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Urteil Strafkammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils STAPP.2002.46: Strafkammer

Der Richter hat am 16. Oktober 2009 entschieden, dass der Fall aufgrund des Rückzugs der Beschwerde aus dem Register gestrichen wird. Es werden keine Gerichtskosten erhoben und keine Entschädigungen gewährt. Die Entscheidung wurde an D.________ und das Amt für Invalidenversicherung für den Kanton Waadt - Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) - per Kopie zugestellt. Es besteht die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht Beschwerde im öffentlichen Recht oder gegebenenfalls subsidiäre Verfassungsbeschwerde gemäss den Artikeln 82 ff. bzw. 113 ff. des Bundesgerichtsgesetzes einzulegen.

Urteilsdetails des Kantongerichts STAPP.2002.46

Kanton:SO
Fallnummer:STAPP.2002.46
Instanz:Strafkammer
Abteilung:-
Strafkammer Entscheid STAPP.2002.46 vom 05.05.2004 (SO)
Datum:05.05.2004
Rechtskraft:-
Leitsatz/Stichwort:Sachentziehung, evtl. Sachbeschädigung
Schlagwörter : Urteil; Beutel; Wegnahme; Lebensmittel; Kopfsalat; Zutaten; Marktsalat; Brotstücke; Silserbrötchen; Liter; Vollrahm; Tatbestandselement; Ausführungen; Geschädigte; Schaden; Höhe; Beschuldigte; Eventualvorsatz; Sachentziehung; Obergericht; Kammer; STAPP
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts STAPP.2002.46

Urteil vom 19. Juni 2003 (6S.481/2002) wurde vermerkt, dass die Wegnahme einiger Lebensmittel (konkret ein Beutel vakuumierter Kopfsalat, ein Beutel vakuumierte Zutaten zu Marktsalat, zwei Brotstücke, ein Silserbrötchen und ein Liter Vollrahm) das Tatbestandselement des erheblichen Nachteils offensichtlich nicht erfüllt habe. (Es folgen Ausführungen darüber, dass die Geschädigte einen buchhalterischen Schaden in der Höhe von Fr. 4'107.20 erlitten habe, die Beschuldigte bezüglich des erheblichen Nachteils zumindest mit Eventualvorsatz gehandelt und sich somit der versuchten Sachentziehung schuldig gemacht habe).

Obergericht Strafkammer, Urteil vom 5. Mai 2004 (STAPP.2002.46)



Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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