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Urteil Versicherungsgericht (SG)

Zusammenfassung des Urteils UV 2025/7: Versicherungsgericht

Am 7. November 2025 lehnte das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen eine Beschwerde wegen einer behandlungsbedürftigen Tränenwegstenose ab, da ein externes ophthalmologisches Gutachten ergab, dass der Zustand wahrscheinlich nicht auf einen Unfall zurückgeführt werden kann. Der Entscheid wurde am 10. Dezember 2025 veröffentlicht und ist beim Bundesgericht angefochten worden.

Urteilsdetails des Kantongerichts UV 2025/7

Kanton:SG
Fallnummer:UV 2025/7
Instanz:Versicherungsgericht
Abteilung:UV - Unfallversicherung
Versicherungsgericht Entscheid UV 2025/7 vom 07.11.2025 (SG)
Datum:07.11.2025
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Art. 6 UVG. Mit dem externen ophthalmologischen Gutachten ist hinlänglich erstellt, dass die behandlungsbedürftige Tränenwegstenose überwiegend wahrscheinlich nicht auf den Unfall zurückzuführen ist. Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. November 2025, UV 2025/7). Beim Bundesgericht angefochten.
Schlagwörter : Entscheid; Versicherungsgericht; Unfall; Gutachten; Tränenwegstenose; Abweisung; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; Bundesgericht; «Entscheid; PDF»; «UV_; Fall-Nr:; Publizierende; Stelle:; Rubrik:; Unfallversicherung; Publikationsdatum:; Entscheiddatum:; Export
Rechtsnorm:Art. 6 UVG ;
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts UV 2025/7

10.12.2025
Entscheid Versicherungsgericht, 07.11.2025
Art. 6 UVG. Mit dem externen ophthalmologischen Gutachten ist hinlänglich erstellt, dass die behandlungsbedürftige Tränenwegstenose überwiegend wahrscheinlich nicht auf den Unfall zurückzuführen ist. Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten wird (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 7. November 2025, UV 2025/7). Beim Bundesgericht angefochten.
«Entscheid als PDF»
«UV_2025-7.pdf» anzeigen
Fall-Nr.:
UV 2025/7
Publizierende Stelle:
Versicherungsgericht
Rubrik:
UV - Unfallversicherung
Publikationsdatum:
10.12.2025
Entscheiddatum:
07.11.2025
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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