Satz 1 genannten Institutionen, für denselben Zeitraum ausgerichteten Leistungen beschränkt, wird dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz im Bereich der Arbeitslosenversicherung ausreichend Rechnung getragen, ohne dass ein Rückkommenstitel wie die Wiedererwägung oder die Revision notwendig wäre. (Entscheid Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vom 7. November 2007, AVI 2007/57) Leistung; Vereinbarung; Leistungen; Taggeld; Verfügung; Arbeitslosenkasse; Recht; Quot; Rückforderung; Vergleich; Unfall;
BV 2006/18Versicherungsgericht07.11.2007 - Entscheid Art. 73 BVG, Art. 34 Abs. 2 aBVG und Art. 24 Abs. 2 aBVV2. Verbindlichkeit eines zwischen versicherter Person und Vorsorgeeinrichtung geschlossenen (Teil-)Vergleichs. Überentschädigungsberechnung, wenn die IV eine Rente für einen Invaliditätsgrad von 71%, die Vorsorgeeinrichtung jedoch nur Leistungen für einen Invaliditätsgrad von 55% erbringt (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. November 2007, BV 2006/18). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_40/2008. Invalide; Invalidität; Arbeit; Rente; Vorsorge; Invaliditätsgrad; Invalidenrente; Reglement; Klägers; Arbeitsunfähigkeit; Zeitpunkt;
UV 2007/48Versicherungsgericht07.11.2007 - Entscheid Art. 56 Abs. 2 ATSG. Art. 61 lit. i ATSG. Art. 81 ff VRP. Prüfung einer Rechtsverweigerungsbeschwerde und eines Gesuchs um Revision eines Gerichtsentscheids (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. November 2007, UV 2007/48). Recht; UV-act; Entscheid; Unfall; Revision; Eingabe; Gericht; Rechtsverweigerung; Tatsache; Bericht; Verfügung; Tatsachen;
UV 2007/36Versicherungsgericht07.11.2007 - Entscheid Art. 6 UVG. Fehlende natürliche Kausalität der als Rückfall gemeldeten Beschwerden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. November 2007, UV 2007/36). Unfall; Suva-act; Beschwerden; Beurteilung; Kausalzusammenhang; Bericht; Wirbel; Untersuchung; Wirbelsäule; Entscheid; Gallen;
BZ.2007.42Kantonsgericht07.11.2007 - Entscheid Art. 41 OR (SR 220). Bei durch Unterlassungen verursachten Schäden ist nicht vom Erfolgs- sondern vom Verhaltensunrecht auszugehen. Die aus dem Gefahrensatz fliessenden Verkehrssicherungspflichten können im Fall der Verletzung absoluter Rechtsgüter durch Unterlassungen Schutznormen darstellen, die bei einem Verstoss gegen dieselben die Widerrechtlichkeit zu begründen vermögen (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, BZ. 2007.42, 7. November 2007).Das Bundesgericht hat dieses Urteil bestätigt (Urteil 4A_520/2007 neues Fenstervom 31. März 2008). Gefahr; Recht; Gefahren; Beklagten; Verletzung; Bundesgericht; Quot; Unterlassung; Widerrechtlichkeit; Berufung; Verhalten; Verschulden;
IV 2007/216Versicherungsgericht07.11.2007 - Entscheid Art. 9 ATSG, Art. 42 IVG, Art. 42ter IVG, Art. 37 Abs. 3 IVV. Frage nach einer allfälligen leichten Hilflosigkeit einer Person, die auf einem Auge blind und auf dem anderen Auge stark in der Sehkraft eingeschränkt ist. Art. 9 ATSG, Art. 42 IVG, Art. 37 Abs. 2 lit. c, Art. 37 Abs. 3 lit. e IVV, Art. 38 IVV. Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung wegen des Bedarfs nach einer lebenspraktischen Begleitung haben nicht nur Personen mit einem psychischen oder geistigen Gesundheitsschaden oder hirnverletzte Personen. Auch rein körperliche Gesundheitsschäden können einen Bedarf nach einer lebenspraktischen Begleitung und damit einen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung entstehen lassen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. November 2007, IV 2007/216). Begleitung; Kontakte; Sehbehinderung; Gesundheit; Hilfe; Pflege; Wohnung; Person; Hilflosenentschädigung; Hilflosigkeit;
UV 2007/15Versicherungsgericht06.11.2007 - Entscheid Art. 6 UVG: Leistungspflicht des Unfallversicherers mangels überwiegend wahrscheinlichen Kausalzusammenhangs zwischen zwei Unfällen (Fussanschlagen mit Verstauchung und Weichteilverletzung) und einer Grosszehengrundgelenksarthrose (Hallux limitus bzw. rigidus) verneint (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. November 2007, UV 2007/15). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_804/2007. Unfall; Grosszehe; Arbeit; Hallux; Beschwerden; Grosszehengrundgelenk; Grosszehengrundgelenks; Zusammenhang; Arthrose; Verstauchung;
VZ.2007.55Kantonsgericht06.11.2007 - Entscheid Art. 99 Abs. 3 und 254 Abs. 2 ZPO (sGS 961.2). Beweisbeschluss; Rechtsverweigerungsbeschwerde; Kreisgerichts; Vorinstanz; Berufung; Kantons; Kantonsgericht; Gallen; Geräte; Rügen;