Zusammenfassung des Urteils STBER.2018.15: Strafkammer
Ein italienischer Staatsbürger hat sich arbeitslos gemeldet und beantragt Arbeitslosenentschädigung. Er wurde zu einem Kurs zur Verbesserung seiner Arbeitssuchtechniken eingeteilt, aber nicht teilgenommen, da er bereits eine Vollzeitstelle gefunden hatte. Trotzdem wurde seine Arbeitslosenentschädigung für 16 Tage ausgesetzt. Nach einem Rechtsmittelverfahren wurde die Suspendierung auf 5 Tage reduziert. Der Betroffene hat dann erfolgreich gegen diese Entscheidung geklagt, da er in gutem Glauben handelte und keine schwerwiegende Schuld vorlag. Das Gericht hat entschieden, dass die Entscheidung aufgehoben wird, ohne Kosten oder Entschädigungen zu verhängen.
| Kanton: | SO |
| Fallnummer: | STBER.2018.15 |
| Instanz: | Strafkammer |
| Abteilung: | - |
| Datum: | 13.09.2018 |
| Rechtskraft: | - |
| Leitsatz/Stichwort: | mehrf. sexuelle Handlungen mit Kindern, teilweise in gemeinsamer Begehung, teilweise Anstiftung dazu, teilweise Versuch dazu, mehrf. Schändung in gemeinsamer Begehung, mehrf. Pornografie, mehrf. Anstiftung zur Herstellung von Pornografie |
| Schlagwörter : | Urteil; STBER; Entscheid; Bundesgericht; ätigt |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: | - |
Der vorliegende Entscheid wurde vom Bundesgericht mit Urteil 6B_75//2019 vom 15. März 2019 bestätigt.
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
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