Zusammenfassung des Urteils STK 2018 7: Kantonsgericht
Es handelt sich um einen Fall von fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst und fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde. Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts Schwyz eingelegt, aber später auf die Berufungserklärung verzichtet. Die Berufung wird daher als erledigt abgeschrieben, die Gerichtskosten von 300 CHF gehen zu Lasten des Staates. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne einzureichen. Die Parteien, darunter die Staatsanwaltschaft, der Verteidiger und die Privatkläger, werden über den Entscheid informiert.
| Kanton: | SZ |
| Fallnummer: | STK 2018 7 |
| Instanz: | Kantonsgericht |
| Abteilung: | Präsidial |
| Datum: | 20.02.2018 |
| Rechtskraft: | In Rechtskraft |
| Leitsatz/Stichwort: | fahrlässige Verursachung einer Feuersbrunst, fahrlässige Gefährdung durch Verletzung der Regeln der Baukunde |
| Schlagwörter : | Berufung; Kantons; KG-act; Kantonsgericht; Staatsanwaltschaft; Innerschwyz; Schwyz; Urteil; Kantonsgerichtsvizepräsidentin; Oberstaatsanwaltschaft; Berufungserklärung; Verursachung; Feuersbrunst; Gefährdung; Verletzung; Baukunde; Rechtsanwalt; Privatkläger; Einzelrichterin; Bezirksgericht; Dispositiv; Verfahren; Gerichtskosten; Staates; Verzicht; Bundesgericht; Beilage; Verfügung |
| Rechtsnorm: | Art. 399 StPO ;Art. 42 BGG ; |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
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