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| Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
| VZ.2006.49 | Kantonsgericht | 16.02.2007 - Entscheid Art. 254 Abs. 1 lit. a ZPO, Art. 81 GerG, Art. 29 Abs. 2 BV; Formelle Rechtsverweigerung / Verweigerung des rechtlichen Gehörs bei Nichtbeachten der halben Respektstunde gemäss Art. 81 GerG (Kantonsgericht, Präsident der III. Zivilkammer, 16. Februar 2007, VZ. 2006.49). | Schuldner; Kreisgerichtspräsident; Quot; Kanton; Stellung; Entscheid; Gläubiger; Rechtsverweigerung; Verhandlung; Kantons; Kantonsgericht; |
| IV 2006/51 | Versicherungsgericht | 15.02.2007 - Entscheid Art. 28 Abs. 1 IVG; Invaliditätsbemessung, Würdigung von Arztberichten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Februar 2007, IV 2006/51). | Arbeit; Arbeitsfähigkeit; Klinik; Zentrum; Bericht; IV-act; Schmerz; Einsprache; Beurteilung; Rente; Arbeitsunfähigkeit; Invalidität; |
| VZ.2007.6 | Kantonsgericht | 15.02.2007 - Entscheid Art. 254 ff. ZPO (sGS 961.2); Art. 56 Abs. 3 GerG (sGS 941.1) Anordnungen eines Kreisgerichtspräsidenten betreffend die Zulassung von Ergänzungsfragen sowie die Einverlangung eines weiteren Beweiskostenvorschusses stellen Zwischenentscheide dar, welche mit Rechtsverweigerungsbeschwerde nur angefochten werden können, wenn das Zuwarten mit der Geltendmachung der Rügen bis zum Berufungs- oder Rekursverfahren für den Beschwerdeführer einen nicht wieder gutzumachenden oder immerhin erheblichen Nachteil zur Folge hätte. Kein solcher Nachteil im vorliegenden Fall. Soweit dem Kreisgerichtspräsidenten im Hinblick auf die von ihm getroffenen Anordnungen Befangenheit vorgeworfen wird, bringt der Beschwerdeführer hierfür keinerlei Begründung vor. Abweisung der Beschwerde, soweit auf sie eingetreten werden kann (Kantonsgericht St. Gallen, Präsident der III. Zivilkammer, 15. Februar 2007, VZ.2007.6). | Kreisgericht; Experte; Kreisgerichts; Ergänzungsfragen; Kreisgerichtspräsident; Experten; Rechtsverweigerungsbeschwerde; Quot; |
| UV 2006/63 | Versicherungsgericht | 14.02.2007 - Entscheid Art. 1a Abs. 1, Art. 66 Abs. 1, Art. 68 UVG, Art. 88 UVV, Art. 24 UVG i.V.m. Art. 36 UVV. Unterstellung unter die Versicherung, Auslegung des statutarischen Gesellschaftszwecks, Abgrenzung gegliederter/ungegliederter Betrieb, Grundsatz der Detraktion; Adäquanz zwischen Unfall und psychisch bedingten Unfallfolgen; Anspruch auf eine Integritätsentschädigung; Würdigung der Medizinischen Akten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Februar 2007, UV 2006/63). | Unfall; Geschmack; Integrität; Geruch; Geruchs; Geschmacksinn; Integritätsentschädigung; Arbeit; Betrieb; Geruchsinn; Anosmie; Verlust; |
| UV 2006/53 | Versicherungsgericht | 14.02.2007 - Entscheid Art. 18 ff. / Art. 19 Abs. 1 UVG; HWS-Distorsion; Adäquanz von organisch nicht (hinreichend) nachweisbaren Unfallschäden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Februar 2007, UV 2006/53). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_131/2007. | Unfall; Entscheid; Beschwerden; Arbeit; Kausalzusammenhang; Recht; Einsprache; Gutachten; Leistung; Verletzung; Adäquanz; Schleudertrauma; |
