Zusammenfassung des Urteils STK 2019 53: Kantonsgericht
Die Staatsanwaltschaft March hat gegen B.________ Berufung eingelegt, der beschuldigt wurde, vorsätzliche Tierquälerei und vorsätzliche Übertretung des Lebensmittelgesetzes begangen zu haben. Die Berufung wurde jedoch aufgrund des Verzichts auf Berufungserklärung abgeschrieben, und die Gerichtskosten von insgesamt Fr. 300.00 gehen zu Lasten des Staates. Eine Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht kann innerhalb von 30 Tagen eingereicht werden. Die Entscheidung wurde am 16. Oktober 2019 von Kantonsgerichtsvizepräsidentin lic. iur. Daniela Pérez-Steiner getroffen.
| Kanton: | SZ |
| Fallnummer: | STK 2019 53 |
| Instanz: | Kantonsgericht |
| Abteilung: | Kammer |
| Datum: | 16.10.2019 |
| Rechtskraft: | In Rechtskraft |
| Leitsatz/Stichwort: | vorsätzliche Tierquälerei, vorsätzliche Übertretung des Lebensmittelgesetzes durch Falschdeklaration eines Schlachttieres |
| Schlagwörter : | Berufung; March; Urteil; Kantonsgericht; Staatsanwalt; Kantonsgerichtsvizepräsidentin; Staatsanwaltschaft; Anklagebehörde; Berufungserklärung; Tierquälerei; Übertretung; Lebensmittelgesetzes; Falschdeklaration; Schlachttieres; Rechtsanwalt; Einzelrichters; Bezirksgericht; Dispositiv; Oberstaatsanwaltschaft; Zustellung; Urteils; Verzicht; Gerichtskosten; Staates; Bundesgericht; Vorinstanz; Verfügung; Mitwirkend |
| Rechtsnorm: | Art. 386 StPO ;Art. 399 StPO ;Art. 42 BGG ; |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
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