Zusammenfassung des Urteils IV 2025/80: Versicherungsgericht
Am 11. November 2025 entschied das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen in Fall Nr. IV 2025/80, dass der Beschwerdeführer keinen Anspruch auf eine Invalidenrente hat. Das bidisziplinäre Gutachten und die Teilgutachten basieren auf einem umfassenden Aktenstudium sowie auf ausführlichen Befragungen und klinischen Untersuchungen und sind als beweiskräftig anerkannt. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen.
| Kanton: | SG |
| Fallnummer: | IV 2025/80 |
| Instanz: | Versicherungsgericht |
| Abteilung: | IV - Invalidenversicherung |
| Datum: | 11.11.2025 |
| Rechtskraft: |
| Leitsatz/Stichwort: | Art. 28 IVG. Das bidisziplinäre Gutachten und die Teilgutachten beruhen auf einem umfassenden Aktenstudium sowie auf ausführlichen Befragungen und umfangreichen klinischen Untersuchungen. Das Gutachten ist beweiskräftig, weshalb auf dieses abzustellen ist. Der Beschwerdeführer hat demnach keinen Anspruch auf eine Invalidenrente. Abweisung der Beschwerde (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. November 2025, IV 2025/80). |
| Schlagwörter : | Entscheid; Versicherungsgericht; Gutachten; Teilgutachten; Aktenstudium; Befragungen; Untersuchungen; Anspruch; Invalidenrente; Abweisung; Versicherungsgerichts; Kantons; Gallen; «Entscheid; PDF»; «IV_; Fall-Nr:; Publizierende; Stelle:; Rubrik:; Invalidenversicherung; Publikationsdatum:; Entscheiddatum:; Export |
| Rechtsnorm: | - |
| Referenz BGE: | - |
| Kommentar: |
Bitte beachten Sie, dass keinen Anspruch auf Aktualität/Richtigkeit/Formatierung und/oder Vollständigkeit besteht und somit jegliche Gewährleistung entfällt. Die Original-Entscheide können Sie unter dem jeweiligen Gericht bestellen oder entnehmen.
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