| UV 2006/29 | Versicherungsgericht | 14.02.2007 - Entscheid Art. 18 ff. UVG; Art. 19 Abs. 1 UVG: HWS-Distorsion nach Frontalkollision, ohne Nachweis organischer Befunde, ohne psychiatrische Störung; Prüfung natürlicher Kausalzusammenhang, Wegfall unfallbedingter Leistungseinschränkungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Februar 2007, UV 2006/29) | Unfall; Arbeit; Leistung; Untersuchung; Beschwerden; Bereich; Nacken; Schulter; Verletzung; Beurteilung; Schleudertrauma; Beweis; |
| AHV 2006/18 | Versicherungsgericht | 14.02.2007 - Entscheid Art. 5 Abs. 2 AHVG, Art. 9 Abs. 1 AHVG. Qualifikation der Tätigkeit von Musikern bzw. Musikgruppen, welche in Restaurants auftreten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Februar 2007, AHV 2006/18). | Musiker; Arbeit; Erwerbstätigkeit; Recht; Arbeitgeber; Engagement; Restaurant; Rechtsvertreter; Verfügung; Arbeitnehmer; Beiträge; |
| VZ.2006.54 | Kantonsgericht | 14.02.2007 - Entscheid Art. 254 Abs. 1 lit. c ZPO; Art. 38, Art. 53 ZPO; Art. 712t Abs. 2 ZGB. Rechtsverweigerungsbeschwerde/Willkürverbot. Zulässigkeit der Berichtigung der Parteibezeichnung, wenn anstelle der Stockwerkeigentümergesellschaft irrtümlich deren Verwalter als Kläger aufgetreten ist, dies für die Gegenseite erkennbar war und dessen Prozesshandlungen von der Stockwerkeigentümergemeinschaft nachträglich genehmigt wurden (Kantonsgericht, Präsident der III. Zivilkammer, 14. Februar 2007, VZ.2006.54). | Quot; Klage; Recht; Stockwerkeigentümer; Parteibezeichnung; Berichtigung; Stockwerkeigentümergemeinschaft; Beklagten; Vorinstanz; |
| AK.2006.312 | Kantonsgericht | 14.02.2007 - Entscheid Art. 52 StP (sGS 962.1). Ausschluss des (anwaltlichen) Verteidigers vom Strafverfahren (Anklagekammer, 14. Februar 2007, AK.2006.312). | Verteidiger; Recht; Anwalt; Verfahren; Angeschuldigten; Rechtsanwalt; Ausschluss; Korrespondenz; Verfolgungsbehörden; Untersuchung; |
| EL 2006/31 | Versicherungsgericht | 14.02.2007 - Entscheid Art. 3 Abs. 1 lit. a ELG: Entgegen der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Wirkung einer EL-Verfügung nicht auf das Kalenderjahr beschränkt, auf welches sich die Verfügung bezieht. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. Februar 2007, EL 2006/31). Art. 17 Abs. 2 ATSG, Art. 25 ELV: Der Gegenstand des Revisionsverfahrens ist beschränkt auf die Beantwortung der Frage, welche Auswirkung die nachträgliche Sachverhaltsveränderung auf die laufende Leistung hat. Im Rahmen des Revisionsverfahrens ist es deshalb nicht möglich, von der nachträglichen Änderung nicht betroffene Sachverhaltselemente darauf zu prüfen, ob sie richtig ermittelt und bei der ursprünglichen Leistungszusprache korrekt gewürdigt worden sind Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_94/2007. | Vermögen; Vermögens; Verfügung; Anpassung; Leistung; EL-Durchführungsstelle; Leistung; Ergänzungsleistung; Kalenderjahr; |
| UV 2006/43 | Versicherungsgericht | 13.02.2007 - Entscheid Art. 6 UVG. Sturz vom Baugerüst auf den Rücken. Prüfung der Unfallkausalität der verbleibenden gesundheitlichen Einschränkung. Rentenbemessung. Festlegung des Invalideneinkommens anhand von DAP- Löhnen nach Vergleich mit LSE-Daten nicht zu beanstanden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 13. Februar 2007, UV 2006/43). | Suva-act; Arbeit; Unfall; Finger; Recht; Beschwerden; Entscheid; Bericht; Beschwerdeführers; Nacken; Versicherungsgericht; Schulter; |
