Es wurde zuvor den Kanton LU und Jahr 2019 ausgewählt. Mit der untenaufgeführten Navigation, können Sie entsprechend blättern und zum Entscheid gelangen.
| Fallnummer | Instanz | Datum - Leitsatz/Stichwort | Schlagwort (gekürzt) |
| RRE Nr. 423 | Regierungsrat | 07.05.2019 - Die Verpflichtung zur politischen Neutralität trifft ausser das Gemeinwesen auch diejenigen öffentlichen oder gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, die von ihm beherrscht sind. Gleichgültig ist dabei die Organisationsform, in der das Unternehmen auftritt. Es genügt, dass es direkt oder indirekt unter so bestimmendem Einfluss des Gemeinwesens steht, dass die Stellungnahme des Unternehmens im Abstimmungskampf diesem Gemeinwesen zugerechnet wird. Im Einzelfall darf es allenfalls dann Stellungnahmen abgeben, wenn es besonders betroffen ist. Eine umfangreiche Broschüre eines solchen Unternehmens, mit welcher im Vorfeld der Abstimmungen einseitig für die Vorlage geworben wird, verletzt die gebotene Sachlichkeit. Werden in den amtlichen Abstimmungserläuterungen ausschliesslich Abstimmungsempfehlungen von Personen und Gremien wiedergegeben, welche die Vorlage befürworten, stellt dies eine unzulässige Beeinflussung der Stimmberechtigten dar. | Abstimmung; Stimmberechtigte; Stimmberechtigten; Badeanstalt; Abstimmungsbotschaft; Urteil; Bundesgerichts; Stellungnahme; |
| 7H 18 231 | Kantonsgericht | 02.05.2019 - Der regierungsrätliche Erlass einer Planungszone in der Gemeinde Vitznau beruht auf einer gesetzlichen Grundlage, entspricht im Hinblick auf die bundesrechtlichen Vorgaben (Rückzonungsbedarf) einem wichtigen öffentlichen Interesse und ist verhältnismässig. | Planung; Planungs; Planungszone; Gemeinde; Gebiet; Regierungsrat; Bauzone; Vitznau; Bauzonen; Planungszonen; Kanton; Recht; Nutzungsplan; |
| 7H 18 231 | Kantonsgericht | 02.05.2019 - Der regierungsrätliche Erlass einer Planungszone in der Gemeinde Vitznau beruht auf einer gesetzlichen Grundlage, entspricht im Hinblick auf die bundesrechtlichen Vorgaben (Rückzonungsbedarf) einem wichtigen öffentlichen Interesse und ist verhältnismässig. | Planung; Planungs; Planungszone; Gemeinde; Gebiet; Regierungsrat; Bauzone; Vitznau; Bauzonen; Planungszonen; Kanton; Recht; Nutzungsplan; |
| 7H 18 45 | Kantonsgericht | 26.04.2019 - Grenzabstandsfragen bei Bauten und Anlagen am Bauzonenrand zur angrenzenden Nichtbauzone. Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung (E. 3). Dem Kantonsgericht steht es nicht zu, erstmalig über Projektänderungen zu befinden, welche erst im gerichtlichen Verfahren eingebracht wurden (E. 4.3.2). | Pferd; Pferde; Baute; Grenzabstand; Gebäude; Wohnzone; Pferdestall; Projekt; Abstand; Bauteil; Zonen; Terrain; Mindestabstand; Vorinstanz; |
| 7H 18 270 | Kantonsgericht | 27.03.2019 - Rückerstattung unrechtmässig erwirkter wirtschaftlicher Sozialhilfe. Beweislast für den Wegfall von anspruchsbegründenden Tatsachen. Eine tatsächliche Vermutung (hier die Annahme, Kontogutschriften seien Leistungen Dritter) für das Vorhandensein von eigenen Mitteln darf erst greifen, wenn der Sozialhilfeempfänger seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt und die Umstände die tatsächliche Vermutung bestätigen. | Sozialhilfe; Beweis; Sachverhalt; Vermutung; Sozialhilfebehörde; Mitwirkung; Rückerstattung; Recht; Einzahlung; Person; Konto; |
