Voransicht der Verwaltungsgerichtsentscheide nach Jahr

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FallnummerInstanzDatum - Leitsatz/StichwortSchlagwort (gekürzt)
OG 1994 22Obergericht16.08.1994 - §§ 305 ff. ZPO. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines vor Einreichung des UR-Gesuchs an den Anwalt oder das Gericht geleisteten Barvorschusses.

Recht; Rechtspflege; Einreichung; Weisung; Obergerichts; Vorschuss; Luzern; Hinweisen; Gesuchs; Zivilprozessordnung; Erwägungen:;
OG 1994 45Obergericht08.08.1994 - Art. 82 SchKG. Der vom Empfänger einer Ware unterzeichnete Lieferschein gilt als Schuldanerkennung, wenn die Artikelbezeichnung, die gelieferte Menge und der Stückpreis aufgeführt sind und diese Angaben mit der entsprechenden Rechnung übereinstimmen.Lieferschein; Rechnung; Lieferscheine; SchKG; Rechnungen; Kaufpreis; Schuldanerkennung; Sinne; Urkunde; Panchaud/Caprez; Rechtsöffnung;
OG 1994 56Obergericht05.07.1994 - Art. 140 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Verkauf einer beweglichen Sache, die der Verkäufer zuvor gestützt auf einen formungültigen Abzahlungsvertrag übernommen hatte. Veruntreuung?Vertrag; Angeklagte; Eigentum; Fahrzeug; Eigentums; Eigentumsübergang; Leasing; Recht; Wagen; Sinne; Angeklagten; Verteidiger;
OG 1994 42Obergericht13.06.1994 - Art. 80 Abs. 2 SchKG; § 207 Abs. 2 VRG. Ein Schuldner, der eine mangelhaft eröffnete Verfügung nicht innert Frist angefochten hat, kann sich im definitiven Rechtsöffnungsverfahren aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes nicht auf diesen Mangel berufen. - Die Vollstreckbarkeit eines gerichtlichen Urteils (resp. eines Entscheides eines Verwaltungsorgans) muss nicht in jedem Fall durch eine formelle Rechtskraftbescheinigung nachgewiesen werden; sie kann sich auch aus den Umständen ergeben. Recht; Verfügung; Rechtskraft; Beklagten; Personal; Personalkorporation; Verwaltung; Wasserversorgung; Rechtskraftbescheinigung; Rekurs;
OG 1994 49Obergericht03.06.1994 - Art. 267 und 265 Abs. 2 SchKG. Wird der Schuldner nach Beendigung des Konkursverfahrens aufgrund eines früher ausgestellten Pfändungsverlustscheines betrieben, steht ihm die Einrede des mangelnden neuen Vermögens zu.

SchKG; Konkurs; Forderung; Pfändung; Rechtsöffnung; Pfändungsverlustschein; Betreibung; Gläubiger; Beklagten; Konkursverlustschein;
OG 1994 64Obergericht27.05.1994 - § 59 Abs. 4 StPO. Der Rekurs eines Opfers gegen den Vonderhandweisungsentscheid des Amtsstatthalters ist von der Staatsanwaltschaft ausnahmslos mit Antragstellung der Kriminal- und Anklagekommission zur Entscheidung zuzustellen; Opferbegriff.

Opfer; Sinne; Staatsanwaltschaft; Person; Rekurs; Vonderhandweisung; Prozessordnung; Opferhilfegesetz; Freiheit; Nötigung; Integrität;
OG 1994 9Obergericht02.05.1994 - Art. 544 Abs. 1 und 548 OR. Auflösung einer einfachen Gesellschaft (Konkubinatsverhältnis). Die gesetzliche Gesellschafts- und Liquidationsordnung ist grundsätzlich subsidiär; die Abmachungen der Gesellschafter unter sich gehen vor. Sachenrechtliche Behandlung eines "eingebrachten" Personenwagens.

Gesellschaft; Gesellschafter; Personenwagen; Sachen; Lebensgemeinschaft; Vereinbarung; Gesellschaftern; Gesellschaftsvertrages;
OG 1994 48Obergericht06.04.1994 - Art. 182 Ziff. 1 SchKG. Bewilligung des Rechtsvorschlags in der Wechselbetreibung. Beruft sich der Schuldner auf Erfüllung der Wechselschuld durch Verrechnung, muss er eine Urkunde vorlegen, woraus sich zweifelsfrei die Verrechnungslage und der Untergang der Wechselforderung ableiten lässt.