| EL 2006/30 | Versicherungsgericht | 09.02.2007 - Entscheid Art. 56 Abs. 1 ATSG, Art. 46 Abs. 1 lit. a VwVG: Die Sistierung des Verwaltungsverfahrens kann entgegen der höchstrichterlichen Praxis durchaus die Gefahr eines nicht wieder gutzumachen Nachteils entstehen lassen, so dass auf eine gegen die Sistierungsverfügung gerichtete Beschwerde einzutreten ist. Es ist gerechtfertigt, das EL-Verfahren bis zum Abschluss der Sachverhaltsabklärung im IV-Verfahren der Ehefrau des EL- Ansprechers zu sistieren, denn es wäre verfahrensökonomisch unsinnig, wenn die Arbeitsunfähigkeit der Ehefrau des EL-Ansprechers parallel durch die IV-Stelle und durch die EL-Durchführungsstelle abgeklärt werden müsste (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Februar 2007, EL 2006/30). | Leistung; Ehefrau; Sistierung; Verfahren; EL-Durchführungsstelle; Arbeit; Leistungsgesuch; Einsprache; Abklärung; Erwerbseinkommen; |
| AVI 2006/67 | Versicherungsgericht | 09.02.2007 - Entscheid Art. 27 Abs. 2 ATSG verlangt, dass das RAV die versicherte Person dazu anhält, während der Prüfung der Vermittlungsfähigkeit die Kontrollvorschriften weiterhin zu erfüllen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 9. Februar 2007, AVI 2006/67). | Anspruch; Arbeitslosenentschädigung; Person; Kontrollperiode; Frist; Quot; Rapperswil; Kontrollvorschriften; Vermittlungsfähigkeit; |
| IV 2006/206 | Versicherungsgericht | 08.02.2007 - Entscheid Art. 13 IVG, Ziffer 404 der Liste im Anhang zur GgV. Medizinische Massnahmen bei angeborenem POS (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Februar 2007, IV 2006/206). | Leistung; Geburt; Geburtsgebrechen; Verfügung; Behandlung; Massnahmen; Geburtsgebrechens; IV-Stelle; Leistungsgesuch; Sachverhalt; Eltern; |
| IV 2006/219 | Versicherungsgericht | 08.02.2007 - Entscheid Art. 9 ATSG, Art. 42 Abs. 3 IVG, Art. 38 IVV. Hilflosenentschädigung bei einem Bedarf nach lebenspraktischer Begleitung. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 8. Februar 2007, IV 2006/219). Eine Abklärung an Ort und Stelle kann eine medizinische Abklärung der einer Hilflosigkeit zugrunde liegenden Gesundheitsbeeinträchtigung nicht ersetzen. Dies gilt insbesondere bei einer psychischen Gesundheitsbeeinträchtigung, die es der versicherten Person u.U. verunmöglicht, die eigene Situation objektiv einzuschätzen | Begleitung; Haushalt; Hilfe; Abklärung; Person; Hilflose; Hilflosenentschädigung; Stunden; Verfügung; IV-Stelle; Haushalts; |
| UV 2006/56 | Versicherungsgericht | 07.02.2007 - Entscheid Art. 6 UVG, Art. 36 Abs. 1 UVG. Fahrradsturz und Auffahrunfall. Prüfung der Rechtmässigkeit einer Leistungseinstellung bei aktenmässig nicht klar erstellter HWS-Verletzung, für welche die Suva während rund sieben Monaten Leistungen erbrachte. Im Vordergrund stehendes psychisches Beschwerdebild (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. Februar 2007, UV 2006/56). | Suva-act; Unfall; Entscheid; Quot; Recht; Ereignis; Verletzung; Kausalzusammenhang; Beschwerden; Kontusion; Bericht; Unfalls; Einsprache; |