| 7H 18 270 | Kantonsgericht | 27.03.2019 - Rückerstattung unrechtmässig erwirkter wirtschaftlicher Sozialhilfe. Beweislast für den Wegfall von anspruchsbegründenden Tatsachen. Eine tatsächliche Vermutung (hier die Annahme, Kontogutschriften seien Leistungen Dritter) für das Vorhandensein von eigenen Mitteln darf erst greifen, wenn der Sozialhilfeempfänger seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt und die Umstände die tatsächliche Vermutung bestätigen. | Sozialhilfe; Beweis; Sachverhalt; Vermutung; Sozialhilfebehörde; Mitwirkung; Rückerstattung; Recht; Einzahlung; Person; Konto; |
| JSD 2019 7 | Justiz- und Sicherheitsdepartement | 14.03.2019 - Unter Berücksichtigung der «ratio legis» erscheint es sachgerecht, das Aufenthaltsrecht von Art. 24 Anhang I FZA auch dann untergehen zu lassen, wenn der aufenthaltsberechtige EU/EFTA-Bürger Prämienverbilligungen – nicht aber Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen – bezieht. | Prämien; Prämienverbilligungen; Aufenthalts; Sozialhilfe; Ergänzungsleistungen; Aufenthaltsrecht; Bundesverwaltungsgericht; Bezug; |
| 3H 18 40 | Kantonsgericht | 14.03.2019 - Die vorleistungspflichtige Gemeinde ist nicht befugt, gegen die mit einer fürsorgerischen Unterbringung zusammenhängende Anweisung der KESB zur Leistung einer Kostengutsprache Verwaltungsgerichtsbeschwerde zu erheben. Die besagte Anweisung kann einzig eine Vorleistungspflicht auslösen und stellt keine selbständig anfechtbare Verfügung betreffend die Leistung wirtschaftlicher Sozialhilfe dar. Für die Festlegung der definitiven Zuständigkeit zur Finanzierung der Unterbringung fehlt der KESB die sachliche Zuständigkeit. Diese Klärung hat im Streitfall im sozialhilferechtlichen Kompetenzkonfliktverfahren zu erfolgen. | Kosten; Kostengutsprache; Kindes; Unterbringung; Gemeinde; Leistung; Anweisung; Sozialhilfe; Massnahme; Erwachsenen; Entscheid; Verfahren; |
| 3H 18 40 | Kantonsgericht | 14.03.2019 - Die vorleistungspflichtige Gemeinde ist nicht befugt, gegen die mit einer fürsorgerischen Unterbringung zusammenhängende Anweisung der KESB zur Leistung einer Kostengutsprache Verwaltungsgerichtsbeschwerde zu erheben. Die besagte Anweisung kann einzig eine Vorleistungspflicht auslösen und stellt keine selbständig anfechtbare Verfügung betreffend die Leistung wirtschaftlicher Sozialhilfe dar. Für die Festlegung der definitiven Zuständigkeit zur Finanzierung der Unterbringung fehlt der KESB die sachliche Zuständigkeit. Diese Klärung hat im Streitfall im sozialhilferechtlichen Kompetenzkonfliktverfahren zu erfolgen. | Kosten; Kostengutsprache; Kindes; Unterbringung; Gemeinde; Leistung; Anweisung; Sozialhilfe; Massnahme; Erwachsenen; Entscheid; Verfahren; |
| AR 18 130 | Aufsichtsbehörden und Kommissionen | 12.03.2019 - Anforderungen an die Statuten von Anwaltsgesellschaften (AG oder GmbH). | Gesellschaft; Aufsichtsbehörde; Anwaltsregister; Liste; Verwaltungsrat; Anwältinnen; Anwälte; Statuten; Gesellschafter; Aktionäre; |
