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Urteil Versicherungsgericht (SG)

Zusammenfassung des Urteils UV 2025/56: Versicherungsgericht

Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen lehnte am 6. November 2025 eine Beschwerde ab und entschied, dass das Valideneinkommen nicht auf ein Vollzeitpensum hochgerechnet werden kann, da der tatsächliche Beschäftigungsgrad unklar ist. Der Rentenausschliessende Invaliditätsgrad wurde mit 0 % festgelegt. Die Entscheidung vom 6. November 2025 wurde am 17. Dezember 2025 veröffentlicht und greift eine frühere Entscheidung des Bundesgerichts auf, die ebenfalls einen Rückweisungsentscheid erlassen hatte.

Urteilsdetails des Kantongerichts UV 2025/56

Kanton:SG
Fallnummer:UV 2025/56
Instanz:Versicherungsgericht
Abteilung:UV - Unfallversicherung
Versicherungsgericht Entscheid UV 2025/56 vom 06.11.2025 (SG)
Datum:06.11.2025
Rechtskraft:
Leitsatz/Stichwort:Art. 4, Art. 8 und Art. 16 ATSG; Art. 6 Abs. 1 und Art. 18 UVG. Erneute Berechnung des Valideneinkommens nach Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts (8C_269/2025), wonach sich jenes im vorliegenden Fall aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse nicht auf ein Vollzeitpensum hochrechnen lasse, da der Beschäftigungsgrad unklar sei. Rentenausschliessender Invaliditätsgrad von 0 %. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. November 2025, UV 2025/56).
Schlagwörter : Entscheid; Versicherungsgericht; ATSG; Erneute; Berechnung; Valideneinkommens; Rückweisungsentscheid; Bundesgerichts; Verhältnisse; Vollzeitpensum; Beschäftigungsgrad; Rentenausschliessender; Invaliditätsgrad; Abweisung; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»; «UV_; Fall-Nr:; Publizierende; Stelle:; Rubrik:; Unfallversicherung; Publikationsdatum:; Entscheiddatum:; Export
Rechtsnorm:Art. 16 ATSG ;Art. 18 UVG ;
Referenz BGE:-
Kommentar:

Entscheid des Kantongerichts UV 2025/56

17.12.2025
Entscheid Versicherungsgericht, 06.11.2025
Art. 4, Art. 8 und Art. 16 ATSG; Art. 6 Abs. 1 und Art. 18 UVG. Erneute Berechnung des Valideneinkommens nach Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts (8C_269/2025), wonach sich jenes im vorliegenden Fall aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse nicht auf ein Vollzeitpensum hochrechnen lasse, da der Beschäftigungsgrad unklar sei. Rentenausschliessender Invaliditätsgrad von 0 %. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. November 2025, UV 2025/56).
«Entscheid als PDF»
«UV_2025-56.pdf» anzeigen
Fall-Nr.:
UV 2025/56
Publizierende Stelle:
Versicherungsgericht
Rubrik:
UV - Unfallversicherung
Publikationsdatum:
17.12.2025
Entscheiddatum:
06.11.2025
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Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.

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