| EO 2006/1 | Versicherungsgericht | 07.02.2007 - Entscheid Art. 10 EOG in der bis am 30. Juni 2005 in Kraft gestandenen Fassung, Erwerbsersatzanspruch: keine Begrenzung der Grundentschädigung unterhalb der Gesamtentschädigungsgrenze von Art. 16 und 16a EOG (in der damaligen Fassung). Die bis am 30. Juni 2005 in Kraft gestandenen EO- Tabellen des BSV sind rechtswidrig, soweit sie für die Grundentschädigung ein Maximum von Fr. 140.-- vorsehen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. Februar 2007, EO 2006/1). | Grundentschädigung; Erwerbsersatz; Gesetzgeber; Entschädigung; Tabellen; Dienst; Obergrenze; Gesamtentschädigung; Bundesrat; Gesetzes; |
| UV 2006/33 | Versicherungsgericht | 06.02.2007 - Entscheid Art. 18 UVG. HWS-Distorsion; Beurteilung der Adäquanz von organisch nicht (hinreichend) nachweisbaren Unfallschäden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Februar 2007, UV 2006/33). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_103/2007. | Unfall; Kausalzusammenhang; Recht; Adäquanz; Unfälle; Beurteilung; Gesundheit; Hinweise; Klinik; Kriterien; Rechtsprechung; Hinweisen; |
| UV 2006/34 | Versicherungsgericht | 06.02.2007 - Entscheid Art. 18 UVG. Beurteilung der Adäquanz von organische nicht (hinreichend) nachweisbaren Unfallschäden (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Februar 2007, UV 2006/34). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_101/2007. | Unfall; Kausalzusammenhang; Recht; Beschwerden; Schleudertrauma; Adäquanz; Verletzung; Beschwerdebild; Hinweise; Hinweisen; Klinik; |
| IV 2006/80 | Versicherungsgericht | 06.02.2007 - Entscheid Art. 43 Abs. 1 ATSG Untersuchungsgrundsatz, Würdigung der medizinischen Akten; somatoforme Schmerzstörung, somatoforme Schmerzstörung, mangelhafte Abklärung der psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeit, Rückweisung an die Beschwerdegegnerin zur Vornahme weiterer medizinischer Abklärungen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Februar 2007, IV 2006/80). | Arbeit; Schmerz; Bericht; Beschwerdeführers; Abklärung; Recht; Arbeitsfähigkeit; Einsprache; Schmerzen; Verfügung; Abklärungen; |
| IV 2006/59 | Versicherungsgericht | 05.02.2007 - Entscheid Art. 7 und 8 ATSG. Somatoforme Schmerzstörung: Es besteht eine Vermutung, dass die somatoforme Schmerzstörung oder ihre Folgen mit einer zumutbaren Willensanstrengung überwindbar sind. Bestimmte Umstände können jedoch die Schmerzbewältigung intensiv und konstant behindern und den Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess unzumutbar machen [Erw. 2b]. Lässt sich der Beginn einer Arbeitsunfähigkeit nicht mit Sicherheit zurückdatieren, so ist es zulässig, das Datum der IV-Anmeldung als massgeblich anzusehen [Erw. 2e]. Ein sog. "Leidensabzug" vom Invalideneinkommen gemäss Tabellenlöhnen der LSE ist grundsätzlich auch dann möglich, wenn eine versicherte Person nebst leichten auch hin und wieder mittelschwere Tätigkeiten ausüben kann [Erw. 3c] (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 5. Februar 2007, IV 2006/59). | ähig; Arbeit; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Schmerz; Rente; MEDAS; Gutachten; IV-Rente; Arbeitsunfähigkeit; Schmerzstörung; |