| 7H 18 194 | Kantonsgericht | 11.03.2019 - Ein Anspruch auf Unentgeltlichkeit des Schulbesuchs besteht nur, wenn die öffentliche Volksschule bzw. die im Einzelfall zugewiesene Schule benützt wird. Dieser Grundsatz gilt auch im Fall der Zuweisung zur Sonderschulung. Es besteht folglich kein Anspruch auf Finanzierung einer Beschulung in einer privaten Regelschule, sofern eine ausreichende Beschulung an einer Sonderschule angeboten wird. | Schul; Sonderschulung; Schule; Regelschule; Sonderschule; Anspruch; Sonderschulverordnung; Schulen; Sonderschulen; Kanton; |
| 7H 18 194 | Kantonsgericht | 11.03.2019 - Ein Anspruch auf Unentgeltlichkeit des Schulbesuchs besteht nur, wenn die öffentliche Volksschule bzw. die im Einzelfall zugewiesene Schule benützt wird. Dieser Grundsatz gilt auch im Fall der Zuweisung zur Sonderschulung. Es besteht folglich kein Anspruch auf Finanzierung einer Beschulung in einer privaten Regelschule, sofern eine ausreichende Beschulung an einer Sonderschule angeboten wird. | Schul; Sonderschulung; Schule; Regelschule; Sonderschule; Anspruch; Sonderschulverordnung; Schulen; Sonderschulen; Kanton; |
| 7H183 7H185 7H1870 | Kantonsgericht | 26.02.2019 - Voraussetzung der Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Grenzabstands in Bauzonen, in denen eine verdichtete Bauweise zulässig ist, und für Gebiete, in denen eine Nachverdichtung erwünscht ist (E. 6). Hinzurechnung der Treppenfläche zur anrechenbaren Geschossfläche (E. 10.1). Kumulation eines kantonalen Nachverdichtungszuschlags mit dem kantonalen Minergie-Bonus (E. 10.2). | Grenz; Geschoss; Grenzabstand; Ausnahmebewilligung; Untergeschoss; Geschossfläche; Unterniveaubaute; Ausnützung; Grenzabstands; Terrain; |
| 7H183 7H185 7H1870 | Kantonsgericht | 26.02.2019 - Voraussetzung der Erteilung einer Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des Grenzabstands in Bauzonen, in denen eine verdichtete Bauweise zulässig ist, und für Gebiete, in denen eine Nachverdichtung erwünscht ist (E. 6). Hinzurechnung der Treppenfläche zur anrechenbaren Geschossfläche (E. 10.1). Kumulation eines kantonalen Nachverdichtungszuschlags mit dem kantonalen Minergie-Bonus (E. 10.2). | Grenz; Geschoss; Grenzabstand; Ausnahmebewilligung; Untergeschoss; Geschossfläche; Unterniveaubaute; Ausnützung; Grenzabstands; Terrain; |
| 3C 19 4 | Kantonsgericht | 20.02.2019 - Bestätigung der Rechtsprechung, wonach superprovisorische Verfügungen nach Art. 265 ZPO nicht anfechtbar sind. Eigenständige zusätzliche superprovisorische Massnahmen nach Art. 265 ZPO im Rahmen eines Eheschutzverfahrens sind zulässig. Nach Eingang der gesuchsgegnerischen Vernehmlassung hat die zuständige Instanz unverzüglich (vgl. Art. 265 Abs. 2 ZPO) einen Entscheid zu erlassen, der selbstständig anfechtbar ist. | Massnahme; Verfügung; Massnahmen; Eheschutzverfahren; Entscheid; Vorinstanz; Parteien; Sinne; Hauptsache; Kinder; Eheschutzverfahrens; |
| 3C 19 4 | Kantonsgericht | 20.02.2019 - Bestätigung der Rechtsprechung, wonach superprovisorische Verfügungen nach Art. 265 ZPO nicht anfechtbar sind. Eigenständige zusätzliche superprovisorische Massnahmen nach Art. 265 ZPO im Rahmen eines Eheschutzverfahrens sind zulässig. Nach Eingang der gesuchsgegnerischen Vernehmlassung hat die zuständige Instanz unverzüglich (vgl. Art. 265 Abs. 2 ZPO) einen Entscheid zu erlassen, der selbstständig anfechtbar ist. | Massnahme; Verfügung; Massnahmen; Eheschutzverfahren; Entscheid; Vorinstanz; Parteien; Sinne; Hauptsache; Kinder; Eheschutzverfahrens; |
