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Urteil Beschwerdekammer (SO)

Zusammenfassung des Urteils BKBES.2020.130: Beschwerdekammer

Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde beim Bundesgericht in Strafsachen beträgt ab dem Tag nach Erhalt des begründeten Urteils und ist nicht verlängerbar. Die Beschwerdeschrift muss die Anträge, die Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters enthalten. Die relevanten Bestimmungen sind in den Artikeln 78 ff. und 90 ff. des Bundesgerichtsgesetzes festgelegt. Das Urteil wurde im Namen der Beschwerdekammer des Obergerichts verkündet, mit dem Präsidenten Müller und der Gerichtsschreiberin Ramseier.

Urteilsdetails des Kantongerichts BKBES.2020.130

Kanton:SO
Fallnummer:BKBES.2020.130
Instanz:Beschwerdekammer
Abteilung:
Beschwerdekammer Entscheid BKBES.2020.130 vom 10.11.2020 (SO)
Datum:10.11.2020
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Nichtanhandnahmeverfügung
Schlagwörter : Urteils; Bundesgericht; Frist; Sachen; Adresse:; Empfang; Aufgabe; Beschwerdeschrift; Begehren; Begründung; Angabe; Beweismittel; Unterschrift; Beschwerdeführers; Vertreters; Voraussetzungen; Bundesgerichtsgesetzes; Beschwerdekammer; Obergerichts; Präsident; Gerichtsschreiberin; Müller; Ramseier
Rechtsnorm:-
Referenz BGE:-
Kommentar:
-

Entscheid des Kantongerichts BKBES.2020.130

Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des begründeten Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers seines Vertreters zu enthalten. Für die weiteren Voraussetzungen sind die Art. 78 ff. und 90 ff. des Bundesgerichtsgesetzes massgeblich.

Im Namen der Beschwerdekammer des Obergerichts

Der Präsident Die Gerichtsschreiberin

Müller Ramseier



Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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