Verrechnung; Schuld; SchKG; Forderung; Recht; Vertrag; Urkunde; Tilgung; Konsortium; Rechtsöffnung; Verrechnungsforderung; Urkunden;
OG 1994 62Obergericht29.03.1994 - § 12 StPO. Weisung der Staatsanwaltschaft an die Amtsstatthalter/in und ihre Stellvertreter vom 29. März 1994 betreffend die Überweisung von schweren Fällen nach Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG an das Kriminalgericht.

BetmG; Heroin; Kokain; Zuständigkeit; Kriminalgericht; Beurteilung; Widerhandlungen; Reinheitsgehalt; Kriminalgerichts; Fällen;
OG 1994 58Obergericht17.03.1994 - Art. 189 Abs. 1 und 190 Abs. 1 StGB. Nötigung zur Duldung einer beischlafsähnlichen oder einer anderen sexuellen Handlung bzw. zur Duldung des Beischlafs, indem der Täter das Opfer "unter psychischen Druck setzt".

Opfer; Recht; Willen; Täter; Druck; Nötigung; Sexualstrafrecht; Drohung; Stratenwerth; Trechsel; Gesetzes; Vergewaltigung; Rehberg;
OG 1994 18Obergericht16.03.1994 - § 259 Ziff. 1 ZPO. Ordentliche Besetzung des Gerichts, Beizug von Ersatzrichtern.

Ersatzrichter; Obergerichts; Anspruch; Geschäftsordnung; Kassationsgr; Verletzung; Prozessform; Vorinstanz; Richter; Präsident; Kammer;
OG 1994 20Obergericht02.03.1994 - § 282 Abs. 1 lit. a ZPO. Anfechtung einer negativen prozessleitenden Verfügung des Amtsgerichts. Die Rechtsprechung bezüglich Zulässigkeit der Anfechtung von erstinstanzlichen Beweisverfügungen mittels Beschwerde gilt analog auch für andere prozessleitende Verfügungen.

ähig; Prozessfähigkeit; Recht; Rechtsmittel; Verfügung; Beklagten; Urteils; Entscheid; Amtsgericht; Rekurs; Hauptentscheid; Eingabe;
OG 1994 16Obergericht28.02.1994 - § 121 Abs. 3 ZPO. Änderung des Klagegrundes; Zusammenfassung der Rechtsprechung (lit. a und b); konkreter Fall (lit. c, d und e).Klage; Rechnung; Obergericht; Forderung; Klagegr; Luzern; Klagegrundes; Kantons; Rechtsprechung; Beklagten; Werkverträge; Sachverhalt;
OG 1994 60Obergericht24.02.1994 - Art. 321 Ziff. 1 StGB. Hilfsperson eines Arztes, die dem Berufsgeheimnis untersteht.

Beruf; Hilfsperson; Angeklagte; Ehefrau; Patienten; Sinne; Ärztin; Tatsachen; Auftrag; Privatklägerin; Verfahren; Ehemann; Ausübung;
OG 1994 6Obergericht15.02.1994 - Art. 755 ff. ZGB. Der Nutzniesser kann ohne Zustimmung des Eigentümers einen Dritten mit der Verwaltung der Nutzniessungsobjekte beauftragen.

Verwaltung; Eigentümer; Nutzniesser; Nutzniessung; Zustimmung; Beklagten; Übertragung; Grundstücke; Klägers; Liegenschaft; Recht;
OG 1994 17Obergericht02.02.1994 - § 247 Abs. 3 ZPO. Eine Abänderung des erstinstanzlichen Kostenspruches ohne Appellation bzw. Anschlussappellation ist nur dann möglich, wenn die vorinstanzliche Kostenverlegung nicht vorwiegend auf dem materiellen Ergebnis des erstinstanzlichen Urteils beruht.

ätte; Antrag; Kostenverlegung; Amtsgericht; Klage; Appellation; Anschlussappellation; Kostenspruch; Ergebnis; Hinsichtlich; Auslegung;
OG 1994 69Obergericht12.01.1994 - §§ 284 und 283 Abs. 2 StPO. Kostentragung bei einem ausserordentlichen Todesfall. Aufwendungen der Ermittlungs- und Untersuchungsorgane im Zusammenhang mit einem Suizid trägt grundsätzlich der Staat; eine Haftung der Erben entfällt. Aufhebung der gegenteiligen Weisung gemäss Max. XI Nr. 452.

Untersuchung; Amtsstatthalter; Recht; Suizid; Selbsttötung; Amtsstatthalterin; Todesursache; Obduktion; Sektion; Lebens; Ermittlungs;