| RRE Nr. 152 | Regierungsrat | 19.02.2019 - Mit dem Beschluss über das Budget haben die Stimmberechtigten zwingend für jeden Aufgabenbereich einen Leistungsauftrag und ein entsprechendes Globalbudget in der Erfolgsrechnung beziehungsweise die entsprechenden Investitionsausgaben in der Investitionsrechnung festzusetzen. Anträge auf Budgetkürzungen sind von der Versammlungsleitung aufzunehmen. Es ist von ihr darzulegen, ob und wie diese umgesetzt werden können. Anträge auf eine pauschale Budgetkürzung sind nur insofern umsetzbar, als von den Stimmberechtigten konkrete Kürzungen in den Aufgabenbereichen beschlossen werden. Eine Delegation dieser Befugnis an die Exekutive ist nicht zulässig. | Gemeinde; Budget; Antrag; Aufgabe; Aufgaben; Stimmberechtigte; Stimmberechtigten; Aufgabenbereich; Globalbudget; Kürzung; |
| 7H 19 25 | Kantonsgericht | 18.02.2019 - Frist und Modalitäten für die Einholung von aktuellen Strafregister- und Sonderprivatauszügen von der bestehenden Mitarbeiterschaft einer Kindertagesstätte durch den Gemeinderat (E. 3). Feuerpolizeiliche Überprüfung der Kindertagesstätte (E. 4). | ässig; Mitarbeiter; Auszüge; Entscheid; Betrieb; Kanton; Vorinstanz; Prüfung; Bewilligung; Überprüfung; Kantons; Auflage; |
| 7H 19 25 | Kantonsgericht | 18.02.2019 - Frist und Modalitäten für die Einholung von aktuellen Strafregister- und Sonderprivatauszügen von der bestehenden Mitarbeiterschaft einer Kindertagesstätte durch den Gemeinderat (E. 3). Feuerpolizeiliche Überprüfung der Kindertagesstätte (E. 4). | ässig; Mitarbeiter; Auszüge; Entscheid; Betrieb; Kanton; Vorinstanz; Prüfung; Bewilligung; Überprüfung; Kantons; Auflage; |
| 1B 18 32 | Kantonsgericht | 08.02.2019 - Balkongeländer als zwingend gemeinschaftlicher Teil des Stockwerkeigentums. Mehrheitsbeschluss nach Art. 647d Abs. 1 ZGB. Auch Stockwerkeigentümer, deren Einheiten über keine Balkone resp. Balkongeländer verfügen, können bei Sanierungen kosten-pflichtig werden. Anwendbarkeit sowohl von Art. 712h Abs. 3 ZGB wie auch von 647d Abs. 3 ZGB vorliegend verneint. | Balkon; Stockwerkeigentümer; Balkongeländer; Sanierung; Balkone; Unterhalt; Reglement; Gebäude; Reglements; Fassade; Gebäudes; Sinne; |
| 1B 18 32 | Kantonsgericht | 08.02.2019 - Balkongeländer als zwingend gemeinschaftlicher Teil des Stockwerkeigentums. Mehrheitsbeschluss nach Art. 647d Abs. 1 ZGB. Auch Stockwerkeigentümer, deren Einheiten über keine Balkone resp. Balkongeländer verfügen, können bei Sanierungen kosten-pflichtig werden. Anwendbarkeit sowohl von Art. 712h Abs. 3 ZGB wie auch von 647d Abs. 3 ZGB vorliegend verneint. | Balkon; Stockwerkeigentümer; Balkongeländer; Sanierung; Balkone; Unterhalt; Reglement; Gebäude; Reglements; Fassade; Gebäudes; Sinne; |
| 3B 17 41 | Kantonsgericht | 05.02.2019 - Der Barunterhalt ist grundsätzlich vollumfänglich (und nicht proportional im Verhältnis der Überschüsse) durch den nichtbetreuenden Elternteil zu leisten. Ausnahmsweise kann davon im Einzelfall abgewichen werden, sofern dies beispielsweise aufgrund eines krassen Missverhältnisses der Überschüsse im Verhältnis zueinander oder im Verhältnis zu den erbrachten Naturalleistungen als angemessen erscheint (E. 5.6.1). Der Betreuungsunterhalt ist nach der Lebenshaltungskostenmethode zu berechnen (E. 5.6.2). Die ersten beiden Abstufungen gemäss Schulstufenmodell (zumutbare