| AVI 2006/79 | Versicherungsgericht | 05.02.2007 - Entscheid Art. 23 Abs. 1 AVIG. Prüfung der Frage, ob Bonuszahlungen bei der Bemessung des versicherten Verdienstes zu berücksichtigen sind (Entscheid Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen vom 5. Februar 2007, AVI 2006/79). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 8C_110/2007 | Bonus; Verdienst; Arbeitslosenkasse; Betrag; Zahlung; Verfügung; Quot; Verdienstes; Einsprache; Zahlung; Entscheid; Zeitraum; Vergleich; |
| IV 2006/28 | Versicherungsgericht | 01.02.2007 - Entscheid Art. 28 IVG Rentenanspruch. Art. 59 Abs. 2 IVG Infragestellung eines interdisziplinären RAD-Gutachtens (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. Februar 2007, IV 2006/28). | Arbeit; Abklärung; IV-act; Arbeitsfähigkeit; Rente; Beurteilung; Invalidität; Bericht; Arbeitsunfähigkeit; Gesundheitszustand; Hände; |
| IV 2006/48 | Versicherungsgericht | 01.02.2007 - Entscheid Art. 8 und 49 Abs. 4 ATSG. Tragweite der Bindungswirkung rechtskräftiger Invaliditätsschätzungen der IV oder der UV für den jeweils anderen Sozialversicherungsbereich: Ein Invaliditätsgrad, der im UV-Verfahren vergleichsweise festgelegt worden ist, vermag für das IV-Verfahren keine Bindungswirkung zu entfalten [Erw. 3]. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. Februar 2007, IV 2006/48). Die besonderen Umstände des Einzelfalls – Einarmigkeit, welche durch die starke Einschränkung des "gesunden" Armes gar noch verstärkt wird – rechtfertigen einen erhöhten "Leidensabzug" beim aufgrund Tabellenlöhne ermittelten Invalideneinkommen von 30% [Erw. 4] Teilweise aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_55/2007 und 9C_122/2007. | Arbeit; IV-act; Invalidität; Arbeitsfähigkeit; Gutachten; Rente; IV-Stelle; Invaliditätsgrad; Schulter; Versicherungsgericht; |
| KZL 2006/8 | Versicherungsgericht | 01.02.2007 - Entscheid Art. 25 Abs. 1 ATSG, Art. 14 Abs. 2 KZG, Art. 43 lit. b KZG. Erlass der Rückerstattung zu Unrecht bezogener Ausbildungszulagen, Voraussetzung der Gutgläubigkeit, Beachtung der nach den Umständen gebotenen Aufmerksamkeit, Anzeigepflicht des unrechtmässigen Bezügers von Ausbildungszulagen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kanton St. Gallen vom 1. Februar 2007, KZL 2006/8). | Rekurrent; Ausbildung; Ausbildungszulage; Ausbildungszulagen; Rückerstattung; Vorinstanz; Verfügung; Kinder; Erlass; Recht; Quartal; |
| AVI 2006/137 | Versicherungsgericht | 01.02.2007 - Entscheid Art. 8 ff., Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG. Ein Geschäftsführer einer Aktiengesellschaft, der weder Verwaltungsrat noch finanziell am Betrieb beteiligt ist, hat nach erfolgter Kündigung des Arbeitsvertrages grundsätzlich keine arbeitgeberähnliche Stellung mehr. Massgebend ist das Datum des definitiven Ausscheidens aus dem Betrieb und nicht dasjenige der Löschung im Handelsregister (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. Februar 2007, AVI 2006/137). | Stellung; Geschäftsführer; Handelsregister; Anspruch; Entscheid; Kurzarbeit; Arbeitslosenentschädigung; Betrieb; Verwaltungsrat; |