Zusammenfassung des Urteils UV 2025/56: Versicherungsgericht
Das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen lehnte am 6. November 2025 eine Beschwerde ab und entschied, dass das Valideneinkommen nicht auf ein Vollzeitpensum hochgerechnet werden kann, da der tatsächliche Beschäftigungsgrad unklar ist. Der Rentenausschliessende Invaliditätsgrad wurde mit 0 % festgelegt. Die Entscheidung vom 6. November 2025 wurde am 17. Dezember 2025 veröffentlicht und greift eine frühere Entscheidung des Bundesgerichts auf, die ebenfalls einen Rückweisungsentscheid erlassen hatte.
| Kanton: | SG |
| Fallnummer: | UV 2025/56 |
| Instanz: | Versicherungsgericht |
| Abteilung: | UV - Unfallversicherung |
| Datum: | 06.11.2025 |
| Rechtskraft: |
| Leitsatz/Stichwort: | Art. 4, Art. 8 und Art. 16 ATSG; Art. 6 Abs. 1 und Art. 18 UVG. Erneute Berechnung des Valideneinkommens nach Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts (8C_269/2025), wonach sich jenes im vorliegenden Fall aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse nicht auf ein Vollzeitpensum hochrechnen lasse, da der Beschäftigungsgrad unklar sei. Rentenausschliessender Invaliditätsgrad von 0 %. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. November 2025, UV 2025/56). |
| Schlagwörter : | Entscheid; Versicherungsgericht; ATSG; Erneute; Berechnung; Valideneinkommens; Rückweisungsentscheid; Bundesgerichts; Verhältnisse; Vollzeitpensum; Beschäftigungsgrad; Rentenausschliessender; Invaliditätsgrad; Abweisung; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»; «UV_; Fall-Nr:; Publizierende; Stelle:; Rubrik:; Unfallversicherung; Publikationsdatum:; Entscheiddatum:; Export |
| Rechtsnorm: | Art. 16 ATSG ;Art. 18 UVG ; |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: |
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