Zusammenfassung des Urteils ZZ.1979.5: Zivilkammer
Es handelt sich um eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen den Unternehmen E.________ SA und A.________ SA sowie dem ehemaligen Mitarbeiter C.________. Der Mitarbeiter hatte eine Klausel der Nicht-Konkurrenz in seinem Vertrag, die besagt, dass er nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses nicht in einem konkurrierenden Unternehmen tätig sein darf. Die Unternehmen behaupten, dass der Mitarbeiter gegen diese Klausel verstossen hat, indem er eine eigene Firma gegründet hat, die ähnliche Dienstleistungen anbietet. Sie fordern die Einstellung dieser Tätigkeit und die Zahlung von Vertragsstrafen. Es wird argumentiert, dass die Unternehmen einen Schaden erleiden, wenn der ehemalige Mitarbeiter in Konkurrenz zu ihnen tritt. Es wird überprüft, ob die Klausel der Nicht-Konkurrenz rechtsgültig ist und ob der ehemalige Mitarbeiter tatsächlich gegen sie verstossen hat.
Kanton: | SO |
Fallnummer: | ZZ.1979.5 |
Instanz: | Zivilkammer |
Abteilung: | - |
Datum: | 20.08.1979 |
Rechtskraft: | - |
Leitsatz/Stichwort: | Handelsregister, Bilanzeinsicht |
Schlagwörter : | Urteil; Bilanzeinsicht; Einwand; Derartiges; Auffassung; Behauptung; Interesse; Einleitung; Forderungsprozesses; Situation; Gesuchsgegnerin; Umstand; Gläubigereigenschaft; Anerkennung; Verwaltungsbehörde; Registerführer; Aufsichtsbehörde; Vorwegnahme; Entscheides; Richter; Gesamtgericht; August |
Rechtsnorm: | - |
Referenz BGE: | 78 I 175; |
Kommentar: | - |
Gesamtgericht, Urteil vom 20. August 1979
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