Zusammenfassung des Urteils BEK 2018 166: Kantonsgericht
Der Kantonsgerichtspräsident Dr. Urs Tschümperlin entschied in einem Fall betreffend die Einstellung eines Strafverfahrens wegen Bauen ohne Bewilligung. Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hatte das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt, woraufhin der Privatkläger Beschwerde einreichte. Da der Beschwerdeführer die geforderte Sicherheit nicht leistete und auf die Beschwerde verzichtete, wurde auf die Beschwerde nicht eingetreten. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beschwerdeführer auferlegt, während der Beschuldigte aus der Kantonsgerichtskasse entschädigt wurde. Der Entscheid kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht in Lausanne angefochten werden.
| Kanton: | SZ |
| Fallnummer: | BEK 2018 166 |
| Instanz: | Kantonsgericht |
| Abteilung: | Präsidial |
| Datum: | 13.11.2018 |
| Rechtskraft: | In Rechtskraft |
| Leitsatz/Stichwort: | Einstellung Strafverfahren (Bauen ohne Bewilligung) |
| Schlagwörter : | KG-act; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Innerschwyz; Einstellung; Verfahren; Beschuldigte; Verfügung; Kantonsgerichtspräsident; Beilage; Doppels; Bauen; Bewilligung; Rechtsanwalt; Einstellungsverfügung; Sicherheit; Verfahrens; Kantonsgerichtskasse; Bundesgericht; Mitwirkend; Tschümperlin; Sachen; Privatkläger; Postfach; Schmiedgasse; Schwyz; Verfolgungsbehörde; Beschuldigter; Beschwerdegegner; Erwägung: |
| Rechtsnorm: | Art. 319 StPO ;Art. 42 BGG ;Art. 428 StPO ; |
| Referenz BGE: | 141 IV 476; |
| Kommentar: | - |
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