Erwerbstätigkeit mit einem 50 %- bzw. 80 %-Pensum) sind anhand des Schul- bzw. Oberstufeneintritts vorzunehmen. Die obligatorische Beschulung erfolgt im Kanton Luzern mit dem Eintritt in den Kindergarten. Im Regelfall ist dem hauptbetreuenden Elternteil im Kanton Luzern folglich ab Schuljahrbeginn, in welchem das jüngste Kind in den Kindergarten eintritt, eine Erwerbstätigkeit mit einem Pensum von 50 % zuzumuten. Im Sinn einer Richtlinie ist es gerechtfertigt, als Stichtag für die Aufnahme (oder Ausdehnung) einer Erwerbstätigkeit aus Praktikabilitätsgründen jeweils den 1. September anzunehmen (E. 5.6.3). | Betreuung; Eltern; Kinder; Elternteil; Urteil; Betreuungsunterhalt; Kindes; Erwerbstätigkeit; BGer-Urteil; Unterhalt; Praxis; |
| 1C 19 1 | Kantonsgericht | 05.02.2019 - Mitwirkungspflicht und Verweigerungsrecht bei der Beweiserhebung: Die Aufforderung des Gerichts zur Urkundenedition nach Prüfung der geltend gemachten Verweigerungsgründe ist mittels Beschwerde anfechtbar, die blosse Aufforderung zur Mitwirkung hingegen (noch) nicht. | Mitwirkung; Verweigerung; Urkunden; Sanktion; Verfügung; Aufforderung; Vorinstanz; Gericht; Sanktionen; Kantons; Säumnis; Parteien; |
| 3B 17 41 | Kantonsgericht | 05.02.2019 - Der Barunterhalt ist grundsätzlich vollumfänglich (und nicht proportional im Verhältnis der Überschüsse) durch den nichtbetreuenden Elternteil zu leisten. Ausnahmsweise kann davon im Einzelfall abgewichen werden, sofern dies beispielsweise aufgrund eines krassen Missverhältnisses der Überschüsse im Verhältnis zueinander oder im Verhältnis zu den erbrachten Naturalleistungen als angemessen erscheint (E. 5.6.1). Der Betreuungsunterhalt ist nach der Lebenshaltungskostenmethode zu berechnen (E. 5.6.2). Die ersten beiden Abstufungen gemäss Schulstufenmodell (zumutbare Erwerbstätigkeit mit einem 50 %- bzw. 80 %-Pensum) sind anhand des Schul- bzw. Oberstufeneintritts vorzunehmen. Die obligatorische Beschulung erfolgt im Kanton Luzern mit dem Eintritt in den Kindergarten. Im Regelfall ist dem hauptbetreuenden Elternteil im Kanton Luzern folglich ab Schuljahrbeginn, in welchem das jüngste Kind in den Kindergarten eintritt, eine Erwerbstätigkeit mit einem Pensum von 50 % zuzumuten. Im Sinn einer Richtlinie ist es gerechtfertigt, als Stichtag für die Aufnahme (oder Ausdehnung) einer Erwerbstätigkeit aus Praktikabilitätsgründen jeweils den 1. September anzunehmen (E. 5.6.3). | Betreuung; Eltern; Kinder; Elternteil; Urteil; Betreuungsunterhalt; Kindes; Erwerbstätigkeit; BGer-Urteil; Unterhalt; Praxis; |
| 1C 19 1 | Kantonsgericht | 05.02.2019 - Mitwirkungspflicht und Verweigerungsrecht bei der Beweiserhebung: Die Aufforderung des Gerichts zur Urkundenedition nach Prüfung der geltend gemachten Verweigerungsgründe ist mittels Beschwerde anfechtbar, die blosse Aufforderung zur Mitwirkung hingegen (noch) nicht. | Mitwirkung; Verweigerung; Urkunden; Sanktion; Verfügung; Aufforderung; Vorinstanz; Gericht; Sanktionen; Kantons; Säumnis; Parteien; |
| 3H 18 28 | Kantonsgericht | 05.02.2019 - Bestimmung des Wohnsitzes im Zeitpunkt der Aufhebung der umfassenden Beistandschaft bei Aufenthalt in einer Institution. | Wohnsitz; Person; Aufenthalt; Wohnheim; Beistandschaft; Massnahme; Institution; Eintritt; Familie; Zuständig; Zuständigkeit; Wohnsitzes; |